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Document 31986Y1219(02)

    Entschließung des beratenden Ausschusses der EGKS über die Restrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie sowie die Organisation des Stahlmarktes ab 1. Januar 1987

    ABl. C 326 vom 19.12.1986, p. 3–3 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document In force

    31986Y1219(02)

    Entschließung des beratenden Ausschusses der EGKS über die Restrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie sowie die Organisation des Stahlmarktes ab 1. Januar 1987

    Amtsblatt Nr. C 326 vom 19/12/1986 S. 0003 - 0003


    ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKSüber die Restrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie sowie die Organisation des Stahlmarktes ab 1. Januar 1987(86/C 326/03)

    (in der 259. Vollsitzung vom 17. Oktober 1986 mit 56 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS - - nach Kenntnisnahme - der Beschlüsse des Ministerrates vom 27. November 1985 betreffend die Liberalisierung des Stahlmarktes, -der bisherigen dementsprechenden Maßnahmen der Kommission sowie der daraus resultierenden beunruhigenden Störungen der Markt-, Produktions- und damit auch der Beschäftigungsentwicklung in der europäischen Stahlindustrie, -der von der Kommission dem Ministerrat vorgeschlagenen Organisation des Stahlmarktes für das Jahr 1987 (Dok. KOM(86) 503 endg. ) , -des Aktionsprogramms der EG zugunsten der am stärksten betroffenen Stahlreviere (Dok. KOM(86) 422 endg. ) , -der Allgemeinen Ziele Stahl 1990 (Dok. KOM(85) 450 endg. ) , -des Berichtes über die Ausführung der Allgemeinen Ziele Stahl 1990 (Dok. KOM(86) 515 endg. ) , -des mit Wirkung zum 31. Dezember 1985 ausgelaufenen Beihilfekodex, -des im Artikel 4 des EGKS-Vertrags verankerten Verbotes, die Montanindustrie durch öffentliche Mittel zu subventionieren, -der Erläuterungen der Vertreter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - a) weist darauf hin, daß der Kapazitätsüberhang für warmgewalzte Stahlerzeugnisse mit mindestens 20 Millionen Jahrestonnen nach wie vor zu hoch ist; b) stellt damit fest, daß der Restrukturierungsprozeß der gemeinschaftlichen Stahlindustrie noch nicht abgeschlossen ist; c) registriert gleichzeitig eine beunruhigende Entwicklung der Aussenhandelsbilanz für Stahlerzeugnisse; d) vertritt die Auffassung, daß es unter den gegebenen Umständen verfrüht ist, den eingeleiteten Liberalisierungsprozeß weiter zu treiben; e) befürchtet, daß damit eine erneute akute Krise in der gemeinschaftlichen Stahlindustrie ausgelöst wird, nachdem die Folgen der letzten Krise noch nicht vollständig überwunden sind und dies mit verheerenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Entwicklung, sogar bei den wenigen Stahlunternehmen in der Europäischen Gemeinschaft, die den Stand ihrer Rentabilität bereits erreicht haben; - fordert darum die Kommission, die Regierungen der Mitgliedstaaten und den Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften auf: 1. den am 1. Januar 1986 eingeleiteten Liberalisierungsprozeß sofort abzubrechen; 2. einen Antikrisenplan auszuarbeiten, durch den verhindert werden soll, daß die gemeinschaftliche Stahlindustrie erneut in eine akute Krise gerät; 3. die explosionsartig ansteigenden Stahlimporte spürbar einzudämmen; 4. die Phase II der gemeinschaftlichen Stahlrestrukturierung so vorzubereiten und einzuleiten, daß durch sie ermöglicht wird, daß die Strukturprobleme der gemeinschaftlichen Stahlindustrie (d. h. in der Hauptsache der Abbau der Überkapazitäten, wie sie in den Allgemeinen Zielen Stahl 1990 festgestellt werden, sowie die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen) in einem Rahmen von ausgehandelten Lösungen statt durch einen ruinösen Konkurrenzkampf gelöst werden; 5. die Liberalisierung des gemeinschaftlichen Stahlmarktes parallel zum Fortschreiten der Restrukturierung dieses wichtigen Industriesektors vorzunehmen; 6. eine positive Entscheidung hinsichtlich der Übertragung der benötigten 122,5 Millionen ECU vom allgemeinen EG- zum EGKS-Haushalt für die Finanzierung der bis zum Ende des Jahres 1986 laufenden Sozialmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus sollte der Ministerrat grundsätzlich beschließen, auch in den kommenden Jahren die Finanzierung der von der Kommission vorgeschlagenen Sozialmaßnahmen fortzusetzen, dies angesichts der Tatsache, daß die Eigenmittel der EGKS unzureichend sind.

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