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Dokument 31972Y1010(01)

    Entschließung des Rates vom 30. Mai 1972 über die Anpassung des Zahlungsverkehrs im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs - und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für die vor dem 1. Januar 1971 liegenden Verbuchungszeiträume

    ABl. C 105 vom 10.10.1972, p. 16–17 (DE, FR, IT, NL)

    Status legali tad-dokument Fis-seħħ

    31972Y1010(01)

    Entschließung des Rates vom 30. Mai 1972 über die Anpassung des Zahlungsverkehrs im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs - und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für die vor dem 1. Januar 1971 liegenden Verbuchungszeiträume

    Amtsblatt Nr. C 105 vom 10/10/1972 S. 0016 - 0017


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    ENTSCHLIESSUNG DES RATES

    vom 30 . Mai 1972

    über die Anpassung des Zahlungsverkehrs im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs - und Garantiefonds für die Landwirtschaft , Abteilung Garantie , für die vor dem 1 . Januar 1971 liegenden Verbuchungszeiträume

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

    nach der Feststellung , daß er am 21 . April 1970 eine Entschließung betreffend die Probleme der Staatskassen beim Übergang vom System der Erstattung zum System der direkten Finanzierung ( 1 ) angenommen hat , wobei er sich auf Beträge stützte , die an Hand der damais verfügbaren Daten berechnet worden waren ;

    nach der Feststellung , daß die gegenwärtig vorliegenden Angaben eine genauere Schätzung erlauben als zum Zeitpunkt der Annahme der genannten Entschließung , insbesondere hinsichtlich der Aufteilung auf die Mitgliedstaaten ;

    nach der Feststellung , daß für die Entscheidungen , welche die Kommission ab 1 . Januar 1971 für die folgenden Verbuchungszeiträume erlassen hat oder noch erlassen muß : 2 . Halbjahr 1970 ( Abschlagszahlung ) , Jahre 1967/1968 und 1968/1969 sowie 2 . Halbjahr 1969 und Jahr 1970 ( Restbeträge ) , d . h . etwa 2 784 Millionen Rechnungseinheiten , die Restbeträge der Mitgliedstaaten wie folgt veranschlagt werden :

    * Restschuld * Restguthaben *

    Belgien * 44,6 Millionen RE * *

    Deutschland * 227,9 Millionen RE * *

    Frankreich * * 104,3 Millionen RE *

    Italien * * 43,9 Millionen RE *

    Luxemburg * 4,2 Millionen RE * *

    Niederlande * * 128,5 Millionen RE *

    Insgesamt * 276,7 Millionen RE * 276,7 Millionen RE *

    nach der Feststellung , daß

    - die Kommission für das Jahr 1971 bzw . als Vorauszahlung

    a ) von den Mitgliedstaaten folgende Beträge erhalten hat :

    von Belgien : 5 473 071,00 RE

    von Deutschland : 141 056 556,23 RE ,

    ( 1 ) ABl . Nr . C 50 vom 28 . 4 . 1970 , S . 2 .

    Fuq