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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62019TJ0251

    Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Mai 2022.
    Wieland-Werke AG gegen Europäische Kommission.
    Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Markt für Walzprodukte und Vorwalzbänder aus Kupfer und Kupferlegierungen – Beschluss, mit dem der Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen unvereinbar erklärt wird – Verpflichtungszusagen – Relevanter Markt – Beurteilung der horizontalen und vertikalen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Verteidigungsrechte.
    Rechtssache T-251/19.

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2022:296