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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62018TJ0448

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 29. September 2021.
Ryanair DAC u. a. gegen Europäische Kommission.
Staatliche Beihilfen – Von der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mit Ryanair und ihren Tochtergesellschaften Airport Marketing Services und Leading Verge.com geschlossene Vereinbarungen – Flughafendienstleistungen – Marketingdienstleistungen – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird – Begriff der staatlichen Beihilfe – Zurechenbarkeit an den Staat – Vorteil – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Rückforderung – Art. 41 der Charta der Grundrechte – Recht auf Akteneinsicht – Anspruch auf rechtliches Gehör.
Rechtssache T-448/18.

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2021:626