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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62016TJ0417

    Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 12. September 2019.
    Achemos Grupė UAB und Achema AB gegen Europäische Kommission.
    Staatliche Beihilfen – Beihilfe zugunsten von Klaipėdos Nafta für den Bau und die Verwaltung eines LNG-Terminals im Seehafen von Klaipėda – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Art. 106 Abs. 2 AEUV – Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Versorgungssicherheit – Dienst von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
    Rechtssache T-417/16.

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2019:597