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Dokument 62017TO0020

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. März 2017.
Ungarn gegen Europäische Kommission.
Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Ungarische Werbeumsatzsteuer – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlende Dringlichkeit.
Rechtssache T-20/17 R.

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2017:203