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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62015TJ0057

    Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 14. September 2016.
    Trajektna luka Split d.d. gegen Europäische Kommission.
    Staatliche Beihilfen – Hafendienstleistungen – Mutmaßliche Beihilfe für den öffentlichen Fährbetreiber Jadrolinija – Festsetzung der Tarife für Hafendienstleistungen im Hafen von Split durch die kroatischen Behörden für den internen Verkehr auf einem angeblich niedrigeren Niveau als die in den anderen kroatischen Häfen angewandten Tarife und die Tarife für den internationalen Verkehr – Privater Betreiber mit einer angeblich ausschließlichen Konzession für den Betrieb der Passagierabfertigungsstelle des Hafens von Split – Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt – Begriff der Beihilfe – Staatliche Mittel.
    Rechtssache T-57/15.

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2016:470