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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62012TO0507

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2013.
Republik Slowenien gegen Europäische Kommission.
Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung vom Begünstigten angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Keine Dringlichkeit.
Rechtssache T-507/12 R.

Sammlung der Rechtsprechung 2013 -00000

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2013:25