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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62008TJ0410

    Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 12. April 2013.
    Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegen Europäische Kommission.
    Wettbewerb – Kartelle – Urheberrechte in Bezug auf die öffentliche Aufführung von Musikwerken über Internet, Satellit und Kabelweiterverbreitung – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Aufteilung des räumlichen Marktes – Bilaterale Vereinbarungen zwischen den nationalen Verwertungsgesellschaften – Abgestimmte Verhaltensweise, mit der die Erteilung von Lizenzen für mehrere Gebiete und mehrere Repertoires ausgeschlossen wird – Beweis – Unschuldsvermutung.
    Rechtssache T‑410/08.

    Sammlung der Rechtsprechung 2013 -00000

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2013:171