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Dokument 62011TJ0087

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 10. April 2013.
GRP Security gegen Rechnungshof der Europäischen Union.
Schiedsklausel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Sicherheits- und Überwachungsdienste für die Gebäude des Europäischen Rechnungshofs – Nichtigkeitsklage – Entscheidung der einseitigen Auflösung eines Vertrags mit Schadensersatzforderung – Vertragliche Regelung – Keine Klageumdeutung – Unzulässigkeit – Entscheidung über die Sanktion des Ausschlusses für die Dauer von drei Monaten – Rechtsschutzinteresse – Verteidigungsrechte – Schwerwiegende Nichterfüllung der Verpflichtungen – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen – Ermessensmissbrauch – Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache T‑87/11.

Sammlung der Rechtsprechung 2013 -00000

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2013:161