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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62010TJ0039

    Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012.
    El Corte Inglés, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PUCCI - Ältere nationale Bildmarken Emidio Tucci und ältere nationale Wortmarke E. TUCCI - Ältere Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Emidio Tucci - Relative Eintragungshindernisse - Keine Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Ernsthafte Benutzung der älteren Marke - Art. 42 Abs. 2 und 3 und Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke - Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
    Rechtssache T-39/10.

    Sammlung der Rechtsprechung 2012 -00000

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2012:502





    Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 –
    El Corte Inglés/HABM – Pucci International (PUCCI)

    (Rechtssache T-39/10)

    „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PUCCI – Ältere nationale Bildmarken Emidio Tucci und ältere nationale Wortmarke E. TUCCI – Ältere Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Emidio Tucci – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 und 3 und Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009“

    1.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Auslegung unter Berücksichtigung der ratio legis von Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnr. 17)

    2.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 18-21)

    3.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Beurteilungskriterien – Erfordernis konkreter und objektiver Beweise (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 22, 30)

    4.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Verwendung der Marke in einer Form, die sich durch Einzelheiten unterscheidet, die nichts an der Unterscheidungskraft der Marke ändern (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a, und Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 33, 35-36)

    5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40, 51, 85, 88)

    6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke PUCCI – Bildmarken Emidio Tucci und Wortmarke E. TUCCI (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 44, 65, 84, 86-87)

    7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen älteren Marke, die für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 52)

    8.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor dem Unionsrichter – Zuständigkeit des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern – Einbeziehung von rechtlichen und sachverhaltsbezogenen Gesichtspunkten, die zuvor vor den Instanzen des Amtes nicht aufgeworfen worden waren, durch das Gericht – Nichteinbeziehung (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnr. 71)

    9.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Ergänzender Charakter der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 73-77)

    10.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 92)

    11.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Zweck (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnr. 93)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Oktober 2009 (Sache R 173/2009-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der El Corte Inglés, SA und der Emilio Pucci International BV

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die El Corte Inglés, SA trägt die Kosten.

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