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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62009TJ0289

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. September 2011.
Omnicare, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke OMNICARE CLINICAL RESEARCH - Ältere nationale Bildmarke OMNICARE - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Ähnlichkeit der Dienstleistungen - Ernsthafte Benutzung der älteren Marke.
Rechtssache T-289/09.

Sammlung der Rechtsprechung 2011 II-00270*

ECLI-Identifikator: ECLI:EU:T:2011:452





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. September 2011 – Omnicare/HABM – Astellas Pharma (OMNICARE CLINICAL RESEARCH)

(Rechtssache T‑289/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke OMNICARE CLINICAL RESEARCH – Ältere nationale Bildmarke OMNICARE – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 95)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Mai 2009 (Sache R 401/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Yamanouchi Pharma GmbH und der Omnicare, Inc.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Omnicare, Inc. trägt die Kosten.

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