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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62009CO0039

    Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 22. März 2010.
    Société des plantations de Mbanga SA (SPM) gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission.
    Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Bananen - Regelung für die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Gemeinschaft - Schaden, der einem unabhängigen Erzeuger entstanden sein soll - Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik - Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Offensichtlich unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
    Rechtssache C-39/09 P.

    Sammlung der Rechtsprechung 2010 I-00038*

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:2010:157





    Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. März 2010 – SPM/Rat und Kommission

    (Rechtssache C‑39/09 P)

    „Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Gemeinsame Marktorganisation für Bananen – Regelung für die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Gemeinschaft – Schaden, der einem unabhängigen Erzeuger entstanden sein soll – Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik – Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Offensichtlich unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

    1.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Bananen – Einfuhrregelung – Zollkontingent – Einführung und Aufteilung (Verordnung Nr. 404/93 des Rates Art. 19) (Randnrn. 38-40)

    2.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Agrarpolitik – Vorrang vor den Zielen des Vertrags im Wettbewerbsbereich (Art. 36 EG; Verordnung Nr. 404/93 des Rates) (Randnrn. 47-48)

    3.                     Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Bananen – Einfuhrregelung – Änderung der Regelung über die Aufteilung der Zollkontingente – Fehlen von Maßnahmen zur Sicherung der Lebensfähigkeit der unabhängigen AKP-Erzeuger (Verordnungen des Rates Nr. 404/93 in der Fassung der Verordnung Nr. 1637/98 und Nr. 856/1999; Verordnungen der Kommission Nr. 2362/98 und Nr. 896/2001) (Randnrn. 68-74)

    4.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Bestimmung ohne unmittelbare Wirkung (Art. 288 Abs. 2 EG) (Randnrn. 78-79)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 13. November 2008, SPM/Rat und Kommission (T‑128/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihr durch die nach ihrer Ansicht rechtswidrige Regelung des Rates und der Kommission über die Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft entstanden sein soll – Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten – Von einem unabhängigen Erzeuger geltend gemachter Schaden – Nichteinhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet der Gemeinsamen Agrarpolitik – Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze und insbesondere den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt die Kosten.

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