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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 62006CJ0274

    Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 14. Februar 2008.
    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG - Nationale Vorschrift, die die Stimmrechte der Aktionäre in Unternehmen des Energiesektors beschränkt - Für öffentliche Einrichtungen geltende Beschränkung.
    Rechtssache C-274/06.

    Sammlung der Rechtsprechung 2008 I-00026*

    ECLI-Identifikator: ECLI:EU:C:2008:86





    Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 14. Februar 2008 – Kommission / Spanien

    (Rechtssache C‑274/06)

    „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 56 EG – Nationale Vorschrift, die die Stimmrechte der Aktionäre in Unternehmen des Energiesektors beschränkt − Für öffentliche Einrichtungen geltende Beschränkung“

    Freier Kapitalverkehr – Beschränkungen – Gesellschaftsrecht – Nationale Regelung, die die Stimmrechte für Aktien beschränkt, die von öffentlichen Einrichtungen an inländischen Unternehmen des Energiesektors gehalten werden (Art. 56 EG und 58 Abs. 1 Buchst. b EG) (vgl. Randnrn. 27, 53-54 und Tenor)

    Gegenstand

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 56 EG – Nationale Vorschrift, die in bestimmten Fällen eine Beschränkung der Stimmrechte in Unternehmen des Energiesektors vorsieht

    Tenor

     

    Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 EG verstoßen, dass es Maßnahmen wie die in der 27. Zusatzbestimmung des Gesetzes 55/1999 vom 29. Dezember 1999 zur Einführung steuerlicher, verwaltungsrechtlicher und sozialer Maßnahmen in der durch Artikel 94 des Gesetzes 62/2003 vom 30. Dezember 2003 geänderten Fassung enthaltenen aufrechterhalten hat, die das Stimmrecht der öffentlichen Einrichtungen in spanischen Unternehmen des Energiesektors beschränken.

     

    Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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