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Document 31996D0160
96/160/EC: Commission Decision of 8 February 1996 on the appointment of members of the General Consultative Forum on the Environment (Text with EEA relevance)
96/160/EG: Beschluß der Kommission vom 8. Februar 1996 zur Ernennung von Mitgliedern des Allgemeinen Beratenden Forums für Umweltfragen (Text von Bedeutung für den EWR)
96/160/EG: Beschluß der Kommission vom 8. Februar 1996 zur Ernennung von Mitgliedern des Allgemeinen Beratenden Forums für Umweltfragen (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. L 37 vom 15.2.1996, p. 33–33
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 08/02/1999
96/160/EG: Beschluß der Kommission vom 8. Februar 1996 zur Ernennung von Mitgliedern des Allgemeinen Beratenden Forums für Umweltfragen (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 037 vom 15/02/1996 S. 0033 - 0033
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Februar 1996 zur Ernennung von Mitgliedern des Allgemeinen Beratenden Forums für Umweltfragen (Text von Bedeutung für den EWR) (96/160/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluß 93/701/EG der Kommission vom 7. Dezember 1993 zur Einrichtung eines Allgemeinen Beratenden Forums für Umweltfragen (1), insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 3 des oben genannten Beschlusses soll das Beratende Forum 32 Mitglieder haben. Am 7. Dezember 1993 konnten wegen der späten Zurückziehung einer Kandidatur nur 31 Mitglieder ernannt werden; folglich ist noch ein Mitglied für die gesamte Dauer des Mandats zu ernennen. Herr Livanos und Herr Schimmelbusch sind zurückgetreten, daher müssen für die restliche Dauer des Mandats Nachfolger ernannt werden - BESCHLIESST: Einziger Artikel Für das Allgemeine Beratende Forum für Umweltfragen werden folgende Mitglieder ernannt: - Frau Kerstin Lövgren, - Herr Pekka E. Kauppi, - Herr Jacques Kummer. Frau Lövgren wird für die gesamte Dauer des Mandats zum Mitglied ernannt (d. h. für 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des vorliegenden Beschlusses). Herr Kauppi und Herr Kummer werden bis zum 7. Dezember 1996 ernannt. Brüssel, den 8. Februar 1996 Für die Kommission Ritt BJERREGAARD Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 328 vom 29. 12. 1993, S. 53.