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Document 62023CN0078

Rechtssache C-78/23, Deutsche Lufthansa: Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Steinfurt (Deutschland) eingereicht am 14. Februar 2023 — UE gegen Deutsche Lufthansa AG

ABl. C 189 vom 30.5.2023, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 189/11


Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Steinfurt (Deutschland) eingereicht am 14. Februar 2023 — UE gegen Deutsche Lufthansa AG

(Rechtssache C-78/23, Deutsche Lufthansa)

(2023/C 189/16)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Steinfurt

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: UE

Beklagte: Deutsche Lufthansa AG

Vorlagefrage

Genügt eine Buchungsänderungsmitteilung mit dem nachfolgend wiedergegebenen Wortlaut und der anschließenden Aufführung der aus der Buchungsbestätigung noch verbliebenen Teilstreckenflüge für Hin- und Rückflug den inhaltlichen Anforderungen an eine „Annullierungsmitteilung“ im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (1)?

„Buchungsänderung

[Name des Luftfahrtunternehmens] Buchungscode: […]

(Buchung anzeigen /bearbeiten)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund der Coronavirus-Krise sind weiterhin Anpassungen unseres Flugplans notwendig. Dadurch haben sich auch bei Ihrer Buchung Änderungen ergeben.

Wir haben versucht, die bestmögliche Verbindung für Sie zu finden und bitten Sie, Ihre geänderte Buchung zu überprüfen. Alle verbleibenden Flüge Ihrer Reise werden aufgelistet, annullierte Flüge werden nicht angezeigt.“


(1)  Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).


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