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Document E2021C0930(01)

    Staatliche Beihilfen – Entscheidung, keine Einwände zu erheben 2021/C 396/03

    ABl. C 396 vom 30.9.2021, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 396/3


    Staatliche Beihilfen – Entscheidung, keine Einwände zu erheben

    (2021/C 396/03)

    Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

    Tag des Erlasses der Entscheidung

    16.6.2021

    Nummer der Beihilfesache

    86973

    Nummer der Entscheidung

    127/21/COL

    EFTA-Staat

    Norwegen

    Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

    COVID-19-Beihilferegelung für Veranstalter von Sportereignissen von nationaler Bedeutung

    Rechtsgrundlage

    Verordnung über eine befristete Regelung für Veranstaltungen von nationaler Bedeutung im Sportsektor

    Art der Maßnahme

    Regelung

    Ziel

    Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Sportveranstaltungen von nationaler Bedeutung stattfinden können.

    Form der Beihilfe

    Direktzuschüsse

    Mittelausstattung

    620 Mio. NOK

    Beihilfeintensität

    bis zu 70 % der Kosten für Veranstaltungen, die planmäßig stattfinden

    bis zu 50 % der Kosten für abgesagte Veranstaltungen

    Laufzeit

    1.7.2021 bis 31.10.2021

    Wirtschaftszweige

    Freiwilligensektoren - ausschließlich Veranstalter von Sportereignissen

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    Lotteri- og stiftelsestilsynet/Norwegian Gaming and Foundation Authority [norwegische Glücksspiel- und Stiftungsbehörde]

    P.O. Box 800

    N-6805 Førde

    NORWEGEN

    Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde: http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/decisions/


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