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Document 52018IR0923

    Prospektivstellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine europäische und globale Perspektive der Klimagovernance nach 2020: Ein Beitrag zur COP 24 der Klimarahmenkonvention

    COR 2018/00923

    ABl. C 387 vom 25.10.2018, p. 42–47 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.10.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 387/42


    Prospektivstellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine europäische und globale Perspektive der Klimagovernance nach 2020: Ein Beitrag zur COP 24 der Klimarahmenkonvention

    (2018/C 387/08)

    Berichterstatter:

    Andrew Varah COOPER (UK/EA), Mitglied des Rates von Kirklees

    Referenzdokument:

    Prospektivstellungnahme

    POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Europäische Governance für die Verwirklichung der Klimaschutz- und Energieziele für 2030

    1.

    unterstreicht die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der strategischen Steuerung auf der Ebene mit der größten Bürgernähe, bei der Steuerung der dezentralen Erzeugung von Energie mittels Eigenverbrauch, kleinen, in der Fläche verteilten Anlagen und intelligenten Netzen, der Förderung geeigneter Investitionsbedingungen und bei der Verknüpfung der Energie- und Klimapolitik mit den Maßnahmen in den Bereichen Wohnungswesen, Energiearmut, Verkehr und nachhaltige Mobilität, wirtschaftliche Entwicklung, Raumordnung und Landnutzung. Aufgrund ihrer Führungskompetenz in ihren örtlichen Gemeinschaften können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gegenüber den Unternehmen und der Zivilgesellschaft im weiteren Sinn für Klimaschutzmaßnahmen vor Ort eintreten und dabei die Bürger und Verbraucher stärker einbeziehen und deren Akzeptanz der Energiepolitik sicherstellen;

    2.

    betont, dass die Ziele einer krisenfesten Energieunion mit einer ehrgeizigen Klimaschutzpolitik am besten durch koordiniertes Handeln auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie durch die Förderung von Forschung, Sensibilisierungsmaßnahmen und lokalen Energieeffizienzlösungen und Energieversorgungssystemen erreicht werden können und dass dies erforderlich ist, um sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten und ihre lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf den Weg zur Verwirklichung der UN-Nachhaltigkeitsziele zu bringen;

    3.

    hält fest, dass das neue 32 %-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix der EU, das 32,5 %-Ziel für die Energieeffizienz und die Verordnung über die Governance der Energieunion ein Schritt hin zu einer nachhaltigen Energiewende in Europa und einer umfassenderen Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind;

    4.

    bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten explizit den auf lokaler und regionaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen und den im Rahmen von Initiativen wie dem Bürgermeisterkonvent erzielten Ergebnissen Rechnung tragen sowie Verfahren zur Einbeziehung der Beiträge aller relevanten Regierungs- und Verwaltungsebenen zu den jeweiligen integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen entwickeln sollten. Sie sollten ferner die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Einklang mit den verfassungsrechtlichen und politischen Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaats in die Planung und Überwachung der betreffenden Pläne einbeziehen (1);

    5.

    appelliert erneut an die Mitgliedstaaten, rasch eine Plattform für einen Energiedialog im Rahmen der Multi-Level-Governance zu errichten, um eine aktive Beteiligung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Unternehmen und weiteren einschlägigen Interessenträgern an der Bewältigung der Energiewende zu fördern (2);

    6.

    fordert angesichts des Vorschlags der Europäischen Kommission, 25 % der Ausgaben der EU für den Zeitraum 2021-2017 in sämtlichen EU-Programmen für Klimamaßnahmen bereitzustellen, was ein guter Ausgangspunkt ist, dass der mehrjährige Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 auf eine bessere Umsetzung der Vorgaben und Zielsetzungen der Energie- und Klimapolitik ausgerichtet wird, mit Schwerpunkt auf der Verringerung des Klimagasausstoßes, Energieeffizienz, sauberen Mobilität, Erzeugung erneuerbarer Energie und CO2-Speicherung in Senken. Er spricht sich für eine angemessene und niedrigschwellige EU-Förderung für Programme und Vorhaben zur Verwirklichung dieser Ziele aus, die in Abstimmung auf die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne zur Umsetzung der langfristigen, im Übereinkommen von Paris festgelegten Zielsetzungen durchgeführt werden;

    7.

    ist der Auffassung, dass im Rahmen der EU-Vorschriften für erneuerbare Energien und Strommarktdesign die rechtlichen und administrativen Hürden beseitigt und die Verfahren für Stromspeicherung, -handel und -eigenverbrauch vereinfacht werden müssen, damit lokale und regionale Marktakteure wie Energiegemeinschaften umfänglichen Zugang zum Markt haben. Bei der Planung von Förderregelungen für erneuerbare Energieträger müssen die Mitgliedstaaten in Abstimmung mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die besonderen Merkmale der lokalen und regionalen Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften berücksichtigen, um sie in die Lage zu versetzen, am Energiesystem teilzunehmen, und um ihre Marktintegration zu erleichtern;

    Die Bedeutung lokalen und regionalen Handelns für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris

    8.

    erinnert daran, dass die wichtige Rolle der Multi-Level-Governance in der Klimapolitik und die Notwendigkeit der Einbindung der Regionen, Städte und nicht zu den Vertragsparteien gehörenden Interessenträger in dem Übereinkommen von Paris anerkannt werden;

    9.

    betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die den Bürgern am nächsten stehende Ebene der öffentlichen Verwaltung sind. Viele strategische Entscheidungen im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens von Paris werden in erster Linie von ihnen getroffen;

    10.

    gibt zu bedenken, dass ihr Beitrag zur Eindämmung des Klimagasausstoßes weitgehend von ihrer Fähigkeit und Bereitschaft abhängt, einschlägige Maßnahmen durchzuführen. Deshalb ist er der Auffassung, dass die Umsetzung politischer Zusagen in politische Konzepte, Investitionen und Durchführungsmaßnahmen unter Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erfolgen muss und eine enge Koordinierung mit ihnen erfordert;

    11.

    stellt fest, dass die Ankündigung der USA, aus dem Übereinkommen von Paris auszusteigen, zwar bedauerlich ist, gleichzeitig aber den subnationalen Regierungen in der EU, den USA und anderswo neue Anreize für globale Klimaschutzinitiativen eröffnet hat, die das Engagement der Bürger und der bürgernächsten Governance-Ebenen unterstreichen. Er erklärt sich bereit, seine Partnerschaft mit der US-amerikanischen Bürgermeisterkonferenz auszubauen und weltweit mit Verbänden von Städten und Regionen bei Klimaschutzinitiativen zusammenzuarbeiten;

    12.

    ist überzeugt, dass die lokalen und regionalen Mandatsträger und ihre Gebietskörperschaften und Netze in Zusammenarbeit mit industriellen Interessenträgern und der Zivilgesellschaft die nationalen Regierungen wesentlich dabei unterstützen können, ehrgeizigere klimaschutzrelevante Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen. In diesem Zusammenhang unterstreicht er die tragende Rolle von Initiativen wie dem Bürgermeisterkonvent bei der Förderung der Entwicklung und Verbreitung von Instrumenten und Verfahren für den Aufbau von Kapazitäten;

    13.

    erachtet die Aufwertung politisch relevanter, demokratisch gewählter nicht zu den Vertragsparteien gehörender staatlicher Interessenträger wie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des globalen Klimagovernancesystems als eine maßgebende Entwicklung und hält es deshalb für wesentlich, dass diese Art basisgetriebener Governance im Vertragsregime der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) bestätigt und offiziell als Bestandteil des Entscheidungsfindungsprozesses anerkannt wird;

    14.

    nimmt zur Kenntnis, dass das Nebenorgan für die Durchführung des Übereinkommens (SBI) während der UN-Klimakonferenz im Mai 2017 (COP 23) und im Mai 2018 (COP 24) Fortschritte im Bereich der Einbindung der Interessenträger in den internationalen Klimaverhandlungsprozess ermöglichte und die Notwendigkeit einräumte, die effektive Teilhabe nicht zu den Vertragsparteien gehörender Interessenträger am globalen Klimagovernancesystem zu verbessern;

    15.

    begrüßt den Bericht des Europäischen Parlaments über die Rolle der Regionen und Städte in der EU bei der Umsetzung des auf der COP 21 abgeschlossenen Pariser Klimaschutzübereinkommens (3) und insbesondere den Hinweis darauf, dass für die Umsetzung eines Großteils der Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen mit Blick auf den Klimawandel sowie der meisten EU-Klimaschutzvorschriften die lokalen Behörden zuständig sind;

    Formale Einbindung der subnationalen Regierungen in das globale Klimagovernancesystem

    16.

    begrüßt, dass der Talanoa-Dialog sich nicht auf Diskussionen unter nationalen Regierungen beschränkt, sondern einer breiten Palette nicht zu den Vertragsparteien gehörender Interessenträger, u. a. den Regionen und Städten und ihren gewählten Vertretern, die Möglichkeit gibt, nationale und globale politische Entscheidungsträger auf wichtige Klimabelange aufmerksam zu machen. Er erklärt seine Unterstützung und sein Engagement für die Talanoa-Dialoge der Städte und Regionen als unmittelbare globale und vorausschauende Reaktion auf diesen Prozess und regt an, die Zahl der in Europa stattfindenden Dialoge zu erhöhen;

    17.

    betont, dass im Rahmen dieses Dialogs nicht nur Geschichten erzählt werden sollten. Um den Geist des Dialogs zu wahren, ist es wichtig, durch ein Feedback auf die Antworten der nicht zu den Vertragsparteien gehörenden Interessenträger auf die drei Leitfragen „Wo sind wir?“, „Wo wollen wir hin?“ und „Wie kommen wir dorthin?“ Vertrauen und Teilhabe zu fördern. Deshalb fordert er die Vorsitze der Vertragsstaatenkonferenzen, das Sekretariat und die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention auf, klarzustellen, wie die Ergebnisse des Dialogs weiterbehandelt und in den auf der COP 24 zur Annahme anstehenden Verhandlungstexten berücksichtigt werden;

    18.

    schlägt vor, den Talanoa-Dialog auch nach der COP 24 fortzusetzen und alle zweieinhalb Jahre als eine Halbzeitbewertung im Rahmen der weltweiten Bestandsaufnahme durchzuführen. Um das globale Verständnis der Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris und das Dringlichkeitsbewusstsein zu fördern, regt er an, im Talanoa-Dialog eine vierte Leitfrage zu stellen: „Bis wann?“;

    19.

    ersucht den Vorsitz der UN-Klimakonferenz, 2019 eine Bewertung der Ergebnisse des Dialogs durchzuführen und Vorschläge zu unterbreiten, wie der Prozess künftig strukturierter und für die Verhandlungen relevanter gestaltet werden kann;

    20.

    fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Talanoa-Dialog zu nutzen, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger in die Erarbeitung der Verhandlungspositionen und Beiträge der EU für die COP 24 einzubeziehen;

    21.

    empfiehlt, dass die Städte und Regionen Beiträge für das Talanoa-Dialog-Portal erarbeiten und diese Gelegenheit nutzen, sich im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen Gehör zu verschaffen und ihre Ziele, Standpunkte und Absichten darzulegen;

    22.

    begrüßt die Plattform NAZCA als treffliches Instrument zur Einbindung der nicht zu den Vertragsparteien gehörenden Interessenträger in den Entscheidungsfindungsprozess der Klimarahmenkonvention. Er appelliert an das Klimasekretariat, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Rolle der Städte und Regionen im globalen Governancesystem neben Zivilgesellschaft und Privatsektor besser abgegrenzt werden könnte;

    23.

    erinnert angesichts der positiven Reaktion des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der EU im März 2018 auf die Bonn-Fidschi-Verpflichtung an die auf der COP 23 eingegangene Bonn-Fidschi-Verpflichtung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die damit verbundene Forderung einer stärkeren Einbindung der Gruppe der lokalen und nachgeordneten Gebietskörperschaften (LGMA) in die Arbeit der Gremien und Parteien der Klimarahmenkonvention. Der Ausschuss der Regionen schlägt vor, eine strukturierte Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention, den Vorsitzen der Vertragsstaatenkonferenzen und ihren High-Level Champions, den einschlägigen Verhandlungsgremien und der vorgeschlagenen neugestalteten „Friends of Cities“-Gruppe zu entwickeln;

    National, regional und lokal festgelegte Beiträge (Nationally Determined Contributions — NDC; Regionally/Locally Determined Contributions — R/LDC)

    24.

    betont die Notwendigkeit einer systematischen dezentralen Konsultation der subnationalen Governance-Ebenen bei der Festlegung und Überarbeitung der NDC unter Einbeziehung der Interessenträger aus wichtigen Wirtschaftsbereichen, um eine partizipative Verfahrensweise sicherzustellen;

    25.

    spricht sich dafür aus, dass die NDC auch ein Spektrum regional und lokal festgelegter Beiträge beinhalten sollten, um der Rolle der subnationalen Ebene bei der Umsetzung der internationalen Klimaschutzverpflichtungen gerecht zu werden;

    26.

    erachtet es als notwendig, durch die Festlegung entsprechender Bestimmungen in der Verordnung über die Governance der Energieunion die praktische Anwendung dieses Verfahrens auf EU-Ebene sicherzustellen, insbesondere mit Blick auf die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Erarbeitung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne;

    27.

    ist der Meinung, dass mit diesen Bestimmungen eine solidere politische und methodische Grundlage für die vom AdR vorgeschlagene Einführung regional und lokal festgelegter Beiträge R/LDC) (4) geschaffen würde. Der Grundgedanke ist, nach dem Vorbild der NDC der Vertragsparteien den subnationalen Behörden die Möglichkeit zu geben, ihre Eindämmungs- und Anpassungsverpflichtungen festzulegen, um tragfähige und transparente Beiträge auf der Grundlage belastbarer Verfahren der Messung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) zu leisten;

    28.

    fordert die Europäische Kommission auf, in Absprache mit dem AdR einen nichtlegislativen Vorschlag für eine Überwachungs- und Bewertungsmethode zu unterbreiten, um die Fortschritte der Städte bei der Umsetzung ihrer Visionen bis 2050 und Strategien bis 2030 nachzuvollziehen, wobei der vom Bürgermeisterkonvent festgelegte Rahmen für die Überwachung und Bewertung als Vorbild dienen könnte;

    29.

    appelliert an die Europäische Kommission, in Absprache mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften das Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren des Bürgermeisterkonvents zu vereinfachen und die Bewertung der Aktionspläne für nachhaltige Energie und somit die Anerkennung der eingegangenen Verpflichtungen zu beschleunigen, die Kompatibilität der Überwachungs- und Bewertungsrahmen sicherzustellen und die Berichterstattungspflichten der Städte und Regionen auf ein Mindestmaß zu beschränken;

    30.

    fordert die Europäische Kommission unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme zu Klimafinanzierung (5) auf, eine klare und verbindliche Definition für „Klimaschutzfinanzierung“ und verwandte Investitionskategorien im Einklang mit der geltenden UNFCCC-Definition vorzuschlagen. Er regt an, dass die Mitgliedstaaten Klimaschutz-Investitionspläne aufstellen, in denen sie im Hinblick auf eine Aktualisierung ihrer jeweiligen NDC (i) festlegen, über welche Art Fördermittel in welchem Umfang bestehende Finanzierungslücken zu schließen sind, (ii) die Möglichkeiten für weitere nationale steuerpolitische Anreize für die einzelnen Klimaschutzmaßnahmen bewerten, (iii) Klimaschutzmaßnahmen, Kapazitätsaufbau sowie die Einbindung weiterer Interessenträger koordinieren und (iv) die nationalen Ansätze für die Bewertung und das Management von Klimarisiken für Investoren erläutern;

    Leitlinien für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris

    31.

    unterstreicht den potenziellen konkreten Beitrag der R/LDC zur Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris und appelliert an die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention, bei der Festlegung der Leitlinien für die NDC eine mögliche Wechselwirkung mit einem flexiblen R/LDC-System zu berücksichtigen;

    32.

    spricht sich dafür aus, in die im Einklang mit dem Transparenzrahmen vorzulegenden nationalen Inventarberichte ein separates Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen der subnationalen Regierungsebenen aufzunehmen, umso leichter die Fortschritte bei der Erreichung der NDC (und R/LDC) zu erkennen;

    Weltweite Bestandsaufnahme

    33.

    fordert die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention und die Europäische Kommission auf, in die künftigen Bestimmungen zur weltweiten Bestandsaufnahme eine Verpflichtung aufzunehmen, derzufolge die Vertragsparteien bei der Erarbeitung ihrer Berichte die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einbeziehen müssen;

    34.

    betont, dass die weltweite Bestandsaufnahme über eine bloße Bewertung sämtlicher von den Vertragsparteien (durch NDC und andere nationale Berichte) mitgeteilter Maßnahmen hinausgehen und Beiträge aller einschlägigen Interessenträger, insbesondere der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, zu den erzielten Fortschritten einbeziehen sollte, um einen vollständigen Überblick über die insgesamt erreichten Fortschritte zur Verwirklichung der in Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens von Paris festgelegten Ziele zu erhalten;

    35.

    bekundet seine Bereitschaft, sich als Teil der Gruppe der lokalen und nachgeordneten Gebietskörperschaften (LGMA) der Klimarahmenkonvention und als institutionelle Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union stärker in Gespräche mit den Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention über einen Beitrag der Städte und Regionen zu der offenen, inklusiven und transparenten Bewertung der kollektiven Anstrengungen im Rahmen der weltweiten Bestandsaufnahme einzubringen;

    36.

    fordert, dass die zugelassenen Organisationen der Klimarahmenkonvention sowie die nicht zu den Vertragsparteien gehörenden Interessenträger während der verschiedenen Etappen der globalen Bestandsaufnahme den Vertragsparteien Fragen zu ihren Berichten stellen können, sodass das Verfahren durch ein breites Spektrum sachkundiger Beiträge bereichert wird. In diesem Sinne sollten die Methoden und Daten im Interesse umfassender Transparenz und Rechenschaftsablegung öffentlich zugänglich sein;

    37.

    stellt mit Besorgnis fest, dass die weltweite Bestandsaufnahme womöglich hinter den Zielsetzungen des Übereinkommens von Paris zurückbleibt, und betont, dass zusätzliche lokale und regionale Beiträge zu weiteren Anstrengungen im Hinblick auf ihre letztliche Umsetzung anspornen könnten (6);

    Anpassung

    38.

    schlägt vor, dass die EU bei den internationalen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel die Führung übernimmt und sie auf allen Ebenen fördert und dass gleichzeitig internationale Entwicklungen unterstützt werden, die Fortschritte auf regionaler und lokaler Ebene ermöglichen. Er regt an, einen einschlägigen verbindlichen Rechtsrahmen aufzustellen, um Anpassungsmaßnahmen zu vereinbaren und quantifizierbare Verpflichtungen festzulegen, die die Messung von Anpassungsfortschritten ermöglichen;

    39.

    drängt darauf, dass neben den Mitteln aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) und den von den Industrieländern bereitgestellten Mitteln auch finanzielle Beiträge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Finanzierung des Anpassungsfonds im Einklang mit dem jeweiligen nationalen Rahmen empfohlen werden;

    40.

    betont, dass die Verfahren des Fonds für Einzahlungen einzelner lokaler und regionaler Gebietskörperschaften vereinfacht werden müssen;

    41.

    plädiert dafür, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften mit besonders großem Fachwissen im Bereich Anpassung an die für die Projektausführung und Fördermittel aus dem Anpassungsfonds zuständigen Institutionen (Implementing Entities) in Drittländern angegliedert werden können, um zur Durchführung von Programmen und Projekten sowie zur Gestaltung der regionalen/lokalen Anpassungsmaßnahmen und -strategien beizutragen;

    42.

    fordert, dass ein Vertreter der Gruppe der lokalen und nachgeordneten Gebietskörperschaften (LGMA) Beobachterstatus im Verwaltungsrat des Anpassungsfonds erhalten sollte;

    43.

    schlägt vor, spezifische Instrumente einzuführen, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Zugang zu den in der EU verfügbaren Finanzinstrumenten ermöglichen und ein übergreifendes Informationsportal mit Auskünften über die verschiedenen europäischen Klimafinanzierungsmöglichkeiten einzurichten;

    44.

    drängt die Europäische Kommission, mit anderen Vertragsparteien zusammenzuarbeiten, um die Finanzierung von Plänen für Risikoeindämmung, Resilienz und Anpassung voranzubringen, die auf die Prioritäten der betroffenen lokalen Gemeinschaften und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgerichtet sind;

    Landwirtschaft und Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)

    45.

    weist darauf hin, dass Stärke und Häufigkeit von Naturkatastrophen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen haben und die Problematik der Naturkatastrophen stets im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels zu betrachten ist und beide Bereiche gemeinsam behandelt werden sollten (7); unterstreicht mit Blick auf die Stärkung der Fähigkeit von Städten und Regionen zur Katastrophenbewältigung die Notwendigkeit größerer Synergien zwischen den auf Klimawandel und den auf Katastrophenresilienz ausgerichteten Netzen, Projekten und Abkommen wie dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 (8);

    46.

    appelliert an die Europäische Kommission, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bewältigung der Klimaschutz- und Energieherausforderungen in den Bereichen Landwirtschaft und LULUCF anzuerkennen und sie einzubinden. Einige Regionen und Städte haben bereits Klima- und Energiestrategien aufgelegt, die Emissionssenkungen in diesen Bereichen fördern. Der AdR hebt deshalb den Beitrag von Klimaschutz- und Energiestrategien auf regionaler und lokaler Ebene zur Dekarbonisierung in den Bereichen Landwirtschaft und Landnutzung hervor;

    Verluste und Schäden

    47.

    begrüßt, dass im April 2018 ein Expertendialog stattfand, um die Möglichkeiten zur Unterstützung der Opfer des Klimawandels durch die Mobilisierung von Fachwissen, Technologie und Hilfeleistungen zu sondieren. Nach Ansicht des AdR sollten die Aspekte der Verluste und Schäden in die einschlägigen nationalen Verfahren und die Prozesse der Klimarahmenkonvention für bspw. Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und finanzielle Unterstützung integriert werden;

    48.

    betont die Notwendigkeit, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Industrie- wie auch den Entwicklungsländern alternative Möglichkeiten für den Umgang mit Verlusten und Schäden ermitteln und in Zusammenarbeit mit den nationalen Regierungen und im Zuge der Klimarahmenkonvention umsetzen. In diesem Zusammenhang wäre es angezeigt, Klimarisiken in die Bewertungen territorialer und sektoraler Risiken miteinzubeziehen;

    Weitere Erwägungen

    49.

    ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sich weiterhin über Peer-to-Peer-Prozesse gegenseitig zu unterstützen, und betont ihre Rolle beim Kapazitätsaufbau. In diesem Zusammenhang würdigt er die Tätigkeit des Konvents der Bürgermeister sowie des TAIEX REGIO PEER 2 PEER-Forums;

    50.

    sieht mit Spannung der Veröffentlichung der Ergebnisse der internationalen Cities & Climate Change Science Conference entgegen, die vom Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) mitorganisiert wird, und fordert die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention auf, diese Ergebnisse in die laufende Umsetzung des Übereinkommens von Paris einzubeziehen;

    51.

    betont, wie wichtig politische Maßnahmen zur Unterstützung regional und lokal erzeugter Produkte sowie der Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sind, um die negativen Folgen des Klimawandels einzudämmen, und empfiehlt dementsprechend, die Zuschussprogramme für die Förderung der ländlichen Entwicklung auf die Ziele der Klimaschutzstrategie abzustimmen.

    Brüssel, den 5. Juli 2018

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Karl-Heinz LAMBERTZ


    (1)  AdR-Stellungnahme „Governance-System der Energieunion und saubere Energie“ (CDR 830/2017); Berichterstatter: Bruno HRANIĆ (HR/EVP).

    (2)  Ebenda.

    (3)  Bericht des EP-Ausschusses für regionale Entwicklung über die Rolle der Regionen und Städte in der EU bei der Umsetzung des auf der COP 21 abgeschlossenen Pariser Klimaschutzübereinkommens (2017/2006(INI)).

    (4)  AdR-Stellungnahme „Finanzierung des Klimaschutzes als wirksames Mittel zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris“ (CDR 2108/2017); Berichterstatter: Marco DUS (IT/SPE).

    (5)  Ebenda.

    (6)  Siehe beispielsweise den von dem UN-Sondergesandten für Städte und Klimawandel in Partnerschaft mit dem globalen Stadtnetzwerk C40 Cities Climate Leadership Group (C40) erstellten Bericht für den UN-Generalsekretär „Advancing climate ambition: cities as partners in global climate action“.

    (7)  NAT-VI/015.

    (8)  NAT-VI/029.


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