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Document 52017AP0019

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (07592/2016 — C8-0431/2016 — 2016/0077(NLE))

    ABl. C 252 vom 18.7.2018, p. 339–339 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.7.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 252/339


    P8_TA(2017)0019

    Partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei EU/Cookinseln ***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (07592/2016 — C8-0431/2016 — 2016/0077(NLE))

    (Zustimmung)

    (2018/C 252/34)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (07592/2016),

    unter Hinweis auf den Entwurf des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (07594/2016),

    unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0431/2016),

    unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 14. Februar 2017 (1) zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates,

    gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8-0010/2017),

    1.

    gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung der Cookinseln zu übermitteln.

    (1)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0020.


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