This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62014CA0515
Case C-515/14: Judgment of the Court (First Chamber) of 21 January 2016 — European Commission v Republic of Cyprus (Failure of a Member State to fulfil obligations — Freedom of movement for persons — Workers — Articles 45 TFEU and 48 TFEU — Old-age benefits — Difference of treatment on the ground of age — Civil servants from a Member State under the age of 45 who leave that Member State to take up employment in another Member State or within an EU institution)
Rechtssache C-515/14: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 21. Januar 2016 — Europäische Kommission/Republik Zypern (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freizügigkeit — Arbeitnehmer — Art. 45 AEUV und 48 AEUV — Leistungen bei Alter — Ungleichbehandlung aufgrund des Alters — Beamte eines Mitgliedstaats, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und diesen Mitgliedstaat verlassen, um eine berufliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat oder bei einem Organ der Europäischen Union auszuüben)
Rechtssache C-515/14: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 21. Januar 2016 — Europäische Kommission/Republik Zypern (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freizügigkeit — Arbeitnehmer — Art. 45 AEUV und 48 AEUV — Leistungen bei Alter — Ungleichbehandlung aufgrund des Alters — Beamte eines Mitgliedstaats, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und diesen Mitgliedstaat verlassen, um eine berufliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat oder bei einem Organ der Europäischen Union auszuüben)
ABl. C 98 vom 14.3.2016, p. 13–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.3.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 98/13 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 21. Januar 2016 — Europäische Kommission/Republik Zypern
(Rechtssache C-515/14) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Leistungen bei Alter - Ungleichbehandlung aufgrund des Alters - Beamte eines Mitgliedstaats, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und diesen Mitgliedstaat verlassen, um eine berufliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat oder bei einem Organ der Europäischen Union auszuüben))
(2016/C 098/16)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe und D. Martin)
Beklagte: Republik Zypern (Prozessbevollmächtigte: N. Ioannou und D. Kalli)
Tenor
1. |
Die Republik Zypern hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 45 AEUV und 48 AEUV sowie Art. 4 Abs. 3 EUV verstoßen, dass sie nicht rückwirkend zum 1. Mai 2004 die auf das Lebensalter abstellende Voraussetzung in Art. 27 des Gesetzes 97 (I)/1997 über die Altersruhegelder aufgehoben hat, die bewirkt, dass Arbeitnehmer davon absehen, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen, um eine berufliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat oder bei einem Organ der Europäischen Union oder einer anderen internationalen Organisation aufzunehmen, und die eine Ungleichbehandlung zwischen Wanderarbeitnehmern einschließlich der bei den Organen der Europäischen Union oder bei einer anderen internationalen Organisation beschäftigten auf der einen Seite und den Beamten, die ihre Tätigkeit in Zypern ausgeübt haben, auf der anderen Seite zur Folge hat. |
2. |
Die Republik Zypern trägt die Kosten. |