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Document 52015IR0642

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Zukunft der Milchwirtschaft

ABl. C 195 vom 12.6.2015, p. 15–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/15


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Zukunft der Milchwirtschaft

(2015/C 195/03)

Berichterstatter

René SOUCHON, Präsident der Region Auvergne (FR/SPE)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

I.   ANALYSE DES KONTEXTS

Entwicklung der Lage auf dem Milchmarkt

1.

nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission in ihrem Bericht COM(2014) 345 final vom 13. Juni 2014, der auf der Grundlage der Mitte März 2014 verfügbaren Daten erstellt wurde, zu dem Schluss gelangt, dass die Lage auf dem Milchmarkt auf kurze und mittelfristige Sicht günstig sei und die Abschaffung der Quotenregelung problemlos verlaufen sollte. Die Kommission räumt ein, dass es noch offene Fragen gebe, vertritt jedoch die Auffassung, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch zu früh sei, um die Auswirkungen des Auslaufens der Quotenregelung abzuschätzen, weshalb sie erst 2018 neue Legislativvorschläge vorlegen wolle;

2.

ist der Ansicht, dass sich die überaus günstige Markt- und Preisentwicklung seit März 2014 unter dem Einfluss dreier Faktoren — starke weltweite Produktion, geringere globale Nachfrage und Russland-Embargo — umgekehrt hat. Im Zusammenspiel mit dem starken Anstieg der europäischen Produktion tragen diese drei Elemente zu einem erheblichen Milchpreisverfall bei;

3.

weist darauf hin, dass in den Prognosen für das erste Halbjahr 2015 von einem Rückgang der Preise und der Lagerbestände an Milchprodukten ausgegangen wird, der noch stärker als im Jahr 2009 ausfallen könnte, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und manchmal sogar innerhalb eines Mitgliedstaats auftreten können;

Umsetzung des „Milchpakets“

4.

entnimmt dem Bericht der Kommission, dass die vertragliche Bindung vom Volumen her nach wie vor unerheblich ist, was das Austarieren des Kräfteverhältnisses zugunsten der Hersteller erschwert. Die Genossenschaften, die in Europa über 60 % der Milch vermarkten, haben sich aus der vertraglichen Bindung und der Produktionskontrolle ausgeklinkt, indem sie schon im Vorhinein angekündigt haben, dass sie die gesamte von ihren Mitgliedern hergestellte Milch einsammeln werden. All dies schränkt die Wirksamkeit der Maßnahmen des „Milchpakets“ stark ein;

5.

weist darauf hin, dass der sehr starke Anstieg der Produktion und Sammlung in der gesamten EU im Jahr 2014 ein Zeichen dafür ist, dass sich die vertragliche Bindung nicht auf die EU-weite Angebotssteuerung ausgewirkt hat (und sich auch in Zukunft nicht auswirken wird), da die Molkereien nunmehr in einem offenen Wettbewerb untereinander stehen;

6.

stellt fest, dass der Handel als das letzte Glied in der Milchversorgungskette häufig Milch und Milcherzeugnisse für den Endverbraucher für Lockangebote verwendet. Dies geschieht zu niedrigen Preisen, die sich rückwirkend auf die gesamte Kette bis hin zum Erzeuger auswirken. Letztendlich muss der Erzeuger die Folgen dieser aggressiven Handelspraktiken tragen, denn in vielen Fällen kann er mit dem Erlös nicht einmal die Produktionskosten decken;

7.

stellt fest, dass die nicht im „Milchpaket“ vorgesehenen Sondermaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Russland-Embargo ergriffen wurden, mit Blick auf die seit August 2014 entstandenen Verluste eindeutig unzureichend sind;

8.

stellt des Weiteren fest, dass die im „Milchpaket“ geschaffene Möglichkeit zur Angebotssteuerung für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) bisher kaum genutzt zu werden scheint (für drei französische und zwei italienische Käse), ersucht die Europäische Kommission um weitere Informationen bezüglich laufender Anträge und spricht sich für die Propagierung dieser Möglichkeit in den Mitgliedstaaten aus. Ferner fordert er die Kommission auf, die Regelungen für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die geschützte geografische Angabe zu vereinfachen;

Perspektiven für die Zeit nach Auslaufen der Quotenregelung

Kurzfristig:

Auswirkungen auf die EU-weite Milcherzeugung

9.

weist darauf hin, dass laut der für die Konferenz „Die europäische Milchwirtschaft: Entwicklung nach 2015“ vom 24. September 2013 erstellten Analyse sowie dem Kommissionsbericht 2014-2024 die Zunahme der Milcherzeugung der EU primär vom Weltmarkt abhängt, der zwar nur 7 Prozent der weltweiten Produktion ausmacht, jedoch von scharfem Wettbewerb gekennzeichnet ist. Milchpulver stellt zwei Drittel der von drei Hauptexporteuren (EU, Neuseeland und USA) gelieferten Mengen dar. Nach Einschätzungen der OECD und der FAO wird die weltweite Nachfrage nach Milchprodukten bis 2023 jährlich um rund 2 % steigen. Es ist fortwährend erforderlich, neue Absatzmärkte zu suchen und zu erschließen, den Weltmarktanteil der EU anzuheben, für einen fairen Zugang für Exporteure aus der EU zu sorgen und Anreize für einen Anstieg der Ausfuhren zu schaffen. Mit der Verbesserung des Wissenstransfers, der Forschung und der Innovation und den Maßnahmen für eine bessere Qualität und Kennzeichnung werden die Milcherzeugnisse aus der EU zusätzlich aufgewertet und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt und dem Weltmarkt erhöht;

10.

weist darauf hin, dass laut dieser Analyse vom September 2013 ein zunehmender Anteil der in der EU produzierten Milch zu Erzeugnissen mit höherer Wertschöpfung verarbeitet werden und die Herstellung offen verkaufter, nicht weiterverarbeiteter Milch entsprechend sinken wird;

11.

stellt fest, dass in der Analyse auf die zunehmend ungleiche Verteilung der Wertschöpfung innerhalb der Versorgungskette der Milchwirtschaft zugunsten der Verarbeitungsbetriebe hingewiesen wird;

12.

stellt überdies fest, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass die Abschaffung der Quoten zu einer weiteren Konzentration der Milchproduktion in den größten Betrieben und in bestimmten Regionen der EU führen wird;

13.

ist der Auffassung, dass die EU nicht über wirksame Instrumente zur Eindämmung der Schwankungen der Milcherzeugerpreise verfügt;

14.

stellt außerdem fest, dass ein Großteil der jüngsten Investitionen in der europäischen Milchwirtschaft überwiegend in Trockentürme für Milchpulver und weniger in die Verarbeitung von Milch zu Produkten mit hoher Wertschöpfung wie Käse geflossen ist (50 Prozent in Milchpulver gegenüber 20 Prozent in Käse (1));

15.

ist der Meinung, dass die Konzentration der Produktion auf die größten Betriebe nicht per se eine Effizienz- bzw. Einkommensgarantie darstellt, wie sich am Beispiel Dänemark ersehen lässt;

Vorhersehbare Auswirkungen auf die regionale Ebene und deren Folgen

16.

weist darauf hin, dass es nach Auslaufen der Quotenregelung laut mehrerer Studien (2) tatsächlich zu einer Konzentration der Milcherzeugung in den produktivsten Gebieten mit dem höchsten Milchanfall und den geringsten Sammelkosten sowie zu einem Rückgang bzw. zur Einstellung der Milcherzeugung in den sogenannten benachteiligten bzw. sensiblen Gebieten kommen wird; betont, dass die Milchwirtschaft in diesen Regionen — abgelegenen Gebieten, Berggebieten oder Regionen in äußerster Randlage — als Erwerbszweig kaum zu ersetzen ist und zudem eine wichtige Rolle für die Gesellschaft und die Umwelt spielt;

17.

bedauert, dass es keine bzw. nur wenige Studien eigens zur Zukunft der benachteiligten Gebiete im Falle einer schrittweisen Einstellung der Milchproduktion gibt, wobei die Kommission in ihrem Bericht aus dem Jahr 2014 nur zu dem Schluss kommt, dass es noch zu früh ist, um zu beurteilen, ob sich das „Milchpaket“ erheblich auf den Milchsektor in benachteiligten Regionen ausgewirkt hat;

18.

bedauert insbesondere das Fehlen spezifischer Studien mit dem Schwerpunkt auf Regionen, in denen die Milcherzeugung nicht nur für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung ist, sondern auch eine strategische Hebelwirkung für andere Wirtschaftszweige wie den Tourismus hat. Nur selten wird die Zahl der Höfe und der Arbeitsplätze in diesen Gebieten berücksichtigt, und dem Beitrag, den diese zu öffentlichen Gütern (Qualität von Wasser und Landschaft, Artenvielfalt, Qualität der Produkte, Ökotourismus, regionale Märkte usw.) sowie zu anderen Wirtschaftszweigen leisten, wird überhaupt nicht Rechnung getragen;

19.

stellt fest, dass die jüngsten Studien der Kommission sowie Experten für fast alle osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Polens) eine beschleunigte Einstellung der Milchwirtschaft prognostizieren, wobei die Milchviehhaltung dort oftmals die wichtigste landwirtschaftliche Aktivität ist, wodurch die Fähigkeit der ländlichen Gebiete zur Eindämmung der Landflucht beeinträchtigt wird;

20.

ist zudem der Auffassung, dass die Gesamtverluste an Arbeitsplätzen, die durch eine Einstellung der Milchproduktion zugunsten des Getreideanbaus in den „Zwischengebieten“ mit Ackerbau und Tierhaltung drohen, dringend beziffert werden müssen;

21.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Maßnahmen zur Absicherung, etwa die öffentlichen Interventionen und die Beihilfen für die private Lagerhalterung, nicht geeignet sind, die andauernden Schwankungen oder eine Krise im Milchsektor abzufedern. Die Situation wird durch das Russland-Embargo, das insbesondere die baltischen Staaten und Finnland trifft, noch weiter verschärft;

Mittelfristig:

22.

stellt fest, dass die Europäische Kommission trotz Auslaufen der Quotenregelung in ihren jüngsten Prognosen von einem moderaten Anstieg der Produktion in der EU ausgeht, was hauptsächlich auf die in einzelnen Mitgliedstaaten immer strengeren Umweltauflagen zurückzuführen sei. Der 2014 verzeichnete Produktionsanstieg zeigt jedoch, dass das Zusammenspiel eines guten Milchpreises mit einer guten Futtermittelernte zu einem erheblichen und gänzlich unvorhergesehenen Milchüberschuss geführt hat;

23.

weist darauf hin, dass der Durchschnittspreis für Milch laut Kommission im Zeitraum 2016-2024 um die 350 € pro Tonne betragen sollte, wobei in acht von zehn Jahren mit Schwankungen des Milchpreises zwischen 300 und 400 € pro Tonne und in zwei von zehn Jahren mit noch stärkeren Fluktuationen zu rechnen sei;

24.

ist der Auffassung, dass sich eine derartige Volatilität und die von ihr verursachten erheblichen Störungen und Ungewissheiten für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse in Europa weder mit umfangreichen Investitionen in Viehhaltungsbetriebe noch mit Betriebsneugründungen vereinbaren lassen und vor allem in den Regionen mit größeren Nachteilen und geringeren Größenvorteilen wie den Berggebieten und den Gebieten in äußerster Randlage zu spüren sein werden;

25.

stellt darüber hinaus fest, dass sich die EU-Betriebe der Konkurrenz einiger weniger, aber starker weltweiter Exporteure (Neuseeland, USA, Australien) gegenüber sehen, die einen historisch gewachsenen Zugang zu den asiatischen Märkten haben und ausschlaggebend für die Milchpreisgestaltung auf dem Weltmarkt sind;

26.

ist der Meinung, dass Wachstum des globalen Marktes und Anstieg der globalen Nachfrage nicht gleichzusetzen sind, da sich Letztere auf mittlere und lange Sicht relativ gleichmäßig entwickelt, während die Entwicklung des globalen Marktes weniger berechenbar ist und nur 7 Prozent der Produktion und die Überschüsse einiger Staaten betrifft;

27.

erachtet es für inakzeptabel, dass der Milcherzeugerpreis in der EU so stark an die Weltmarktpreise gekoppelt ist, obwohl 90 Prozent der EU-Produktion auf dem europäischen Markt vermarktet werden;

Risiken und Chancen der in Verhandlung befindlichen Handelsabkommen für die europäische Milchwirtschaft

28.

ist der Auffassung, dass sich die einzelnen Freihandelsabkommen und regionalen Handelsabkommen, die derzeit ausverhandelt werden, auf die Nachfrage nach Milchprodukten und die Exportmöglichkeiten auswirken werden;

29.

weist darauf hin, dass das größte Risiko, das diese Abkommen für die europäische Milchviehhaltung und die Verbraucher bergen, in der Verwässerung der Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitsstandards für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, aber auch in der Nicht-Anerkennung geschützter Ursprungsbezeichnungen besteht, wie sie von der Milchwirtschaft gefordert wird;

30.

ist zudem der Auffassung, dass das derzeit mit den USA verhandelte Abkommen über die Harmonisierung und den substanziellen Abbau von Zöllen, so wie es im EU-Verhandlungsmandat vorgesehen ist, für die Milchwirtschaft sowohl Chancen als auch Risiken birgt, vor allem da die Zölle auf Milchprodukte auf europäischer Ebene oftmals deutlich höher sind, wohingegen die Unterstützung der amerikanischen Milchproduzenten im Rahmen der Farm Bill 2014-2018 verstärkt wird;

31.

stellt fest, dass die EU vor der Unterzeichnung eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit Westafrika steht, in dem die Aufhebung der für diese Gruppe von Ländern geltenden Zölle für mindestens 75 Prozent ihrer Exporte vorgesehen ist, darunter auch für Milchpulver. Ein Anstieg der EU-Exporte würde jedoch die Entwicklung der Milchviehhaltung und der kleinen Molkereien in den Ländern Westafrikas untergraben und die Abwanderung der Landbevölkerung in die Städte und nach Europa beschleunigen;

II.   VORSCHLÄGE UND POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

Umfassende Nutzung der EU-Instrumente

Verstärkung des Sicherheitsnetzes

32.

erinnert daran, dass im Rahmen der neuen GAP (2014-2020) ein Sicherheitsnetz für die Milchwirtschaft gespannt und ein Rechtsrahmen geschaffen wurden, die der Kommission eine Reaktion auf außergewöhnliche Situationen ermöglichen;

33.

ist der Auffassung, dass dieses Sicherheitsnetz (217 Euro pro Tonne) nicht stark genug ist, um bei einem Milchpreisverfall Schutz zu bieten;

34.

schlägt der Kommission vor, dafür Sorge zu tragen, dass der Interventionspreis die Produktionskosten stärker widerspiegelt und besser an Marktveränderungen angepasst ist. Der derzeitig geltende, seit 2008 unveränderte Interventionspreis muss überprüft werden, um den steigenden Produktions- und Betriebsmittelkosten Rechnung zu tragen, wobei diese Prüfungen regelmäßig vorgenommen werden sollten;

Verbesserung der Instrumente des „Milchpakets“

35.

stellt fest, dass die Einrichtung von Erzeugerorganisationen in den Ländern, die Lieferverträge für Milch verpflichtend eingeführt haben, nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat, da die Verarbeitungsbetriebe die Verträge weiterhin direkt mit den einzelnen Erzeugern aushandeln und diesen dabei eine äußerst kurze Vertragsdauer ohne garantierten Milchpreis aufzwingen; schlägt daher vor, statt auf direkte Verträge zwischen Erzeugern und Molkereien zu setzen, nach dem Vorbild des in Québec gut funktionierenden Modells regionale und gebietsbezogene Erzeugerorganisationen zu schaffen, die nicht von einer einzigen Molkerei abhängig sind und über eine erheblich stärkere Verhandlungsposition verfügen;

36.

ist der Auffassung, dass die Rolle der Erzeugerverbände unbedingt gestärkt werden muss, damit sie bei der Steuerung der Preise und des Angebots eine klare wirtschaftliche Rolle spielen können;

37.

schlägt eine Verbesserung der vertraglichen Bindung durch eine Ausweitung dieses Instruments auf die gesamte Vertriebskette einschließlich der großen Einzelhandelsketten vor;

38.

schlägt vor, die Beteiligung und Mitwirkung der Erzeuger in Organisationen zu fördern, welche in der Lage sind, die Zahl der Glieder der Milchversorgungskette zu verringern;

39.

schlägt vor, den Verbrauch von Milchprodukten innerhalb der EU zu fördern und Vorschriften für eine Kennzeichnung mit umfassenden Informationen über die Herkunft, das Produktionsverfahren, die angewandten industriellen Verfahren usw. zu erlassen;

40.

schlägt vor, dem Handel Praktiken zu untersagen, die eine Verramschung von Milch und Milcherzeugnissen mit sich bringen, damit diese nicht im Rahmen des Marketings für Lockangebote verwendet werden.

41.

schlägt vor, die Funktionsweise der Europäischen Beobachtungsstelle für den Milchmarkt zu verbessern und die notwendigen Mittel einzusetzen, damit diese Beobachtungsstelle ein wirksames Instrument zur Steuerung und nicht nur zur rückblickenden Beobachtung wird. Zu diesem Zweck sollte bei der Beobachtungsstelle ein effizientes Frühwarnsystem für sich abzeichnende Marktkrisen etabliert werden. Dazu muss die Beobachtungsstelle monatlich Daten zur Verfügung stellen, die detailgenauer sind als diejenigen der Mitgliedstaaten, und damit den unterschiedlichen Situationen in den europäischen Regionen Rechnung tragen. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten und die Interessenträger im Rahmen des Frühwarnsystems zu informieren und unverzüglich sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu treffen;

Sinnvoller Einsatz der Maßnahmen der ersten Säule

42.

erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten freiwillig begleitende Unterstützungsmaßnahmen für die Milcherzeuger in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes ihrer nationalen Mittel für die erste Säule beschließen und Zahlungen für Gebiete mit naturbedingten Nachteilen in Höhe von 5 Prozent der nationalen Mittel gewähren können. Für die Regionen in äußerster Randlage der EU wurde das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) eingerichtet, um den wirtschaftlichen und geografischen Nachteilen dieser Gebiete Rechnung zu tragen, nicht jedoch, um Krisen infolge der Deregulierung des Milchmarktes zu bewältigen;

43.

hält angesichts der Mehrkosten der Erzeugung und Verarbeitung in den Regionen in äußerster Randlage ergänzende Unterstützungsleistungen zusätzlich zum POSEI-Programm für erforderlich, um die dortigen Milcherzeuger für die Auswirkungen der Deregulierung der Märkte zu entschädigen und die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen Erzeugern in Europa zu ermöglichen;

44.

befürchtet jedoch, dass es zur Entstehung einer Vielzahl verschiedener Unterstützungsarten und -niveaus für die Viehhalter in der EU und zu einer im Vergleich zu den Unterschieden bei den Herstellungskosten häufig zu geringen Umverteilung kommen könnte, da die einzelnen Mitgliedstaaten in dieser Frage eigenständig entscheiden können;

Sinnvoller Einsatz der Maßnahmen der zweiten Säule

45.

erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten auf die spezifischen Bedürfnisse der Milchwirtschaft reagieren können, indem sie entsprechende thematische Unterprogramme im Rahmen eines strategischen Ansatzes erarbeiten, um etwa die Umstrukturierungen in dieser Branche einzudämmen;

46.

stellt fest, dass höhere Ausgleichszahlungen für Einkommensverluste und Produktionsmehrkosten als Unterstützung für Gebiete mit naturbedingten und anderen Nachteilen vorgesehen sind;

47.

ist der Auffassung, dass diese Bestimmung auch auf die Milchproduzenten angewandt werden muss, wenn diese in einem Gebiet mit naturbedingten Nachteilen angesiedelt sind. Besonders wichtig sind diese Zahlungen, um die Aufgabe von Anbauflächen sowie Landflucht zu verhindern;

48.

nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf EU-Ebene jedoch drastisch gesenkt wurden mit dem Ergebnis, dass sich die Modernisierung der Kleinbetriebe verlangsamen könnte, sodass sie die Umweltschutzanforderungen nicht erfüllen können;

49.

spricht sich im Hinblick auf die künftige Tragfähigkeit für nachhaltige Betriebsinvestitionen und landwirtschaftliche Beratungsdienste aus, um so die Milcherträge und die Betriebseffizienz etwa durch bessere Melkmaschinen, bessere Zuchtverfahren oder IKT-Systeme zu steigern und mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten; begrüßt dementsprechend die zusätzlichen Maßnahmen der Europäischen Kommission und der EIB, um Investitionen bereitzustellen und die Liquidität der Branche zu erhöhen;

50.

zeigt sich besorgt, dass die für Maßnahmen der zweiten Säule bestehende Verpflichtung zur Kofinanzierung zu erheblichen Disparitäten zwischen den Produzenten führen könnte, da in den Mitgliedstaaten dafür unterschiedlich viele Mittel bereitstehen;

51.

sieht es als notwendig an, die politischen Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit aufeinander abzustimmen, und plädiert für die Unterstützung besonders CO2-emissionsarmer und ökologisch nachhaltiger Formen der Milchwirtschaft;

52.

empfiehlt, im Rahmen eines langfristigen strategischen Ansatzes und innerhalb eines verstärkten Rechtsrahmens Unterstützungsmaßnahmen für die Milcherzeugung in den benachteiligten Gebieten zu konzipieren;

Andere Maßnahmen

53.

spricht sich für eine Stärkung der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen aus und bedauert, dass die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2015 beschlossen hat, den Legislativvorschlag, der bereits im Europäischen Parlament und im Rat erörtert wird, auszusetzen und die Ergebnisse einer neuen Bewertung der Programme „Obst in der Schule“ und „Milch in der Schule“ abzuwarten;

54.

ist nämlich der Auffassung, dass die Abgabe von Milch in Schulen konkrete Auswirkungen auf die regionale Ebene zeitigen könnte, indem sie den Weg für eine gezielte Versorgung der Gebietskörperschaften mit lokalen und ausgesprochen ökologischen Erzeugnissen im Rahmen kurzer Vermarktungswege bereitet und zugleich den Kindern die Landwirtschaft nahebringen würde;

55.

vertritt die Ansicht, dass intensiv an der Entwicklung innovativer Milcherzeugnisse mit hoher Wertschöpfung für Märkte mit hohem Wachstum — wie beispielsweise diätetische Lebensmittel und Lebensmittel für Säuglinge und Sportler — geforscht werden sollte;

56.

ist der Ansicht, dass Forschung, Entwicklung und Innovation Priorität eingeräumt werden muss, damit die Verarbeitungsbetriebe besser für den internationalen Wettbewerb gerüstet sind;

Beispiele für Instrumente in Drittstaaten

57.

weist darauf hin, dass in den USA die Modalitäten für die Unterstützung der Milchwirtschaft mit dem Agrargesetz aus dem Jahr 2014 reformiert wurden. Das neue Programm zum Schutz der Margen der Milchproduzenten sieht eine Entschädigung vor, wenn die Differenz zwischen Milchpreis und Futtermittelkosten unter einen bestimmten Wert sinkt. Eine Mindestmarge im Verhältnis zu den Futtermittelkosten wird über öffentliche Mittel garantiert; für höhere Margen müssen die Erzeuger selbst aufkommen. Diese neuen Bestimmungen, die keine Deckelung für große Herden vorsehen, werden die Produktionssteigerung und die Exporte der USA fördern;

58.

stellt fest, dass die Anpassung der Produktion an den nationalen Markt und die Indexierung des Milchpreises in Kanada auf der Basis der tatsächlichen Produktionskosten und nicht auf der Grundlage der Weltmarktpreise vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise gewährleistet einen deutlich stabileren und höheren Milchpreis als in Europa. Gestützt ist dieser Mechanismus zur Angebotskontrolle auf einen Zusammenschluss der Hersteller zu einem einzigen Vermarktungsbüro pro Provinz;

59.

schlägt vor, dass sich die Europäische Kommission diese Modelle zum Vorbild nimmt, um die Art der Unterstützung und das System der Bündelung der Milcherzeuger nach großen Herstellungsgebieten zu überdenken;

Vorschläge auf EU-Ebene

60.

weist darauf hin, dass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments in seiner Sitzung vom 23./24. Januar 2013 einen Kompromissänderungsantrag zum Dantin-Bericht (einheitliche GMO) bezüglich eines Mechanismus angenommen hatte, der im Falle einer schweren Krise Unterstützung für jene Erzeuger vorsah, die ihre Produktion freiwillig drosseln;

61.

schlägt die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für Betriebsgründungen vor, welche die Daten über neue Betriebe in der Milchwirtschaft analysiert;

62.

stellt fest, dass das vom Europäischen Verband der Milchwirtschaft (European Milk Board) vorgeschlagene Marktverantwortungsprogramm, das zum Einsatz kommen soll, wenn der Milchmarkt aus dem Gleichgewicht zu geraten droht, ein flexibler und kostengünstiger Vorschlag ist, der hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit und Wirksamkeit 2014 im Probelauf geprüft und bewertet werden sollte;

63.

empfiehlt der Europäischen Kommission angesichts der Unwirksamkeit freiwilliger Verhaltenskodizes Vorschläge zu unterbreiten, mit denen sichergestellt wird, dass alle Akteure der Lebensmittelversorgungskette (auch bei Milch und Milchprodukten), angemessen behandelt werden und dass wettbewerbsverzerrende Praktiken, die nicht mit einer nachhaltigen Versorgungskette vereinbar sind, eingeschränkt werden;

64.

wirft insbesondere die Frage auf, welche Möglichkeiten die einheitliche GMO (in erster Linie durch die Artikel 219, 221 und 222) für die Durchführung eines solchen Vorschlags bietet;

Schlussfolgerung

65.

weist darauf hin, dass die Milcherzeugung in vielen Mitgliedstaaten und Regionen ein wichtiger Pfeiler der regionalen Wirtschaft und der landwirtschaftlichen Wertschöpfung ist. Die Verarbeitung von Milch zu einer Vielzahl von Käsesorten, die auf jahrtausendelangen und für die einzelnen EU-Regionen und -Mitgliedstaaten spezifischen Traditionen basiert, trägt wesentlich zur Identität der Regionen bei und prägt das positive Bild der europäischen Agrar- und Lebensmittelindustrie in der Welt. Außerdem trägt die Käseproduktion zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den ländlichen Gebieten bei, gewährleistet den Landschaftsschutz und schränkt den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgrund von Verstädterung ein;

66.

empfiehlt den EU-Organen, dringlich zusätzliche flexible und wirksame Instrumente zur Stabilisierung des Milchmarkts und damit der Einkommen der Milcherzeuger in Krisenzeiten zu entwickeln, und zwar insbesondere mithilfe wirksamerer Risikomanagement-Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen zur Einkommensstabilisierung, Eindämmung der Volatilität der Marktpreise und Sicherung des Milchpreises. Um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, sind Vereinfachungen, weniger Bürokratie und weniger Verwaltungsaufwand notwendig;

67.

empfiehlt den EU-Organen, zur Förderung der Ausfuhr europäischer Milchprodukte mit offiziellen Gütesiegeln (g.g.A., g.U. usw.) in Drittstaaten Investitionen in Export-Logistikplattformen, in die Ausbildung von Fachleuten sowie in gezielt auf die neuen Märkte ausgerichtete Marketingmaßnahmen zu fördern;

68.

empfiehlt den EU-Organen, bei der Ausarbeitung internationaler Abkommen den Schutz europäischer Erzeugnisse mit g.U. und g.g.A. zu stärken, und zwar auch im Hinblick auf die Bekämpfung von Fälschungen und Nachahmungen europäischer Produkte;

69.

fordert mit Blick auf die Milchwirtschaft in Berggebieten sowie in Gebieten nördlich des 62. Breitengrads eine Angleichung der Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile, die Wiedereinführung der Hilfen für Milchsammlung (Kofinanzierung aus dem GAP-Haushalt) sowie — eine ausreichende Lebensmittelselbstversorgung vorausgesetzt — eine Unterstützung für das Marketing und die Entwicklung der Bezeichnung „aus Berggebieten“ für Milchprodukte;

70.

fordert einen umfassenden Plan für ländliche Entwicklung für die baltischen Staaten, Bulgarien, Rumänien, Slowenien und weite Teile Polens sowie Griechenland. In diesen Ländern sind kleine Herden nämlich der Regelfall, und die meisten Höfe erzeugen dort noch Milch; nach der Abschaffung der Quotenregelung scheint deren Zukunft jedoch gefährdet, obwohl sie heutzutage das Rückgrat der ländlichen Gebiete bilden.

Brüssel, den 16. April 2015

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Bericht der Kommission Prospects for EU agricultural markets 2014-2024.

(2)  Smooth Phasing-out of the Milk Quotas in the European Union. Im Auftrag des Ausschusses der Regionen von Progress Consulting und Living Prospects im November 2014 erstellte Studie.


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