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Document 52009XC0124(02)

    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

    ABl. C 18 vom 24.1.2009, p. 15–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.1.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 18/15


    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

    (2009/C 18/07)

    Nummer der Beihilfe: XA 335/08

    Mitgliedstaat: Republik Slowenien

    Region: Območje občine Trbovlje

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Finančne pomoči za programe razvoja podeželja in kmetijstva v občini Trbovlje (Beihilfen für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Landwirtschaft in der Gemeinde Trbovlje)

    Rechtsgrundlage: Pravilnik o dodeljevanju finančnih pomoči za programe razvoja podeželja in kmetijstva v občini Trbovlje

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe:

     

    2008: 13 000 EUR

     

    2009: 13 000 EUR

     

    2010: 13 000 EUR

     

    2011: 13 000 EUR

     

    2012: 13 000 EUR

     

    2013: 13 000 EUR

    Beihilfehöchstintensität:

    1.   Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Primärproduktion:

    bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten in benachteiligten Gebieten,

    bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten für Investitionen in anderen Gebieten.

    2.   Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden:

    bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten bei Investitionen oder Maßnahmen zur Erhaltung des Kulturerbes an Produktionsmitteln auf Bauernhöfen, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Einrichtungen, sofern die Investitionen nicht zu einer Steigerung der Produktionskapazität des Betriebs führen,

    bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten bei Investitionen oder Maßnahmen zur Erhaltung des Kulturerbes an Produktionsmitteln auf Bauernhöfen.

    3.   Beihilfen für die Flurbereinigung:

    bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Rechtskosten und Verwaltungsgebühren.

    4.   Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor:

    bis zu 100 % der Kosten in folgenden Bereichen: Aus- und Fortbildung von Landwirten, Beratungsdienste, Organisation von Veranstaltungen, Wettbewerben, Ausstellungen, Messen, Veröffentlichungen, Kataloge, Webseiten, Verbreitung wissenschaftlicher Errungenschaften. Die Beihilfe wird in Form von bezuschussten Dienstleistungen gewährt und darf keine direkte Zahlung von Geldbeträgen an die landwirtschaftlichen Betreibe umfassen

    Bewilligungszeitpunkt: 10. November 2008 (die Beihilfe wird nicht vor Veröffentlichung der Kurzbeschreibung auf der Website der Kommission gewährt)

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis zum 31.12.2013

    Zweck der Beihilfe: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Angabe der betreffenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 und zuschussfähige Kosten: Der Vorschlag für die oben genannte Verordnung „Pravilnik o dodeljevanju finančnih pomoči za programe razvoja podeželja in kmetijstva v občini Trbovlje“ enthält Maßnahmen, die eine staatliche Beihilfe gemäß den nachstehend angeführten Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 3) darstellen:

    Artikel 4: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Primärproduktion,

    Artikel 5: Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden,

    Artikel 13: Beihilfen für die Flurbereinigung,

    Artikel 15: Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Agrarsektor

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Občina Trbovlje

    Mestni trg 4

    SLO-1420 Trbovlje

    Internetadresse: http://www.lex-localis.info/KatalogInformacij/VsebinaDokumenta.aspx?SectionID=864eaf4a-0778-41f4-865a-a26d998c38fa

    Sonstige Angaben: Die Beihilfe zur Zahlung von Versicherungsprämien für Versicherungen von Saat- und Erntegut umfasst die folgenden widrigen, Naturkatastrophen gleichzusetzenden Witterungsverhältnisse: Spätfrost, Hagel, Blitzschlag, Feuer durch Blitzschlag, Sturm, Überschwemmungen.

    Die Gemeindeverordnung erfüllt die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 betreffend die von der Gemeinde geplanten Maßnahmen sowie die gemeinsamen Bestimmungen (vor Gewährung einer Beihilfe zu beachtende Schritte, Kumulierung, Transparenz und Überwachung)

    Nummer der Beihilfe: XA 336/08

    Mitgliedstaat: Republik Slowenien

    Region: Območje občine Divača

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Pomoči za ohranjanje in razvoj kmetijstva ter podeželja v občini Divača 2008-2013 (Beihilfen für die Erhaltung und Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in der Gemeinde Divača 2008-2013)

    Rechtsgrundlage: Pravilnik o dodeljevanju državnih pomoči za ohranjanje in razvoj kmetijstva ter podeželja v občini Divača za obdobje 2008–2013 (II. poglavje)

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe:

     

    2008: 25 476 EUR

     

    2009: 26 000 EUR

     

    2010: 26 000 EUR

     

    2011: 26 000 EUR

     

    2012: 26 000 EUR

     

    2013: 26 000 EUR

    Beihilfehöchstintensität:

    1.   Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Primärproduktion:

    bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten in benachteiligten Gebieten,

    bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten für Investitionen in anderen Gebieten,

    die Beihilfe wird um 10 % erhöht, wenn die Investitionen von Junglandwirten innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Niederlassung getätigt werden.

    2.   Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden:

    bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten für Investitionen in nichtproduktive Objekte,

    bis zu 60 % der tatsächlich entstandenen Kosten bzw. bis zu 75 % in benachteiligten Gebieten für Produktionsmittel für Investitionen in produktive Teile landwirtschaftlicher Betriebe, sofern die Investition nicht zu einer Steigerung der Produktionskapazität des Betriebs führt,

    zusätzlich bis zu 100 % der Mehrkosten, die durch die Verwendung traditioneller Materialien anfallen.

    3.   Im öffentlichen Interesse durchgeführte Aussiedlungen:

    bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten, sofern die Aussiedlung lediglich im Abbau, Entfernen und Wiederaufbau betrieblicher Einrichtungen besteht,

    bewirkt die Aussiedlung, dass der Landwirt aus moderner gestalteten Einrichtungen Nutzen zieht, so leistet dieser einen Beitrag von mindestens 60 % bzw. in benachteiligten Gebieten 50 % der Wertsteigerung der Einrichtung nach der Aussiedlung. Bei Junglandwirten beläuft sich dieser Beitrag auf mindestens 55 % bzw. 45 %,

    hat die Aussiedlung eine Erhöhung der Produktionskapazitäten zur Folge, so leistet der Begünstigte einen Beitrag von mindestens 60 % bzw. in benachteiligten Gebieten 50 % der mit der Kapazitätserhöhung zusammenhängenden Ausgaben. Bei Junglandwirten beläuft sich dieser Beitrag auf mindestens 55 % bzw. 45 %.

    4.   Beihilfen zur Zahlung von Versicherungsprämien:

    die Beihilfe entspricht der Differenz zwischen der Höhe der aus dem nationalen Haushalt kofinanzierten Versicherungsprämie und 50 % der zuschussfähigen Kosten für die Versicherung.

    5.   Beihilfen für die Flurbereinigung:

    bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Rechtskosten und Verwaltungsgebühren.

    6.   Beihilfen zur Förderung der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität:

    bis zu 100 % der zuschussfähigen Kosten in Form von Sachleistungen durch bezuschusste Dienstleistungen; sie dürfen keine direkte Zahlung von Geldbeträgen an die Erzeuger umfassen.

    7.   Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor:

    bis zu 100 % der zuschussfähigen Kosten in Form von Sachleistungen durch bezuschusste Dienstleistungen; sie dürfen keine direkte Zahlung von Geldbeträgen an die Erzeuger umfassen

    Bewilligungszeitpunkt: 21. November 2008 (die Beihilfe wird nicht vor Veröffentlichung der Kurzbeschreibung auf der Website der Kommission gewährt)

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis zum 31.12.2013

    Zweck der Beihilfe: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

    Angabe der betreffenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 und zuschussfähige Kosten: Das Kapitel II des Vorschlags für die oben genannte Verordnung „Pravilnik o dodeljevanju državnih pomoči za ohranjanje in razvoj kmetijstva ter podeželja v občini Divača za obdobje 2008-2013“ enthält Maßnahmen, die eine staatliche Beihilfe gemäß den nachstehend angeführten Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 3) darstellen:

    Artikel 4: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben,

    Artikel 5: Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden,

    Artikel 6: Im öffentlichen Interesse durchgeführte Aussiedlungen,

    Artikel 12: Beihilfen zur Zahlung von Versicherungsprämien,

    Artikel 13: Beihilfen für die Flurbereinigung,

    Artikel 14: Beihilfen zur Förderung der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität,

    Artikel 15: Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Agrarsektor

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Občina Divača

    Kolodvorska ulica 3a

    SLO-6215 Divača

    Internetadresse: http://www.uradni-list.si/1/objava.jsp?urlid=200884&objava=3670

    Sonstige Angaben: Die Beihilfe zur Zahlung von Versicherungsprämien für Versicherungen von Saat- und Erntegut umfasst die folgenden widrigen, Naturkatastrophen gleichzusetzenden Witterungsverhältnisse: Spätfrost, Hagel, Blitzschlag, Feuer durch Blitzschlag, Sturm, Überschwemmungen.

    Die Gemeindeverordnung erfüllt die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 betreffend die von der Gemeinde geplanten Maßnahmen sowie die gemeinsamen Bestimmungen (vor Gewährung einer Beihilfe zu beachtende Schritte, Kumulierung, Transparenz und Überwachung)

    Nummer der Beihilfe: XA 337/08

    Mitgliedstaat: Dänemark

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Produktionsaufzeichnungen

    Rechtsgrundlage: Lov om administration af Det Europæiske Fællesskabs forordninger om markedsordninger for landbrugsvarer m.v. (Bemyndigelsesloven), jf. lovbekendtgørelse nr. 297 af 28. april 2004

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 1 034 000 DKK

    Beihilfehöchstintensität: 100 %

    Bewilligungszeitpunkt:

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:

    Zweck der Beihilfe: Ziel der Maßnahme „Produktionsaufzeichnungen für die Schlachthähnchen- und Konsumeierproduktion — Effektivitätskontrolle“ ist es, dem einzelnen Erzeuger aussagekräftiges Zahlenmaterial an die Hand zu geben, um die Entwicklung der eigenen Produktion im Vergleich zur generellen Entwicklung analysieren zu können. Ferner soll sichergestellt werden, dass die Branche in Bezug auf die Produktivität und die wirtschaftliche Lage der verschiedenen Betriebszweige der Produktion umfassend und aktuell informiert ist.

    Endbegünstigte der Beihilfe sind im Bereich der Konsumeier- und Schlachthähnchenproduktion tätige Landwirte. Das Projekt ist ausschließlich auf kleine und mittlere Betriebe ausgerichtet.

    Die Beihilfe wird entsprechend den Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gewährt. Zuschussfähig sind Ausgaben für Beratungsdienste

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Geflügelhaltung

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Fjerkræafgiftsfonden

    Axeltorv 3

    DK-1609 København V

    Internetadresse: http://www.poultry.dk/ddf/fa.nsf/B2009T.pdf?openfileresource

    Weitere Informationen: —

    Nummer der Beihilfe: XA 338/08

    Mitgliedstaat: Dänemark

    Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Stichprobenkontrollen, Schlachthähnchen

    Rechtsgrundlage: Lov om administration af Det Europæiske Fællesskabs forordninger om markedsordninger for landbrugsvarer m.v. (Bemyndigelsesloven), jf. lovbekendtgørelse nr. 297 af 28. april 2004

    Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 90 000 DKK

    Beihilfehöchstintensität: 100 %

    Bewilligungszeitpunkt:

    Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:

    Zweck der Beihilfe: Das Entgelt für Stichprobenkontrollen in Schlachthähnchenbeständen gemäß § 11 der Bekendtgørelse nr. 1069 af 17. december 2001 om hold af kyllinger og rugeægsproduktion (Rechtsverordnung Nr. 1069 vom 17. Dezember 2001 über die Haltung von Hähnchen und die Bruteiererzeugung) ist über den Fjerkræafgiftsfonden (Geflügelabgabefonds) zu entrichten.

    Endbegünstigte der Beihilfe sind im Bereich der Schlachthähnchenproduktion tätige Landwirte. Das Projekt ist ausschließlich auf kleine und mittlere Betriebe ausgerichtet.

    Die Beihilfe wird entsprechend den Bestimmungen von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gewährt. Zuschussfähig sind Ausgaben für Gesundheitskontrollen

    Betroffene Wirtschaftssektoren: Geflügelhaltung (Schlachthähnchen)

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

    Fjerkræafgiftsfonden

    Axeltorv 3

    DK-1609 København V

    Internetadresse: http://www.poultry.dk/ddf/fa.nsf/B2009T.pdf?openfileresource

    Weitere Informationen: —


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