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Document C2007/210/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4868 — Avnet/Magirus EID Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 210 vom 8.9.2007, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 210/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4868 — Avnet/Magirus EID

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 210/08)

1.

Am 31.8.2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Avnet Inc. („Avnet“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über Teile des Unternehmens Magirus Group (Deutschland), und zwar die Infrastruktur-Abteilung („Magirus EID“), durch den Erwerb von Vermögenswerten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Avnet: Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Computerprodukten und Technologiedienstleistungen;

Magirus EID: Vertrieb von IT-Produkten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nummer [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4868 — Avnet/Magirus EID an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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