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Document C2004/273/41

Rechtssache C-400/04: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 21. September 2004

ABl. C 273 vom 6.11.2004, p. 22–22 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

6.11.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 273/22


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 21. September 2004

(Rechtssache C-400/04)

(2004/C 273/41)

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 21. September 2004 eine Klage gegen das Königreich der Niederlande beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Knut Simonsson und Wouter Wils.

Die Klägerin beantragt,

1.

festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/96/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen verstoßen hat, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

2.

dem Königreich der Niederlande die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2001/96/EG sei am 5. August 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 13 vom 16.1.2002, S. 9-20.


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