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Document 52011AP0132

    Abkommen EU/Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (13754/2010 – C7-0431/2010 – 2010/0181(NLE))

    ABl. C 296E vom 2.10.2012, p. 176–176 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 296/176


    Mittwoch, 6. April 2011
    Abkommen EU/Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten ***

    P7_TA(2011)0132

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (13754/2010 – C7-0431/2010 – 2010/0181(NLE))

    2012/C 296 E/31

    (Zustimmung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13754/2010),

    in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (13973/2010),

    in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0431/2010),

    gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0066/2011),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Marokko zu übermitteln.


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