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Crisis management in the financial sector
Krisenmanagement im Finanzsektor
Krisenmanagement im Finanzsektor
Krisenmanagement im Finanzsektor
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Mitteilung (KOM(2010) 579 endgültig) – Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
In dieser Mitteilung werden die Schritte dargelegt, die zu unternehmen sind, um die Europäische Union (EU) mit einem Regelwerk für das Krisenmanagement im Finanzsektor auszustatten.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Geltungsbereich
Das Regelwerk für das Krisenmanagement im Finanzsektor gilt für
Ziele
Das Ziel dieser Regelungen ist die Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems, auch im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens. Weitere Ziele sind:
Maßnahmenbereiche
In der Mitteilung werden Maßnahmen ermittelt, die in den folgenden Bereichen zu ergreifen sind:
Ergriffene Maßnahmen
Aufsichtsbehörden
Im Jahr 2011 wurden drei europäische Aufsichtsbehörden eingerichtet:
Die 28 nationalen Aufsichtsbehörden sind in den drei vorgenannten Aufsichtsbehörden vertreten.
Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken wurde eingerichtet, um mögliche Gefahren für die Finanzstabilität, die sich aus makroökonomischen Entwicklungen und Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems als Ganzes ergeben, zu überwachen und zu bewerten.
Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
Diese Richtlinie (Richtlinie 2014/59/EU) trat im Juli 2014 in allen EU-Ländern in Kraft. Mit ihr werden eine Reihe von Vorschriften zur Harmonisierung und Verbesserung der Instrumente zum Umgang mit Bankenkrisen in der gesamten EU festgelegt, darunter folgende:
Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Diese Richtlinie (Richtlinie 2014/49/EU) trat 2014 in Kraft. Mit ihr wird das bestehende System der nationalen Einlagensicherungssysteme gestärkt, um auf die durch die Finanzkrise aufgezeigten Schwachstellen zu reagieren. Zu ihren zentralen Elementen gehören
HINTERGRUND
HAUPTDOKUMENT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank – Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor (KOM(2010) 579 endgültig vom 20.10.2010)
ZUGEHÖRIGE DOKUMENTE
Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149-178)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2014/49/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190-348)
Letzte Aktualisierung: 07.12.2016