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Removal of shark fins
Abtrennen von Haifischflossen
Abtrennen von Haifischflossen
Abtrennen von Haifischflossen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Geltungsbereich
Die Verordnung gilt für:
Sie verbietet:
Dieses Verbot gilt für Fische, die zum Taxon der Elasmobranchien gehören (darunter Haifische, Rochen und verwandte Arten), mit Ausnahme des Abtrennens von Rochenflossen.
Bedingungen
Zur Erleichterung der Lagerung an Bord dürfen Haifischflossen eingeschnitten und an den Körper gefaltet, aber vor der Anlandung nicht vom Körper getrennt werden.
Berichterstattung
Gemäß dieser Verordnung übermittelt das Land, unter dessen Flagge ein Schiff Fischerei betreibt, im Einklang mit der Fischereikontrollregelung der EU der Europäischen Kommission einen Jahresbericht über die Einhaltung der Verordnung, einschließlich:
Die Kommission veröffentlichte im Jahr 2016 einen Bericht über die Anwendung der Verordnung nach ihrer Änderung im Jahr 2013 und über die einschlägigen internationalen Entwicklungen.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 2. September 2003 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
SCHLÜSSELWÖRTER
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates vom 26. Juni 2003 über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen (ABl. L 167 vom 4.7.2003, S. 1-3)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENES DOKUMENT
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen, in der durch die Verordnung (EU) Nr. 605/2013 geänderten Fassung, und über die einschlägigen internationalen Entwicklungen (COM(2016) 207 final vom 15.4.2016)
Letzte Aktualisierung: 20.09.2019