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Beobachtungssystem zur Überwachung der Treibhausgasemissionen

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Beobachtungssystem zur Überwachung der Treibhausgasemissionen

Die Europäische Union hat ein neues System zur Beobachtung und Mitteilung der Emissionen von Treibhausgasen eingeführt, um genauer und regelmäßig die Fortschritte bei der Verringerung der Emissionen ermitteln zu können und so den von der Gemeinschaft im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und im Rahmen des Protokolls von Kyoto eingegangenen Verpflichtungen gerecht werden zu können.

RECHTSAKT

Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls.

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Entscheidung wird ein System eingeführt zur

  • Überwachung aller anthropogenen Emissionen (einschließlich der Speicherung solcher Gase in Senken) von Treibhausgasen in den Mitgliedstaaten (Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6)), die nicht durch das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, geregelt werden;
  • Bewertung der diesbezüglichen Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit diesen Emissionen und ihrem Abbau;
  • Umsetzung des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls;
  • Gewährleistung der Vollständigkeit, Genauigkeit, Kohärenz, Vergleichbarkeit und Transparenz der Berichterstattung der Gemeinschaft an das Sekretariat des UNFCCC.

Nationale Inventare und gemeinschaftliche Inventare

Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Inventarsysteme zur Schätzung von anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen und der Speicherung von Treibhausgasen in ihrem Hoheitsgebiet.

Jedes Jahr übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (bis zum 5 Januar jedes Jahres) weitere Informationen über die Emissionen von Treibhausgasen. Die Kommission erstellt anschließend ein Treibhausgasinventar der Gemeinschaft und einen Bericht über dieses Treibhausgasinventar, Diesen Bericht übermittelt sie bis zum 28. Februar den Mitgliedstaaten und bis zum 15. April an das Sekretariat des UNFCCC. Diese Berichte ermöglichen eine Bewertung der Fortschritte im Rahmen des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls.

Nationale Programme und Gemeinschaftsprogramme

Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft stellen zur Begrenzung und Verringerung ihrer anthropogenen Emissionen aus Quellen und zur Verbesserung des Abbaus aller nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgase durch Senken nationale Programme bzw. ein Gemeinschaftsprogramm auf, veröffentlichen sie und führen sie durch.

Treibhausgasregister der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft

Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten erstellen Register zur Verbuchung von Vergabe, Besitz, Übertragung, Löschung und Ausbuchung der in die Register des Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft eingehenden Einheiten.

Bewertung der Fortschritte

Die Kommission nimmt jedes Jahr eine Bewertung der in der gesamten Gemeinschaft erreichten Fortschritte vor, um festzustellen, ob diese im Hinblick auf die Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen nach dem UNFCCC und dem Kyoto-Protokoll ausreichend sind.

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Bewertung der Fortschritte vor. Dieser Bericht enthält Angaben über die prognostizierten Emissionen und den erwarteten Treibhausgasabbau sowie über Politik und Maßnahmen in diesem Bereich.

Zugeteilte Mengen

Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten haben dem Sekretariat des UNFCCC am 31. Dezember 2006 die ihnen gemäß dem Kyoto-Protokoll und der Entscheidung 2002/358/EG über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen zugeteilten Emissionsmengen übermittelt (Beschluss 2010/778/EU).

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 280/2004/EG

10.3.2004

-

ABl. L 49 vom 19.2.2004

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 7. Oktober 2011 über die Fortschritte bei der Erfüllung der Kyoto-Ziele [KOM(2011) 624 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 31.10.2011

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