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Programm LIFE+

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Programm LIFE+

Über das Programm LIFE+ werden Projekte finanziert, die einen Beitrag zur Entwicklung und Durchführung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der EU leisten. Dieses Programm erleichtert vor allem die Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikfelder und trägt allgemein zur nachhaltigen Entwicklung in der Union bei. Das Programm LIFE+ ersetzt eine Reihe von Finanzierungsinstrumenten für die Umwelt, unter anderem das Vorläuferprogramm LIFE.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+).

ZUSAMMENFASSUNG

Wie schon aus dem Namen ersichtlich wird, ist LIFE+ das Nachfolgeprogramm von LIFE, das 1992 gestartet wurde. Wie sein Vorläufer bietet auch LIFE+ finanzielle Unterstützung für Projekte zugunsten der Umwelt in der Europäischen Union (EU) und bestimmten Drittländern (Kandidatenländer für den Beitritt zur Europäischen Union; EFTA-Länder, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur sind; Länder des westlichen Balkan, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen). Die finanzierten Projekte können von öffentlichen und privaten Akteuren, Stellen und Einrichtungen initiiert werden.

Die drei thematischen Teilbereiche

Das Programm LIFE+ gliedert sich in drei Teilbereiche:

  • LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt“,
  • LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ und
  • LIFE+ „Information und Kommunikation“.

In dem in Anhang II der Verordnung dargelegten strategischen Mehrjahresprogramm sind die prioritären Maßnahmenbereiche festgelegt.

Laufzeit und Haushaltsmittel

LIFE+ ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 mit Mitteln in Höhe von 2143,409 Mio. EUR ausgestattet.

Projektauswahl

Die Kommission unterbreitet alljährlich eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, wobei sie das strategische Mehrjahresprogramm in Anhang II und die ihr gegebenenfalls mitgeteilten nationalen Prioritäten berücksichtigt. Die Kommission entscheidet, welche der vorgelegten Projekte im Rahmen von LIFE+ finanziert werden können, und veröffentlicht regelmäßig Listen dieser Projekte.

Kriterien der Förderungswürdigkeit

Die finanzierten Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen im Interesse der Union sein, indem sie zur Entwicklung, Durchführung und Aktualisierung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Union beitragen;
  • Sie müssen technisch und finanziell kohärent und durchführbar sein und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen;
  • Sie müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Form der Maßnahmen

Die Gemeinschaftsfinanzierung kann in mehreren Formen erfolgen:

  • als Zuschuss (Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, Teilnahme an Finanzierungsmechanismen und Fonds oder Kofinanzierung von Betriebskostenzuschüssen oder maßnahmenbezogenen Zuschüssen),
  • oder als Vergabe öffentlicher Aufträge (Erwerb von Dienstleistungen und Gütern).

Programmplanung

Mindestens 78 % der Haushaltsmittel für LIFE+ werden für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse verwendet. Der Höchstsatz für die Kofinanzierung von maßnahmenbezogenen Zuschüssen beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten. Bei Projekten zum Schutz prioritärer Lebensräume oder Arten können im Rahmen von LIFE+ jedoch bis zu 75 % dieser Kosten finanziert werden. Mindestens 50 % der für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse vorgesehenen Haushaltsmittel werden für die Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt. Darüber hinaus werden mindestens 15 % der für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse vorgesehenen Haushaltsmittel transnationalen Projekten zugewiesen.

Die Kommission achtet auf eine ausgewogene Verteilung der kofinanzierten Projekte. Sie legt indikative jährliche Zuteilungen für die Zeiträume 2007 bis 2010 und 2011 bis 2013 anhand der Gesamtbevölkerung und der Bevölkerungsdichte jedes Mitgliedstaats sowie anhand der Fläche der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung jedes Mitgliedstaats und des Anteils der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung am Gesamtgebiet eines Mitgliedstaats fest. Darüber hinaus können zusätzliche Zuteilungen an Binnenstaaten vorgenommen werden.

Komplementarität der Finanzierungsinstrumente

Über LIFE+ werden keine Maßnahmen finanziert, welche die Kriterien anderer EU-Finanzierungsinstrumente erfüllen oder aus diesen eine Unterstützung erhalten .Bei diesen anderen Finanzierungsinstrumenten handelt es sich um den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, den Europäischen Fischereifonds und das Siebte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration.

Überwachung und Kontrolle

Die Kommission gewährleistet die Kontrolle der Finanzierungen, die Begleitung der Durchführung der Maßnahmen und gegebenenfalls die Einziehung unrechtmäßig gezahlter Beträge sowie die Durchführung der finanzierten Maßnahmen.

Die Kommission nimmt bis spätestens 30. September 2010 eine Halbzeitbilanz zu LIFE+ vor.

Kontext

LIFE+ ersetzt mehrere bestehende Finanzierungsprogramme (das Programm LIFE, das Programm für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung, das Programm zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen und Forest Focus), um diese in einem einzigen Satz von Regeln und Entscheidungsverfahren zusammenzufassen, die Tätigkeit der Gemeinschaft kohärenter auszurichten und ihre Wirksamkeit damit zu erhöhen. Die im Rahmen dieser Programme vor Inkrafttreten von LIFE+ eingegangenen finanziellen Verpflichtungen unterliegen bis zu ihrem Auslaufen weiterhin denselben Bestimmungen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 614/2007

12.6.2007 -31.12.2013

-

ABl. L 149 vom 9.6.2007

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 30. September 2010, „Halbzeitbilanz der LIFE+-Verordnung“ [KOM(2010) 516 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

  • Programm LIFE (EN), Generaldirektion Umwelt

Letzte Änderung: 07.12.2010

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