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The OECD and the examination of EC economic policies
Die OECD und die Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitik
Die OECD und die Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitik
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Die OECD und die Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitik
Die Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft findet in einer globalisierten Welt statt. Sie ist also im internationalen Kontext zu analysieren: Die regelmäßige Bewertung der Volkswirtschaften der OECD-Mitglieder durch den EDRC (Economic Development and Review Committee) ist das Hauptinstrument der wirtschaftspolitischen Überwachung der OECD. Da sich der EDRC mit der Wirtschaft der einzelnen EG-Mitgliedstaaten, nicht aber mit der Gemeinschaft als eigenständige Wirtschaftseinheit befasst, werden die Gemeinschaftspolitiken nicht als solche analysiert, sondern nur in Teilen und auf repetitive Weise. In der vorliegenden Mitteilung widmet sich die Kommission dieser Problematik und schlägt eine Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitik durch den EDRC vor.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an den Rat: Einführung einer Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitiken durch den OECD-Ausschuss EDRC neben der Studie zur Euro-Zone [KOM(2005) 150 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
In dieser Mitteilung schlägt die Kommission Elemente für die Antwort auf den Antrag Australiens, Kanadas, Japans, Koreas, Mexikos und der Vereinigten Staaten bei der OECD vor, die Überprüfung durch den OECD-Ausschuss EDRC auf Politikbereiche der Gemeinschaft auszuweiten, die sich auf die Wirtschaftsleistung der EU auswirken. Derzeit findet lediglich eine jährliche Gesamtüberprüfung der Euro-Zone * statt, und die Wirtschaftsberichte der OECD beschränken sich auf eine Überprüfung nach Ländern. Die Kommission akzeptiert eine Überprüfung der Union, sofern mehrere Voraussetzungen erfüllt sind.
Die EG und die Überprüfung durch den OECD-Ausschuss EDRC
Der EDRC ist ein Ausschuss der OECD. Er verfasst Länderwirtschaftsberichte (EN) (FR), die alle ein bis zwei Jahre für alle 30 Mitgliedstaaten (EN) (FR) der OECD veröffentlicht werden. Die Überprüfungen haben folgende Zielsetzungen:
Im Anschluss an die Überprüfungen werden formelle Empfehlungen ausgesprochen, die für die Staaten jedoch keinen verbindlichen Charakter haben.
Da die Berichte nach Ländern abgefasst werden, gibt es keine wirkliche globale Überprüfung von Gemeinschaftspolitiken durch den EDRC. Die 19 EU-Mitgliedstaaten, die gleichzeitig auch der OECD angehören, werden einzeln überprüft, und Politiken von gemeinschaftsweiter Bedeutung werden darin zwar angesprochen, häufig aber nur in Teilen und auf repetitive Weise. Solche Überprüfungen gestatten es einem offiziellen EG-Vertreter nur selten, die entsprechende Politik so zu kommentieren, dass ihr EG-weiter Charakter zum Ausdruck kommt. Seit 2001 führt der EDRC hingegen aufgrund der Besonderheiten der Wirtschaft in der Euro-Zone für dieses Gebiet jährlich eine eigenständige Überprüfung durch.
Diese Situation ist weder aus Sicht der EG noch aus Sicht anderer OECD-Mitglieder zufrieden stellend. Die Kommission schlägt daher vor, dass die EG die Einführung einer gesonderten Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitiken durch den EDRC unter Beibehaltung der bereits bestehenden Überprüfung der Euro-Zone akzeptiert.
Einführung einer Überprüfung der EG-Wirtschaftspolitiken durch den EDRC
Die Kommission schlägt Folgendes vor:
Nach Auffassung der Kommission sollten beide Überprüfungen getrennt voneinander erfolgen, da einerseits die Überprüfung der Euro-Zone 12 Mitgliedstaaten (die alle der OECD angehören) betrifft, während die Überprüfung der EU-25 alle Mitgliedstaaten (die nicht alle der OECD angehören) beträfe. Nach Ansicht der Kommission böte eine Überprüfung der EU-25 den Vorteil der Transparenz und des Gesamtüberblicks über die Gemeinschaftspolitiken.
Forderungen der Gemeinschaft
Für eine Überprüfung der EU-25 sind geeignete Vorgehensweisen erforderlich. Es muss dem einzigartigen Charakter der EG Rechnung getragen werden, insbesondere der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EG und den Mitgliedstaaten, den Bestimmungen über die Vertretung der EG nach außen sowie dem Status der EG bei der OECD. Diese Modalitäten sind bei der OECD auszuhandeln.
Die Kommission weist darauf hin, dass die Zustimmung der EG zu einer Überprüfung durch den EDRC jedoch an einige Bedingungen geknüpft wäre:
Die sechs Mitgliedstaaten, die zurzeit nicht Mitglied der OECD sind (Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Slowenien), würden Beobachterstatus in der OECD erhalten;
Schlüsselwörter des Rechtsakts
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Letzte Änderung: 07.07.2005