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Gesundheitskriterien für unbehandelte und wärmebehandelte Milch

Gesundheitskriterien für unbehandelte und wärmebehandelte Milch

 

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) legt Gesundheitskriterien für wärmebehandelte Milch (pasteurisierte, ultrahocherhitzte und sterilisierte Milch) fest, die für den Handelsverkehr innerhalb der EU bestimmt ist.

WAS IST DER ZWECK DIESER RECHTSAKTE?

Richtlinie 89/384/EWG

Diese Richtlinie beschreibt die Verfahren für die Überwachung des Gefrierpunkts von Rohmilch bei der Anlieferung im Bearbeitungsbetrieb bzw. in der Sammel- oder Standardisierungsstelle. Die unbehandelte Milch jedes Betriebs muss in Stichproben regelmäßig kontrolliert werden.

Wird der Verdacht auf Wasserzusatz durch die Untersuchungsergebnisse entkräftet, so kann die unbehandelte Milch für die Erzeugung von wärmebehandelter Milch verwendet werden. Andernfalls müssen zusätzliche Kontrollen durchgeführt und die Milch bei bestätigtem Verdacht von der Vermarktung ausgeschlossen werden.

Entscheidung 92/608/EWG

Diese Entscheidung legt Analyse- und Testverfahren für wärmebehandelte Milch fest, die zum Genuss durch Menschen bestimmt ist.

Sie beschreibt den Einsatz von Analyse- und Test-Referenzverfahren, die Festlegung von Zuverlässigkeitsbedingungen und die Probenahmen.

Die Analyse- und Testverfahren für wärmebehandelte Milch, die zum unmittelbaren Genuss durch den Menschen bestimmt ist, bestehen aus der Untersuchung folgender Produktkriterien:

Trockenmassegehalt,

Fettgehalt,

Gehalt an fettfreier Trockenmasse (d. h. Laktose, Eiweiß, Mineralien, Säuren und Enzyme),

Gesamtstickstoffgehalt,

Eiweißgehalt,

spezifische Masse.

WANN TRETEN DIESE RECHTSAKTE IN KRAFT?

Richtlinie 89/384/EWG des Rates ist am 26. Juni 1989 in Kraft getreten.

Entscheidung 92/608/EWG des Rates ist am 31. Dezember 1992 in Kraft getreten.

RECHTSAKTE

Richtlinie 89/384/EWG des Rates vom 20. Juni 1989 zur Festlegung der Modalitäten für die Kontrollen der Einhaltung des in Anhang A der Richtlinie 85/397/EWG vorgesehenen Gefrierpunkts von unbehandelter Rohmilch (ABL. L 181 vom 28.6.1989, S. 50)

Entscheidung 92/608/EWG des Rates vom 14. November 1992 zur Festlegung von Analyse- und Testverfahren für wärmebehandelte Milch, die zum unmittelbaren Genuß durch Menschen bestimmt ist (ABl. L 407 vom 31.12.1992, S. 29-46)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55-205)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EG) Nr. 1664/2006 der Kommission vom 6. November 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der Durchführungsmaßnahmen für gewisse zum Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zur Aufhebung bestimmter Durchführungsmaßnahmen (ABl. L 320 vom 18.11.2006, S. 13-45)

Letzte Aktualisierung: 26.10.2015

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