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Eine europäische Wachstumsinitiative

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Eine europäische Wachstumsinitiative

1) ZIEL

Stärkere Mobilisierung von öffentlichen und privaten Finanzierungsmitteln für Investitionen in Netzinfrastrukturen und Wissen, Bereiche mit hohem Wachstumspotenzial.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. November 2003 - Eine europäische Wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - Abschlussbericht an den Europäischen Rat [KOM(2003) 690 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Initiative soll zum Wachstum der europäischen Wirtschaft beitragen. Sie umfasst die Maßnahmen, die erforderlich sind, um öffentliche und private Mittel zur Investition in Netze und Wissen zu mobilisieren. Sie ist die Antwort auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2003, der die Mitgliedstaaten darübe r hinaus zur Aufrechterhaltung einer gesunden Wirtschaftspolitik und zur Beschleunigung der Strukturreformen aufrief. Sie wurde im Dezember 2003 vom Europäischen Rat von Brüssel definitiv angenommen.

Der Auf- und Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN) in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation sowie die Investitionen in Forschung und Entwicklung sind ausschlaggebende Faktoren. Sie fördern das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und tragen zur Schaffung eines erweiterten Binnenmarktes unter Wahrung der Ziele der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bei.

Die europäische Initiative umfasst 3 Schwerpunkte:

  • Start eines Sofortmaßnahmenprogramms,
  • Koordination der vorhandenen und neuen Finanzinstrumente der Gemeinschaft,
  • Anreize durch Schaffung günstiger rechtlicher und administrativer Rahmenbedingungen.

Einleitung eines Sofortmaßnahmenprogramms

Kernstück der Europäischen Wachstumsinitiative bildet das Sofortmaßnahmenprogramm. Es legt 54 vorrangige Projekte von europäischem Interesse fest, die innerhalb der nächsten drei Jahre anlaufen können. Das Gesamtinvestitionsvolumen für die Zeit bis 2010 beträgt etwa 62 Milliarde . Diese vorrangigen Projekte wurden nach einer Bewertung anhand der folgenden vier Kriterien festgelegt: Reifegrad des Projekts, seine grenzüberschreitende Dimension, die Auswirkungen auf Wachstum und Innovation sowie Umweltnutzen.

Die 54 vorrangigen Projekte decken folgende Bereiche ab:

  • NetzinfrastrukturenDie Kommission stufte 29 transeuropäische Verkehrsnetze als vorrangig ein, für die bis 2010 Investitionen in Höhe von 38 Milliarden benötigt werden. Ein wichtiges Ziel ist die Stärkung des Schienen- und Seeverkehrs. Außerdem wird das satellitengestützte Navigationssystem GALILEO gefördert.Im Energiebereich (Strom und Erdgas) wurden 17 Verbindungen ausgewählt, die für die Zeit bis 2010 Investitionen in Höhe von 10 Milliarden umfassen. Ziel ist es, die Versorgung in der Union mit Blick auf die Erweiterung zu diversifizieren und zu sichern.Im Bereich der Breitbandkommunikation werden drei Projekte den Ausbau der Hochleistungskommunikationsnetze beschleunigen, um so die digitale Kluft durch Einrichtung von Breitbandanschlüssen in entlegenen und/oder ländlichen Gebieten zu beseitigen, die Forschung über mobile Technologien zu fördern und das GEANT-Netz, das Universitäten, Forschungszentren und Bildungseinrichtungen miteinander verbindet, weiter auszubauen.
  • Forschung, Entwicklung und InnovationIn diesem Bereich deckt das Programm fünf Projekte ab, deren Gesamtkosten bis 2010 etwa 14 Milliarden betragen werden. Bei drei Projekten geht es um Schlüsseltechnologien: Nanoelektronik, Lasertechnologie der nächsten Generation und Wasserstoff. Die beiden anderen Projekte sollen die Präsenz der EU im Bereich der Raumfahrt stärken: das neue satellitengestützte System für die globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung(GMES) und der Bau einer Startrampe für Sojus-Raketen.

Diese Liste ist nicht erschöpfend. Weitere Projekte können in das Programm aufgenommen werden, sofern sie die oben dargestellten Kriterien erfüllen.

Welche bestehenden und innovativen Finanzierungsinstrumente gibt es in der EU?

Die Europäische Union und die Europäische Investitionsbank (EIB) tragen maßgeblich zur Finanzierung der Initiative bei. Folgende Finanzierungsinstrumente stehen gegenwärtig zur Verfügung oder sind geplant:

  • Beitrag des GemeinschaftshaushaltsDie Haushaltslinie für die Transeuropäischen Verkehrsnetze beläuft sich auf jährlich 700 Millionen . Es liegt ein Kommissionsvorschlag vor, wonach der Gemeinschaftsbeitrag zu den Gesamtkosten aller TEN-Projekte von 10 % auf 30 % angehoben werden soll.Die Strukturfonds unterstützen Infrastrukturinvestitionen (Verkehr, Energie und Telekommunikation), Forschung, technologische Entwicklung und Innovation mit rund 60 Milliarden . Der Kohäsionsfonds beteiligt sich mit 1,5 Milliarden in den vier Kohäsionsländern (Spanien, Portugal, Griechenland und Irland).Das 6. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (RPFTE) unterstützt die Forschung mit 17,5 Milliarden . Darüber hinaus wurde ein Betrag von 300 Millionen für die Einrichtung eines Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsbackbone (GEANT) bereitgestellt.
  • Beitrag der Europäischen Investitionsbank (EIB)Im Rahmen der Initiative "Innovation 2010" stellt die EIB über diesen Zeitraum Mittel in Höhe von 50 Milliarden für Forschung, Entwicklung und Innovation bereit.Auch der Europäische Investitionsfonds (EIF) fördert die Innovation und stellt zur Unterstützung von Risikokapitalfonds 2,5 Milliarden bereit, die sich auf 185 Risikokapitalfonds verteilen, welche 1.500 Hochtechnologieunternehmen mit etwa 10 Milliarden unterstützen. Die EIB hat sich verpflichtet, weitere 500 Millionen hierfür vorzusehen.

Für den Erfolg der Initiative ist die Koordination der Finanzierungsinstrumente von entscheidender Bedeutung. Bessere Mobilisierung von Ressourcen, um besser intervenieren zu können. Die Europäische Kommission und die EIB haben praktische Modalitäten zur Schaffung von Synergien zwischen der EIB, den Strukturfonds und dem 6. RPFTE festgelegt. Im Rahmen der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts soll so insbesondere die gemeinsame Planung der Strukturinterventionen erleichtert werden, zum Beispiel durch Aufnahme der allgemeinen Verpflichtungen der EIB in die Programmplanungsdokumente der Regionen und Staffelung der Interventionsrate in Abhängigkeit von den Gesamtkosten einer Operation.

Kommission und EIB untersuchen die Möglichkeiten zur Erhöhung der privaten Investitionen. Vier Arten von innovativen Finanzierungstechniken kommen dabei besonders in Frage:

  • Bereitstellung von Drittfinanzierungskapital (oder Quasikapital)Im Rahmen der TEN-Finanzregelung können sich spezialisierte Investitionsfonds an den Projektbudgets beteiligen.
  • Verbriefung in Form von WertpapierenDie Verbriefung in Form von Wertpapieren kann die auf den Finanzmärkten verfügbaren Mittel für wachstumsträchtige Investitionen vergrößern. Über Verbriefungsfonds legen dabei die an Strukturinvestitionen beteiligten Finanzinstitutionen ihre Darlehensportefeuilles zusammen, um sie bei den institutionellen Investoren anzulegen.
  • Fazilität für strukturierte FinanzierungenDie EIB ist bereit, im Rahmen der innovativen Fazilität für strukturierte Finanzierungen (FSF) 50 Milliarden zur Unterstützung der vorrangigen TEN-Projekte bereitzustellen. Dieser Mechanismus ermöglicht die Aufteilung und Streuung des Schuldenrisikos bei Großprojekten. Er trägt dazu bei, die Verfügbarkeit von Schuldenfinanzierungen für die ersten Projektphasen vor Baubeginn zu erhöhen.
  • GarantieinstrumentDie Kommission erarbeitet ein neues Garantieinstrument im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften (PPP) für den Bereich der TEN. Dieses Instrument soll die spezifischen Risiken nach der Bauphase abdecken, wie z. B. ein zu geringes Verkehrsaufkommen oder Mindereinnahmen. Die Kapitalgeber würden so in den Genuss eines angemessenen Schuldendienstes kommen.

Als Anreiz müssen günstige rechtliche und administrative Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die Erfahrung zeigt, dass die Durchführbarkeit und Attraktivität von Projekten mitunter sehr viel stärker durch nicht finanzielle Faktoren beeinträchtigt werden als durch das Fehlen von Finanzmitteln.

Der Rat und das Europäische Parlament sind aufgerufen, in fünf Bereichen rechtsetzende Maßnahmen zu ergreifen:

Die Kommission will ihre Arbeiten in folgenden fünf Bereichen vorantreiben:

  • Vereinfachung der Verfahren zur Gewährung staatlicher Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) insbesondere in Forschung und Innovation.
  • Status der öffentlich-privaten Partnerschaften in den Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Vergabewesen.
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für Europäische Risikokapitalfonds.
  • Einrichtung europäischer Technologieplattformen.
  • Schaffung eines europäischen Garantieinstruments, um bei Projekten im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze Risiken abzudecken, die nach dem Bau auftreten.

Wie sind öffentlich-private Partnerschaften statistisch zu behandeln?

Wie ist das wirtschaftliche Eigentum am Basisvermögen in der öffentlich-privaten Partnerschaft unabhängig von den Rechtsvorschriften über die Priorität einzustufen? Ist es staatliches Eigentum oder Eigentum des privaten Partners? Der Grundsatz, wonach das wirtschaftliche Eigentum an einem Vermögenswert davon abhängt, welche Partei die mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Nutzen trägt bzw. hat, lässt sich auf die PPP nicht problemlos anwenden. Diese Frage wird im Rahmen der Wachstumsinitiative geklärt und soll Anfang 2004 endgültig entschieden werden.

Fortschrittsbewertung

Die im Rahmen der Wachstumsinitiative erzielten Fortschritte werden regelmäßig bewertet. Diese Bewertung findet ab 2005 im Zuge des jährlichen Berichterstattungszyklus anlässlich der Frühjahrstagung des Europäischen Rats statt. Darüber hinaus wird die Initiative fünf Jahre nach ihrer Einleitung einer umfassenden Bewertung unterworfen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 27.06.2006

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