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URBAN II
URBAN II
URBAN II
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URBAN II
1) ZIEL
Festlegung der Leitlinien der Kommission betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung.
2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME
Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten vom 28. April 2000 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung - URBAN II [C(2000) 1100 - Amtsblatt C 141 vom 19.5.2000].
3) ZUSAMMENFASSUNG
Heutzutage leben ca. 80 % der Europäer in Städten. Als Zentren des Austausches und der Entwicklung im kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich spielen die Städte eine wesentliche Rolle in Europa. Die städtische Dimension ist daher eines der Hauptanliegen der Gemeinschaftspolitiken und wird in den Leitlinien der Kommission für die Planung der Strukturfondsprogramme (Ziel 1, Ziel 2, Ziel 3) im Sinne des "Mainstreaming" deutlich erwähnt.
Die 1994 eingeleitete Gemeinschaftsinitiative URBAN unterstützt die krisenbetroffenen Städte und Stadtviertel bei der Entwicklung von innovativen und integrierten Stadtentwicklungskonzepten. Diese Konzepte zeigen in den betreffenden Gebieten inzwischen erste Erfolge: die Lebensqualität verbessert sich und die lokalen Akteure sind sich über die Bedeutung des integrierten Konzepts von URBAN einig. So wurden während des Programmplanungszeitraums 1994-1999 im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative URBAN in 118 städtischen Gebieten Programme finanziert, an denen sich die Gemeinschaft mit insgesamt 900 Mio. EUR beteiligte und die 3,2 Millionen Menschen zugute kamen.
In den Jahren von 1989 bis 1999 wurden im Rahmen der des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) städtische Innovationsprojekte gefördert sowie neue Formen von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklungsmaßnahmen erprobt, die ermutigende Ergebnisse zeitigten. Insgesamt wurden 164 Mio. EUR zur Finanzierung von 59 städtischen Pilotprojekten (EN]) bereitgestellt.
Auf Grund dieser positiven Erfahrungen hat die Europäische Kommission beschlossen, in dieser Richtung fortzufahren. Ihr generelles Ziel ist eine stärkere Einbeziehung der städtischen Dimension in sämtlichen Gemeinschaftspolitiken. Sie hat daher im Rahmen der allgemeinen Verordnung der Strukturfonds URBAN II als neue Gemeinschaftsinitiative für eine nachhaltige Stadtentwicklung eingeleitet.
Die Gemeinschaftsinitiative URBAN II wird von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemeinsam finanziert. Für den Zeitraum 2000-2006 wird die Initiative mit Gemeinschaftsmitteln in Höhe von 730 Mio. EUR ausgestattet, die ausschließlich aus dem EFRE bereitgestellt werden. Die Investitionen belaufen sich auf insgesamt 1,6 Mrd. EUR und betreffen ca. 2,2 Mio. Einwohner. Die Gemeinschaft finanziert bis zu 75 % der zuschussfähigen Gesamtkosten in den unter Ziel 1 fallenden städtischen Gebieten und bis zu 50 % in den übrigen Gebieten.
Ziele
Die Gemeinschaftsinitiative URBAN II bietet einen Mehrwert gegenüber den Maßnahmen, die im Rahmen der Mainstream-Programme finanziert werden. Besonders hervorzuheben ist der innovative Charakter der Maßnahmen, die - nachdem sie im Rahmen von Modell- oder Flagschiffprojekten durchgeführt worden sind - schrittweise in die Mainstream-Programme einbezogen werden können.
Die Zielsetzungen der neuen Initiative sind folgende:
Zur Verwirklichung dieser Ziele müssen die Stadterneuerungsstrategien folgenden Grundsätzen entsprechen:
Förderfähige Gebiete
Im Rahmen von URBAN II werden 70 städtische Gebiete gefördert. In der Regel sollte die förderfähige Bevölkerung in jedem der betreffenden Gebiete mindestens 20000 Einwohner umfassen, wobei diese Mindestzahl in bestimmten Fällen auf 10000 herabgesetzt werden kann.
Die zu fördernden Städte oder Stadtviertel müssen ein räumlich und sozioökonomisch einheitliches Gebiet bilden, in denen eine Krisensituation vorliegt oder eine wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung erforderlich ist. Die betreffenden Gebiete können innerhalb oder außerhalb von den Förderregionen im Rahmen der Ziele 1 und 2 der Strukturfonds liegen. Sie müssen mindestens drei der folgenden Bedingungen erfüllen:
Auf der Grundlage einer indikativen Mittelausstattung und einer indikativen Anzahl von städtischen Gebieten je Mitgliedstaat sowie unter Berücksichtigung eines Mindestausgabenbetrags (500 EUR/Einwohner) wählen die Mitgliedstaaten die städtischen Gebiete aus, die an der Initiative URBAN II interessiert sind. Jedes ausgewählte Gebiet legt im Rahmen eines Programms der Gemeinschaftsinitiative (PGI) eine Entwicklungsstrategie fest. Mit Hilfe dieses Dokuments, das als Basis für die Aushandlung der Gemeinschaftsbeteiligung dient, soll die innovative Stadtentwicklungsstrategie vor Ort umgesetzt werden.
Aktionsschwerpunkte
Im Rahmen der Strategien werden Maßnahmen ausgearbeitet, durch deren Wirkung die Sichtbarkeit der ausgewählten Gebiete sowohl innerhalb des Mitgliedstaats als auch auf Gemeinschaftsebene verstärkt wird. Darüber hinaus sind die Strategien auf einen organisatorischen Wandel des Stadtmanagements durch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Teilnahme sämtlicher Akteure ausgerichtet. Die Strategien sollten folgende Prioritäten beachten:
Ein wesentlicher Bestandteil der Gemeinschaftsinitiative URBAN II ist der Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken auf dem Gebiet der Stadtentwicklung und der wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung der Städte. Erleichtert wird dieser Mechanismus des Informationsaustausches durch die Einführung von Quantifizierungsmethoden und geeigneten Leistungsindikatoren, die sich an das Städte-Audit anlehnen. Zu diesem Zweck ist ein Betrag von bis zu 15 Mio. EUR für die Vernetzung vorgesehen. Auf Initiative der Kommission oder der Mitgliedstaaten können noch andere Maßnahmen der technischen Hilfe durchgeführt werden. Die für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken sowie für Maßnahmen der technischen Hilfe eingesetzten Beträge belaufen sich auf höchstens 2 % der gesamten EFRE-Beteiligung.
Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative
Die lokalen Behörden erstellen gegebenenfalls in Partnerschaft mit den regionalen und nationalen Behörden ein Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative (PGI), das eine innovative Stadtentwicklungsstrategie vorsieht. Jedes Programm ist auf ein städtisches Gebiet ausgerichtet, das einheitliche geografische und sozioökonomische Merkmale aufweist. In einigen Fällen können sogar mehrere städtische Gebiete (mit jeweils mindestens 10000 Einwohnern), die zum selben räumlichen Bereich gehören, gefördert werden.
Alle allgemeinen Bestimmungen der allgemeinen Strukturfondsverordnung gelten auch für die PGI. Der Inhalt der Programme entspricht somit dem Inhalt der einheitlichen Programmplanungsdokumente (EPPD) und umfasst folgende Bestandteile:
Innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung reichen die ausgewählten Behörden ihr PGI bei der Kommission ein. Eine Ergänzung zur Programmplanung wird innerhalb von drei Monaten nach Genehmigung des Programms eingereicht, es sei denn, der Mitgliedstaat hat einen Globalzuschuss beantragt.
Begleitung, Durchführung und Bewertung der Interventionen
Die Verwaltungsbehörde ist für die Vorbereitung der vom Begleitausschuss und gegebenenfalls vom Lenkungsausschuss zu treffenden Entscheidungen zuständig. Sie nimmt insbesondere die im Hinblick auf eine Finanzierung eingereichten Maßnahmenvorschläge entgegen, prüft sie und nimmt eine erste Beurteilung vor.
Der Begleitausschuss, der mindestens einmal im Jahr zusammentritt, setzt sich aus Vertretern der lokalen und gegebenenfalls der regionalen und nationalen Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie von Nichtregierungsorganisationen zusammen. Zu den Aufgaben des Ausschusses zählen insbesondere die Begleitung und Bewertung des Gesamtprogramms und Programmänderungen.
Weitere Informationen können auf der Website der Generaldirektion Regionalpolitik unter dem Stichwort Gemeinschaftsinitiative URBAN II abgerufen werden.
4) durchführungsbestimmungen
Ursprünglich hatte die Kommission vorgesehen, rund 50 städtische Gebiete zu fördern. Schließlich wurde die Zahl der Programme jedoch auf 70 festgesetzt. Weitere Informationen sind den Pressemitteilungen (EN) (FR) über die Genehmigung der Programme zu entnehmen.
5) weitere arbeiten
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006: eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative URBAN" vom 14.6.2002 [KOM(2002)308 endg., nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Die städtische Frage hat eine wachsende politische Priorität in der Europäischen Union. Aus dem URBAN-Konzept können mehrere Lehren für die künftige europäische Politik gezogen werden: integrierter Ansatz, Schwerpunktlegung auf relativ kleine Gebiete, gewisse Flexibilität bei der Auswahl der Gebiete nach nationalen Bedürfnissen und Prioritäten, Verwaltungsvereinfachung und -flexibilität, lokale Partnerschaft.
Letzte Änderung: 18.07.2005