This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Croatia – Economic and monetary affairs
Kroatien – Wirtschaft und Währung
Kroatien – Wirtschaft und Währung
This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.
Kroatien – Wirtschaft und Währung
Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (Screening) des politischen und legislativen EU-Besitzstands festgelegt wurden. Die Kommission prüft jedes Jahr die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.
RECHTSAKT
Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Der Bericht 2010 erläutert die Reformen, durch die trotz der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand erzielt wurden. Allerdings ist die Übernahme des Besitzstands nicht abgeschlossen und die Politik zur Koordinierung von Wirtschaft und Währung muss verbessert werden.
BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)
Der Wirtschafts- und Währungsunion liegen spezifische EU-Rechtsvorschriften zugrunde, die die Unabhängigkeit der Zentralbanken der Mitgliedstaaten garantieren, eine indirekte Finanzierung des Staatshaushalts durch die jeweilige Zentralbank untersagen und einem privilegierten Zugang des öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten einen Riegel vorschieben. Außerdem sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, spezifische Maßnahmen festzulegen, um den Euro gegen Geldfälschung zu schützen. Die entsprechenden Vorschriften müssen bis zum Beitritt in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sein. Ab dem Beitritt wird von den neuen Mitgliedstaaten erwartet, dass sie ihre Wirtschaftspolitik koordinieren, die Bestimmungen des 97 Pakts für Stabilität und Wachstum einhalten und die Satzung des Systems der Europäischen Zentralbanken anerkennen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die im EG-Vertrag festgelegten Kriterien zu erfüllen, um ihre Währung auf den Euro umstellen zu können. Bis zur Umstellung auf den Euro werden sie als Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt, an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen und ihre Wechselkurse als Angelegenheit von gemeinsamen Interesse behandeln.
BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)
Weitere Fortschritte wurden im Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik erzielt, wo die Angleichung an den Besitzstand nun praktisch abgeschlossen ist.
Die kroatische Wirtschaft hat erheblich unter der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise gelitten. Das Land verfiel im ersten Quartal 2009 in eine Rezession; Mitte 2010 gab es keine eindeutigen Anzeichen für eine konjunkturelle Erholung. Arbeitslosigkeit, Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung sind erheblich gestiegen, wie auch die Auslandsschulden, die ein besonders wunder Punkt der kroatischen Wirtschaft sind. Die Zentralbank konnte durch entsprechende Maßnahmen für Währungsstabilität sorgen und der Finanzsektor überstand die Krise relativ unbeschadet.
Über die grundlegenden Elemente der Marktwirtschaft besteht nach wie vor ein breiter politischer Konsens. Das Konjunkturprogramm enthält mittelfristige Zielsetzungen für die Wirtschaftspolitik. Inwieweit das Konjunkturprogramm dem wirtschaftlichen Wachstum und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Landes zugutekommen kann, hängt davon ab, wie effektiv es umgesetzt wird. In Anbetracht der bestehenden Zwänge war die Wirtschaftspolitik im Großen und Ganzen in der Lage, den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise entgegenzuwirken. Durch entsprechende währungspolitische Maßnahmen konnte für einen stabilen Wechselkurs und für Finanzstabilität gesorgt und gleichzeitig eine Überbrückung von Liquiditätsengpässen ermöglicht werden. Das Leistungsbilanzdefizit ist aufgrund der Rezession geschrumpft und auch der Inflationsdruck ließ weiter nach. Der Bankensektor konnte den Schocks standhalten.
Die strukturellen Reformen, insbesondere was die Privatisierung und Restrukturierung defizitärer Unternehmen anbetrifft, kamen demgegenüber langsamer voran. Der Arbeitsmark mit seinen niedrigen Beschäftigungs- und Erwerbsquoten blieb sehr unflexibel und erlebte während der Rezession einen weiteren Abwärtstrend.
Finanzpolitisch unternahmen die Behörden wenig, um dem wachsenden Defizit entgegenzuwirken und die öffentlichen Ausgaben effizienter zu gestalten. Die sozialen Transferleistungen blieben hoch und waren nicht genau genug auf die Zielgruppen ausgerichtet; viele Staatsunternehmen erhielten nach wie vor staatliche Unterstützung im Wege direkter oder indirekter Subventionen und Garantien. Wenn mittelfristig eine finanzpolitische Stabilität erzielt werden soll, dann bedarf es unbedingt einer strengeren Haushaltspolitik und -disziplin und einer effizienteren Gestaltung der öffentlichen Ausgaben. Das Investitionsklima wird weiterhin durch übermäßige Regulierung und die vielen parafiskalischen Abgaben beeinträchtigt.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1333 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 26994 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Der Bericht von 2008 stellte weitere bedeutende Fortschritte und eine zufriedenstellende Angleichung an den Besitzstand im Bereich Wirtschaft und Währung fest. Neue Vorschriften und Verfahren waren demnach notwendig, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben und die Verwaltungskapazität zu erhöhen.
Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1431 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht von 2007 verwies auf erhebliche Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich Wirtschaft und Währung. Dennoch stellte die Kommission fest, dass die Angleichung noch nicht abgeschlossen war.
Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1385 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dem Bericht von 2006 wurden keinerlei Fortschritte im Bereich der Geldpolitik festgestellt. Kroatien sollte auch weiterhin die erforderlichen Änderungen im institutionellen und rechtlichen Bereich, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Unabhängigkeit der Zentralbank, vornehmen. Im Bereich der Wirtschaftspolitik hingegen hatte das Land bei seiner Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand einige Fortschritte erzielt.
Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1424 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht von 2005 wurde festgestellt, dass Kroatien in der Lage sein dürfte, der Konkurrenz und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union standzuhalten. Die Inflation wurde auf einem relativ niedrigen Niveau gehalten und der Wechselkurs scheint stabilisiert zu sein. Gleichzeitig wurden die erheblichen Defizite in den öffentlichen Finanzen und der Leistungsbilanz reduziert. Dennoch muss Kroatien weiterhin auf die Sanierung seiner öffentlichen Finanzen drängen, insbesondere mittels struktureller Maßnahmen im Bereich der Subventionen und Sozialtransfers. Der Privatisierungsprozess beschleunigte sich im Jahr 2005. Demgegenüber gab es bei der Umstrukturierung großer öffentlicher Unternehmen, insbesondere im Energiesektor, keine wesentlichen Fortschritte. Allerdings verzeichnete die Liberalisierung des Telekommunikationssektors große Erfolge.
Stellungnahme der Kommission [KOM(2004) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrer Stellungnahme vom 20. April 2004 kam die Kommission zu dem Schluss, dass es sich bei Kroatien um eine stabile Demokratie handelt, die über eine funktionsfähige Marktwirtschaft verfügt. Das Land dürfte in der Lage sein, den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu genügen. Dieser Anpassungen bedarf es ebenfalls im Hinblick auf die monetäre Finanzierung, den privilegierten Zugang des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und den Schutz des Euros. Was die Beteiligung Kroatiens an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion angeht, vertrat die Kommission die Auffassung, dass das Land über genügend Zeit verfügt, um sich auf diese Teilnahme als Mitgliedstaat, der eine Ausnahmeregelung erhalten hat, vorzubereiten.
Letzte Änderung: 03.12.2010