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Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

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Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) dient der Unterstützung entlassener Arbeitnehmer vor allem in denjenigen Regionen und Branchen, die besonders stark unter der Globalisierung der Wirtschaft leiden. Der Fonds wird jährlich mit Mitteln in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro ausgestattet, die in die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern fließen.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt die Wiedereingliederung europäischer Arbeitnehmer, die aufgrund weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind in das Erwerbsleben. Diese Unterstützung ist einmalig und zeitlich begrenzt. Maßnahmen des Fonds sollen entlassenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen helfen, auf Dauer einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Bis zum 31. Dezember 2011 gewährt der Fonds auch den Arbeitnehmern Unterstützung, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden.

Interventionskriterien

Voraussetzung für das Tätigwerden des EGF ist ein Antrag auf Unterstützung durch einen Mitgliedstaat.

Die Finanzbeiträge können gewährt werden, wenn weitgehende strukturelle Veränderungen im Welthandelsgefüge zu einer schwerwiegenden Störung des Wirtschaftsgeschehens – insbesondere zu einem substanziellen Anstieg der Importe in die Europäische Union, einem raschen Rückgang des Marktanteils der Europäischen Union in einem bestimmten Sektor oder einer Standortverlagerung in Drittländer – führen. Der EGF kann auch tätig werden, wenn ein direkter und nachweisbarer Zusammenhang zwischen den Entlassungen und der Finanz- und Wirtschaftskrise besteht.

Der EGF wird dann tätig, wenn die Krise oder die Störungen des Wirtschaftsgeschehens folgende Auswirkungen haben:

  • mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, darunter auch arbeitslos gewordene Arbeitnehmer bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern, oder
  • mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in Klein- oder Mittelunternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer Region auf NUTS-II-Niveau oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen;
  • bei kleinen Arbeitsmärkten oder unter außergewöhnlichen Umständen kann der EGF auch dann tätig werden, wenn die Interventionskriterien nicht vollständig erfüllt sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben. Der Gesamtbetrag der bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände gewährten Finanzbeiträge darf 15 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF nicht übersteigen.

Finanzierte Maßnahmen

Konkret finanziert der EGF folgende Maßnahmen:

  • Unterstützung bei der Arbeitssuche;
  • auf die Person zugeschnittene Weiterbildungsmaßnahmen;
  • Förderung des Unternehmertums;
  • Beihilfe zur Unternehmensgründung;
  • vorübergehende spezielle „Ergänzungszahlungen“ (Beihilfen für die Arbeitsuche, Mobilitätsbeihilfen, Weiterbildungsbeihilfen, besondere Anreize für benachteiligte oder ältere Arbeitnehmer, damit sie auf dem Arbeitsmarkt bleiben oder dorthin zurückkehren usw.).

Der EGF finanziert keine passiven Sozialschutzmaßnahmen wie die Zahlung von Arbeitslosengeld.

Funktionsweise

Die Zahl der alljährlich aus dem Fonds unterstützten Arbeitnehmer hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei kann es sich um die Entwicklung des Arbeitsmarkts, die Zahl der von den Mitgliedstaaten gestellten Anträge, aber auch um die Tatsache handeln, dass die jährliche Mittelausstattung in Höhe von bis zu 500 Millionen EUR noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die Arbeitnehmer erhalten die Unterstützung nicht direkt vom EGF, sondern über die Mitgliedstaaten. Die Zahlungen gehen nicht an die Unternehmen. Außerdem ist die Dauer der Unterstützung aus dem Fonds auf 24 Monate nach der Antragstellung begrenzt.

Der EGF ist ein Solidaritätsfonds, der eine schnelle Reaktion auf Notstands- oder Krisensituationen erlauben würde. Ebenso finanziert er keine Umstrukturierungen von Unternehmen oder Wirtschaftssektoren.

Hintergrund

Grundsätzlich haben Marktöffnungen positive Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb. So trägt die Globalisierung zu einer Dynamisierung der Wettbewerbsfähigkeit bei und bietet neue Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung.

Gleichzeitig kann die Globalisierung jedoch auch erhebliche negative Auswirkungen auf das Wirtschaftsgefüge insgesamt haben. Die Zunahme der Handelsströme führt in der Tat zu einem verschärften Wettbewerb zwischen den lokalen, nationalen und regionalen Wirtschafts- und Sozialsystemen. Diese Situation schwächt gerade die am wenigsten wettbewerbsfähigen Sektoren, bei denen die Anpassungskosten (Umschulung von Arbeitskräften und Umstellung der Produktionsstrukturen) besonders hoch sind. Dies führt in einigen Fällen zu massiven Arbeitsplatzverlusten.

Neben den Strukturfonds oder der europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die bereits eine globale Reaktion auf die Herausforderungen der Globalisierung darstellen, ist dieser spezielle Fonds ein wichtiges Mittel, um dauerhaft dem Risiko einer Verarmung entgegenzuwirken.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens -

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr.° 1927/2006

19.1.2007

-

ABl. L 406 vom 30.12.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 546/2009

2.7.2009

-

ABl. L 167 vom 29.6.2009

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2009 [KOM(2010) 464 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 2008 [KOM(2009) 394 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 2. Juli 2008 - Solidarität angesichts des Wandels: der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) 2007 [KOM(2008) 421 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission zieht eine positive Bilanz des ersten Jahres des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF). Dennoch kann die Effizienz des Fonds durch Vereinfachung der Verfahren, eine höhere Sichtbarkeit und Förderung des Austauschs von Erfahrungen kurzfristig erhöht werden.

Die Kommission prüft die Möglichkeit, die Auswirkungen des EGF auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Fortbildung für die Arbeitnehmer in Europa zu verstärken. EGF-Mittel könnten ebenso zur Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern sowie zu einer verbesserten Analyse und Antizipation der Konjunkturentwicklung eingesetzt werden.

Letzte Änderung: 17.01.2011

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