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Online-Zugang zu Europas kulturellem Erbe

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Online-Zugang zu Europas kulturellem Erbe

Diese Mitteilung stellt die Fortschritte dar, die bei der Entwicklung der europäischen digitalen Bibliothek „Europeana“ erzielt wurden, mit der die Öffentlichkeit ein einheitliches Zugangsportal zu Europas kulturellem Erbe erhalten soll. Behandelt werden vor allem Fragen der Digitalisierung, der Online-Verfügbarkeit und der digitalen Bewahrung kulturellen Materials.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 11. August 2008 – Europas kulturelles Erbe per Mausklick erfahrbar machen: Stand der Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit kulturellen Materials und seiner digitalen Bewahrung in der EU [KOM(2008) 513 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung beschreibt die bislang erzielten Fortschritte und die Maßnahmen, die noch ergriffen werden müssen, um die europäische digitale Bibliothek „Europeana“ zu entwickeln. Besonders hervorgehoben werden die Schritte, welche die Mitgliedstaaten unternommen haben, um die Empfehlung 2006/585/EG der Kommission vom 24. August 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung umzusetzen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 unterstützt wurde.

„Europeana“ soll ein gemeinsames mehrsprachiges Zugangsportal zu digitalisiertem europäischen Material sein. Im Jahr 2007 erhielt die Entwicklung dieses Portals neuen Schwung, und zwar insbesondere durch die Gründung der Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek, die verschiedene Kulturbereiche zusammenbringt. Die Demonstrationswebsite von „Europeana“ wurde im Februar 2008 mit dem Ziel veröffentlicht, den Prototyp im November desselben Jahres in Betrieb zu nehmen. Dieser Prototyp soll in den nächsten zwei Jahren zu einem voll funktionsfähigen Dienst ausgebaut werden.

An folgenden Punkten muss im Zuge der Entwicklung von „Europeana“ noch gearbeitet werden:

  • Aufnahme urheberrechtlich geschützten Materials;
  • Bereitstellung mehrsprachiger Funktionen für die Suche und die Ergebnisanzeige;
  • Integration von gemeinschaftlichen Tools;
  • Information einer breiteren Öffentlichkeit über „Europeana“.

Auf der Grundlage der oben genannten Empfehlung haben die Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen Fortschritte erzielt:

  • Digitalisierung – Die meisten Mitgliedstaaten haben Übersichten über die Digitalisierungsmaßnahmen erstellt und Digitalisierungsstrategien und -pläne entwickelt. Allerdings werden die Übersichten nicht systematisch genutzt, und die Strategien und Pläne legen keine quantitativen Ziele fest. In diesen Bereichen sind größere Anstrengungen erforderlich. Dasselbe gilt für die Finanzplanung. Zwar haben einige Mitgliedstaaten beträchtliche Summen für die Digitalisierung bereitgestellt, doch werden zusätzliche Mittel benötigt. Diese könnten durch öffentlich-private Partnerschaften oder durch privates Sponsoring aufgebracht werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Digitalisierungsleistung weiterhin zunimmt. Zu diesem Zweck haben viele Mitgliedstaaten Digitalisierungszentren gegründet;
  • Online-Bereitstellung – Viele der Mitgliedstaaten haben bereits nationale Portale eingerichtet, die als Sammelstellen für „Europeana“ dienen können, oder sind gerade dabei, dies zu tun. In den meisten Staaten laufen zudem Normungsarbeiten, die für die europaweite Interoperabilität dringend notwendig sind. Um die Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke zu ermöglichen, haben einige Mitgliedstaaten begonnen, private Rechteinhaber in ihre Arbeit einzubeziehen. Bei den verwaisten Werken scheinen die Fortschritte jedoch begrenzt zu sein. Einige Mitgliedstaaten haben insoweit den Wunsch nach einer Lösung auf europäischer Ebene geäußert. Im Zusammenhang mit dem Rechteerwerb für die Digitalisierung und Online-Bereitstellung vergriffener Werke sowie mit den Hindernissen für die Nutzung von gemeinfreiem Material wurden ebenfalls nur geringe Fortschritte erzielt. Gerade der letztgenannte Punkt sollte größere Aufmerksamkeit erhalten, da es unbedingt erforderlich ist, mit der Bereitstellung dieser Werke fortzufahren;
  • digitale Bewahrung – Die meisten Mitgliedstaaten haben angefangen, Strategien für die digitale Bewahrung zu formulieren, und einige haben bereits konkrete Pläne für die Bewahrung erstellt. Trotzdem gibt es in diesem Bereich weiterhin nur in beschränktem Umfang Folgemaßnahmen und finanzielle Unterstützung. Das mehrfache Kopieren für Bewahrungszwecke ist in den meisten Mitgliedstaaten bereits gestattet, und auch in den übrigen Mitgliedstaaten sind Gesetzesänderungen im Gespräch. Die Rechtsvorschriften zur amtlichen Hinterlegung sind in den meisten Mitgliedstaaten ebenfalls schon aktualisiert worden, aber bei den erfassten Materialien und den Hinterlegungskriterien gibt es erhebliche Unterschiede. Viele Mitgliedstaaten haben auch Gesetze zur „Web-Lese“ durch besondere Einrichtungen (gewöhnlich die Nationalbibliothek) eingeführt. Ansonsten bleibt der Zugang zu dem im Web gesammelten Material aus urheber- und datenschutzrechtlichen Gründen beschränkt.

Obwohl die Mitgliedstaaten bei der Online-Bereitstellung von kulturellen Informationen erhebliche Fortschritte erzielt haben, müssen insbesondere in folgenden Bereichen weitere Maßnahmen ergriffen werden:

  • Finanzierung der Digitalisierung und quantitative Ziele;
  • Unterstützung von „Europeana“;
  • gesetzliche Maßnahmen und sonstige Schritte zur Ermöglichung der Digitalisierung und Bereitstellung von verwaisten und vergriffenen Werken;
  • finanzielle und organisatorische Maßnahmen bezüglich der digitalen Bewahrung.

Die 2006 eingesetzte Hochrangige Expertengruppe zu Digitalen Bibliotheken hat den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der oben genannten Empfehlung praktische Unterstützung gewährt. Die Gruppe befasst sich insbesondere mit öffentlich-privaten Partnerschaften, wissenschaftlichen Informationen und Urheberrechtsfragen.

Um die von „Europeana“ angebotenen Dienste weiterzuentwickeln, sind technische Fortschritte erforderlich, die insbesondere zu billigeren und qualitativ besseren Digitalisierungstechniken und Bewahrungsmethoden führen sollten. Die Kommission fördert diese Fortschritte durch die Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung und die eContentplus -Programme. Sie hat ihre Zusage bekräftigt, die Entwicklung von „Europeana“ und anderen Projekten zur Verbesserung der Verfügbarkeit und der Bewahrung von digitalem kulturellen Material weiterhin durch politische Initiativen und Finanzierungsprogramme zu unterstützen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Europeana : die nächsten Schritte [KOM(2009) 440 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Diese Mitteilung stellt die Herausforderungen für die weitere Entwicklung von Europeana dar.

Die Bilanz von Europeana ist positiv, denn die Bibliothek bietet Zugriff auf mehr als 4,6 Mio. digitalisierte Bücher, Zeitungen, Video-Clips, Karten, Fotografien und Dokumente und bezieht ihre Inhalte aus mehr als 1000 Kultureinrichtungen.

Allerdings werden in der Mitteilung verschiedene Probleme festgestellt in Bezug auf:

  • die Bereitstellung kultureller Inhalte, die je nach Land in unterschiedlichem Umfang erfolgt. So kommen 47 % der digitalisierten Objekte aus Frankreich, während andere Mitgliedstaaten wie Polen oder Ungarn hauptsächlich Bücher zur Verfügung stellen;
  • die Urheberrechte, da jüngere Werke im Gegensatz zu Werken, die vor 1900 erschienen sind, urheberrechtlich geschützt und damit nur eingeschränkt verfügbar sind. Eine Zusammenarbeit mit den Inhabern dieser Urheberrechte muss eingerichtet werden, um die geschützten Werke besser zugänglich zu machen. Die rechtlichen Auswirkungen der Digitalisierung stellen eine weitere Herausforderung dar;
  • die Finanzierung und die Verwaltung von Europeana.

Daher sind weitere Anstrengungen notwendig, damit die Bürger die von Europeana angebotenen Dienste umfassend nutzen können.

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 zur Europäischen Digitalen Bibliothek EUROPEANA [Amtsblatt C 319 vom 13.12.2008]. Der Rat der Europäischen Union begrüßt in seinen Schlussfolgerungen den schrittweisen Aufbau der Europäischen Bibliothek Europeana und das Engagement der Mitgliedstaaten für dieses Projekt. Damit dieses Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann, fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf:

  • die Strategie zur Umsetzung ihrer nationalen Ziele weiterzuverfolgen;
  • bei der Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material Synergien untereinander zu fördern;
  • das Angebot von Europeana um digitalisiertes kulturelles Material zu ergänzen;
  • die Digitalisierung und den Zugang zu verwaisten Werken zu erleichtern.

Die Europäische Kommission wird aufgefordert, die Entwicklung von Europeana fortzusetzen, dieses Projekt europaweit und weltweit zu fördern und öffentlich-private Partnerschaften für dessen Umsetzung zu bilden.

See also

  • Weitere Informationen finden Sie über das thematische Portal „Europas Informationsgesellschaft“ der Europäischen Kommission auf der Website „Initiative zu digitalen Bibliotheken

Letzte Änderung: 19.11.2009

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