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Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Artikel 18 des Vertrags über die Europäische Union

Artikel 36 des Vertrags über die Europäische Union

WAS IST DIE AUFGABE DES HOHEN VERTRETERS DER UNION FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK?

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hoher Vertreter) ist dafür zuständig, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) zu koordinieren und durchzuführen. Der Hohe Vertreter ist zugleich einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission. In dieser Eigenschaft hat er sicherzustellen, dass das auswärtige Handeln der EU insgesamt kohärent ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ernennung

Verantwortlichkeiten

  • Der Hohe Vertreter trägt durch Vorschläge, die er dem Rat der EU und dem Europäischen Rat vorlegt, zur Erarbeitung der GASP bei.
  • Anschließend stellt er sicher, dass die erlassenen Beschlüsse durchgeführt werden.
  • In seiner Funktion als Vizepräsident der Kommission stellt er sicher, dass das auswärtige Handeln der EU in den Bereichen Entwicklungshilfe, Handel, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion insgesamt kohärent und wirksam ist.
  • Der Hohe Vertreter führt den Vorsitz beim Treffen der Außenminister im Rat der EU.
  • Der Hohe Vertreter vertritt die EU außerdem in Angelegenheiten der GASP.
  • Weitere Aufgaben umfassen die Leitung der Europäischen Verteidigungsagentur und des EU-Instituts für Sicherheitsstudien.
  • Der Hohe Vertreter hört das Europäische Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den Weichenstellungen der GASP und GSVP und berücksichtigt dessen Auffassungen dazu.

Der Europäische Auswärtige Dienst

  • Der Hohe Vertreter wird bei der Ausführung seiner Pflichten vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt. Der EAD wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingerichtet und beruht auf Artikel 27 des Vertrags über die Europäische Union. Er setzt sich aus Beamten des Generalsekretariats des Rates und Kommissionsbeamten sowie abgeordnetem Personal aus den diplomatischen Diensten der EU-Länder zusammen.

HINTERGRUND

Die Position des Hohen Vertreters beruht auf den Artikeln 18 und 27 des Vertrags über die Europäische Union. Durch den Vertrag von Amsterdam von 1999 wurde dieser Posten geschaffen. Die Aufgaben in den Bereichen der auswärtigen Politik wurden allerdings mit dem Europäischen Kommissar für Außenbeziehungen geteilt. Mit dem Vertrag von Lissabon von 2009 wurde der Zuständigkeitsbereich des Hohen Vertreters ausgeweitet und der Amtsträger als Vizepräsident der Kommission eingesetzt, um den Hohen Vertreter als Repräsentanten der EU im Bereich ihrer außenpolitischen Ziele zu stärken.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel III – Bestimmungen über die Organe – Artikel 18 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 26-27)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 2 – Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen – Artikel 36 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 35-36)

Letzte Aktualisierung: 09.01.2020

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