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International Convention on the Harmonized Commodity Description and Coding System
Internationales Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren
Internationales Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren
Internationales Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren
Mit dem Beschluss wird bestätigt, dass die EU das internationale Übereinkommen und das Änderungsprotokoll ab dem anwenden wird.
Das Übereinkommen soll den internationalen Handel sowie die Erhebung, den Vergleich und die Analyse von Handelsstatistiken unter Verwendung vereinbarter Klassifikationen erleichtern.
Das Änderungsprotokoll besagt, dass das Übereinkommen am 1. Januar eines bestimmten Jahres in Kraft treten wird, sobald mindestens 17 Länder, Zoll- oder Wirtschaftsgewerkschaften es unterzeichnet haben, jedoch nicht vor dem .
Das Übereinkommen
Mit dem Übereinkommen wird das Übereinkommen über die Nomenklatur ersetzt, das in Brüssel am unterzeichnet wurde.
Das Übereinkommen ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 87/369/EWG des Rates vom über den Abschluss des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren sowie des dazugehörigen Änderungsprotokolls (ABl. L 198 vom , S. 1-2)
Internationales Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (ABl. L 198 vom , S. 3-10)
Änderungsprotokoll zu dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (ABl. L 198 vom , S. 11-409)
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