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Ecodesign requirements — electric motors and variable speed drives
Ökodesign-Anforderungen –Elektromotoren und Drehzahlregelungen
Ökodesign-Anforderungen –Elektromotoren und Drehzahlregelungen
Mit der Verordnung werden Ökodesign*-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Elektromotoren* und Drehzahlregelungen* festgelegt, einschließlich solcher, die in andere Produkte eingebaut sind.
Diese Verordnung gilt für:
Einige Gerätetypen, die für den Betrieb unter bestimmten Bedingungen bestimmt sind, sind von einigen der Anforderungen an die Energieeffizienz und die Produktinformationen ausgenommen, wie zum Beispiel:
In der Verordnung:
Die nationalen Behörden haben die in Anhang III festgelegten Nachprüfungsverfahren bei der Durchführung von Marktaufsichtsprüfungen anzuwenden.
In Anhang IV werden Referenzwerte auf der Grundlage der besten verfügbaren Technik für Motoren und Drehzahlregelungen hinsichtlich der für wesentlich erachteten und quantifizierbaren Umweltaspekte angegeben. Bei Motoren wurde das Niveau IE4 als beste verfügbare Technik ermittelt.
Die Kommission muss diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überprüfen und dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 14. November 2023 vorlegen.
Mit dieser Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 641/2009 geändert und die Verordnung (EG) Nr. 640/2009 aufgehoben.
Sie ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Seit dem 14. November 2019 gelten bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf Umgehung und Softwareaktualisierungen sowie die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 641/2009.
Mit der Richtlinie 2009/125/EG wird ein Rahmen zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte eingeführt. Die Kommission muss diese Anforderungen für Produkte festlegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.
Mit der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden die Anforderungen in Bezug auf die Verwertung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten festgelegt, damit negative Umwelteinflüsse im Zusammenhang mit der Produktion und dem Verbrauch von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und der Ressourcennutzung verringert werden.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2019/1781 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission (ABl. L 272 vom 25.10.2019, S. 74-94)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1781 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10-35)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen (ABl. L 191 vom 23.7.2009, S. 35-41)
Siehe konsolidierte Fassung.
Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der Richtlinie) (ABl. C 394 vom 20.12.2012, S. 20-21)
Letzte Aktualisierung: 08.06.2021