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Unterstützung der Europäischen Zusammenarbeit für Steuerangelegenheiten: Fiscalis 2020

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Unterstützung der Europäischen Zusammenarbeit für Steuerangelegenheiten: Fiscalis 2020

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 1286/2013 – Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme in für den Zeitraum 2014-2020

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Fiscalis 2020 ist ein Kooperationsprogramm der EU für den Zeitraum von 2014 bis 2020, das auf früheren mehrjährigen Aktionsprogrammen für das Steuerwesen aufbaut. Das übergeordnete Ziel des Programms liegt in der Unterstützung der Funktionsweise der EU-Steuersysteme durch eine größere Abstimmung zwischen teilnehmenden Ländern, ihren Steuerbehörden und ihren Beamten.

Das Programm zielt insbesondere darauf ab, die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie die Umsetzung des EU-Steuerrechts zu unterstützen durch:

  • die Sicherstellung des Informationsaustauschs;
  • die Unterstützung der Verwaltungszusammenarbeit;
  • die Unterstützung von teilnehmenden Ländern – sofern notwendig und nur in angemessenem Rahmen – bei der Minimierung des Verwaltungsaufwands für Steuerbehörden und bei der Reduzierung der Kosten zur Einhaltung der Steuerpflichtigen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Funktionsweise und erwartete Ziele des Programms

Fiscalis 2020 wird durch Jahresarbeitsprogramme gesteuert, die durch die Europäische Kommission angenommen werden. Die Tätigkeiten werden durch Finanzhilfen, öffentliche Beschaffungsaufträge oder die Erstattung von Kosten externer Sachverständiger unterstützt.

Diese Tätigkeiten sind offen für Beamte, die in europäischen Steuerverwaltungen arbeiten, stehen aber auch ihren Kollegen in Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern offen, die sich dem Programm angeschlossen haben, sowie Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik unter Einhaltung bestimmter Bedingungen.

Die operativen Ziele des Programms umfassen:

  • die Entwicklung, Verbesserung, Unterstützung sowie den Betrieb von Europäischen Informationssystemen für das Steuerwesen;
  • die Unterstützung von Aktivitäten zur Verwaltungszusammenarbeit;
  • den Ausbau der Fähigkeiten und Kompetenzen von Steuerbeamten;
  • die Stärkung des Verständnisses und der Umsetzung des EU-Rechts im Bereich des Steuerwesens;
  • die Unterstützung beim Verbessern der Verwaltungsverfahren und beim Austausch bewährter Verwaltungsmethoden.

Haushalt und zuschussfähige Maßnahmen

Der Haushalt für das Programm 2014 bis 2020 liegt bei 223,4 Millionen EUR. Beispiele für zuschussfähige Maßnahmen sind:

  • Seminare, Workshops und Projektgruppen;
  • Multilaterale Kontrollen, Anwesenheit von nationalen Beamten in den Büros und behördliche Ermittlungen von Steuerverwaltungen in anderen EU-Ländern;
  • Arbeitsbesuche, durch die den Beamten ermöglicht wird, sich Sachkenntnisse und Fachwissen in Steuerangelegenheiten anzueignen;
  • Initiativen zum Wissensausbau im Bereich der administrativen und Informationstechnologie;
  • Studien;
  • Fortbildungsinitiativen für gemeinsam identifizierte Bedürfnisse.

Die Fiscalis-2020-Aktivitäten sollten zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, insbesondere der digitalen Agenda für Europa, beitragen.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Fiscalis 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1482/2007/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 25-32)

Siehe konsolidierte Fassung

Letzte Aktualisierung: 05.04.2018

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