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Reintegrating the long-term unemployed into the labour market
Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt
Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt
Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Empfehlung des Rates – Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den EU-Arbeitsmarkt
WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Empfehlungen für die EU-Länder
Arbeitsuchende sollten durch bessere Informationen zu den verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen ermutigt werden, sich bei den Arbeitsverwaltungen zu melden. Spätestens nach 18 Monaten der Arbeitslosigkeit sollte Arbeitsuchenden eine Wiedereingliederungsvereinbarung angeboten werden, die Folgendes umfasst:
Die Wiedereingliederungsvereinbarung sollte das Angebot des Dienstleisters an den Arbeitslosen spezifizieren. Je nach Verfügbarkeit in den EU-Ländern und auf Grundlage der persönlichen Umstände könnte die Vereinbarung außerdem Folgendes umfassen:
Die Wiedereingliederungsvereinbarung sollte regelmäßig überprüft werden, um Änderungen der Umstände Rechnung zu tragen. Die sichere Übermittlung von Informationen über bereits geleistete Unterstützung und Bestandsaufnahmen zwischen den Dienstleistern sowie bessere Informationen über freie Arbeitsstellen und Fortbildungsmöglichkeiten für Arbeitsuchende sollten sichergestellt werden. Diese Möglichkeiten können gegebenenfalls in anderen Regionen und anderen EU-Ländern, insbesondere über das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES), angeboten werden.
Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern
Die EU-Länder sollten ferner
Bewertung und Überwachung
Empfehlungen für die Kommission
Der Kommission wird empfohlen,
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
Nichtformales Lernen: organisiertes Lernen (z. B. unter der Leitung eines Lehrenden oder einer Person mit mehr Erfahrung als der Unterrichtete) auf der Grundlage eines Lehrplans oder ohne Lehrplan. Das Lernen baut auf den individuellen Fähigkeiten des Lernenden auf, führt jedoch nicht zu einer formellen Qualifikation. Ein Beispiel ist die Pfadfinderbewegung.
Informelles Lernen: Lernen, das nicht auf einem Lehrplan basiert und wo der Lernende zum Abschluss keine Qualifikation erhält. Der Lehrende ist jemand mit mehr Erfahrung als der Unterrichtete, z. B. ein Elternteil, der einem Kind das Alphabet beibringt.
HAUPTDOKUMENT
Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt (ABl. C 67 vom 20.2.2016, S. 1-5)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates vom 5. Oktober 2015 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015 (ABl. L 268 vom 15.10.2015, S. 28-32)
Letzte Aktualisierung: 22.11.2016