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Document 62015TJ0553

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2019.
Export Development Bank of Iran gegen Rat der Europäischen Union.
Außervertragliche Haftung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Iran – Einfrieren von Geldern – Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge der Aufnahme ihres Namens in die streitige Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden, und der Beibehaltung ihres Namens in dieser Liste entstanden sein soll – Zuständigkeit des Gerichts – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht.
Rechtssache T-553/15.

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2019:308