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Document 52016DC0416

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Umverteilung und Neuansiedlung – Vierter Fortschrittsbericht

COM/2016/0416 final

Brüssel, den 15.6.2016

COM(2016) 416 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung – Vierter Fortschrittsbericht


1Einleitung

Der vierte Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung enthält den aktuellen Sachstand seit dem letzten Bericht vom 15. Mai 1 und bewertet die vom 13. Mai bis zum 14. Juni 2016 (dem Berichtszeitraum) von allen maßgeblichen Beteiligten ergriffenen Maßnahmen zur Durchführung der Empfehlungen, die im Hinblick auf eine beschleunigte Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen erteilt wurden.

Seit dem 13. Mai 2016 sind 876 Personen 2 in Griechenland angekommen. Diese Zahl scheint die rückläufige Tendenz der Zahl der Neuankömmlinge im Zuge der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei zu bestätigen. Insgesamt halten sich über 57 000 Migranten in Griechenland auf, ca. 8450 von ihnen auf den Inseln und 49 000 Personen auf dem griechischen Festland. 3 Nach Schätzungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) 4 stammen 65 % der Personen auf dem Festland (also etwa 30 000 Personen) aus einem jener Staaten, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen. In Italien hat die Verbesserung der Wetterbedingungen die erwartete Verstärkung des Zustroms hervorgerufen. Seit dem 13. Mai sind 14 852 Personen 5 angekommen, und damit verläuft die Tendenz ähnlich wie im Vorjahreszeitraum. In der letzten Maiwoche war mit über 14 000 Personen, die in Italien ankamen, eine sprunghafte Zunahme des Zustroms festzustellen, wobei sich gleichzeitig die Zahl von Personen aus Staaten, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen, deutlich erhöhte (zumeist Eritreer, die bis zu 35 % der Neuankömmlinge ausmachten). Informationen des Innenministeriums zufolge warten in Italien 4000 Eritreer auf ihre Umsiedlung.

Während des Berichtszeitraums hat sich die Umsiedlungsquote im Vergleich zum Vormonat erhöht. So konnten weitere 780 Personen und damit mehr als doppelt so viele wie im Vormonat umgesiedelt werden, womit die Zahl der bisher umgesiedelten Personen auf insgesamt 2280 (1503 aus Griechenland und 777 aus Italien) gestiegen ist. Das ist zweifellos ein Fortschritt, trotzdem bleiben die Zahlen weit hinter der Zielvorgabe der Kommission zurück, die die Umsiedlung von monatlich 6000 Personen anstrebt. Hinzu kommt, dass es im Wesentlichen dieselben Mitgliedstaaten wie in den vorangegangenen Berichten sind, die ihre Umsiedlungsbemühungen weiter verstärkt haben. In Anbetracht der wachsenden Zahl der in Italien ankommenden Personen, die möglicherweise einen Antrag auf Umsiedlung stellen werden, ist die Zahl der aus Italien umgesiedelten Personen und der entsprechender Zusagen besonders gering. Insgesamt sind bei der Umverteilung keine zufriedenstellenden Fortschritte zu verzeichnen.

Was Neuansiedlungen anbelangt, so sind bisher von den im Juli 2015 vereinbarten 22 504 Personen 7272 Personen neu angesiedelt worden, die sich vor allem in der Türkei, in Jordanien und im Libanon aufgehalten hatten. Mit Hilfe der in der Erklärung EU-Türkei vereinbarten Maßnahmen, die erst seit dem 4. April umgesetzt werden, 6 sind 511 Personen im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei in der EU neu angesiedelt worden, 330 davon seit dem letzten Bericht.

2Umverteilung

2.1Maßnahmen der Aufnahmemitgliedstaaten

Vom 13. Mai bis zum 14. Juni wurden 780 weitere Personen umgesiedelt, und zwar 594 Personen aus Griechenland (nach Belgien, Finnland, Frankreich, Luxemburg, in die Niederlande, nach Malta, Portugal und Spanien) 7 sowie 186 Personen aus Italien (nach Belgien, Zypern, Finnland, Frankreich, in die Niederlande, nach Malta, Portugal, Slowenien, Spanien und in die Schweiz). 8 Am 9. Juni führte Frankreich die Umsiedlung von 139 Personen aus Griechenland durch und bewies damit, dass es möglich ist, eine große Anzahl von Personen im Rahmen einer einzigen Überstellung umzusiedeln. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 236 Personen nach Frankreich umgesiedelt. Ebenfalls bemüht um eine erfolgreiche Umverteilung nahm Portugal im Berichtszeitraum 168 Personen auf, Finnland nahm 70 Personen auf, Luxemburg 41 und Malta 15, wobei die regelmäßigen monatlichen Überstellungen fortgesetzt werden. Bis Ende Juni sollen weitere 511 Personen aus Griechenland 9 und sechs Personen aus Italien 10 umgesiedelt werden.

Trotz dieser Zunahme sind die Mitgliedstaaten weit davon entfernt, ihre Verpflichtungen in Bezug auf die in den Ratsbeschlüssen vorgesehenen Zuweisungen zu erfüllen. Die erste Hälfte der Laufzeit der Ratsbeschlüsse ist fast abgelaufen, dennoch beträgt die Umsetzungsquote bei der Umverteilung gerade einmal 2 %. Fünf Mitgliedstaaten (Österreich, Kroatien, Ungarn, Polen und die Slowakei) haben keinen einzigen Antragsteller aufgenommen, sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Deutschland, Litauen, Rumänien und Spanien) haben lediglich 1 % der ihnen zugewiesenen Personen aufgenommen; und nur vier Mitgliedstaaten (Finnland, Luxemburg, Malta und Portugal) haben über 10 % ihrer Umverteilungsquote erfüllt. 11

Maßnahmen, um die noch begrenzte Zahl an Zusagen zu erhöhen: Elf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, die Slowakei – erste Zusage, Spanien und Rumänien) 12 und ein assoziierter Staat (die Schweiz) 13 haben 1955 neue Zusagen übermittelt, Personen, die internationalen Schutz beantragen, zügig aufzunehmen („förmliche Zusagen“). Die Mehrzahl der förmlichen Zusagen wurde für Umsiedlungen aus Griechenland (1605) gegeben, während für Umsiedlungen aus Italien besonders wenig förmliche Zusagen übermittelt wurden (350). Die Gesamtzahl der förmlichen Zusagen der Aufnahmemitgliedstaaten beläuft sich auf 7731 (2048 14 für Italien und 5683 15 für Griechenland).

Österreich 16 und Ungarn haben bislang noch keine Zusagen übermittelt. Hinzu kommt, dass Polen noch immer an der De-facto-Aussetzung des Umsiedlungsverfahrens festhält. 17 Abschließend muss festgestellt werden, dass die meisten Mitgliedstaaten bislang keine Zusagen übermitteln, die dem Umfang ihrer Zuweisung für den gesamten Zeitraum, auf den sich die Beschlüsse erstrecken, entsprechen (so haben Kroatien, die Tschechische Republik, Deutschland, Polen und die Slowakei Zusagen für höchstens 1 %2 % ihrer Zuweisung gegeben).

Maßnahmen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Dieselben Mitgliedstaaten (Finnland, Frankreich, Luxemburg, Malta und Slowenien) wie im vorangegangenen Berichtszeitraum und die Schweiz unternehmen Anstrengungen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen.

Die zusätzlichen systematischen Sicherheitsbefragungen durch die Aufnahmemitgliedstaaten sind der Hauptgrund dafür, dass die vorgegebene Bearbeitungsfrist von zwei Wochen nicht eingehalten und selbst die in den Ratsbeschlüssen für den Abschluss des gesamten Umsiedlungsverfahrens vorgesehene Frist von zwei Monaten überschritten wird. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Kapazität für die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen aufstocken und dafür Sorge tragen, dass die Sicherheitsbefragungen in einer Weise geführt werden, die die Einhaltung der Bearbeitungsfrist von zwei Wochen gewährleistet. Griechenland und Italien sind für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen verantwortlich, bei denen sie von Frontex und Europol unterstützt werden, und leiten keine Umsiedlungsersuchen von Antragstellern weiter, bei denen Sicherheitsbedenken bestehen. Aufnahmemitgliedstaaten sollten einen angemessenen Ansatz verfolgen, wenn sie prüfen, ob zusätzliche Sicherheitsbefragungen notwendig sind, und sollten die bereits durchgeführten Überprüfungen berücksichtigen. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) führt Befragungen durch, um im Zuge der Antragsregistrierung potenzielle Ablehnungsgründe festzustellen; diese Praxis könnte erforderlichenfalls auf zusätzliche Aspekte ausgedehnt werden.

Während des Berichtszeitraums lehnte eine Reihe von Mitgliedstaaten (Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen und die Slowakei) Umsiedlungsersuchen ohne Angabe von triftigen Gründen oder aus anderen als den in den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates aufgeführten Gründen ab. 18 Die unbegründete Ablehnung von Umsiedlungsersuchen widerspricht dem Buchstaben der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates und dem Geist der loyalen Zusammenarbeit.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: In Italien waren zum 31. Mai 2016 im laufenden Jahr insgesamt 7152 Minderjährige auf dem Seeweg angekommen, 6658 (93 %) davon ohne Begleitung; dies entspricht 15 % aller Ankömmlinge und einem Zuwachs um 170 % im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum. Darunter waren 1021 Minderjährige aus Eritrea (die meisten von ihnen unbegleitet) und 32 Syrer. Zwischen dem 1. und dem 31. Mai trafen in Italien 3113 unbegleitete Minderjährige ein, von denen 876 aus Eritrea und vier aus dem Irak stammten. Für Griechenland können zwar keine genauen Angaben zur Zahl der Neuankömmlinge, die im gleichen Zeitraum eingetroffen sind, gemacht werden, doch wurden nach Angaben des Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität (EKKA) seit Anfang 2016 1609 unbegleitete Minderjährige zur Unterbringung an das EKKA verwiesen, von denen 585 in speziellen Einrichtungen untergebracht wurden und 625 noch auf ihre Unterbringung warten. 19

Gleichzeitig kommt die Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen nur äußerst schleppend voran. Seit dem 13. Mai wurden zwei unbegleitete Minderjährige aus Griechenland nach Luxemburg umgesiedelt, womit die Zahl der insgesamt umgesiedelten unbegleiteten Minderjährigen auf 23 gestiegen ist. Drei weitere sollen am 24. Juni von Griechenland nach Finnland umgesiedelt werden. Nur wenige Mitgliedstaaten sind bereit, unbegleitete Minderjährige aufzunehmen, und die Zahl der angebotenen Plätze wird nicht ausreichen, um alle unbegleiteten Minderjährigen, die dafür in Betracht kommen, umzusiedeln. Jetzt kommt es vordringlich darauf an, dass weitere Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer förmlichen Zusagen Plätze für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung stellen.

Maßnahmen, um das Vertrauen der Migranten in die Umsiedlungsregelung zu stärken: Im Zusammenwirken mit bestimmten Aufnahmemitgliedstaaten (u. a. Lettland, Rumänien) erarbeiten die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das EASO Informationsmaterial, vor allem Videos, in dem erfolgreich umgesiedelte Personen über ihre Erfahrungen sprechen. Auch andere Mitgliedstaaten, wie Portugal, ziehen ein ähnliches Vorgehen in Betracht. In Zusammenarbeit mit dem Audiovisuellen Dienst des Rates produzierte das EASO ein Video 20 über die Erfahrungen einer syrischen Familie, die nach Frankreich umgesiedelt wurde. Das IOM prüft in Italien Möglichkeiten, um im Rahmen der soziokulturellen Orientierung vor der Abreise über Skype Kontakte zwischen Umsiedlungsbewerbern und bereits umgesiedelten Personen herzustellen.

Maßnahmen, um die Kapazitäten des EASO zur Unterstützung Italiens und Griechenlands zu vergrößern: In seinem jüngsten Aufruf zur Abstellung von Experten für Italien, der am 28. Mai 2016 veröffentlicht wurde, forderte das EASO dazu auf, weitere 35 Experten abzustellen. Bis zum 6. Juni gingen 15 entsprechende Angebote 21 ein, und die Abstellung weiterer Experten wird derzeit erörtert. Insgesamt befinden sich in Italien 27 Experten und 29 kulturelle Mediatoren im Einsatz, die jedoch nicht in der Lage sein werden, den in den Sommermonaten zu erwartenden wachsenden Zustrom von Neuankömmlingen zu bewältigen. Deshalb müssen dringend mehr Experten benannt werden, die für längere Zeiträume eingesetzt werden können.

Was Griechenland anbelangt, so wurden im letzten Aufruf zur Abstellung von Experten 22 für die Unterstützung der Umsiedlungsregelung in Griechenland 62 Experten angefordert. Bisher wurden von den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten 58 Experten benannt. 23 Insgesamt befinden sich in Griechenland 39 Experten und 29 Dolmetscher im Einsatz, die jedoch nicht in der Lage sein werden, die steigende Zahl der Anträge nach Abschluss der großangelegten Vorabregistrierung zu bewältigen. Aus diesem Grund plant das EASO, weitere 50 Experten und 50 kulturelle Mediatoren anzufordern.

2.2Maßnahmen Griechenlands und Italiens, einschließlich der in den Fahrplänen hervorgehobenen Punkte

Griechenland

Maßnahmen, um die volle Einsatzbereitschaft der Registrierungszentren zu gewährleisten: Alle Registrierungszentren sind jetzt voll einsatzbereit.

Maßnahmen, um die Registrierung und Erfassung von Migranten zu beschleunigen: In enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem EASO leitete der griechische Asyldienst am 8. Juni eine großangelegte Vorabregistrierung ein, in deren Rahmen etwa 49 000 Personen registriert werden sollen, die derzeit auf dem griechischen Festland untergebracht sind. 24 Es wird davon ausgegangen, dass die Vorabregistrierung bis Ende Juli abgeschlossen sein wird. Es wurde Informationsmaterial in mehreren Sprachen erarbeitet (und zwar Englisch, Arabisch, Dari, Farsi und Paschtu). Zwei aus je 60 Personen bestehende mobile Registrierungseinheiten (eine für Süd- und eine für Nordgriechenland) haben sich die Vorabregistrierung von täglich 1400 Personen zum Ziel gesetzt. Die mobilen Registrierungseinheiten werden aus gemischten Teams bestehen, die sich aus Beamten des Asyldienstes, Einsatzkräften des UNHCR und der IOM, Experten des EASO (insgesamt 16) sowie Dolmetschern der NRO MetACTION zusammensetzen. Insgesamt werden über 260 Mitarbeiter an sechs Tagen in der Woche die Vorabregistrierung vornehmen.

Die großangelegte Vorabregistrierung dürfte die Erfassung vollständiger Anträge auf internationalen Schutz erleichtern und beschleunigen. Mit dieser Maßnahme sollen ferner die Bemühungen des griechischen Asyldienstes um eine Verbesserung der Identifizierung der Mehrzahl irregulärer Migranten auf dem griechischen Festland unterstützt werden, die möglicherweise internationalen Schutz benötigen (einschließlich der Erfassung von Angaben zu Nationalität, Alter und Gefährdung), wobei es darum gehen wird, sie einer der folgenden vier Verfahrenskategorien zuzuordnen: Umsiedlungsverfahren, Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung, nationales Asylverfahren und freiwillige Rückkehr. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen 60 % und 65 % der vorabregistrierten Personen aus einem der Staaten stammen, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen.

Maßnahmen, um die Registrierungskapazitäten des griechischen Asyldienstes zu verbessern: Die Zahl der gemischten Registrierungsteams, die sich aus Mitarbeitern des Asyldienstes und des EASO zusammensetzen, wurde während des Berichtszeitraums erhöht; neben Mitarbeitern des Asyldienstes gehören ihnen in Athen neun Experten an, in Saloniki sieben Experten und in Alexandropouli drei Experten, wobei die in Athen eingesetzten EASO-Experten und die Mitarbeiter der Dublin-Einheit inzwischen in zwei Schichten arbeiten. Um dem Personalmangel zu begegnen, stellte der griechische Asyldienst am 6. Juni 22 Mitarbeiter für die Vorabregistrierung ab, die Aufsichtsaufgaben übernehmen sollen. Sie werden mit 34 Vertragsmitarbeitern zusammenarbeiten, die vom UNHCR als Sachbearbeiter an den Asyldienst entsandt wurden, und diese bei der Registrierung unterstützen. Das bedeutet, dass sich die Kapazität des Asyldienstes in Bezug auf die Bearbeitung von Umsiedlungsanträgen während der Vorabregistrierung unverändert auf 150 Anträge pro Tag belaufen und sich nicht analog zur Zahl der Vorabregistrierungen erhöhen wird.

Nach Abschluss der Vorabregistrierung dürfte die Bearbeitungskapazität jedoch deutlich zunehmen. Die derzeit zur Unterstützung der Vorabregistrierung abgestellten Mitarbeiter werden sich dann wieder der Bearbeitung von Umsiedlungsanträgen zuwenden. Zudem wird die Vorabregistrierung zu mehr Effizienz bei dem sich anschließenden Verfahren zur Erfassung der Anträge beitragen und dessen Planung erleichtern. Im Rahmen der Vorabregistrierung wird direkt in der Datenbank des griechischen Asyldienstes eine Datei angelegt, die es den gemischten, aus Mitarbeitern des Asyldienstes und des EASO bestehenden Registrierungsteams ermöglichen wird, bereits vorhandene Informationen zu nutzen. Dies wird zur Folge haben, dass sich voraussichtlich auch die Zusammensetzung der gemischten Teams ändern wird. Die derzeitigen Arbeitsabläufe erlauben einem Sachbearbeiter des griechischen Asyldienstes die Zusammenarbeit mit lediglich einem EASO-Experten und einem Dolmetscher. Dank der durch die Vorabregistrierung erzielten Effizienzgewinne sollte es jedoch möglich sein, dass ein Sachbearbeiter des griechischen Asyldienstes mit fünf oder mehr EASO-Experten zusammenarbeitet, was die tägliche Bearbeitungskapazität deutlich erhöhen dürfte. Das EASO hat dem griechischen Asyldienst angeboten, zu diesem Zweck unverzüglich 50 Registrierungsexperten (und 50 Dolmetscher) abzustellen, um einen reibungslosen Übergang von der Vorabregistrierung zur eigentlichen Erfassung der Anträge zu gewährleisten.

Wie aus der folgenden Abbildung hervorgeht, ist die Kapazität des griechischen Asyldienstes in Bezug auf die Bearbeitung und Weiterleitung von Umsiedlungsersuchen insgesamt weiter gestiegen. Im vorangegangenen Bericht wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der Zusagen im Wesentlichen analog zur Zahl der Registrierungen erhöht hat. Allerdings steigt die Kapazität zur Übermittlung von Umsiedlungsersuchen deutlich schneller als das Tempo, in dem die Antworten der Aufnahmemitgliedstaaten eingehen. Diese Lücke hat sich im Verlaufe des Berichtszeitraums sogar noch vergrößert: Griechenland übermittelte den Mitgliedstaaten insgesamt 1481 Umsiedlungsersuchen, erhielt jedoch lediglich 605 neue Zusagen von den Aufnahmemitgliedstaaten. Das dadurch entstehende Gefälle kann im Nachgang zur großangelegten Vorabregistrierung zu einem erheblichen Engpass führen.

Wie aus der Empfehlung der Kommission an die Hellenische Republik zu spezifischen Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zu treffen sind (Commission Recommendation addressed to the Hellenic Republic on the specific urgent measures to be taken by Greece in view of the resumption of transfers under Regulation (EU) No. 604/2013, (C(2016) 3805)), hervorgeht, muss die Registrierungskapazität des griechischen Asyldienstes generell deutlich verbessert werden, damit über die Umsiedlung hinausgehende Asylanträge bearbeitet werden können.

Maßnahmen, um die Koordinierung zu verbessern und die Reaktion auf Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Die Billigung des Protokolls für die Umsiedlung wurde auf den 8. Juli vertagt, damit die ersten Ergebnisse der großangelegten Vorabregistrierung berücksichtigt werden können. Anfangs wurde die Registrierung auf Griechisch durchgeführt, und die wesentlichen Informationen wurden für das Formular, das für das Umsiedlungsersuchen auszufüllen ist, ins Englische übersetzt. Inzwischen werden die Registrierungsformulare von den EASO-Experten aus den Mitgliedstaaten auf Englisch ausgefüllt und dann vollständig an den potenziellen Aufnahmemitgliedstaat übermittelt, was wiederum die Überprüfung der Unterlagen durch die Aufnahmemitgliedstaaten erleichtert.

Maßnahmen, um die Aufnahmekapazitäten in Griechenland zu erhöhen: Zum 10. Juni beläuft sich in Griechenland die Aufnahmekapazität für irreguläre Migranten und Personen, die möglicherweise internationalen Schutz benötigen und einen Asylantrag gestellt haben bzw. zu stellen beabsichtigen, auf insgesamt 50 000 Plätze 25 , die in Notunterkünften und dauerhaften Aufnahmeeinrichtungen bereitgestellt werden. Diese Einrichtungen müssen jedoch wesentlich verbessert werden, damit sie den vorgesehenen Standards entsprechen. 26 Von den 20 000 Plätzen, die für Umsiedlungsbewerber im Rahmen des Mietprogramms des UNHCR im Dezember 2015 zugesagt worden waren, standen zum 6. Juni 6385 Plätze zur Verfügung, darunter 1833 Plätze in Hotels/vollständige Gebäude, 3351 Plätze in Wohnungen, 908 Plätze im Zentrum Lagadikia, 165 Plätze in Gastfamilien und 128 Plätze in speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige.

Neben der langsamen Reaktion der Aufnahmemitgliedstaaten besteht einer der Hauptfaktoren, die die Umverteilung der Umsiedlungsbewerber in Griechenland verzögern, darin, dass diese über das ganze Land verteilt sind. Griechenland hatte sich verpflichtet, drei Umsiedlungszentren (zwei im Norden des Landes und ein wichtiges Transitzentrum in der Region Attika) mit einer Aufnahmekapazität von 6000 Umsiedlungsbewerbern einzurichten und damit mehrere Schritte des Umsiedlungsablaufs zu zentralisieren (wie Gesundheitskontrollen, Information vor der Abreise, zusätzliche Kontrollen und sogar, sofern möglich, die Zustellung der Überstellungsentscheidung). In diesem Zusammenhang erklärte sich das UNHCR bereit, den Umsiedlungszentren 6000 Plätze aus seinem Mietprogramm zur Unterbringung aller vollständig registrierten Umsiedlungsbewerber zur Verfügung zu stellen. 27  

Bis 14. Juni hatten die griechischen Behörden jedoch lediglich eines (Lagadikia) der drei zugesagten Umsiedlungszentren eingerichtet. Für die verbleibenden zwei Zentren wurden von den griechischen Behörden bislang noch keine geeigneten Standorte ausgewiesen. Gespräche zwischen dem UNHCR und den griechischen Behörden im Hinblick darauf, insbesondere in der Region Attika weitere Grundstücke für den Bau spezieller Umsiedlungszentren zur Verfügung zu stellen, sind noch im Gange. 28 Diese Umsiedlungszentren sind mit größter Dringlichkeit einzurichten, um weiteren Engpässen und operationellen Problemen nach Abschluss der Vorabregistrierung vorzubeugen.

Italien

Maßnahmen, um die volle Einsatzbereitschaft der Registrierungszentren zu gewährleisten: Derzeit sind die Zentren auf Lampedusa sowie in Pozzallo, Trapani und Taranto einsatzbereit. In Pozzallo sind zusätzliche Arbeiten erforderlich, um die Funktionalität und die Arbeitsbedingungen des Registrierungszentrums weiter zu verbessern. In Taranto sollten die Umzäunung der Einrichtung erhöht und Klimaanlagen installiert werden, um eine geordnete Steuerung der Migrationsströme in der Einrichtung zu gewährleisten. Angesichts der in den letzten Tagen zu verzeichnenden Ankunftsspitzen wurde deutlich, dass die verfügbare Kapazität der einsatzbereiten Registrierungszentren in den Sommermonaten nicht ausreichen wird. Daher sollte Italien die Einrichtung weiterer Registrierungszentren, die bereits angekündigt wurde, beschleunigen.

Da viele Personen in Gebieten ankommen, in denen es noch keine Registrierungszentren gibt, sollten die italienischen Behörden gemeinsam mit den EU-Agenturen die Einrichtung mobiler Registrierungsstellen beschleunigen und dafür Sorge tragen, dass sie noch vor dem Sommer einsatzbereit sind. Am 7. Juni 2016 legte die Kommission dem italienischen Innenministerium eine Liste mit Verbesserungsvorschlägen für Registrierungszentren vor, die sie auf der Grundlage von Vorortbesuchen und von Vorschlägen von EU-Agenturen erarbeitet hat.

Maßnahmen für eine bessere Koordinierung: Die für italienische Registrierungszentren geltenden Standardverfahren 29 wurden angenommen und am 17. Mai 2016 den zuständigen lokalen Behörden zugeleitet. Für die Interessenträger in allen Registrierungszentren sind Informationsveranstaltungen zu diesen Verfahren (durch das italienische Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Kommission, Frontex, Europol, EASO, UNHCR und der IOM) geplant.

Allerdings bedarf die Koordinierung zwischen den verschiedenen italienischen Stellen und Akteuren im Bereich der Umverteilung der Verbesserung, insbesondere im Hinblick auf die Weiterleitung von Informationen zwischen den einzelnen Abschnitten des Umsiedlungsverfahrens. Zu diesem Zweck unterstützt die Kommission die italienischen Behörden bei der Erarbeitung des Umsiedlungsablaufs, um eine zügige und reibungslose Durchführung des Umsiedlungsverfahrens zu gewährleisten. In dem Dokument werden die Aufgaben aller Beteiligten beschrieben und die Fristen für jeden Schritt des Umsiedlungsablaufs festgelegt, einschließlich der Zeit, in der die Antworten der Aufnahmemitgliedstaaten eingehen müssen, um die Umverteilung zu beschleunigen. Zum nächsten Treffen der Verbindungsbeamten Mitte Juli wird voraussichtlich ein erster Entwurf des Umsiedlungsablaufs zur Diskussion vorliegen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungskapazitäten in Italien: Die Kapazitäten der italienischen Behörden im Hinblick auf die Registrierung und Bearbeitung von Anträgen müssen erhöht werden. Aus Berichten des EASO geht hervor, dass eine ganz beträchtliche Zahl von Antragstellern darauf wartet, dass ihre Anträge registriert/erfasst werden, was eine der Voraussetzungen für die Umsiedlung darstellt. Das EASO unterstützt Italien zwar, aber es sind zusätzliche Experten erforderlich, um die wachsende Zahl von in Italien ankommenden Antragstellern aus Staaten, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen, zu bewältigen. Seit Mai 2016 sind zwei neue Registrierungsdrehkreuze in Mineo und Taranto in Betrieb. Darüber hinaus verfügt Italien über drei spezifische funktionsfähige Drehkreuze für die Weiterverteilung (Villa Sikania/Agrigent, Bari und Crotone). Die Effizienz der Drehkreuze für die Weiterverteilung und der Registrierung im Allgemeinen ließe sich weiter verbessern, wenn mobile Teams (erforderlichenfalls aus EASO-Experten und Questura-Vertretern bestehende gemischte Teams) die Anträge in den Weiterverteilungsdrehkreuzen und an anderen Standorten, vor allem in Rom, registrieren und vollständig erfassen könnten. 30  

Maßnahmen, um die Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen zu beschleunigen: Italien verbietet konsequent die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsbefragungen durch die Aufnahmemitgliedstaaten. Das hat zur Folge, dass einige Mitgliedstaaten keine Antragsteller aus Italien aufnehmen. Hier ist Flexibilität auf beiden Seiten erforderlich: Die Mitgliedstaaten sollten nach Alternativen zu Sicherheitsbefragungen suchen und entsprechende Anfragen auf ein Minimum beschränken (nur in ordnungsgemäß begründeten Einzelfällen), und Italien sollte derartige Befragungen in einzelnen Fällen zulassen. Die Möglichkeit, EASO-Experten in die Durchführung der etwas umfangreicheren Befragungen einzubeziehen, und die Bereitstellung eines Sicherheitsformulars durch die italienischen Behörden, in dem die verschiedenen Überprüfungen der jeweiligen Person in jedem Abschnitt des Verfahrens sowie das Ergebnis dieser Überprüfungen aufgeführt sind, könnten ebenfalls dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen und die Zahl der Anfragen von Aufnahmemitgliedstaaten bezüglich zusätzlicher Befragungen zu verringern. Die Benennung eines Sicherheitsbeamten auf italienischer Seite könnte den Prozess ebenfalls erleichtern. Italien und die anderen Mitgliedstaaten werden zudem aufgefordert, zügig bilaterale Kooperationsabkommen abzuschließen oder andere bereits existierende Kanäle und Instrumente der polizeilichen Zusammenarbeit zu nutzen, um Strafverfolgungsbehörden und Europol die Möglichkeit zu geben, für Zwecke der Sicherheit und strafrechtlichen Verfolgung Fingerabdruckdaten zu vergleichen und auszutauschen.

Maßnahmen, um Herausforderungen bei der Umsiedlung schutzbedürftiger Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, zu bewältigen: Bislang wurden noch keine spezifischen Verfahren zur Erleichterung der Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger erarbeitet. Dies entwickelt sich u. a. deshalb zu einer Schwerpunktaufgabe, weil ihnen (ebenso wie anderen schutzbedürftigen Personengruppen) nach den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates Priorität einzuräumen ist und weil immer mehr unbegleitete Minderjährige aus Eritrea in Italien ankommen.

Maßnahmen, um das Vertrauen der Migranten in die Umsiedlungsregelung zu stärken und Rückzieher zu vermeiden: Bei Einführung der Regelung waren die Personen, die für eine Umsiedlung in Betracht kamen, u. a. deshalb nicht zur Umsiedlung bereit, weil sie kein Vertrauen in die Regelung hatten. Das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Nach Berichten von EASO, UNHCR und Organisationen, die die verschiedenen C.A.R.A (centro di accoglienza richiedenti asilo), Registrierungszentren und Drehkreuze für die Weiterverteilung leiten, bestehen inzwischen fast alle für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Personen darauf, in die Regelung einbezogen zu werden. Das Vertrauen ist jedoch fragil, und die Länge des Verfahrens sowie potenziell problematische Aufnahmebedingungen in den Aufnahmemitgliedstaaten können die Glaubwürdigkeit der Regelung leicht unterminieren und diese Tendenz umkehren.

2.3Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen

Europäische Kommission

Die Kommission setzt ihre Unterstützung für Italien und Griechenland vor Ort fort. Die Kommission hat Treffen organisiert, die speziell der Überwindung von Engpässen bei der Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen gewidmet sind, und kürzlich mehrere Besuche in Italien absolviert, um nach Möglichkeiten zu suchen, um bei den Überstellungen eine ähnlich hohe Quote wie in Griechenland zu erreichen. Die Kommission bemüht sich nach wie vor in Zusammenarbeit mit dem niederländischen EU-Ratsvorsitz um die Erarbeitung eines Fragebogens, um die Sicherheitsbedenken der Mitgliedstaaten zu ermitteln und nach geeigneten Lösungen zu suchen.

Die Kommission hat Griechenland umfangreiche Mittel bereitgestellt, um das Land bei seinen Anstrengungen zu unterstützen, sein Asylsystem an die EU-Standards anzugleichen. Am 20. Mai wurden 56 Mio. EUR an Soforthilfe aus den Fonds im Bereich Inneres (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und Fonds für die innere Sicherheit (ISF)) für die griechischen Behörden (13 Mio. EUR), für die IOM (13 Mio. EUR) und das UNHCR (30 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt, um die Kapazitäten der griechischen Behörden bei der Registrierung von Neuankömmlingen und der Bearbeitung von deren Asylanträgen zu erhöhen, während die Kommission am 24. Mai Soforthilfe in Höhe von 25 Mio. EUR (AMIF) für das EASO bereitstellte, um dessen Kapazität zur weiteren Unterstützung der griechischen Behörden zu stärken. Damit hat die Kommission seit Anfang 2015 Soforthilfe in Höhe von 262 Mio. EUR aus den Fonds im Bereich Inneres (AMIF und ISF) für Griechenland bereitgestellt, und zwar entweder direkt den griechischen Behörden oder über Agenturen der Union und über im Land tätige internationale Organisationen. 31

Die Kommission hat im Rahmen ihrer Überwachung der Umsetzung der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates gegenüber all jenen Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen bislang nicht nachgekommen sind, ihre Besorgnis geäußert und wird dies auch künftig zur Sprache bringen.

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

Maßnahmen, um den Umsiedlungsablauf zu beschleunigen und die Registrierungskapazitäten Griechenlands und Italiens zu erhöhen: Das EASO stockte seine Unterstützung für den griechischen Asyldienst im Berichtszeitraum von 24 auf 39 Experten aus den Mitgliedstaaten auf. Neunzehn Experten unterstützen den Registrierungsprozess direkt durch die gemeinsame Bearbeitung. Ein Experte unterstützt die Dublin-Einheit, und 18 Experten stellen über zwei Hotlines und in den Lagern Informationen über die Registrierung, Umsiedlung und Dublin-Verfahren bereit. Eine weitere Personalaufstockung, in deren Rahmen zusätzlich 18 Experten aus den Mitgliedstaaten zur Überstützung der Registrierung abgestellt werden sollten, musste aufgeschoben werden, da eine Reihe von Mitarbeitern des Asyldienstes im Bereich der Vorabregistrierung eingesetzt ist. Das EASO plant immer noch, nach Abschluss der Vorabregistrierung seine Unterstützung für den Registrierungsprozess zu erhöhen, um einem Rückstau auf der Ebene der Registrierung vorzubeugen. EASO-Vertreter statteten Griechenland einen Besuch ab, um zu prüfen, wie die Zuordnung (bei der es darum geht, Antragsteller bestimmten Mitgliedstaaten zuzuordnen) besser unterstützt werden kann, und legten dahingehende Empfehlungen vor.

Das EASO setzt 29 der 61 aus den Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten angeforderten Experten in Italien ein: sechs Experten in Registrierungszentren, fünf Experten in zwei mobilen Teams (in Rom und Catania), zwölf Experten in Drehkreuzen für die Weiterverteilung und sechs Experten in der Dublin-Einheit in Rom. Ferner stellt das EASO bis zu 48 kulturelle Mediatoren (für Arabisch, Tigrinisch und Kurdisch) ab, um den Umsiedlungsablauf zu unterstützen (zum 6. Juni waren 36 kulturelle Mediatoren vor Ort eingesetzt).

EASO-Teams zur Unterstützung in Asylfragen haben einen Notfallplan entworfen und mit den italienischen Behörden vereinbart, damit die erwartete Zunahme des Zustroms durch zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen bewältigt werden kann, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Umsiedlungsablauf zügig fortgesetzt werden kann. Nach diesem Plan wären zusätzlich 74 EASO-Experten erforderlich. Ferner praktiziert das EASO mit seinen mobilen Teams auch weiterhin einen flexiblen Ansatz, obwohl die mobilen Teams in Rom und Catania in Anbetracht der steigenden Zahl von Personen, die einen Umsiedlungsantrag gestellt haben, verstärkt werden müssen. Darüber hinaus müssen weitere Einsatzkräfte benannt werden, sobald die von den italienischen Behörden angekündigten neuen Registrierungszentren ihre Arbeit aufgenommen haben.

3Neuansiedlung

Den Angaben der teilnehmenden Staaten zufolge sind im Rahmen der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 in der Zeit bis zum 10. Juni 2016 7272 Personen in 19 Staaten (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich) neu angesiedelt worden. Die Mehrzahl der teilnehmenden Staaten gab an, in erster Linie – aber nicht ausschließlich – Syrer aufzunehmen, die sich in Jordanien, Libanon und der Türkei aufhalten. Die Mitgliedstaaten sollten künftig prüfen, inwiefern die Neuansiedlung von Personen aus Schwerpunktländern aufgenommen werden sollte, die in den Migrationspakten genannt werden. 32

Die Zahl der Neuansiedlungen aus der Türkei nimmt in dem Maß weiter zu, in dem die Mitgliedstaaten die Bewertung der ihnen von der Türkei über das UNHCR zugestellten Unterlagen abschließen. Seit dem 4. April 2016 wurden 511 Syrer aus der Türkei im Rahmen der Neuansiedlungskomponente der 1:1-Regelung neu angesiedelt. 33 Die Zahl der Mitgliedstaaten, die sich aktiv an der Regelung beteiligen, ist ebenfalls gestiegen. Seit dem letzten Fortschrittsbericht kamen zu den Neuansiedlungsländern Finnland, Deutschland, Litauen, Niederlande und Schweden noch Italien, Luxemburg und Portugal dazu.

Derzeit erarbeitet der Rat in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, dem EASO, dem UNHCR und der IOM Standardverfahren für die Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen, die in Kraft treten sollen, sobald die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU gestoppt oder zumindest deutlich und nachhaltig reduziert wurden. Der Wortlaut wurde der Türkei am 7. Juni übermittelt, und die Verhandlungen sollen bis Ende des Monats abgeschlossen werden.

Auf der Ebene der Ständigen Vertreter billigte der Rat zwar den von der Kommission am 21. März 2016 vorgelegten Vorschlag, um durch Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September zur Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, aus Italien und Griechenland weitere Plätze für die Neuansiedlung oder andere Formen der legalen Aufnahme aus der Türkei zur Verfügung zu stellen, doch die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Beschluss steht noch aus. Die Abgeordnete des Europäischen Parlaments Ska Keller (Berichterstatterin) legte am 26. Mai den Entwurf einer Stellungnahme des LIBE-Ausschusses vor, zu der bis zum 9. Juni Änderungsanträge eingereicht werden konnten. Mehrere Mitgliedstaaten sprachen die Erwartung aus, baldmöglichst eine Einigung über den Vorschlag zu erzielen.

4Ausblick

Griechenland steht noch immer vor einer humanitären Krise, die eine rasche und vollständige Erfüllung der von den Mitgliedstaaten in den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates übernommenen Verpflichtungen erfordert. Was Italien betrifft, so steigt die Zahl der Neuankömmlinge im Einklang mit dem erwarteten saisonalen Migrationsmuster weiter an und weist über kurze Zeiträume deutliche Spitzen auf, wobei gleichzeitig an mehreren Ankunftsorten große Personengruppen eintreffen und davon ausgegangen werden kann, dass die Zahl der Anträge auf Umsiedlung drastisch ansteigen wird.

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen 34 die Dringlichkeit der Lage eingeräumt und eine Beschleunigung der Umverteilung gefordert. Die Forderungen der Staats- und Regierungschefs müssen mit einem entschlossenen Vorgehen der zuständigen nationalen Dienste vor Ort einhergehen.

Die Kommission erkennt die Fortschritte und die Bemühungen an, die unternommen wurden und die sich in der Erhöhung der Umsiedlungsquote niederschlagen. Die erzielten Ergebnisse bleiben jedoch hinter den Forderungen zurück und werden dem Umfang der Aufgabe nicht gerecht. Die Kommission wies in ihrem ersten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung 35 darauf hin, dass pro Monat mindestens 6000 Umsiedlungen abgeschlossen werden sollten.

Die Sommermonate werden von entscheidender Bedeutung für die Umverteilung sein. Griechenland hat mit einer großangelegten Vorabregistrierung begonnen, die zur Beschleunigung der Identifizierung und vollständigen Registrierung von Umsiedlungsbewerbern beitragen wird.

Griechenland muss die Bearbeitungskapazität weiter erhöhen, um Engpässen nach Abschluss der Vorabregistrierung vorzubeugen, damit Bewerber ihre Anträge möglichst vollständig und zügig stellen können; ferner sollte das Land zusätzliche Umsiedlungszentren einrichten und die in Betracht kommenden Personen umsiedeln.

In Anbetracht des drastischen Anstiegs der Zahl von Umsiedlungsbewerbern (4000 umzusiedelnde Eritreer), der auf den Erfolg der Informationskampagnen und auf den wachsenden Zustrom von Neuankömmlingen aus Staaten, deren Staatsangehörige für eine Umsiedlung in Betracht kommen, zurückzuführen ist, sollten die italienischen Behörden die Kapazitäten ihrer Registrierungszentren und ihre Bearbeitungskapazitäten rasch aufstocken. Außerdem sollte Italien spezifische Verfahren vorsehen, die eine Umsiedlung von unbegleiteten Minderjährigen ermöglichen, und deren Unterbringungsbedingungen verbessern.

Die Mitgliedstaaten sollten ihrerseits durch mehr Zusagen, eine sorgfältige Planung der Überstellungen für die nächsten sechs Monate und eine Beschleunigung der Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen (einschließlich der Beschränkung zusätzlicher Sicherheitsüberprüfungen auf spezifische und ordnungsgemäß begründete Fälle) dringend angemessen reagieren. Griechenland und Italien sind zudem auf zusätzliche Unterstützung durch die Mitgliedstaaten in Form von EASO-Experten angewiesen, die für mindestens sechs Monaten eingesetzt werden sollten, um die Registrierungskapazitäten aufzustocken.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, ihre im Rahmen der Umsiedlungsbeschlüsse des Rates übernommenen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, und ruft alle Mitgliedstaaten auf, sich aktiver an der Umverteilung zu beteiligen und sich bei der Zahl ihrer Zusagen sowie der Zahl der Umsiedlungen an den ihnen zugewiesenen Plätzen zu orientieren. Jene Mitgliedstaaten, die bislang keine Zusagen gegeben oder keine Antragsteller umgesiedelt haben, sollten dies zügig nachholen.

Die Kommission wird die Umsetzung der zwei Umsiedlungsbeschlüsse des Rates sorgfältig kontrollieren und darüber monatlich Bericht erstatten. Die Kommission behält sich das Recht vor, Maßnahmen gegen jene Mitgliedstaaten einzuleiten, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten.

Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nachkommen, und zwar auch im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei. 36  

(1)

COM(2016) 222 final.

(2)

Irreguläre Einreisen vom 14. Mai bis zum 10. Juni - Frontex (wie von Griechenland im Rahmen des täglichen Westbalkanberichts gemeldet).

(3)

Quelle: Griechische Behörden und UNHCR.

(4)

  http://data.unhcr.org/mediterranean/country.php?id=83

(5)

Zahl der vom 14. Mai bis zum 10. Juni irregulär über die Seegrenzen in Italien ankommenden Personen laut der Anwendung für Berichte über gemeinsame Aktionen (Joint Operations Reporting Application, JORA) und erhoben im Rahmen der gemeinsamen Operation Triton 2016. Die Daten können sich nach der Validierung noch ändern.

(6)

SN 38/16, 18.3.2016.

(7)

20 nach Belgien, 38 nach Finnland, 192 nach Frankreich, 41 nach Luxemburg, 13 nach Malta, 58 in die Niederlande, 148 nach Portugal, 84 nach Spanien.

(8)

5 nach Belgien, 6 nach Zypern, 32 nach Finnland, 44 nach Frankreich, 2 nach Malta, 25 in die Niederlande, 20 nach Portugal, 6 nach Slowenien, 22 nach Spanien und 24 in die Schweiz.

(9)

29 nach Zypern, 8 nach Estland, 57 nach Finnland, 126 nach Frankreich, 31 nach Irland, 18 nach Lettland, 27 nach Litauen, 42 in die Niederlande, 61 nach Portugal, 52 nach Rumänien und 60 nach Spanien.

(10)

6 nach Zypern.

(11)

Finnland: 16 %, Luxemburg: 13 %, Malta: 31 % und Portugal: 13 %.

(12)

Bulgarien übernimmt 50 Personen aus Italien und 50 aus Griechenland, Estland 20 aus Griechenland, Finnland 100 aus Italien, Frankreich 50 aus Italien und 400 aus Griechenland, Deutschland 100 aus Griechenland, Lettland 55 aus Griechenland, Litauen 10 aus Italien und 80 aus Griechenland, Luxemburg 20 aus Italien und 30 aus Griechenland, die Niederlande 50 aus Italien und 100 aus Griechenland, Portugal 400 aus Griechenland, Rumänien 70 aus Italien und 130 aus Griechenland, die Slowakei 10 aus Griechenland und Spanien 200 aus Griechenland.

(13)

30 aus Griechenland.

(14)

Dabei ist zu beachten, dass im vorangegangenen Berichtszeitraum eine förmliche Zusage Rumäniens nicht berücksichtigt wurde; andererseits wurde eine Zusage Luxemburgs zur Aufnahme von 30 Personen gemeldet, während die förmliche Zusage zur Aufnahme von 20 Personen erst im laufenden Berichtszeitraum gegeben wurde.

(15)

Die förmliche Zusage Kroatiens zur Aufnahme von 20 Personen (10 aus Griechenland und 10 aus Italien) gilt erst ab Juli.

(16)

Für Österreich gilt eine zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von bis zu 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates zugewiesen wurden. Folglich ist die Umsiedlung von 1065 Personen nach Österreich ein Jahr lang ausgesetzt. Dennoch gelten für Österreich die üblichen gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Umsiedlung der übrigen zugewiesenen Personen, und folglich werden trotzdem Zusagen und die Aufnahme von Personen erwartet.

(17)

Anfang April setzte Polen die Bearbeitung von 73 Umsiedlungsersuchen aus, die dem Land vom griechischen Asyldienst auf der Grundlage der polnischen Zusage vom 16. Dezember 2015 zugegangen waren, und brachte damit das Umsiedlungsverfahren dreieinhalb Monate nach Übermittlung der Zusage de facto zum Erliegen. Das Gleiche trifft auf die Ersuchen aus Italien zu.

(18)

Die Tschechische Republik und die Slowakei haben die meisten der übermittelten Umsiedlungsersuchen abgelehnt.

(19)

Die verbleibenden 399 unbegleiteten Minderjährigen haben Griechenland möglicherweise verlassen, als die nördliche Grenze geöffnet wurde.

(20)

Abrufbar unter: http://tvnewsroom.consilium.europa.eu/video/how-relocation-works-the-experience-of-a-syrian-family . 

(21)

Schweiz, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Estland, Vereinigtes Königreich, Rumänien und Malta.

(22)

Dabei handelt es sich um den fünften Aufruf des EASO zur Abstellung von Experten für die Unterstützung der Umsiedlung in Griechenland, der am 21. April gestartet und über den erstmals im dritten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung berichtet wurde.

(23)

Finnland, Frankreich, Deutschland, Litauen, die Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien und Schweden.

(24)

  https://www.easo.europa.eu/news-events/joint-press-release-pre-registration-asylum-seekers-greek-mainland-starting-today

(25)

  http://www.media.gov.gr/index.php ;

http://rrse-smi.maps.arcgis.com/apps/MapSeries/index.html?appid=d5f377f7f6f2418b8ebadaae638df2e1

Diese Notunterkünfte und dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten wurden in den Registrierungszentren auf den Ägäischen Inseln sowie auf dem Festland eingerichtet. Zum 2. Juni 2016 standen lediglich 1108 Plätze für die dauerhafte Unterbringung bereit, die ausschließlich für Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, sowie unbegleitete Minderjährige vorgesehen sind.

(26)

Commission Recommendation addressed to the Hellenic Republic on the specific urgent measures to be taken by Greece in view of the resumption of transfers under Regulation (EU) No. 604/2013, C(2016) 3805.

(27)

Die Übertragungsvereinbarung mit dem UNHCR für das Mietprogramm im Umfang von 20 000 Plätzen kommt vor allem Asylsuchenden zugute, die für eine Umsiedlung in Betracht kommen, potenziell aber auch anderen Personen, die einen Antrag auf Familienzusammenführung in einem anderen Mitgliedstaat der EU gestellt haben, sowie Personen, die in Griechenland Asyl beantragen, insbesondere schutzbedürftigen Antragstellern. Die 6000 Plätze, die für Umsiedlungszentren bereitgestellt werden sollen, sind als Hauptunterbringungsmöglichkeiten für Personen mit Anspruch auf Umsiedlung gedacht.

(28)

Die Umsiedlungszentren sind im Rahmen der Übertragungsvereinbarung mit dem UNHCR für das Mietprogramm von der EU zu finanzieren.

(29)

Der Wortlaut ist öffentlich zugänglich unter: http://www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/it/hotspot .

(30)

Diese Möglichkeit besteht an einigen Drehkreuzen, jedoch nicht im Zentrum von Castelnuovo di Porto, das nicht offiziell als Drehkreuz für die Weiterverteilung ausgewiesen wurde, das jedoch als Übergangsunterkunft für zahlreiche Umsiedlungsbewerber vor ihrer Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat dient.

(31)

Diese Soforthilfe wird zusätzlich zu den 509 Mio. EUR gewährt, die Griechenland bereits für den Zeitraum 2014-2020 für seine nationalen Programme aus den Fonds im Bereich Inneres (AMIF und ISF) erhält, aus denen auch umfangreiche Zuschüsse zur Unterstützung der Durchführung asylpolitischer Maßnahmen bereitgestellt werden können.

(32)

Mitteilung der Kommission über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda, COM(2016) 385 final, S. 8. Dies wird unter umfassender Achtung der jeweiligen für bestimmte Mitgliedstaaten geltenden Protokolle zu den Verträgen erfolgen.

(33)

Zweiter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei (COM(2016) 349).

(34)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. März 2016. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/03/07-eu-turkey-meeting-statement/.

(35)

COM(2016) 165 final.

(36)

Zweiter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei (COM(2016) 349).

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Brüssel, den 15.6.2016

COM(2016) 416 final

ANHANG

zu der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Vierter Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland bis 14. Juni 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umverteilt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

1491

Belgien

200

20

2415

Bulgarien

210

4

831

Kroatien

10

594

Zypern

65

6

181

Tschechische Republik

30

4

1655

Estland

78

19

204

Finnland

440

149

1299

Frankreich

1770

554

12599

Deutschland

140

37

17209

Ungarn

988

Island

Irland

80

10

240

Lettland

126

21

295

Liechtenstein

Litauen

300

6

420

Luxemburg

100

71

309

Malta

24

24

78

Niederlande

350

200

3797

Norwegen

Polen

65

4321

Portugal

730

237

1778

Rumänien

515

29

2572

Slowakei

10

652

Slowenien

60

28

349

Spanien

350

84

6647

Schweden 3

2378

Schweiz

30

GESAMT

5 683

1 503

63 302

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Vorschlag der Kommission über die vollständige Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2015)677 final), über den der Rat und das Parlament noch beraten.

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Brüssel, den 15.6.2016

COM(2016) 416 final

ANHANG

zu der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuensiedlung - Vierter Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien bis 14. Juni 2016

Mitgliedstaat

Förmlich zugesagt 1

Tatsächlich umverteilt

Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen

Österreich 2

462

Belgien

30

29

1397

Bulgarien

140

471

Kroatien

10

374

Zypern

15

6

139

Tschechische Republik

20

1036

Estland

8

125

Finnland

280

180

779

Frankreich

250

181

7115

Deutschland

10

20

10 327

Ungarn

306

Island

Irland

20

360

Lettland

30

2

186

Liechtenstein

Litauen

40

251

Luxemburg

20

248

Malta

17

17

53

Niederlande

125

75

2150

Norwegen

Polen

35

1861

Portugal

388

142

1173

Rumänien

470

6

1608

Slowakei

250

Slowenien

10

6

218

Spanien

50

40

2676

Schweden 3

50

39

1388

Schweiz

30

34

GESAMT

2048

777

34 953

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

(2)

     Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

(3)

     Vorschlag der Kommission über die vollständige Aussetzung der Verpflichtungen Schwedens im Rahmen der Neuansiedlungsbeschlüsse für ein Jahr (COM(2015)677 final), über den der Rat und das Parlament noch beraten.

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Brüssel, den 15.6.2016

COM(2016) 416 final

ANHANG

zu der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Umverteilung und Neuansiedlung - Vierter Fortschrittsbericht der Kommission


Anhang 3: Neuansiedlung – Stand zum 10. Juni 2016 entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)
 

Mitgliedstaat /
Assoziierter Staat

Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

Insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 neu angesiedelte Personen (einschl. „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei

Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

Österreich

1900

1453 1

Libanon: 837; Jordanien: 442; Türkei: 173; Irak: 1

Belgien

1100

327

Libanon: 319; Jordanien: 4; Türkei: 4

Bulgarien

50

0

Kroatien

150

0

Zypern

69

0

Tschechische Republik

400

52

Libanon: 32; Jordanien: 20

Dänemark

1000

481

Libanon, Uganda

Estland

20

0

Finnland

293 2

167 3

Libanon: 140; Ägypten: 24; Irak: 3;
Türkei: 11 entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Frankreich

2375 4

221 5

Libanon: 156, Jordanien: 65

Deutschland

1600

157

Türkei: 157 entsprechend dem „1:1-Mechanismus“

Griechenland

354

0

Ungarn

0

0

Island

50

48

Libanon

Irland

520

273

Libanon

Italien

1989

277

Libanon: 267; Türkei: 10 entsprechend dem „1:1-Mechanismus“

Lettland

50

0

Liechtenstein

20

20

Türkei

Litauen

70

5

Türkei: 5 entsprechend dem „1:1-Mechanismus“

Luxemburg

30

0 6

Türkei: 27 entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

Malta

14

0

Niederlande

1000

362

Libanon: 219; Jordanien: 7; Türkei: 57 (davon 52 unter dem „1:1-Mechanismus“); Marokko: 1; Äthiopien: 8; Kenia: 70

Norwegen

3500

797

Libanon

Polen

900

0

Portugal

191

7 7

Türkei: 7 entsprechend dem „1:1-Mechanismus“

Rumänien

80

0

Slowakei

100 8

0

Slowenien

20

0

Spanien

1449

0

Schweden

491

242 9

Libanon: 1; Jordanien: 1; Türkei: 242 entsprechend dem „1:1-Mechanismus“

Schweiz

519

519

Libanon: 431

Syrien: 88

Vereinigtes Königreich

2200

1864 10

Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder im Zusammenhang mit humanitären Gründen.

GESAMT

22 504

7272

 

Insgesamt wurden 511 Personen aus der Türkei entsprechend dem „1:1-Mechanismus“neu angesiedelt.

(1)

     Einschließlich aller Familienzusammenführungen und Neuansiedlungen im Rahmen des österreichischen humanitären Aufnahmeprogramms.

(2)

  Teil des nationalen finnischen Umsiedlungskontingents für 2016 von 750 Personen. 

(3)

     Darunter 11 nach dem 1:1-Mechanismus mittels der nationalen finnischen Regelung aus der Türkei umgesiedelte Syrer.

(4)

     Diese Zahl kommt zum nationalen Kontingent und früheren Zusagen Frankreichs hinzu.

(5)

     Zusätzlich zu den auf der Grundlage früherer Umsiedlungsregelungen und –zusagen Frankreichs für den gleichen Zeitraum. Zudem hat Frankreich im April 2016 auf der Grundlage seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften 81 Visa für gefährdete syrische Flüchtlinge aus der Türkei ausgestellt.

(6)

Bislang wurden noch keine Neuansiedlungen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 vorgenommen, aber 46 Syrer waren 2015 aus der Türkei aufgrund einer nationalen Neuansiedlungsregelung in Luxemburg neu angesiedelt worden.

(7)

     Portugal hat im Jahr 2015 27 Syrier aus Ägypten im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).

(8)

     Slowakei hat 149 Assyrer neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).

(9)

     Schweden hat im Jahr 2015 1 900 Personen im Rahmen seines nationalen Programms neu angesiedelt (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015).

(10)

     Im Rahmen bestehender Neuansiedlungsregelungen des Vereinigten Königreichs im Jahr 2015.

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