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Document 52007DC0121

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Arbeit des Frühwarn- und Reaktionssystems der Gemeinschaft (EWRS) des Gemeinschaftsnetzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in den Jahren 2004 und 2005 (Entscheidung 2000/57/EG)

/* KOM/2007/0121 endg. */

52007DC0121

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Arbeit des Frühwarn- und Reaktionssystems der Gemeinschaft (EWRS) des Gemeinschaftsnetzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in den Jahren 2004 und 2005 (Entscheidung 2000/57/EG) /* KOM/2007/0121 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 20.3.2007

KOM(2007) 121 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Arbeit des Frühwarn- und Reaktionssystems der Gemeinschaft (EWRS) des Gemeinschaftsnetzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in den Jahren 2004 und 2005 (Entscheidung 2000/57/EG)

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Arbeit des Frühwarn- und Reaktionssystems der Gemeinschaft (EWRS) des Gemeinschaftsnetzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in den Jahren 2004 und 2005 (Entscheidung 2000/57/EG) (Text von Bedeutung für den EWR)

1. EINLEITUNG 3

2. ARBEIT DES EWRS 3

2.1. 2004 gemeldete Ereignisse 3

2.2. Reaktionen und Maßnahmen infolge der 2004 gemeldeten Ereignisse 4

2.3. 2005 gemeldete Ereignisse 5

2.4. Reaktionen und Maßnahmen infolge der 2005 gemeldeten Ereignisse 6

3. NEUE MITGLIEDSTAATEN 7

4. VERBESSERUNG DER EDV-ANWENDUNG 8

5. DIE ERNSTFALLÜBUNG „COMMON GROUND“ 8

6. DAS EUROPÄISCHE ZENTRUM FÜR DIE PRÄVENTION UND DIE KONTROLLE VON KRANKHEITEN 9

7. SCHLUSSFOLGERUNGEN 9

1. EINLEITUNG

Mit der Entscheidung 2119/98/EG[1] des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das EWRS als Teil des Gemeinschaftsnetzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten eingerichtet. Gemäß der Entscheidung 2000/57/EG[2] ist das EWRS Ereignissen vorbehalten, die von gemeinschaftlicher Bedeutung sind, wie in Anhang I näher ausgeführt, außerdem sind darin die Verfahren für seinen Betrieb festgelegt. Jeder Mitgliedstaat benennt eine offizielle Kontaktstelle der für die Frühwarnung und Reaktion zuständigen Struktur bzw. Behörde und informiert die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten (Artikel 9 der Entscheidung 2119/98/EG). Nach dieser Mitteilung erhalten die Kontaktstellen von der Kommission ein Login und ein Passwort, mit denen sie uneingeschränkten Lese- und Schreibzugriff auf das System haben[3].

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Entscheidung 2000/57/EG über das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) für die Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten jedes Jahr spätestens am 31. März einen analytischen Bericht über die Ereignisse und die im Rahmen des Frühwarn- und Reaktionssystems angewandten Verfahren vorlegen. Weiter heißt es, dass die Kommission auf der Grundlage dieser Berichte in einem Jahresbericht die Arbeitsweise des Frühwarn-und Überwachungssystems überprüft und gegebenenfalls Änderungen vorschlägt (Artikel 3 Absatz 2).

Gegenstand des vorliegenden Berichts ist die Tätigkeit des EWRS in den Jahren 2004 und 2005. Der Bericht zieht Schlussfolgerungen aus den von den Mitgliedstaaten vorgelegten Berichten und aus den Erfahrungen mit der Tätigkeit des EWRS im genannten Zeitraum.

2. ARBEIT DES EWRS

3. 2004 gemeldete Ereignisse

Im Jahre 2004 wurden insgesamt 105 Ereignisse über das EWRS gemeldet. Test-Meldungen zur Überprüfung, ob das System funktioniert, und Service-Meldungen wurden dabei nicht mitgerechnet.

Von den 105 Meldungen waren 30 Informationsmeldungen, 32 Meldungen der Aktivierungsstufe 1[4], 18 Meldungen der Aktivierungsstufe 2 und drei Meldungen der Aktivierungsstufe 3; 22 Meldungen bezogen sich auf Maßnahmen, die zur Reaktion auf bestimmte Ereignisse getroffen wurden (geplante, getroffene und koordinierte Maßnahmen). Die Ereignisse wurden aus folgenden Ländern gemeldet: 12 aus Frankreich, 11 aus Vietnam, sieben aus den Niederlanden, sechs aus China, je fünf aus Italien und Deutschland, je vier aus dem Vereinigten Königreich und Spanien, je drei aus Österreich, Belgien und Ägypten, je zwei aus Finnland, Norwegen, Thailand und den Vereinigten Staaten sowie je eines aus Griechenland, Irland, Litauen, Schweden, Portugal, Polen, Lettland, Ungarn, Island, der Türkei, Brasilien, Marokko, Senegal, Saudi-Arabien, Japan, Israel, der Dominikanischen Republik, Kanada und Indonesien. Zwei Meldungen betrafen Ereignisse, von denen mehr als ein Land in Asien betroffen war. Vier Meldungen gehörten zur Kategorie „nicht verzeichnet“, drei zur Kategorie „entfällt“ und zwei zur Kategorie „unbekannt“.

Was die Gliederung der Ereignisse nach Erkrankung oder Syndrom angeht, so betrafen 21 davon die Influenza, acht die Legionellose, je sechs die neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJD) und Salmonellose, je fünf akute Diarrhoe, je vier Tuberkulose und Meningitis, je drei Cholera und Hepatitis, je zwei Milzbrand, Enzephalitis, Malaria, Tollwut, hämorrhagisches Fieber, Dengue-Fieber, Masern und Fieber, je eines Diphtherie, Shigellose und Mumps. 24 Meldungen gehörten zur Kategorie „nicht verzeichnet“ und zwei zur Kategorie „entfällt“. Die Gliederung nach Erregern entspricht der Verteilung nach Krankheiten bzw. Syndromen. Ingesamt 157 Kommentare wurden nach den gemeldeten Ereignissen verzeichnet.

4. Reaktionen und Maßnahmen infolge der 2004 gemeldeten Ereignisse

Nur wenige der 2004 gemeldeten Ereignisse lösten spezifische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene aus. Die meisten wurden durch Maßnahmen der einzelstaatlichen Gesundheitssysteme bewältigt. Neun Ereignisse erforderten komplexere Reaktionen mit der Koordinierung von Maßnahmen und Kontakten zwischen den Gesundheitsbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten. Diese Ereignisse wurden angemessen verfolgt; auf sie bezogen sich die meisten Kommentare, die durch das EWRS übermittelt wurden (126 von 157 Kommentaren, d. h. 82,2 %). Die gemeldeten Ereignisse wurden nur selten durch eine offizielle Meldung „abgeschlossen“.

Im Folgenden werden diese neun Ereignisse kurz zusammengefasst.

5. Italien und Deutschland meldeten zwei Ausbrüche der Legionellose. Beide Ausbrüche ereigneten sich auf Kreuzfahrtschiffen und erforderten umgehende Kontakte zwischen den Gesundheitsbehörden, um alle Personen aufzufinden, die mit der Infektionsquelle in Berührung gekommen waren, und um die Gesundheitsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten zu benachrichtigen, damit in den Zielhäfen rechtzeitige Maßnahmen getroffen werden konnten.

6. Sechs Meldungen und 55 Kommentare (35 % der gesamten Kommentare) wurden nach der Meldung des ersten bei einem Menschen nachgewiesenen Auftretens des hoch pathogenen Vogelgrippevirus vom Typ A/H5N1 in Vietnam verschickt. Hierdurch wurde die sich rasch ausbreitende Vogelgrippe in Asien angekündigt. Durch die regelmäßige Übermittlung von Meldungen über das EWRS und die Organisation häufiger Telekonferenzen in enger Zusammenarbeit mit der WHO konnten die Mitgliedstaaten und die Kommission sich regelmäßig über die Lageentwicklung und die einzelstaatlichen Maßnahmen auf dem Laufenden halten und eine koordinierte Reaktion auf Gemeinschaftsebene ermöglichen.

7. Irland und Frankreich meldeten zwei Ereignisse im Zusammenhang mit der Westnilvirusinfektion. Das erste Ereignis betraf einen irischen Staatsbürger, der sich in der Algarve (Portugal) infiziert hatte, und wurde von Irland und Portugal in enger Abstimmung mit der Kommission verfolgt. Das zweite war eine Meldung einer Reihe von Fällen des Westnilfiebers bei Sentineltieren in Sainte Marie de la Mer (Südfrankreich). Beide Ereignisse wurden umgehend über das System bekannt gemacht, und der betroffene Mitgliedstaat traf Maßnahmen zur Verstärkung der Überwachung und zur Aktivierung von Notfallplänen auf einzelstaatlicher Ebene, um das Risiko einer Infektion von Menschen mit dem Westnilvirus, einschließlich der Verbreitung über Bluttransfusionen, so gering wie möglich zu halten.

8. Im August meldete Frankreich einen Tollwutausbruch durch einen illegal in die EU eingeführten Hund. In verschiedenen französischen Tourismusgebieten war der Hund mit mehreren Personen, auch Kindern, in enge Berührung gekommen oder hatte diese gebissen. In diesem Fall waren die Informationen, die Frankreich über das EWRS erhielt, von ausschlaggebender Bedeutung für die eingehende Information der Gesundheitsbehörden in den Mitgliedstaaten, damit diese alle nötigen Maßnahmen treffen konnten, um diejenigen Personen, die mit dem Hund in Berührung gekommen waren, zu ermitteln und zu impfen.

9. Deutschland meldete im August einen Ausbruch der Hepatitis A, die in einem ägyptischen Urlaubsort gehäuft aufgetreten war. Der Ausbruch umfasste 274 bestätigte Fälle aus 7 Mitgliedstaaten sowie der Schweiz. Dieses Ereignis warf die Frage auf, welche Risiken für EU-Bürger mit Auslandsreisen, vor allem in die Tropen und Subtropen, verbunden sein können und welche Informationen sich möglicherweise über Reisebüros in der EU verbreiten ließen.

10. Im Oktober 2004 wurden am Flughafen Zaventem in Brüssel zwei Raubvögel beschlagnahmt, die, im Handgepäck eines Passagiers versteckt, aus Thailand kamen und mit der hoch pathogenen Vogelgrippe des Typs A/H5N1 infiziert waren. Nach der Bestätigung der Infektion übermittelten die belgischen Gesundheitsbehörden eine Warnmeldung über das EWRS, damit die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen konnten, um die Personen zu ermitteln, die den gleichen Flug genommen und möglicherweise gegenüber dem Virus exponiert gewesen waren. 22 Kommentare aus elf Mitgliedstaaten wurden infolge des Ereignisses übermittelt. Es wurden zwar mehrere Kontaktpersonen unter den Passagieren ermittelt, jedoch kein Befund einer A/H5N1-Infektion erhoben.

11. Am 5. Juli 2003 meldete die Weltgesundheitsorganisation, dass die letzte Kette der SARS-Übertragung unterbrochen worden war. Dennoch trat SARS seit Juli 2003 viermal wieder auf. Drei Ausbrüche wurden auf Verstöße gegen Biosicherheitsbestimmungen in Laboren zurückgeführt (in Singapur, Taipei und Peking), ein anderer (Guangzhou, China) auf Expositionen gegenüber Tieren und Umweltquellen. Die Kommissionsdienststellen meldeten die Ereignisse im Zusammenhang mit SARS 2004 über das EWRS; daraufhin wurden die Maßnahmen zur Vorbereitung und Reaktion auf eine mögliche Rückkehr der SARS-Infektion auf Gemeinschaftsebene verstärkt, einschließlich der Biosicherheit in Laboren.

12. 2005 gemeldete Ereignisse

Im Jahre 2005 wurden insgesamt 103 Ereignisse über das EWRS gemeldet. Von den 103 Meldungen waren 36 Informationsmeldungen, 49 Meldungen der Aktivierungsstufe 1 und 7 Meldungen der Aktivierungsstufe 2. Es gab 2005 keine Meldungen der Aktivierungsstufe 3. Elf Meldungen betrafen Maßnahmen zur Reaktion auf bestimmte Situationen (geplante, getroffene oder koordinierte Maßnahmen). Die Ereignisse wurden aus folgenden Ländern gemeldet: zwölf aus Frankreich, je fünf aus Spanien, dem Vereinigten Königreich und Schweden, je vier aus Deutschland und Dänemark, je drei aus Litauen, den Niederlanden und Portugal, je zwei aus Estland, Griechenland, Polen, Finnland, Norwegen, der Türkei, Angola und der Russischen Förderation, je eines aus Irland, Italien, Lettland, der Tschechischen Republik, Rumänien, Kroatien, Nigeria, den Komoren, Indien, Botswana, Kanada, der Demokratischen Republik Kongo, Vietnam, den Vereinigten Staaten, der Ukraine, Ägypten und Kuba. Sechs Meldungen betrafen Ereignisse, von denen mehr als ein Land in Europa betroffen war (einschließlich der Mitgliedstaaten), und 20 Meldungen gehörten zur Kategorie „entfällt“.

Was die Gliederung der Ereignisse nach Erkrankung oder Syndrom angeht, so betrafen 15 davon die Salmonellose, 13 die Influenza, zehn akute Diarrhoe, je fünf die Legionellose und Masern, vier vCJD, je drei Cholera, Meningitis und Fieber, je zwei hämorrhagisches Fieber, das hämolytisch-urämische Syndrom, Malaria, Shigellose und Tollwut sowie je eines Milzbrand, Hepatitis, Lebensmittelvergiftung, Melioidose, sexuell übertragene Infektionen, Röteln, Pest, Enzephalitis, Diphtherie und Botulismus. 17 Meldungen gehörten zur Kategorie „entfällt“ und fünf fielen unter die Kategorie „nicht verzeichnet“. Wie im Jahre 2004 entsprach die Verteilung der Meldungen nach Erregern im Wesentlichen der Gliederung nach Erkrankungen bzw. Syndromen. Infolge der Meldungen wurden insgesamt 131 Kommentare übermittelt. Wie im Jahre 2004 wurden die Ereignisse nur selten durch offizielle Meldungen „abgeschlossen“.

13. Reaktionen und Maßnahmen infolge der 2005 gemeldeten Ereignisse

Die auf der Ebene der Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen waren ausreichend, um der Ausbreitung der meisten Ausbrüche entgegenzuwirken. Dennoch erforderten 6 Ereignisse koordinierte Reaktionen mit Kontakten zwischen Gesundheitsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten. Vier davon betrafen die Ausbreitung der Vogelgrippe auf europäisches Gebiet (Rumänien, Russland, Ukraine und Türkei).

14. Im August 2005 wurde das hoch pathogene Vogelgrippevirus des Typs A/H5N1 nach Russland eingeschleppt. Diese Ereignisse sowie die drei weiteren Ausbrüche der Vogelgrippe in Rumänien, der Türkei und der Ukraine wurden von der Kommission und den Mitgliedstaaten umgehend gemeldet. Der Informationsaustausch durch Meldungen und Telekonferenzen förderte spürbare Anstrengungen zur Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen, um die Abwehrbereitschaft gegen das mögliche Fortschreiten der Pandemiealarmstufen zu verstärken. Die Mitgliedstaaten wurden regelmäßig durch das EWRS über die auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen informiert, und auf Gemeinschaftsebene verständigte man sich auf eine einheitliche Reaktion (vor allem zur Überwachung der Lage, die Einführung aktiver Überwachung, die Beratung von EU-Bürgern, die in die betroffenen Gebiete reisten oder aus diesen zurückkamen, die Stärkung der Synergieeffekte in der Zusammenarbeit mit Veterinärdienststellen und die Fertigstellung von Pandemieplänen).

15. Im März 2005 erforderte ein Ausbruch des durch das Marburg-Virus ausgelöste hämorrhagischen Fiebers die fachliche Unterstützung durch Mitarbeiter einer Reihe von europäischen Nicht-Regierungs-Organisationen in Angola. Infolge dieses Ausbruchs starb ein EU-Bürger in Luanda; andere NRO-Mitarbeiter, die mit kranken oder infizierten Personen in Berührung gekommen waren, wurden unter Quarantäne gestellt oder in die jeweiligen Herkunftsländer (hauptsächlich Italien und Portugal) evakuiert. Die Informationen über das EWRS ermöglichten die Koordinierung einer raschen Reaktion, um auf einzelstaatlicher Ebene Maßnahmen zur Vorbereitung spezieller Isolierungsstationen in Krankenhäusern vorzubereiten (Biosicherheits-stufe 4), die Kontaktpersonen unter Quarantäne zu stellen und Proben EU-weit zur Labordiagnose zu befördern.

16. Am 13. April 2005 meldete die Kommission über das EWRS ein Ereignis im Zusammenhang mit der versehentlichen Verteilung von Proben lebender Influenza-Viren vom Typ A/H2N2 zur Durchführung von Qualitätskontrolltests (Eignungsprüfungen). Das betreffende A/H2N2-Virus war dem A/H2N2-Stamm sehr ähnlich, der 1957-58 zu Beginn der so genannten Asiatischen Grippe beim Menschen grassierte. Phiolen mit dem Lebendvirus waren von Oktober 2004 bis Anfang April 2005 vom College of American Pathologists an mehr als 3 700 Labore in 18 Ländern verschickt worden. In der EU gelangte der Stamm nach Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und in das Vereinigte Königreich. Die EWRS-Kontaktstellen in den betreffenden Mitgliedstaaten wurden von der Kommission über das Ereignis informiert, und es wurden umgehend Verfahrensweisen zur Vernichtung des Virus auf einzelstaatlicher Ebene angewendet. Alle eingegangenen Proben wurden vernichtet, und kein Fall eines Influenza-ähnlichen Syndroms wurde bei den Personen festgestellt, die mit den Proben hantiert und diese verarbeitet hatten.

17. NEUE MITGLIEDSTAATEN

Seit dem Beitritt im Mai 2004 hatten die 10 neuen Mitgliedstaaten uneingeschränkten Zugriff auf das EWRS. Sie machten regen Gebrauch von diesem System, und zwar sowohl zur Meldung neuer Ereignisse als auch für den Kommentar zu von anderen Mitgliedstaaten oder der Kommission gemeldeten Ereignissen. Im Jahre 2004 meldeten sechs neue Mitgliedstaaten (Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und Slowenien) sowie im Jahre 2005 ebenfalls sechs (Tschech. Republik, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Slowenien) insgesamt sieben bzw. zehn Ereignisse. Von den sieben Meldungen im Jahre 2004 waren drei Meldungen der Aktivierungsstufe 1, zwei Meldungen der Aktivierungsstufe 2, und zwei Meldungen betrafen Maßnahmen zur Reaktion auf bestimmte epidemiologische Situationen (geplante Maßnahmen). Was die Art der Ereignisse betrifft, die im Jahre 2004 gemeldet wurden, so standen drei im Zusammenhang mit dem Ausbruch akuter Diarrhoe, und je eine Meldung bezog sich auf Dengue-Fieber, Legionellose, Shigellose und das Westnilvirus. Von den zehn Meldungen im Jahre 2005 waren acht Meldungen der Aktivierungsstufe 1, und bei zwei Meldungen handelte es sich um die Mitteilung von geplanten Maßnahmen zur Reaktion auf bestimmte Ereignisse. Je zweimal wurden Ereignisse im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Vogelgrippe, akuter Diarrhoe und Salmonellose gemeldet, je eine Meldung betraf Zeckenenzephalitis (FSME), Malaria, Lebensmittelvergiftung und Cholera.

Eine jüngste Analyse des Europäischen Zentrums für Seuchenbekämpfung (ECDC)[5], die den Zeitraum von Juni bis Dezember 2005 erfasst, ergab, dass die alten und die neuen Mitgliedstaaten eine vergleichbare Zahl von Gefährdungen über das EWRS gemeldet haben (nach Bereinigung der Bevölkerungszahl). Dies zeigt, wie gut die neuen Mitgliedstaaten in das Frühwarn- und Reaktionssystem für übertragbare Krankheiten in der EU integriert sind.

18. VERBESSERUNG DER EDV-ANWENDUNG

Die 1991 entwickelte ältere HSSCD-Anwendung entsprach nicht mehr den Anforderungen, sowohl was die Nutzerbedürfnisse als auch was die Sicherheit betraf. Außerdem hatten die Mitgliedstaaten festgestellt, dass die Überlastung des Systems durch Meldungen bei besonders wichtigen Ereignissen, wie etwa SARS, zu Problemen bei der Anwendung führte. Aus diesen Gründen wurde beschlossen, die Anwendung vollständig technisch und ergonomisch zu überarbeiten und den Nutzerbedürfnissen anzupassen. Die neue Anwendung wurde am 17. Mai 2004 eingeführt und von den Mitgliedstaaten bei mehreren Gelegenheiten sehr gelobt. Allerdings werden nach den Erfahrungen mit der Ernstfallübung „Common Ground“ einige Verbesserungen für nötig erachtet, wie unter anderem eine rasche und effektive Suchfunktion für Informationen. Daran wird zurzeit gearbeitet.

Bei der aktuellen Anwendung wurde die Möglichkeit verbessert, den Umfang der Anlagen zu einer Meldung zu erweitern, ebenso wie die Möglichkeit, alle Kommentare direkt unter den Wortlaut der Meldung zu schreiben und dort zu lesen. Einige wenige Funktionen zur „einfachen Suche“ wurden der Seite mit den Gefahrenliste hinzugefügt; so wurde sie um die Möglichkeit erweitert, bestimmte wichtige Markierungen (Flags) auszuwählen (Meldungsinhalt, Syndrom/Erkrankung, Erreger, Meldungsanlass und Ausbruchsland). Nach der Umgestaltung des Kerns der Anwendung wurde eine Kalenderfunktion mit Sitzungskalender hinzugefügt, die auch den Austausch von Arbeitspapieren unter den Nutzern erleichtert, ohne dabei die Kernmeldungen zu überfrachten. Um diesem Risiko vor allem bei wichtigen Ereignissen vorzubeugen, wurde eine „Follow-up“-Rubrik eingerichtet, die es den Beteiligten ermöglicht, weitere Informationen zu einem Ereignis hinzuzufügen, ohne dass sie den Nutzern E-Mails schicken müssen. Im Mai 2005 wurde zudem ein neues Benachrichtigungssystem (selektive Benachrichtigung) eingeführt, mit dem die Nutzer Mitteilungen an bestimmte ausgewählte Empfänger schicken können. Über diese ausgewählten Mitteilungen wird die Europäische Kommission stets benachrichtigt.

Die Suchfunktion wurde verbessert und erhielt das gleiche Layout wie die Hauptseite mit der Gefahrenliste. Es wurden einige ergonomische und praktische Änderungen vorgenommen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre eigenen Angaben teilweise zu ändern. Außerdem wurde zur Verwaltungsvereinfachung eine druckerfreundliche Liste der Nutzer hinzugefügt. Schließlich wurde eine eigene Rubrik für Bezugsdokumente (Rechtsakte, technische Leitfäden, Verfahrensanleitungen) geschaffen.

Es wurde eine SMS-Benachrichtigungsfunktion aktiviert, damit die Europäische Kommission in Echtzeit per SMS benachrichtigt wird, sobald dringende Meldungen (Stufen 2 und 3) seitens der Nutzer eingegangen sind.

Die Nutzerebene wurde erweitert, um sowohl dem ECDC als auch der WHO Zugriff zu geben. Letztere erhielt in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten reinen Lesezugriff auf ausgewählte Gefahrenmeldungen. Schließlich wurden noch einige Verbesserungen in Bezug auf die Sicherheit vorgenommen.

19. DIE ERNSTFALLÜBUNG „COMMON GROUND“

Die Ernstfallübung „Common Ground“ wurde von der britischen Gesundheitsschutzagentur (Health Protection Agency - HPA) in Form einer zweitägigen Simulationsübung am 23. und 24. November 2005 durchgeführt. Es handelte sich dabei um die zweite Übung dieser Art, die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben worden war, um die Abwehrbereitschaft und die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zur Reaktion auf einen gesundheitlichen Krisenfall, in diesem Fall eine Influenzapandemie, zu bewerten. Das EWRS stand allen 25 Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und der Schweiz für die Übung zur Verfügung.

Das EWRS wurde bei der Übung ausgiebig genutzt (437 Meldungen und 3672 Antworten), um die Verständigung zwischen allen Beteiligten zu ermöglichen. Das System ist dabei nicht zusammengebrochen. Dennoch gab es wegen der Art der Simulationsübung eine beträchtliche Überlastung und umfangreiche Datenströme. Zu Beginn funktionierte das EWRS effektiv; im weiteren Verlauf der Übung wurden die Nutzer jedoch mit der großen Zahl von Meldungen überlastet. Die Mitgliedstaaten stellten fest, dass zu viel Zeit und zu viele Ressourcen aufgewendet werden mussten, um die relevanten Informationen herauszufiltern, was für manche unmöglich wurde, weil nicht genügend Ressourcen zur Verfügung standen. Die Teilnehmer äußerten sich dazu, wie schwierig es war, die Informationen zeitnah und effizient herauszufiltern. Da nur das EWRS als System für die zeitgleiche Verständigung in Europa bereitstand, verwendeten die Beteiligten das System für alle möglichen Arten des Informationsaustauschs, obwohl es nur für amtliche Meldungen von Maßnahmen und deren Koordinierung gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften entwickelt worden war.

20. DAS EUROPÄISCHE ZENTRUM FÜR DIE PRÄVENTION UND DIE KONTROLLE VON KRANKHEITEN

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wurde offiziell im Mai 2005 eingerichtet, hatte seine Arbeit jedoch schon im März 2005 aufgenommen. Da die Verordnung über die Errichtung dieses Seuchenbekämpfungszentrums vorsieht, dass ihm der EWRS-Betrieb übertragen wird, wurde das Zentrum rasch in alle EWRS-Tätigkeiten eingebunden.

Das ECDC ist seit April 2005 mit dem EWRS verbunden. Vertreter des Zentrums nahmen nach dessen Errichtung an der EWRS-Sitzung teil und leisteten in enger Zusammenarbeit mit der Kommission Beiträge zu den Diskussionen.

Das Zentrum nimmt sein Mandat zur Gefahrenüberwachung wahr, indem es die EWRS-Meldungen als Informationsquelle für Gefährdungen in Europa nutzt. Hinzu kommt die aktive Suche nach zusätzlichen formellen und informellen Quellen. Die Informationen über Gefährdungen werden in einem wöchentlichen Bericht zusammengestellt; dieser wird der Kommission und den Mitgliedstaaten zugeleitet.

21. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Analyse der EWRS-Tätigkeiten zeigt, dass die Mitgliedstaaten das System immer stärker nutzen und dass es zurzeit als geeignetes Instrument betrachtet wird, um rasch Informationen zur Koordinierung von Maßnahmen und zum Risikomanagement auf Gemeinschaftsebene zu übermitteln. Die Gesamtzahl der durch das EWRS übermittelten Meldungen hat sich 2004 und 2005 im Vergleich zum vorherigen Bericht verdoppelt. Die neuen Mitgliedstaaten haben das EWRS in vergleichbarer Weise wie die alten Mitgliedstaaten effizient genutzt.

Alle Ereignisse, die eine komplexere Reaktion und die Koordinierung von Maßnahmen erforderten und die ausführlich dargelegt worden sind (für das Jahr 2004 siehe Abschnitt 2.2: zwei Legionellosefälle auf Kreuzfahrtschiffen, A/H5N1 in Vietnam, zwei Fälle des West-Nil-Virus, Tollwut bei einem illegal nach Frankreich eingeführten Hund, Ausbruch der Hepatitis A in einem ägyptischen Urlaubsort, A/H5N1-Ausbruch bei Raubvögeln und die vier mit SARS zusammenhängenden Ereignisse, und für das Jahr 2005 siehe Abschnitt 2.4: A/H5N1-Einschleppung in europäisches Gebiet, Ausbruch des durch das Marburg-Virus ausgelösten hämorrhagischen Fiebers in Angola und der A/H2N2-Fall), wurden unverzüglich gemeldet, was ein deutliche Verbesserung gegenüber 2003 darstellt. Diese relevanten Ereignisse stellten – wie bei SARS im Jahre 2003 – die Nützlichkeit des EWRS deutlich unter Beweis. Das System hat seine institutionelle Aufgabe erfüllt, indem es rechtzeitig Meldungen zwischen den EWRS-Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten übermittelte, gemeinsame Auffassungen der einzelstaatlichen Gesundheitsbehörden zur Darstellung brachte und den Informationsaustausch sowie die fachliche Beratung zu spezifischen Themen erleichterte.

Hingegen zeigt insbesondere die Analyse der Informationsmeldungen und der Meldungen der Aktivierungsstufe 1, dass sich eine Reihe von diesen auf Fragen des Risikomanagements konzentrierten und dass es sich bei vielen davon um Anfragen handelte, ob in anderen Mitgliedstaaten ähnliche Fälle wie die gemeldeten festgestellt worden waren. In dieser Hinsicht dürfte die künftige Beteiligung des ECDC an der Unterstützung der Kommission beim Betrieb des EWRS (Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004)[6] zu Verbesserungen führen, indem das EWRS hauptsächlich im Sinne der Vorschriften der Entscheidungen 2119/98/EG und 2000/57/EG genutzt wird.

Die Anwendung der neuen Funktionen auf der Seite mit der Gefahrenliste ermöglichte nähere Angaben über die Kriterien, welche die Mitgliedstaaten bei der Meldung für zweckdienlich halten, sowie eine bessere Definition der Syndrome und Erkrankungen, der Erreger und des geografischen Ursprungs der Ereignisse. Hingegen zeigt die immer noch hohe Zahl von Meldungen in den Kategorien „entfällt“, „unbekannt“ und „nicht verzeichnet“, dass diese Listen aktualisiert und besser definiert werden müssen.

Die für das EWRS entwickelte neue Anwendung wurde von den Mitgliedstaaten gelobt und hat zu einer wirklichen Leistungsverbesserung bei der Nutzung des Systems geführt. Darüber hinaus wurde die zeitnahe Meldung der relevanten Ereignisse im Vergleich zum vorherigen Bericht verbessert.

Eine Reihe von Mitgliedstaaten haben keinen analytischen Jahresbericht über die Arbeit des EWRS vorgelegt (Artikel 3 der Entscheidung 2000/57/EG). Die Mitgliedstaaten schlagen vor, bei der jährlichen Auswertung der EWRS-Arbeit diejenigen Ereignisse in den Mittelpunkt zu stellen, die eine signifikante Reaktion ausgelöst haben, d. h. zu deren Bekämpfung Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit geplant oder getroffen wurden oder die eine Koordinierung von Maßnahmen auf EU-Ebene erforderten (wie die in Abschnitt 2.2 und 2.4 für 2004 und 2005 genannten Ereignisse).

[1] ABl. L 268 vom 3.10.1998, S. 1.

[2] ABl. L 21 vom 26.1.2000, S. 32.

[3] Bulgarien, Rumänien und die EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören mit zum EWRSNetz.

[4] Aktivierungsstufen sind in Anhang II der Entscheidung 2000/57/EG definiert.

[5] ABl. L 142 vom 30.04.2004, S. 1

[6] ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

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