Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006DC0421

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik - Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union {SEK(2006) 1020} {SEK(2006) 1021} {SEK(2006) 1022}

    /* KOM/2006/0421 endg. */

    52006DC0421

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik - Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union {SEK(2006) 1020} {SEK(2006) 1021} {SEK(2006) 1022} /* KOM/2006/0421 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 30.8.2006

    KOM(2006) 421 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union

    {SEK(2006) 1020}{SEK(2006) 1021}{SEK(2006) 1022}

    INHALTSVERZEICHNIS

    Einleitung 3

    1. Ein verstärktes und innovatives Konzept für die Demokratische Governance 5

    1.1. Die vielen Facetten der Governance 5

    1.2. Eigenverantwortung, Dialog und Messung der erzielten Fortschritte 6

    1.3. Auseinandersetzung mit der doppelten Problematik der politischen Legitimität und des Kapazitätsaufbaus 9

    1.4. Abstimmung des Vorgehens innerhalb der EU und mit den anderen internationalen Akteuren 10

    2. Governance-Initiative: Die AKP-Länder und die Strategie für Afrika 11

    2.1. AKP-Länder: Dialog über die Governance und die Programmierung der Hilfe 11

    2.2. AKP-Länder: Prioritäten und Programme auf dem Gebiet der Governance 14

    2.3. Afrika: Unterstützung der afrikanischen Mechanismen 15

    2.4. Von der Gemeinschaftsebene zur europäischen Dimension 16

    3. Dialog und Programme auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Regionen 17

    3.1. Governance und Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) 17

    3.2. Lateinamerika 19

    3.3. Governance in Asien 20

    Schlussfolgerungen 22

    EINLEITUNG

    Die Armutsminderung und die Millenniums-Entwicklungsziele können ohne entscheidende Fortschritte im Bereich der Governance in wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und politischer Hinsicht nicht verwirklicht werden. Entwicklung, Menschenrechte, Frieden und Sicherheit lassen sich nicht voneinander trennen und verstärken sich gegenseitig. In einer immer stärker globalisierten Welt mit zunehmenden Interdependenzen sind der Frieden und die Sicherheit in hohem Maß vom politischen Willen und von der Fähigkeit der Staaten und der öffentlichen Institutionen abhängig, eine Politik zu verfolgen, die auf Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte, eine demokratische Governance, die Beseitigung der Armut, die nachhaltige Entwicklung und die Verringerung der Ungleichheiten abzielt, durch die viele der großen Herausforderungen der heutigen Welt bedingt sind.

    Die EU hat im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik ihr Konzept und ihre Handlungsinstrumente mit Blick auf einen Beitrag zu diesen Zielen festgelegt, wobei sie insbesondere die Good Governance, die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte als vollwertige Komponenten der nachhaltigen Entwicklung und als wichtige Ziele der Entwicklungspolitik der EU genannt hat. Angesichts der für die nächsten Jahre vorgesehenen erheblichen Erhöhung der Entwicklungshilfe muss für eine Governance gesorgt werden, die es ermöglicht, die Effizienz und Wirkung dieser neuen europäischen Hilfebemühungen zu gewährleisten. Um die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen, reichen finanzielle Mittel allein jedoch nicht aus.

    Die Gemeinschaftspolitiken, die alle auch eine auswärtige Dimension beinhalten, müssen ebenfalls zur Good Governance beitragen. Die Instrumente, über die die EU verfügt, sind sehr vielfältig: Dazu zählen der politische Dialog, die Maßnahmen zur Konfliktprävention, die Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen, die thematischen Programme, die Wahlbeobachtung und die Entwicklungshilfeprogramme für die einzelnen Länder, die Gegenstand einer gemeinsamen mehrjährigen Programmierung sind.

    Der politische Dialog und die Programmierung der Entwicklungshilfe, die in dieser Mitteilung behandelt werden, stellen in den Beziehungen zwischen der EU und den Entwicklungsländern zwei ausgezeichnete Gelegenheiten dar, die Lage und den Reformbedarf gemeinsam zu bewerten, Veränderungen zu fördern und über die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen zu entscheiden. Sie ermöglichen es außerdem, diejenigen Fragen der Governance zu beleuchten, die internationale Konsequenzen haben.

    Die im März 2005 in der Pariser Erklärung und im April 2006 vom Rat verabschiedeten Grundsätze zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Hilfe müssen auf dem Gebiet der Governance uneingeschränkt angewandt werden. Daher müssen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten mit Blick auf die Komplementarität und Harmonisierung untereinander sowie mit den anderen Gebern und internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um die Bemühungen der Partnerländer auf diesem Gebiet zu unterstützen.

    Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, dass sich die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten über die Vorgehensweisen und die Grundsätze für den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern auf dem Gebiet der Governance verständigen. Ziel ist die schrittweise Entwicklung eines gemeinsamen und kohärenten Ansatzes zur Förderung einer demokratischen Governance in allen ihren Aspekten. Dadurch wird das Konzept der Governance gestärkt, das im Jahr 2003 Gegenstand einer Mitteilung (der Kommission) und von Schlussfolgerungen des Rates war[1], und erhält eine neue Stellung in der Entwicklungspolitik. Die Kommission schlägt außerdem innovative Umsetzungsmodalitäten im Rahmen der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten vor, erinnert an bestimmte Prioritäten, die für die Karibik- und Pazifikstaaten vorgeschlagen wurden, und lanciert, wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 „Die EU und Afrika: Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft“ angekündigt, eine spezifische Initiative für Afrika, der sich alle Mitgliedstaaten anschließen sollen.

    Die vorliegende Mitteilung ist in drei Teile untergliedert. Im ersten Teil werden Möglichkeiten beschrieben, an die Governance heranzugehen und die demokratischen Staatsführungsprozesses im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen. Ein zweiter Teil beschreibt die Anwendung dieser Möglichkeiten in Afrika und den AKP-Ländern. Im dritten Teil wird der Ansatz beschrieben, den die Gemeinschaft in der Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Regionen mit Blick auf die demokratische Governance verfolgt.

    Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen einer im März 2006 abgeschlossenen thematischen Bewertung der Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft für den Bereich der Good Governance, die Gegenstand einer breiten Debatte mit dem Ziel sein sollten, die entsprechenden Maßnahmen der Gemeinschaft zu verbessern, wurden bei der Ausarbeitung der vorliegenden Mitteilung berücksichtigt[2].

    Diese Mitteilung ergänzt laufende Arbeiten, die beispielsweise den Ansatz der EU für die Förderung der Demokratie in den Außenbeziehungen betreffen, und kann weitere Initiativen nach sich ziehen, wie die Festlegung eines Aktionsrahmens für die Good Governance in den Bereichen Finanzen, Steuern und Justiz durch die Außentätigkeit der EU.

    1. EIN VERSTÄRKTES UND INNOVATIVES KONZEPT FÜR DIE DEMOKRATISCHE GOVERNANCE

    1.1. Die vielen Facetten der Governance

    Die Governance ist inzwischen zu einer Priorität der Entwicklungspolitik und der Kooperationsprogramme zahlreicher Geber geworden. Sie steht im Mittelpunkt zahlreicher Entwicklungsstrategien von Partnerländern. Die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erfordert eine adäquate Erbringung öffentlicher Dienste sowie ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum auf der Grundlage der Entwicklung des Privatsektors, die nur unter der Voraussetzung einer Good Governance möglich ist. Vor dem Hintergrund der steigenden Hilfebudgets, der eingegangenen Verpflichtungen zur Gewährleistung der Wirksamkeit der internationalen Hilfe und der zunehmenden wirtschaftlichen und finanziellen Interdependenzen ist in den Entwicklungsländern der Aufbau einer Governance, die den Erwartungen ihrer Bürger und der internationalen Gemeinschaft gerecht wird, heutzutage ein wesentlicher Faktor.

    Es zeichnet sich allmählich ein Konsens darüber ab, dass in der Entwicklungspolitik ein weit gefasstes Governance-Konzept angebracht ist, das sich auf die universellen Ziele und Grundsätze[3] sowie die gemeinsamen Bestrebungen stützt, die in Bezug auf die hoheitsrechtlichen Funktionen und sämtliche Interventionsbereiche des Staats sowie in der Interaktion zwischen den öffentlichen Einrichtungen und den Bürgern verfolgt werden müssen.

    Ein weit gefasstes Konzept

    Die demokratische Governance setzt kein institutionelles Einheitsmodell voraus, stellt aber mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung die Wahrung der Rechte aller Bürger in den Vordergrund. Sie beinhaltet: die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (einschließlich der Meinungs-, Informations- und Vereinigungsfreiheit), die Unterstützung der Demokratisierungsprozesse und die Beteiligung der Bürger an der Auswahl und Kontrolle derer, die sie regieren, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und den Zugang aller zu einer unabhängigen Justiz, den Informationszugang, eine Regierung, die eine transparente Verwaltung gewährleistet und gegenüber den geeigneten Institutionen und den Wählern Rechenschaft ablegt, die menschliche Sicherheit; die Steuerung der Migrationsströme, wirksame Institutionen, den Zugang zur sozialen Grundversorgung, die nachhaltige Bewirtschaftung der Natur- und Energieressourcen sowie die Förderung eines tragfähigen Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts in einem für private Investitionen günstigen Klima.

    Wichtig sind auch die verschiedenen Ebenen der Governance (lokale, nationale und internationale Ebene). Vor allem muss die wesentliche Rolle hervorgehoben werden, die die lokalen Behörden bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele spielen können. Doch auch die Zusammenarbeit, die auf internationaler oder regionaler Ebene erwartet wird, um die globalen Probleme zu lösen, ist zu berücksichtigen.

    Governance beschränkt sich nicht auf Korruptionsbekämpfung

    Good Governance lässt sich nicht auf Korruptionsbekämpfung reduzieren. Die EU verfolgt eine äußerst strikte Politik auf diesem Gebiet, da die Korruption in ihren Augen eines der Haupthindernisse für die Verwirklichung der Entwicklungsziele darstellt; Ursachen für die Korruption sind ihrer Ansicht nach allerdings unzulängliche Governance-Praktiken und das Fehlen transparenter Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit einer Rechenschaftspflicht. Die Korruptionsbekämpfung darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss in die Entwicklungs- und Armutsbekämpfungsstrategien sowie in die Unterstützung demokratischer Governance-Prozesse integriert werden. Dies setzt vor allem eine verstärkte Rolle der Zivilgesellschaft und der Medien, den Schutz des politischen Pluralismus und einen Wahlwettbewerb, ein transparentes System zur Finanzierung der politischen Parteien und die Unterstützung der parlamentarischen Kontrolle sowie der übrigen öffentlichen und gerichtlichen Einrichtungen voraus.

    Der multidimensionale Charakter der Governance in den Kooperationsprogrammen

    Die demokratische Governance muss ganzheitlich angegangen werden, indem alle ihre Dimensionen (politisch, wirtschaftlich, sozial, kulturell, umweltbezogen) einbezogen werden. Dieser multidimensionale Charakter muss sich in der praktischen Entwicklungszusammenarbeit widerspiegeln. So muss das Konzept der demokratischen Governance in jedes sektorale Programm integriert werden[4].

    Es muss vermieden werden, Governance-Fragen als separate Kategorie zu behandeln, da zwischen den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und umweltrelevanten Aspekten oft eine enge Interaktion besteht. So trägt die Good Governance in den staatlichen Institutionen, vor allem in der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, gemeinsam mit der Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu einem günstigen Umfeld für ein tragfähiges Wirtschaftswachstum und für private Investitionen bei. Eine unzulängliche Governance der Natur- und Energieschätze in Ländern, die über Ressourcen wie Diamanten, Erdöl, Holz oder Fischereibestände verfügen, kann zu Verletzungen der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie zu gewaltsamen Konflikten führen. Die Förderung einer menschenwürdigen Arbeit, vor allem durch den Sozialdialog und die wirksame Umsetzung der ILO-Übereinkommen, geht häufig mit Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu den wesentlichen sozialen Versorgungsleistungen einher und hat positive Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt, die wirtschaftliche Leistung und die Armutsminderung.

    Konkrete Beispiele für Programm zur Unterstützung der Governance finden sich im Arbeitspapier der Dienststellen[5]: Unterstützung des Wahlprozesses, der Zivilgesellschaft, der Parlamente, der Dezentralisierung, der Reform des Justizsystems, des Sicherheitssektors, der Verwaltung der öffentlichen Finanzen usw.

    1.2. Eigenverantwortung, Dialog und Messung der erzielten Fortschritte

    Die Europäische Gemeinschaft unterstützt die demokratischen Governance-Prozesse durch einen partnerschaftlichen Ansatz über den Dialog mit den Behörden der Partnerländer und als Geber mit ihren unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten. Um die Wirksamkeit zu optimieren, muss sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel besser miteinander verknüpfen, um ihre Rolle als Akteur des Wandels unter Berücksichtigung der Grundsätze der Partnerschaftlichkeit und der Eigenverantwortung zu stärken.

    Neue Möglichkeiten für einen verstärkten Dialog über die Governance

    Im Dialog mit den Entwicklungspartnern sind neue Möglichkeiten entstanden. So besteht zum einen heute in vielen Ländern ein politischer Wille zu Veränderungen.

    Zum anderen wird allen Gebern die Notwendigkeit bewusst, innovative und wirksamere Wege der Zusammenarbeit zu fördern - darunter auch in den „fragilen Staaten“ - und ihr Vorgehen stärker zu koordinieren. Die Bedeutung, die der demokratischen Governance im weiten Sinne beigemessen wird, erfordert neue Methoden und Herangehensweisen sowie Veränderungen in der „Governance der Hilfe“ auf der Grundlage des Konzepts beiderseitiger Verpflichtungen.

    Da außerdem immer stärkere Interdependenzen zwischen den Staaten bestehen, muss ein Dialog über die sich daraus ergebenden Konsequenzen und die Zuständigkeiten ermöglichen, die Auswirkungen der Politik eines Landes auf seine Partner zu ermitteln, beispielsweise in Bereichen wie Finanz- oder Haushaltspolitik, wo die Interdependenzen besonders groß sind.

    Eigenverantwortung statt Konditionalität

    Demokratische Governance-Prozesse, die sich auf die oben erwähnten universellen Grundsätze stützen, können nicht von außen aufoktroyiert werden. In den Beziehungen zwischen dem Partnerland und den Gebern ist es wesentlich, dass die Eigenverantwortung des ersteren für Reformprozesse respektiert wird. Nur die Länder selbst können über ihre Reformen entscheiden und sie durchführen. Eine Unterstützung von außen ohne internen politischen Willen hat wenig Aussichten auf Erfolg. Dennoch kommt den Gebern eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von anreizschaffenden Modellen zu.

    Die Respektierung dieser Eigenverantwortung impliziert, dass auch der Rhythmus und die zeitliche Planung der Reformprozesse respektiert werden, die naturgemäß vielschichtig und langfristig angelegt sind, da sie die Organisation des Staats und der Gesellschaft im Kern betreffen. Dies rechtfertigt jedoch weder eine mangelnde Einhaltung der ratifizierten internationalen Übereinkommen oder anderer Instrumente, die die „wesentlichen Elemente“ betreffen, noch einen Mangel an Ambitionen oder Glaubwürdigkeit bei der Umsetzung der erwarteten Reformen.

    Dialog statt Sanktionen

    Der Dialog muss das Mittel erster Wahl darstellen, um die Länder zu ermutigen, den Reformweg zu beschreiten. Eine einseitige Auferlegung neuer Bedingungen muss vermieden werden. Der Dialog muss eine bedeutende präventive Komponente beinhalten und es ermöglichen, die häufig heiklen politischen Aspekte wie die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit, die Reform der Sicherheitssysteme, die ökonomische und finanzielle Governance, die Bewirtschaftung der Natur- und Energieressourcen oder die Fragen der sozialpolitischen Governance anzusprechen. Gewiss können sich Sanktionen in gravierenden Fällen als erforderlich erweisen. Aber auch in diesen Fällen müssen anreizschaffende Modelle entwickelt werden, um die ermittelten Probleme zu lösen.

    Die EU muss ihre verschiedenen Dialogmechanismen und Leitlinien effizienter gestalten, indem sie sie pragmatischer mit der Programmierung, der Überwachung und dem Dialog über die Kooperationsprogramme verknüpft[6].

    Bewertung der Governance

    Im Rahmen des Dialogs müssen Fragen der Evaluierung der Governance und der erzielten Fortschritte sowie die geeigneten Maßnahmen bei Fällen unzulänglicher Governance erörtert werden. Hauptziel der Bewertung der Governance in einem Land ist nicht die Aufstellung einer Klassifizierung, sondern in erster Linie eine Identifizierung der am besten geeigneten Reformen und Unterstützungsmaßnahmen.

    Alle Entwicklungspartner müssen in der Lage sein, die Qualität der Governance zu bewerten und die Ambitionen, die Zweckmäßigkeit und die Glaubwürdigkeit der Reformzusagen der Regierungen einzuschätzen, indem sie geeignete Indikatoren heranziehen. Letztere müssen auf die Besonderheiten von fragilen Staaten oder Staaten, die Konflikte hinter sich haben, abgestimmt werden können. Eine vertiefte Analyse der lokalen Gegebenheiten und der politischen Systeme sowie die Ermittlung der Faktoren und Akteure des Wandels sind maßgeblich für eine wirksame Unterstützung.

    Diese Analyse muss ebenso wie die verwendeten Indikatoren Gegenstand eines regelmäßigen, transparenten Dialogs sein, damit Tendenzen und Entwicklungen bewertet werden können.

    In jüngster Zeit hat sich erwiesen, dass sich Fortschritte in der demokratischen Governance durchaus messen lassen. Diese Entwicklung, die allerdings nicht zu einem mechanischen Vorgehen führen darf, ist politisch wichtig, da sie es ermöglicht, zu einen nützliche Indikatoren zu erarbeiten, um die Ermittlung der notwendigen Reformen zu erleichtern, und zum anderen zu internationalen Vergleichen zwischen einzelnen Ländern beizutragen. Die Verfügbarkeit von Indikatoren auf zwei Ebenen (national und international/global) ist sinnvoll, da unterschiedliche Zwecke damit verfolgt werden. Die internationalen Indikatoren ermöglichen globale Vergleiche. Die nationalen Indikatoren erleichtern es, anhand der Prioritäten des Landes nationale Standards aufzustellen, um die Governance zu verbessern. Die vom Partnerland selbst entwickelten Indikatoren haben eine stärkere Anreizwirkung, da sie die politischen Akteure veranlassen, gegenüber den Bürgern und Institutionen Rechenschaft abzulegen, und der Zivilgesellschaft und den Medien ermöglichen, sich an einem Überwachungsprozess zu beteiligen. Diese verschiedenartigen Indikatoren sollten nicht als gegensätzlich aufgefasst werden, sondern als einander ergänzende Instrumente, deren Einsatz von der jeweiligen Situation oder den jeweiligen Problemen abhängt.

    Förderung partizipatorischer Bewertungen

    Es ist wichtig, die Regierungen, die politischen Akteure, die unabhängigen öffentlichen Organismen und die Zivilgesellschaft zu ermutigen, eigene Instrumente und Kapazitäten zu entwickeln, um den Reformbedarf zu ermitteln sowie die Lage und die erzielten Fortschritte zu bewerten. Diese nationalen Indikatoren müssen den Grundsätzen der Eigenverantwortung, der Partizipation und der Transparenz Rechnung tragen und es ermöglichen, die erforderlichen Reformen zu identifizieren[7]. Ein solches Vorgehen regt zu Forderungen nach Reformen an und stärkt so die demokratischen Governance-Prozesse.

    Ein gradueller Ansatz

    Die Unterstützung der Governance muss auf die Situation des einzelnen Landes abgestimmt sein. Stellt sich das Problem der unzulänglichen Governance oder weisen die Analysen auf einen Reformbedarf hin, muss die EU einen graduellen, angemessenen und transparenten Ansatz verfolgen, der sich auf den Dialog stützt und darauf abzielt, schrittweise höhere Standards zu erreichen. Dies gilt nicht nur für die politischen und institutionellen Elemente[8], sondern auch für die sozialen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Aspekte der Governance.

    1.3. Auseinandersetzung mit der doppelten Problematik der politischen Legitimität und des Kapazitätsaufbaus

    In vielen Entwicklungsländern ist es wichtig, dass die Diskrepanz zwischen der Legalität der staatlichen Institutionen und ihrer Legitimität in den Augen der Bürger dauerhaft beseitigt wird. Gründet sich die demokratische Legalität auf freie Wahlen, so hängt die Legitimität zunächst von der Fähigkeit der Regierung ab, ihre Wahlversprechen zu erfüllen und auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen. In diesem Zusammenhang sind die internen Dialog- und Interaktionsprozesse zwischen den verschiedenen Akteuren der Partnerländer von entscheidender Bedeutung. Die EU unterstützt die allmähliche Einführung partizipatorischer Konzepte durch die Regierungen im Zuge der Ausarbeitung ihrer Entwicklungsstrategien. Die Förderung der aktiven Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren der Zivilgesellschaft (Vereinigungen, Basisorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, Medien, Wirtschafts- und Sozialpartner), politischen Bewegungen und Einrichtungen, die der Vertretung der Bürger dienen (Parlamente, lokale und dezentralisierte Behörden), stellt eine praktische Anwendung der Grundsätze der demokratischen Governance dar und unterstützt die Tragfähigkeit der Reformprogramme.

    Haushaltsstützung: eine bevorzugte Form der Hilfe

    Um dem Bedarf zu entsprechen und die erforderliche Hilfe bei den Reformbemühungen der Partnerländer zu leisten, kann auf eine recht breite Palette an Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit zurückgegriffen werden. Die Tendenz, mehr und mehr Instrumente einzusetzen, die auf dem Dialog und der Nachfrage der Partnerländer basieren (Programmansatz / SWAP, allgemeine oder sektorale Haushaltsstützung) eröffnet reale Chancen zur Förderung der demokratischen Governance.

    So stärken die Anpassung an die Entwicklungsstrategien des Partnerlandes und der zunehmende Einsatz der Haushaltsstützung die Rolle der demokratischen nationalen Institutionen wie der Parlamente, die unmittelbar an den in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Die Dezentralisierungsstrategien müssen beim Einsatz dieser Instrumente ebenfalls gebührend berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass letztere den Grad der Zentralisierung nicht noch erhöhen.

    Die internationale Gemeinschaft sollte auch ihre Überlegungen über besser vorhersehbare Hilfemechanismen vertiefen, die es ermöglichen, langfristige Änderungen zu unterstützen, die in diesem Zusammenhang besonders relevant sind. Die regelmäßige und koordinierte Überwachung der Entwicklung der Governance-Prozesse muss sich auf den Austausch von Informationen, Bewertungen und Analysen stützen, die ihrerseits die Grundlage für einen transparenten Dialog zwischen den Partnern über die vorrangigen Reformen bilden müssen. Die Verfahren und Kriterien der Zuweisung der Hilfe nach Maßgabe der Entwicklung der Governance-Situation müssen für das Partnerland klar durchschaubar sein.

    Ein präventives Konzept für die Fragilität der Staaten

    Dennoch müssen neue ergänzende Konzepte geprüft werden, vor allem für die fragilen Staaten.

    In diesen Staaten - vor allem wenn sich die Partnerschaft schwierig gestaltet - ist das Problem der politischen Legitimität häufig mit dem schwacher Kapazitäten gekoppelt. In diesen Staaten muss schrittweise an die Governance herangegangen werden, um allmählich höhere Standards zu erreichen. Viele Länder müssen zunächst die Voraussetzungen für ein Grundmaß an Stabilität und institutioneller Entwicklung schaffen, bevor sie mit der Umsetzung einer langfristigen Entwicklungspolitik beginnen können. Um die Wirksamkeit der Hilfe der EU in den fragilen Staaten zu verbessern, müssen Lehren aus den Irrtümern der Vergangenheit gezogen werden, wie den „Stop-go“-Finanzierungsbeschlüssen, die auf kurzfristigen Leistungen der Regierungen basierten und zur Volatilität der Hilfezuflüsse sowie zu Ungewissheit hinsichtlich künftiger Finanzierungen führten; Auflagen im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit gezeigten Leistungsfähigkeit der Governance; mangelnder Abstimmung zwischen den Gebern; der Marginalisierung bestimmter fragiler Staaten; mangelnder Kohärenz der Außenhilfemaßnahmen für die Governance, die Sicherheit und die Entwicklung.

    In Ländern, die eine Krise durchlebt haben, müssen außerdem integrierte Übergangsstrategien umgesetzt werden, die auf eine Wiederherstellung der institutionellen und administrativen Kapazitäten, der wesentlichen Infrastruktur und der wesentlichen sozialen Versorgungsleistungen, auf eine größere Ernährungssicherheit und auf nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge und Vertriebene und allgemein für die Sicherheit der Bürger abzielen. Die Bemühungen, der Fragilität von Staaten vorzubeugen und die schwächsten Länder und Bevölkerungen nicht an den Rand zu drängen, sind fester Bestandteil der Herangehensweise der Union - aus Gründen der Solidarität und der internationalen Sicherheit ebenso wie zu Zwecken der Wirksamkeit der Hilfe.

    1.4. Abstimmung des Vorgehens innerhalb der EU und mit den anderen internationalen Akteuren

    Heutzutage sehen die meisten Geber die Governance als Priorität an. Es ist wichtig, dass alle von ihnen sich über Analyseinstrumente austauschen und es vermeiden, einen individuellen Dialog mit den Partnerländern aufzunehmen, um bestimmte Reformen einseitig und ohne Koordinierung mit anderen Gebern zu unterstützen. Die Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Hilfe und die Schlussfolgerungen des Rates zu demselben Thema[9] müssen auf dem Gebiet der Governance uneingeschränkt umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben sich unter anderem verpflichtet, zu einer gemeinsamen Programmierung überzugehen, operationelle Grundsätze zur Umsetzung des Komplementaritäts- und Arbeitsteilungsprinzips aufzustellen und Kofinanzierungsmaßnahmen zu erleichtern.

    Es geht dabei nicht um eine Vereinheitlichung der Konzepte. Dies wäre weder realistisch, noch wünschenswert. Es sollte jedoch ein offener Dialog mit den Ländern aufgenommen werden, in den alle Geber einbezogen werden, und die Maßnahmen und die Reaktionen auf die prioritären Governance-Fragen sollten abgestimmt werden. Die Hilfe von außen muss sich auf die nationalen Prioritäten und Programme stützen und die vorhandenen nationalen oder regionalen Strukturen nutzen. Die Ausarbeitung der Armutsbekämpfungsstrategien, die „Joint Assistance Strategies“ und der afrikanische „Peer-Review“-Mechanismus können in vielen Ländern als Ausgangspunkt dienen.

    Die aufstrebenden Akteure

    Es sollte auch ein Dialog mit den aufstrebenden politischen und finanziellen Akteuren[10] über die Governance im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aufgenommen werden. Dies könnte im bilateralen Dialog zwischen der EU und diesen Ländern vorgeschlagen werden. Dieses Thema sollte außerdem eine wichtige Stellung im Rahmen der Bemühungen einnehmen, diese Länder in den geeigneten Organisationen und Foren der multilateralen Agenda für die Wirksamkeit der Hilfe zu beteiligen[11].

    2. GOVERNANCE-INITIATIVE: DIE AKP-LÄNDER UND DIE STRATEGIE FÜR AFRIKA

    2.1. AKP-Länder: Dialog über die Governance und die Programmierung der Hilfe

    Die EU erwartet von den AKP-Partnerländern, dass sie die Reformen einleiten, die für die Gewährleistung einer positiven und dauerhaften Wirkung der Entwicklungshilfe und der internationalen Zusammenarbeit erforderlich sind. Die Governance ist zwar bereits systematischer Bestandteil des regelmäßigen politischen Dialogs mit den AKP-Ländern, wird jedoch künftig eine strategischere Stellung einnehmen, vor allem bei der Programmierung des 10. EEF. Es wird ein neues, mit Anreizen verbundenes Konzept angewandt werden. Darüber hinaus wird ein vertiefter, strukturierter Dialog über die Parameter für die Messung der Fortschritte und Ergebnisse eingeführt, an dem die Mitgliedstaaten und die übrigen vertretenen Geber teilnehmen. Die im Rahmen der Programmierung entwickelten Instrumente für die Analyse und den Dialog, die der politischen Dimension der Partnerschaft und gleichzeitig den vielen Facetten der Governance Rechnung tragen, müssten ihrerseits zu dem politischen Dialog beitragen, der gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens geführt wird.

    Drei Milliarden Euro für die Governance

    Die Kommission beabsichtigt bei der Ausarbeitung der Kooperationsstrategien mit den AKP-Ländern vorzuschlagen, zusätzliche finanzielle Hilfe für Länder bereitzustellen, die einen ehrgeizigen und glaubwürdigen Plan mit konkreten Maßnahmen und Reformen verabschiedet haben oder dazu bereit sind.

    Dieser auf dem Dialog und den Anreizen basierende innovative Ansatz, mit dem die in Teil 1 dargelegten Grundsätze in die Praxis umgesetzt werden, zielt auf die Anregung echter Veränderungen und entscheidender Fortschritte auf dem Gebiet der demokratischen Governance ab.

    Was die Finanzen betrifft, so wird mit einem Teil der Mittel, die den AKP-Ländern im Rahmen des 10. EEF zugewiesen werden, eine Anreiz-Reserve gebildet. Ein Betrag von 2,7 Mrd. EUR[12] wurde zu diesem Zweck für die Länderzuweisungen angesetzt; hinzu kommt eine Regionalkomponente. Der Zugang zu dieser Anreiz-Reserve wird von den Ergebnissen eines vertieften Dialogs abhängen, den die Kommission mit jedem Land über seinen Governance-Plan führen wird.

    Das im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen[13] vorgestellte Governance-Profil ist ein Instrument mit dem Ziel der Erleichterung dieses Dialogs und der detaillierten Bewertungen. Es liefert auf der Grundlage einfacher Fragen einen Überblick über die Lage in einem Partnerland mit dem Ziel, den Dialog über die laufenden oder geplanten Reformen zu steuern, die wichtigsten Sachzwänge oder Schwachstellen zu ermitteln und die Auswahl der Kooperationsbereiche zu erleichtern. Dabei wird die Governance in politischer, wirtschaftlicher, institutioneller, sozialer, finanzieller, steuerlicher und justizieller Hinsicht sowie auf Ebene der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Steuerung der Migrationsströme behandelt. Die Europäische Kommission, die sich bewusst ist, dass einerseits keine neuen Konditionalitäten für die Hilfe geschaffen werden dürfen und andererseits das Vorgehen der Geber mit Blick auf die angestrebte Wirksamkeit so weit wie möglich vereinheitlicht werden muss, hat für dieses Profil Teil vorhandene Indikatoren und Analysen[14] herangezogen, ergänzt durch einige Elemente aus der EU-Politik, die vor allem den politischen Dialog mit den Partnerländern auf den Gebieten Menschenrechte und Demokratie oder über Themen wie Sicherheit und Migration betreffen.

    In Anerkennung des Nutzens und der Bedeutung etwaiger Evaluierungsprozesse, die die Länder selbst nach partizipatorischen und transparenten Methoden durchführen, werden diese „Selbstbewertungen“ ebenfalls von der Kommission berücksichtigt. Beispielsweise werden in den Ländern, in denen der Peer-Review-Mechanismus angewandt wurde, die in diesem Rahmen erstellten Berichte als Grundlage für das Profil dienen.

    Sechs Schritte für die Feststellung des Anspruchs auf die Anreiz-Reserve und die Gewährleistung der Überwachung der Ergebnisse

    1. Bewertung der Lage und der Tendenzen auf dem Gebiet der Governance

    Die Bewertung der Lage erfolgt anhand der in dem Profil festgelegten Indikatoren und ihrer Tendenz im Laufe der Zeit sowie anhand internationaler Indikatoren. Diese beiden Indikatorgruppen liefen die Grundlage für Diskussionen in jedem Partnerland zwischen der Kommission und den vertretenen Mitgliedstaaten mit Blick auf eine quantitative Bewertung der Governance-Situation und der Tendenzen im Land. Die internationalen Indikatoren dienen als Anhalts- und Bezugspunkt, wobei jede größere Abweichung von dem jeweiligen Profil eingehend erörtert werden muss, um eine Erklärung und Rechtfertigung dafür zu finden. Grundsätzlich gibt es keine Gewichtung der verschiedenen eingesetzten Indikatoren, und jede der neun in dem Profil genannten Kategorien ist zu berücksichtigen.

    2. Bewertung der Hauptschwächen

    Auf der Grundlage des Profils und der Gesamtheit der darin festgelegten Indikatoren ermitteln die Kommission und die im Land vertretenen Mitgliedstaaten die Bereiche, in denen Schwächen bestehen und Reformen erforderlich sind. Auch der Umfang dieser Schwächen wird bewertet.

    3. Dialog über die Programmierung und Identifizierung der wichtigsten Reformverpflichtungen der Regierung (Governance-Plan des betreffenden Landes)

    Im Rahmen des Dialogs wird die Regierung aufgefordert, ihren laufenden oder beabsichtigten Reformplan zu übermitteln. Dieser Plan wird vor dem Hintergrund der Schwächen erörtert, die in dem (der Regierung vorgelegten) Profil ermittelt wurden. Der Dialog zielt vor allem darauf ab, die Regierung zu ermutigen, sich zur Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung der Schwächen zu verpflichten. Die Liste der von der Regierung infolge dieses Dialogs eingegangenen Verpflichtungen wird dem LSP als Anhang beigefügt.

    4. Bewertung der Verpflichtungen der Regierung: Zweckdienlichkeit, Ambitionen, Glaubwürdigkeit

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten bewerten, inwiefern die von der Regierung eingegangenen Verpflichtungen den wichtigsten ermittelten Schwächen entsprechen und ob sie zweckdienlich, ehrgeizig und glaubwürdig sind. Damit sollen unrealistische Versprechungen oder unzulängliche Maßnahmen vermieden werden, die nicht auf die vorhandenen Probleme eingehen.

    5. Entscheidung über den Anspruch auf die Anreiz-Tranche

    Die Entscheidung über den Anspruch auf die Anreiz-Tranche und deren Umfang im Verhältnis zu der ursprünglichen Mittelzuweisung wird auf der Grundlage der Bewertung der Lage und der im Rahmen des Dialogs abgegebenen Reformzusagen getroffen. Eine Anreizwirkung und eine Ermutigung zu Reformen werden privilegiert, ohne dass jedoch (relativ gesehen) die Länder benachteiligt werden, die bereits zufrieden stellende Governance-Standards erreicht haben. Darüber hinaus werden als Berichtigungsfaktoren auch die Aufnahmekapazität des Landes und besondere Umstände, z.B. Nachkonfliktsituationen, berücksichtigt.

    6. Überwachung der Ergebnisse

    Das Governance-Profil und die Verpflichtungen werden regelmäßig überprüft und die tatsächlichen Ergebnisse der Reformen von der Kommission, den im Land vertretenen Mitgliedstaaten und dem Partnerland analysiert. Auf der Basis dieser Analyse kann die Höhe der Mittelzuweisungen im Einklang mit dem geänderten Cotonou-Abkommen jährlich nach oben revidiert werden, wenn außergewöhnliche Leistungen gezeigt werden. Darüber hinaus können die Zuweisungen anlässlich der Halbzeitüberprüfungen (2010) oder der Abschlussüberprüfungen (2012) nach oben oder unten revidiert werden. Das Governance-Profil und die Verpflichtungen, die die Grundlage eines neuen vertraglichen Ansatzes darstellen, werden auf diese Weise während des gesamten Programmierungszyklusses berücksichtigt.

    Schließlich kann das Governance-Profil, das in der ersten Phase der Programmierung des 10. EEF für die AKP-Länder erprobt werden wird, anhand der dabei gewonnenen Erfahrungen verbessert und angepasst werden.

    2.2. AKP-Länder: Prioritäten und Programme auf dem Gebiet der Governance

    In den Kooperationsprogrammen der Gemeinschaft für einzelne Länder kann die Governance als Schwerpunktbereich oder Nichtschwerpunktbereich genannt werden, vor allem was die Unterstützung für institutionelle Reformen, für den Kapazitätsaufbau oder für die Schaffung der Voraussetzungen für die Haushaltsstützung betrifft. Schließlich wird die Governance in allen Ländern als horizontales Thema in die Schwerpunkt- und Nichtschwerpunktbereiche einbezogen.

    Die Gemeinschaft ist bereits in einer Vielzahl von Bereichen[15] vertreten, um die demokratischen Governance-Prozesse durch den Dialog und durch finanzielle Hilfe zu unterstützen. Für die AKP-Staaten wurde die Governance während der Programmierung des 9. EEF in rund 20 Richtprogrammen als Schwerpunktsektor ausgewählt, wofür ein Gesamtbetrag von 870 Mio. EUR zur Verfügung gestellt wurde, d. h. 10 % der gesamten programmierbaren Zuweisungen, einschließlich der Hilfen für nichtstaatliche Akteure im Umfang von knapp über 200 Mio. EUR. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass ein Teil der allgemeinen Haushaltsstützung eine Hilfe für die Governance und insbesondere für die wirtschaftlichen und institutionellen Reformen darstellt.

    Alle diese Aktivitäten werden fortgesetzt und intensiviert. Darüber hinaus werden entsprechend den oben genannten Grundsätzen des gestärkten Konzepts neue Herangehensweisen entwickelt und umgesetzt, wobei die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Evaluierungsberichte einbezogen und die neuen Bestimmungen des Cotonou-Abkommens (neuer Anhang VII, geänderte Bestimmungen über den politischen Dialog über die wesentlichen Elemente) und die unlängst verabschiedeten Regionalstrategien für Afrika[16], die Karibik[17] und den Pazifischen Ozean[18] berücksichtigt werden, die der Governance eine wichtige Stellung einräumen.

    Die Priorität für Afrika besteht darin, die Bemühungen um Veränderungen und die Umsetzung der Governance-Reformen auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene zu unterstützen und die afrikanischen Länder zur Beteiligung an den Peer-Review-Prozessen zu ermuntern. Angesichts der Rolle der lokalen Behörden für die Sicherung des Zugangs zu den Versorgungsleistungen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung usw.), die durch die Millenniums-Entwicklungsziele unmittelbar angestrebt werden, übt die Stärkung des sozioökonomischen Dynamik auf lokaler Ebene eine Hebelwirkung auf das Wirtschaftswachstum aus und stellt einen Faktor der nachhaltigen Entwicklung dar. Die Unterstützung anderer demokratischer Einrichtungen wie der nationalen Parlamente und der Ausbau der Kapazitäten des panafrikanischen Parlaments werden ebenfalls zu den Prioritäten zählen. In den Ländern der Karibik und des Pazifiks will die Gemeinschaft vorrangig die Good Governance im finanziellen, steuerlichen und justiziellen Bereich fördern. Die rasche Umsetzung der OECD-Standards für die Transparenz und den effektiven Informationsaustausch im steuerlichen Bereich sowie die Abschaffung schädlicher Steuerpraktiken stellen eine Notwendigkeit dar. Problemen wie der Geldwäsche, der organisierten Kriminalität und der Finanzierung des Terrorismus wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

    2.3. Afrika: Unterstützung der afrikanischen Mechanismen

    Der politische Wille zu Reformen und Fortschritten auf dem Weg zur Good Governance festigt sich allmählich. Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die Good-Governance-Programme in den Ländern zu fördern, zur Stärkung der Kapazitäten der Afrikanischen Union und der regionalen und nationalen afrikanischen Institutionen beizutragen und durch den Dialog und die Konsultationen mit den afrikanischen Partnern ihre Bemühungen um die Verbesserung der Governance zu unterstützen und für entsprechende Folgemaßnahmen zu sorgen[19]. Die Governance ist inzwischen Teil des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den panafrikanischen Institutionen und der EU.

    In diesem Kontext bietet der afrikanische Peer-Review-Mechanismus (African Peer Review Mechanism - APRM) ein echtes Potenzial für Reformanreize und für ein Voneinanderlernen. Es wird vorgeschlagen, dass die EU diesen Mechanismus auf drei Ebenen besonders unterstützt:

    - auf panafrikanischer Ebene: Unterstützung des Sekretariats des APRM bei seinen Überprüfungen und Missionen;

    - auf regionaler Ebene: Unterstützung der Einbeziehung der regionalen Organisationen in die Verbreitung der Ergebnisse der Überprüfungen (Erörterung der Länderberichte, Austausch und Verbreitung bewährter Methoden, Förderung des Beitritts zum APRM usw.);

    - auf Ebene der Länder: Integration der Hilfe für die im Rahmen des Peer-Review-Prozesses ermittelten Reformen in die vorhandenen Kooperationsinstrumente (vor allem in die NRP); die nationale Komponente der spezifischen Unterstützung für den APRM zielt ausschließlich darauf ab, den Prozess selbst in den Ländern zu unterstützen und zu erleichtern (Einbeziehung der Zivilgesellschaft, Konsultations- und Monitoringmechanismen), sofern das betreffende Land dies beantragt.

    Der Beitrag der Gemeinschaft zum APRM sollte aus Intra-AKP-Mitteln finanziert und durch Beiträge der Mitgliedstaaten ergänzt werden. Die EU sollte bereit sein, auf den Finanzierungsbedarf des APRM einzugehen und einen Teil seines Haushalts zu bestreiten, womit sie ein Zeichen für eine starke politische Unterstützung (die auch den Grundsatz der Eigenverantwortung achtet) für diesen Prozess setzen würde. Der Gemeinschaftsbeitrag sollte darauf abzielen, den Review-Prozess auf den drei oben genannten Ebenen zu finanzieren (unabhängig von der Unterstützung der Reformen in den Ländern durch die NRP).

    Was die afrikanischen Nicht-AKP-Länder betrifft, so basiert der Ansatz der Gemeinschaft auf der Europäischen Nachbarschaftspolitik (siehe Teil 3).

    2.4. Von der Gemeinschaftsebene zur europäischen Dimension

    Die Bedeutung, die die EU der Governance im Rahmen ihrer Politik für die Entwicklungszusammenarbeit einräumt, sollte sich niederschlagen 1) in einem harmonisierten politischen Ansatz auf europäischer Ebene und 2) in zusätzlichen koordinierten Hilfen für die Reformbemühungen der Partnerländer nach Maßgabe der erzielten Ergebnisse und der Glaubwürdigkeit der Verpflichtungen für die Zukunft.

    Entsprechend dem oben erwähnten Harmonisierungsprinzip kann die Umsetzung dieses Ansatzes nicht allein Aufgabe der Kommission sein. Es sollte auf eine Umsetzung auf EU-Ebene hingewirkt werden, was voraussetzt, dass die Analysen und der Dialog in den Partnerländern gemeinsam durchgeführt werden und dass im Rahmen einer gemeinsamen Programmierung gearbeitet wird. Diese Harmonisierungsbemühungen beschränken sich natürlich nicht auf die EU, sondern müssen mit allen im jeweiligen Land vertretenen Gebern und internationalen Organisationen gemeinsam unternommen werden.

    So sollte das Governance-Profil auf EU-Ebene gemeinsam erstellt werden und in den Ländern, in denen eine gemeinsame Programmierung vorgesehen ist, als Grundlage für die gemeinsame Analyse von Governance-Fragen dienen. Im Rahmen des Möglichen könnte dieses Profil auch von den Mitgliedstaaten in ihren bilateralen Beziehungen zu den AKP-Ländern genutzt werden.

    Was die Finanzhilfen betrifft, so sollte die EU ihre Hilfe für Reformen der Governance in den Ländern kollektiv erhöhen. Hier kämen mehrere Formeln in Betracht, die sich gegenseitig nicht unbedingt ausschließen:

    a) Aufstockung der bilateralen Programme und folglich der Mittelzuweisungen pro Land in koordinierter Weise zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten (gemeinsame Analyse, gemeinsame Kriterien).

    Darüber hinaus sollten die Kofinanzierungsformeln und/oder die Mehrgeber-Treuhandfonds, über die diese zusätzlichen Beträge für die Förderprogramme für Reformen mobilisiert werden, ausgebaut werden.

    b) Zusätzliche Beträge (aufgrund der Erhöhung der ODA), die zu den NRP hinzukämen und im Rahmen der von der Kommission verwalteten NRP ausgezahlt würden.

    Unabhängig von der gewählten Option würde über diese Erhöhungen sowohl zum Zeitpunkt der Länderzuweisungen als auch bei den (Halbzeit- oder Jahres-)Überprüfungen beschlossen.

    Auf regionaler und kontinentaler Ebene sollte die EU Beiträge zu Treuhandfonds in Betracht ziehen, um eine koordinierte Unterstützung von Governance-Mechanismen und -Initiativen, vor allem des oben beschriebenen APRM, zu erleichtern.

    3. DIALOG UND PROGRAMME IM RAHMEN DER ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN LÄNDERN UND REGIONEN

    Die Governance stellt auch in den Beziehungen zwischen der EU und anderen Regionen eine Priorität dar - sowohl im politischen Dialog als auch in der Programmierung der Hilfe. Die Konzepte für die demokratische Governance variieren je nach den Regionen und hängen von den jeweiligen Besonderheiten und der Geschichte ihrer Beziehungen zur EU ab, sind jedoch Teil eines ganzheitlichen Ansatzes, der alle Aspekte der Governance berücksichtigt. Beispiele hierfür sind die Nachbarschaftspolitik sowie die Beziehungen zu Lateinamerika und Asien, deren Besonderheiten weiter unten beschrieben werden.

    So existieren z.B. verschiedene Strukturen für einen privilegierten politischen Dialog über Menschenrechte[20]. Die Nutzung von Instrumenten mit Anreizcharakter wurde bereits mit den Mittelmeerpartnerländern erprobt, darunter auch mit den afrikanischen Nicht-AKP-Staaten. Die Nachbarschaftspolitik ist als integriertes Bündel von Anreizinstrumenten konzipiert, die darauf abzielen, Reformprozesse zu fördern und die Tragweite der Zusammenarbeit schrittweise auszudehnen. Was die Finanzhilfe im Rahmen der nächsten finanziellen Vorausschau anbelangt, so ist die Programmierung der Hilfe für die lateinamerikanischen und asiatischen Länder sowie die unter die ENP fallenden Länder bereits weit fortgeschritten. Sie erfolgt auf der Grundlage einer eingehenden Analyse der Lage in jedem Land unter politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten usw. Es gibt keine Vorabzuweisung von Hilfe für den Bereich der Governance; je nach Fall bildet die demokratische Governance einen Schwerpunktbereich oder einen Nichtschwerpunktbereich. Die Governance im Sinne einer verantwortungsvollen Staatsführung stellt im Übrigen ein horizontales Anliegen dar, das Einfluss auf den Kooperationsansatz in allen Bereichen hat.

    Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten kommt auf verschiedene Weise zum Tragen, nicht nur im Rahmen des institutionalisierten politischen Dialogs, sondern beispielsweise auch bei Wahlbeobachtungsmissionen der EU. Die Koordinierung wird während des Programmierungsprozesses gewährleistet und in der Projektfindungsphase fortgesetzt, vor allem in den „hoheitsrechtlichen“ Bereichen der Reform des Sicherheitssektors und der Judikative. Außerdem gibt es Vorkehrungen für die Koordinierung und Harmonisierung zwischen den Gebern, die bei allen Haushaltsstützungsprogrammen genutzt werden.

    3.1. Governance und Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)

    Die privilegierten Beziehungen zu den Nachbarländern der EU (die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen) stützen sich auf eine gegenseitige Verpflichtung zu gemeinsamen Werten, vor allem auf den Gebieten Rechtsstaatlichkeit, Good Governance, Achtung der Menschenrechte - vor allem der Minderheitenrechte und der grundlegenden Arbeitsnormen -, Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und Grundsätze der Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung. Welchen Ehrgeiz die EU in den Beziehungen zu ihren Nachbarn an den Tag legt, wird davon abhängen, inwiefern diese Werte tatsächlich geteilt werden. Voraussetzung ist beispielsweise, dass ein Assoziations- oder Partnerschaftsabkommen in Kraft ist.

    Die Prioritäten der Partnerländer werden in die gemeinsam verabschiedeten Aktionspläne aufgenommen. Die Governance im weiten Sinne steht im Mittelpunkt dieser Pläne, die sieben Kapitel umfassen und auf Folgendes abzielen:

    - Stärkung der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und der Korruptionsbekämpfung;

    - Entwicklung einer soliden Verwaltung der Wirtschaft nach Prinzipien der Marktwirtschaft und der Transparenz, sowie von Politiken, die aktiv auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung abzielen, einschließlich der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit und des Dialogs über Beschäftigung und Sozialpolitik ;

    - Einführung von Reformen auf dem Gebiet des Handels, des Binnenmarkts und der Rechtsreform, darunter in den Bereichen Wettbewerbspolitik, geistiges Eigentum, öffentliche Aufträge und Bekämpfung des Zollbetrugs;

    - Zusammenarbeit im steuerlichen Bereich, Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei und Grenzschutz mit dem Ziel der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -umgehung, der Geldwäsche und des Terrorismus;

    - Zusammenarbeit bei der Steuerung der Migrationsströme und bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels;

    - Einführung sektoraler Reformen (Verkehr, Energie, Informationsgesellschaft, Umwelt usw.) mit dem Ziel einer verbesserten Verwaltung dieser Bereiche und einer Veranlassung der Behörden zur Ablegung von Rechenschaft über ihre Entscheidungen gegenüber den Verwalteten;

    - Herstellung von Kontakten zwischen den Gemeinschaften, Entwicklung der Humanressourcen und Stärkung der Zivilgesellschaft.

    Solche Aktionspläne, die einen politischen Bezugsrahmen bieten und als Orientierungshilfe für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und anderer Geber dienen, werden derzeit in sieben Ländern umgesetzt, die unter die ENP fallen, und die Verabschiedung solcher Pläne für fünf weitere Länder ist im Gange. Ihre Umsetzung ist mit einem regelmäßigen Monitoring der Fortschritte verbunden, die in den verschiedenen Bereichen der Governance erzielt werden. Ein Dialog mit dem Partnerland wird im Rahmen der sektoralen Unterausschüsse (Demokratie und Menschenrechte, Rechtssystem, Wirtschaft und Handel usw.) geführt und die erzielten Fortschritte werden von den Assoziations- oder Partnerschaftsausschüssen geprüft. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fortschritte anhand der in den Aktionsplänen festgelegten Ziele und nicht anhand internationaler Indices bewertet werden.

    Die in den Länderstrategiepapieren vorgenommene Auswahl der prioritären Bereiche für die finanzielle Hilfe der EG stützt sich auf die Aktionspläne und zielt auf die Verbesserung der Governance im weiten Sinne ab: Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Verbesserung der Verwaltung der Wirtschaft und der einzelnen Sektoren, Stärkung des Justizsystems und Veranlassung der Behörden zur Ablegung von Rechenschaft über ihre Entscheidungen gegenüber den Bürgern. Kooperationsmechanismen wie Twinning, TAIEX und die Initiative SIGMA[21], die im Kontext der Erweiterung entwickelt wurden und die auf die unter die ENP fallenden Länder ausgeweitet wurden, sind vor allem auf den Bereich der Governance ausgerichtet und ermöglichen es unter anderem, die Mitgliedstaaten in Kooperationsmaßnahmen einzubeziehen und die Durchführung der Aktionspläne zu unterstützen.

    Eines der Kriterien für die Festlegung des Umfangs der finanziellen Unterstützung für die einzelnen Länder ist das Maß, in dem sie sich zu den in ihrem Aktionsplan vorgesehenen Reformen verpflichten und diese durchführen. Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission vom Mai 2003 über ein verstärktes Vorgehen der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratie in den Mittelmeerpartnerländern wurde 2006 eine „MEDA-Demokratiefazilität“ eingesetzt. Sie zielte darauf ab, die Partner zu unterstützen, die die bedeutendsten Fortschritte auf dem Gebiet der Demokratie und der Menschenrechte nachweisen konnten, und stellte eine Pilotetappe dar. Nun plant die Kommission im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine „ Governance-Fazilität “, die darauf abzielen soll, die politischen und wirtschaftlichen Reformen in allen unter diese Politik fallenden Ländern zu fördern. Die „Governance-Fazilität“ könnte in einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung für die Partnerländer bestehen, die große Fortschritte bei der Umsetzung der „Aktionspläne“ erzielt haben. In diesem Zusammenhang wird der APRM berücksichtigt.

    3.2. Lateinamerika

    Angesichts einer gemeinsamen Vergangenheit, gemeinsamer Werte und einer weitgehend geteilten Sichtweise der künftigen Herausforderungen nimmt die Governance in den privilegierten Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika naturgemäß eine wichtige Stellung ein. Dies kommt vor allem in den grundlegenden Zielen des sozialen Zusammenhalts und der regionalen Integration zum Ausdruck, die sich die Staatschefs der beiden Regionen auf den Gipfeltreffen von Guadalajara (2004) und Wien (2006) gesteckt haben. Beide Ziele beinhalten eine wichtige Governance-Komponente, der die Kommission im Übrigen in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament[22] besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat.

    Durch das Fortbestehen besonders krasser sozialer Ungleichheiten in den meisten lateinamerikanischen Ländern wird die demokratische Legitimität ausgehöhlt und die wirtschaftliche Leistung dieser aufstrebenden Volkswirtschaften beeinträchtigt. Ohne greifbare soziale Fortschritte wäre die Demokratieverdrossenheit, die in der Region aufkommt, ein Faktor politischer Instabilität, die wiederum der Governance schaden könnte. Der Kampf gegen Ausgrenzung und Diskriminierungen aller Art sowie die Beteiligung aller betroffenen Akteure an diesem Prozess müsste daher die Konsolidierung der Demokratie und der Governance ermöglichen. Bei der Verfolgung dieses Ziels möchte die Kommission das Streben nach sozialem Zusammenhalt auch weiterhin in alle Maßnahmen einbeziehen, die sie in Partnerschaft mit den lateinamerikanischen Ländern durchführt.

    Die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Good Governance ist Thema der verschiedenen politischen Dialoge zwischen der Europäischen Union und den lateinamerikanischen Ländern, nicht nur im Rahmen der mit Mexiko und Chile geschlossenen Assoziationsabkommen oder der mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft geschlossenen Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, sondern auch im Rahmen des Kooperationsabkommens mit dem Mercosur.

    In diesem Zusammenhang bemüht sich die EU auch, auf die Verankerung der demokratischen Institutionen und auf ihre Glaubwürdigkeit hinzuarbeiten, indem sie Wahlbeobachtungsmissionen entsendet, wenn die Umstände dies erfordern (Nicaragua, Mexiko, Bolivien, Venezuela usw.).

    Was die Zusammenarbeit betrifft, so will die Kommission in den meisten lateinamerikanischen Ländern eine Politik der aktiven Unterstützung für die Governance weiterverfolgen, indem sie die Modernisierung des Staats vor allem in folgenden Bereichen fördert: Repräsentation aller Bürger im politischen Leben, Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Förderung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern, Zugang zur Justiz, Stärkung der Judikative, Ausbau der Kapazitäten des Sicherheitssektors und Bindung dieses Sektors an den Rechtsstaat, Dezentralisierung und Good Governance, verantwortungsvolle Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Bekämpfung von Korruption und Straflosigkeit. Sektorale Haushaltsstützungsprogramme, die in vielen Ländern der Region bevorzugt werden, haben auch Nebenwirkungen auf die Good Governance (Erfordernis der Zuverlässigkeit der öffentlichen Ausgaben, Stärkung der Finanzverwaltungen, Umsetzung einer langfristig angelegten staatlichen Politik).

    Das Governance-Konzept variiert natürlich von Land zu Land: In den Beziehungen zu Kolumbien und zu den meisten mittelamerikanischen Staaten, die von Strukturschwächen und großen sozialen Ungleichheiten geprägt sind und zum großen Teil langjährige zivile Konflikte hinter sich haben, ist die Governance ein zentrales Thema. Unter solchen Voraussetzungen stellen die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Strukturen für den internen Dialog oder die interne Aussöhnung und die Förderung der partizipatorischen Demokratie wesentliche Achsen der Zusammenarbeit dar. In besser gefestigten Staaten wie Mexiko oder Brasilien hingegen erfolgt die Unterstützung der Governance mehr und mehr über einen Dialog und eine vertiefte Partnerschaft in einer Reihe von Bereichen von beiderseitigem Interesse, darunter dem der Staatsreform.

    Da die regionale Integration die Einführung und Achtung gemeinsamer Vorschriften und der völkerrechtlichen Rahmenregelungen voraussetzt, stellt sie ebenfalls einen wichtigen Vektor der Good Governance (vor allem im Wirtschafts- und Handelsbereich) und damit eine der Hauptachsen der Politik der Europäischen Kommission gegenüber Lateinamerika dar.

    3.3. Governance in Asien

    Mit mehr als der Hälfte der Weltbevölkerung und mehr als zwei Dritteln der Armen ist Asien von einer sehr großen politischen wie wirtschaftlichen und sozialen wie kulturellen Vielfalt geprägt, die sich in den sehr differenzierten Beziehungen zur EU widerspiegelt. Der politische Rahmen für die Zusammenarbeit der EU mit Asien fußt auf einem allgemeinen Engagement für die Unterstützung der Demokratie, der Good Governance und der Menschenrechte. Um diese Ziele voranzubringen, wird eine Palette von Instrumenten eingesetzt. Dazu zählen der politische Dialog sowie andere politische Initiativen zur Förderung der Menschenrechte: So enthalten alle mit Drittstaaten geschlossenen Abkommen Menschenrechtsklauseln. In bestimmten Ländern wurden im Rahmen der gemischten Ausschüsse mit der EG Arbeitsgruppen für Governance und Menschenrechte eingesetzt, um für einen echten politischen Dialog und eine Zusammenarbeit auf diesen Gebieten zu sorgen. Der Dialog bildet auch die Grundlage der Beziehungen zu China und Indien, den beiden am stärksten bevölkerten Ländern der Welt. Mit China werden - neben dem strukturierten politischen Dialog - mehr als zwanzig sektorale Dialoge geführt, die die Zusammenarbeit, die ökonomische Governance, den Binnenmarkt, Wissenschaft und Technologie, die Umwelt usw. betreffen. Mit Indien stehen neben den sektoralen Politikdialogen die Global Governance, die multilaterale Zusammenarbeit und Fragen des Friedens und der Sicherheit im Mittelpunkt der Dialoge. „IDEAS“[23] ist eine spezielle Initiative, die eine Zusammenarbeit mit Indien als aufstrebendem Geber ermöglicht und ebenfalls die Governance betrifft.

    Mit den Ländern Zentralasiens findet der politische Dialog sowohl auf regionaler als auch auf bilateraler Ebene statt (im Rahmen der verschiedenen Regelungen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, wenn die Länder diese ratifiziert haben, oder sonst eher ad hoc mit den Vertretern der EU vor Ort [für Turkmenistan und Tadschikistan]). Der Dialog über die demokratische Governance und die Menschenrechte wird im Fall Zentralasiens durch die Präsenz eines Sonderberichterstatters für die Region verstärkt. Mit den südostasiatischen Ländern hat die EU auch einen Dialog auf regionaler Ebene eingeführt: Die Governance ist Gegenstand der Zusammenarbeit mit den regionalen Einrichtungen wie dem ASEAN („ APRIS II“ - ASEAN Programme for Regional Integration Support) und des informellen Dialogs der ASEM (Asien-Europa-Treffen). Das Regionalforum ASEAN ermöglicht auch eine Förderung der trilateralen Zusammenarbeit.

    Bei der Programmierung der Zusammenarbeit im Zeitraum 2007-2013 werden Governance, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte für mehrere Länder einen Schwerpunktsektor darstellen, wobei ihre sehr unterschiedlichen Erfordernisse berücksichtigt werden. Einen Sonderfall stellt die Zusammenarbeit mit Afghanistan dar, sowohl aufgrund der Tragweite des Engagements der EU und der Bedeutung des multilateralen Rahmens als auch angesichts der enormen Herausforderungen an die demokratische Governance und die Übernahme von Eigenverantwortung durch das Land. Die demokratische Governance stellt auch ein wesentliches Element der Arbeit der EG in anderen Konfliktsituationen dar, vor allem in Indonesien (Aceh). Darüber hinaus wird die Governance ein Querschnittsthema bei allen Kooperationsmaßnahmen in den asiatischen Ländern sein, von China bis zum gemeinsamen Aktionsplan EU-Indien. In Zentralasien bildet die demokratische und die ökonomische Governance einen prioritären Sektor, der von der Unterstützung der Zivilgesellschaft bis hin zur Reform der Justiz und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen reicht.

    Die spezifischen Projekte im Bereich Governance und Aufbau demokratischer Institutionen spiegeln die große Verschiedenheit der Länder der Region wider. Als Beispiele seien die Reform und Unterstützung der Kapazitäten der öffentlichen Einrichtungen (Justiz, Strafvollzugsystem, Wahlorganisation), die Schaffung neuer demokratischer Institutionen (wie Menschenrechtskommissionen) oder der Auf- und Ausbau der lokalen Behörden genannt. In bestimmten Ländern sind neben einer direkteren Stärkung der demokratischen Prozesse - wobei besonderer Nachdruck auf die politischen Parteien und den Wahlprozess gelegt wird - Maßnahmen vorgesehen, die den Zugang schwächerer Gruppen, vor allem von Frauen, Kindern und Minderheiten, zur Justiz erleichtern. Der Ausbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft ist ein stetiger Gegenstand der Bemühungen, ob es sich um allgemeine Bildungs- und Informationskampagnen oder spezifische Kampagnen, z. B. gegen Kinderarbeit, handelt. Je nach Land ist eine Unterstützung der Verwaltungsreform, der soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen, einschließlich steuerlicher Transparenz, einer vernünftigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und einer Reform der Sozialversicherung, sowie spezifischer Antikorruptionsmaßnahmen vorgesehen.

    Die Verlagerung auf allgemeine oder sektorale Haushaltsstützungsprogramme entwickelt sich wie in anderen Regionen zu einem Mittel für die Stärkung der Governance und der Einrichtungen auf zentraler und dezentraler Ebene in den Ländern Asiens, einschließlich Zentralasiens. Diese Programme erfordern, dass bereits geeignete Voraussetzungen für die demokratische Kontrolle, die Finanzverwaltung und die institutionelle Entwicklung vorhanden sind und erhöhen gleichzeitig die Transparenz und die Verantwortung gegenüber den Beteiligten.

    Da es in der Region mehrere „ schwierige Partnerschaften “ gibt, spielen die thematischen Instrumente (vor allem die EIDHR), die ohne Zustimmung der Regierungen genutzt werden können, weiterhin eine sehr wichtige Rolle bei der Unterstützung der Initiativen der Zivilgesellschaft zur Förderung der Demokratisierung und der Menschenrechte. In diesen Fällen kann sich die EU auch auf Bezugspunkte für die Governance stützen, wie die OSZE-Verpflichtungen. Fragen der öffentlichen Verwaltung in Sektoren wie Wasser, die klimatischen Veränderungen unterliegen, können ebenfalls als Ausgangspunkte für einen Dialog über die Governance dienen, wie es der Fall auf der Konferenz EU-Zentralasien im April 2006 in Alma Alta war.

    Schlussfolgerungen

    Nur ein konzertiertes Vorgehen ermöglicht der Europäischen Union, sich in der internationalen Debatte über die Governance Gehör zu verschaffen. Die EU muss sich eine zentrale Thematik in der Entwicklungszusammenarbeit zueigen machen, indem sie folgende Grundsätze vertritt:

    - Die Governance und der Kapazitätsaufbau müssen zwar eine strategische Stellung auf der Agenda der Entwicklungszusammenarbeit einnehmen, prioritäre Zielsetzungen der Entwicklungspolitik der EU, wie sie auch im Europäischen Konsens festgelegt wurden, bleiben jedoch die Armutsminderung und die übrigen Millenniums-Entwicklungsziele. Die Good Governance stellt zum einen ein ergänzendes Ziel dar und ist zum anderen ein Instrument für die Verwirklichung dieser prioritären Ziele.

    - Die EU stützt sich bei ihrem Konzept auf eine breit gefasste Definition der Governance, angelegt als langfristiger Prozess, der auf den universellen Zielen und Grundsätzen sowie den gemeinsamen Bestrebungen basiert, die in Bezug auf die hoheitsrechtlichen Funktionen und sämtlichen Interventionsbereiche des Staats sowie in der Interaktion zwischen den öffentlichen Einrichtungen und den Bürgern verfolgt werden müssen. Die demokratische Governance fördert die Bekräftigung der Rechte aller Bürger - von Männern wie Frauen - und lässt sich folglich nicht allein auf die Korruptionsbekämpfung reduzieren.

    - Die demokratische Governance muss ganzheitlich angegangen werden, indem alle ihre Dimensionen (politisch, wirtschaftlich, sozial, kulturell, umweltbezogen) einbezogen werden. Die demokratischen Governance-Prozesse können durch den Dialog wirksamer als durch Sanktionen und Konditionalitäten unterstützt werden.

    - Die Eigenverantwortung der Partnerländer für die Reformen und ein auf den Dialog gegründeter Ansatz, der sowohl die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus als auch die Prävention der Fragilität der Staaten umfasst, werden die demokratischen Governance-Prozesse stärken und zur Legitimierung der Institutionen gegenüber den Bürgern beitragen.

    Um die Wirksamkeit der Unterstützung für die Governance zu erhöhen und die Entwicklung einer demokratischen Governance in harmonisierter Weise zu fördern, müssen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sich über die Vorgehensweise in diesem Bereich einigen:

    - Der Dialog mit jedem der Partnerländer über die Reformen auf dem Gebiet der Governance sollte von der Kommission und den vor Ort vertretenen Mitgliedstaaten gemeinsam geführt werden. Dieser Dialog sollte zu kohärenten Ansätzen für die Programmierung der Hilfe und für die Koordinierung der Unterstützung für die Reformprogramme der Regierungen führen.

    - Mit der Initiative „Governance für die AKP-Länder und Afrika“ schafft die EU einen neuen Anreizmechanismus, der es den Partnerländern ermöglichen wird, nach Maßgabe ihrer Verpflichtungen im Governance-Bereich zusätzliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck wird eine Anreiz-Reserve von rund 3 Mrd. EUR gebildet. Die EU wird außerdem den afrikanischen Peer-Review-Mechanismus politisch wie finanziell unterstützen, wobei sie der Eigenverantwortung der afrikanischen Länder für den Prozess vollauf Rechnung trägt.

    Dieser Beitrag zur Ausarbeitung eines gemeinsamen Konzepts der Europäischen Union für Fragen der demokratischen Governance muss in einem größeren Zusammenhang gesehen werden, nämlich vor dem Hintergrund der Außenpolitik der EU, der Förderung von Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung sowie unter dem Blickwinkel der voraussichtlichen erheblichen Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe und der Entschlossenheit zur Gewährleistung der Wirksamkeit der Hilfe, die eine Vertiefung der Debatte über die Governance in der Entwicklungszusammenarbeit mehr als hinreichend rechtfertigen.

    [1] KOM(2003) 615 „Governance in Entwicklungsländern“. Governance bezieht sich auf die Fähigkeit des Staates, im Dienst seiner Bürger zu handeln. „Governance“ bezieht sich auf die Regeln, Verfahren und das Verhalten, über die in einer Gesellschaft Interessen artikuliert, Ressourcen verwaltet werden und Macht ausgeübt wird. In diesem Zusammenhang geht es hauptsächlich um die Frage, wie die öffentliche Ämter ausgeübt, öffentliche Ressourcen verwaltet und öffentliche Regulierungsbefugnisse wahrgenommen werden. Sie lässt sich beschreiben als Grundmaß an Stabilität und Leistungsfähigkeit innerhalb einer Gesellschaft. In dem Maße, in dem die Konzepte Menschenrechte, Demokratisierung und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Zivilgesellschaft, Dezentralisierung und effiziente öffentliche Verwaltung im Zuge der Weiterentwicklung der Gesellschaft zu einem komplexeren politischen System an Bedeutung und Relevanz gewinnen, entwickelt sich „Governance“ zu „Good Governance“.

    [2] Siehe Folgenbewertung SEK(2006) 1021.

    [3] Diese Grundsätze wurden von der internationalen Gemeinschaft durch die Annahme einer Vielzahl internationaler Übereinkünfte und Normen festgelegt.

    [4] Im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik wird das „Mainstreaming“ der Governance, der Demokratie und der Menschenrechte als Grundsatz festgelegt.

    [5] SEK(2006) 1020.

    [6] Leitlinien der Europäischen Union für Dialoge im Bereich der Menschenrechte, angenommen vom Rat im Dezember 2004 (Dok. 15810/1/04). Strukturierte Dialoge (mit China und dem Iran), Dialoge auf der Grundlage des Cotonou-Abkommens (Artikel 8, 96 und 97), der Assoziationsabkommen mit den Mittelmeerländern und der Handels- und Kooperationsabkommen (z.B. Philippinen, Länder des Kaukasus und Zentralasiens), Dialoge im Rahmen von Ad-hoc-Beschlüssen (z.B. Russland, Vietnam, Pakistan, Indien).

    [7] Das im Arbeitspapier beschriebene Projekt METAGORA veranschaulicht diesen Prozess.

    [8] Der Dialog über die wesentlichen Elemente des Cotonou-Abkommens wird in Anhang 1 des Arbeitspapiers beschrieben.

    [9] Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 11. April 2006.

    [10] BRICS: Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika.

    [11] Siehe vor allem das Dokument des DAC „Options for differentiated engagement with non-DAC donors“, DCD/DAC(2006)31/rev1.

    [12] Das Gesamtbudget des 10. EEF beläuft sich auf 22,6 Mrd. EUR für den Zeitraum 2008-2013.

    [13] SEK(2006) 1020, Anhang 2.

    [14] Insbesondere die vom World Bank Institute seit 1996 für 204 Länder zugrunde gelegten Governance-Indikatoren.

    [15] Für nähere Angaben zu den Programmen und Projekten, Evaluierungen und Berichten über die Umsetzung der gemeinschaftlichen Entwicklungshilfe siehe:http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/index_en.htmhttp://europa.eu.int/comm/europeaid/evaluation/index.htmhttp://europa.eu.int/comm/europeaid/reports/index_en.htm

    [16] „Die EU und Afrika: Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft“ Rat der EU - Dok. 15961/05 – 19.12.2005.

    [17] Eine Partnerschaft zwischen der EU und der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung - KOM (2006) 86 vom 2.3.2006.

    [18] Die Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln - Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft - KOM(2006) 248 vom 29.5.2006.

    [19] „Die EU und Afrika: Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft“ Rat der EU - Dok. 15961/05 – 19.12.2005.

    [20] Siehe Fußnote 8.

    [21] Siehe http://ec.europa.eu/comm/enlargement/institution_building/twinning_en.htm;http://taiex.cec.eu.int; http://www.sigmaweb.org

    [22] „Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika“ - KOM(2005) 636 vom 8.12.2005.

    [23] Indian Development and Economic Assistance Scheme.

    Top