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Document 32021D0030

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/30 des Rates vom 15. Januar 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    ABl. L 12I vom 15.1.2021, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/30/oj

    15.1.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    LI 12/3


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/30 DES RATES

    vom 15. Januar 2021

    zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht seiner jüngsten Ernennung zum Außenminister sollte Faisal MEKDAD in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden.

    (3)

    Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 15. Januar 2021.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    A. P. ZACARIAS


    (1)  ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.


    ANHANG

    Der folgende Eintrag wird in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „311.

    Faisal MEKDAD

    (alias Fayçal, al-Mekdad, Meqdad, al-Meqdad)

    (فيصل المقداد)

    Geburtsdatum: 1954;

    Geburtsort: Ghasm, Gouvernement Daraa, Syrien;

    Geschlecht: männlich

    Außenminister. Im November 2020 ernannt.

    Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    15.1.2021“


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