This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32018D0945
Commission Implementing Decision (EU) 2018/945 of 22 June 2018 on the communicable diseases and related special health issues to be covered by epidemiological surveillance as well as relevant case definitions (Text with EEA relevance.)
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 der Kommission vom 22. Juni 2018 über die durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie über die entsprechenden Falldefinitionen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 der Kommission vom 22. Juni 2018 über die durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie über die entsprechenden Falldefinitionen (Text von Bedeutung für den EWR.)
C/2018/3868
ABl. L 170 vom 6.7.2018, p. 1–74
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Repeal | 32000D0096 | 26/07/2018 | |||
Repeal | 32002D0253 | 26/07/2018 | |||
Implicit repeal | 32003D0542 | 26/07/2018 | |||
Implicit repeal | 32007D0875 | 26/07/2018 | |||
Implicit repeal | 32008D0426 | 26/07/2018 | |||
Implicit repeal | 32009D0312 | 26/07/2018 | |||
Implicit repeal | 32009D0539 | 26/07/2018 | |||
Implicit repeal | 32009D0540 | 26/07/2018 | |||
Implicit repeal | 32012D0492 | 26/07/2018 | |||
Implicit repeal | 32012D0506 | 26/07/2018 |
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Corrected by | 32018D0945R(01) | (IT) |
6.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 170/1 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/945 DER KOMMISSION
vom 22. Juni 2018
über die durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie über die entsprechenden Falldefinitionen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a und b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wurde mit der Entscheidung 2000/96/EG der Kommission (3) eine Liste der übertragbaren Krankheiten und besonderen Gesundheitsrisiken erstellt, die durch epidemiologische Überwachung im Gemeinschaftsnetz erfasst werden sollen. |
(2) |
Mit der Entscheidung 2002/253/EG der Kommission (4) wurden Falldefinitionen für die Meldung der in der Entscheidung 2000/96/EG aufgeführten übertragbaren Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz festgelegt. |
(3) |
Der Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU enthält die Kriterien für die Auswahl der durch die epidemiologische Überwachung im Rahmen des Netzes zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken. |
(4) |
Die mit der Entscheidung 2000/96/EG aufgestellte Liste der übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sollte aktualisiert werden, um den Entwicklungen hinsichtlich Inzidenz und Prävalenz und den Bedürfnissen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und um die Übereinstimmung mit den Kriterien im Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU zu gewährleisten. |
(5) |
Bei der Aktualisierung der Liste der Falldefinitionen sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen von Kriterien und Verfahren bei der Labordiagnose einbezogen werden. |
(6) |
Sowohl die Liste der Krankheiten als auch die Liste der Falldefinitionen werden an die in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme in der 10. Überarbeitung (ICD-10) verwendete Nomenklatur der Weltgesundheitsorganisation angepasst. |
(7) |
In die aktualisierte Liste der Krankheiten sollten folgende die öffentliche Gesundheit bedrohenden neuen oder aktuell wieder neu aufgetretenen übertragbaren Krankheiten aufgenommen werden, wobei die Kriterien gemäß dem Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU für die Auswahl der durch die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten oder damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken zu befolgen sind:
|
(8) |
Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (im Folgenden „ECDC“) im Auftrag der Kommission bei der Ausarbeitung der Falldefinitionen für Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Neuroborreliose und Zikafieber, bei der Überarbeitung der Falldefinitionen für mehrere andere Krankheiten (6) sowie bei der Überarbeitung der Falldefinitionen im Zusammenhang mit bestimmten Krankenhausinfektionen und mit antimikrobiellen Resistenzen (7) wissenschaftliche Unterstützung geleistet. Die Falldefinitionen sollten daher entsprechend geändert werden. |
(9) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 18 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU eingesetzten Ausschusses für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren. |
(10) |
Folglich sollten die Entscheidungen 2000/96/EG und 2002/253/EG durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Anhang I sind die über das Netz für die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken aufgeführt.
Artikel 2
Bei der Übermittlung von Daten für die epidemiologische Überwachung der in Anhang I aufgeführten übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken verwenden die Mitgliedstaaten die Falldefinitionen gemäß Anhang II.
Artikel 3
Die Entscheidungen 2000/96/EG und 2002/253/EG werden aufgehoben. Bezugnahmen auf diese Entscheidungen gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 22. Juni 2018
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1.
(2) Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft (ABl. L 268 vom 3.10.1998, S. 1).
(3) Entscheidung 2000/96/EG der Kommission vom 22. Dezember 1999 betreffend die von dem Gemeinschaftsnetz nach und nach zu erfassenden übertragbaren Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 28 vom 3.2.2000, S. 50).
(4) Entscheidung 2002/253/EG der Kommission vom 19. März 2002 zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 86 vom 3.4.2002, S. 44).
(5) Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1).
(6) Botulismus, Brucellose, Enteritis durch Campylobacter, Giardiasis, Gonokokkeninfektionen, Listeriose, Röteln, Salmonellenenteritis, Infektion durch shigatoxin-/verocytotoxinbildende E. coli, Shigellose, Syphilis und Syphilis connata, Tetanus, Tuberkulose, Typhus abdominalis und Paratyphus, Keuchhusten, Enteritis durch Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis und nosokomiale Infektionen.
(7) Allgemeiner Art und insbesondere Enteritis durch Campylobacter, Gonokokkeninfektionen, Salmonellenenteritis, Shigellose, Tuberkulose und Sepsis durch bestimmte Pathogene, insbesondere Staphylococcus aureus (Empfindlichkeit gegenüber Methicillin und anderen gegen Staphylokokken wirksamen Beta-Lactamen), Enterococcus faecium und Enterococcus faecalis (Empfindlichkeit gegenüber Glycopeptiden), Klebsiella pneumoniae und Escherichia coli (Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen und Colistin in carbapenemresistenten Isolaten) sowie Pseudomonas aeruginosa und Acinetobacter species (Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen).
ANHANG I
Übertragbare Krankheiten und damit zusammenhängende besondere Gesundheitsrisiken, die vom Netz für die epidemiologische Überwachung erfasst werden sollen
1. KRANKHEITEN
|
Milzbrand |
|
Botulismus |
|
Brucellose |
|
Enteritis durch Campylobacter |
|
Chikungunya-Viruskrankheit |
|
Chlamydieninfektionen, einschließlich Lymphogranuloma venereum (LGV) durch Chlamydien |
|
Cholera |
|
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit |
|
Kryptosporidiose |
|
Dengue |
|
Diphtherie |
|
Echinokokkose |
|
Giardiasis [Lambliasis] |
|
Gonokokkeninfektion |
|
Infektion durch Haemophilus influenzae, invasive Erkrankung |
|
Akute Virushepatitis A |
|
Hepatitis B |
|
Hepatitis C |
|
Humane Immundefizienz-Virusinfektion (HIV) und Erworbenes Immundefektsyndrom (Aids) |
|
Grippe |
|
Grippe A/H5N1 |
|
Legionellose |
|
Leptospirose |
|
Listeriose |
|
Lyme-Neuroborreliose |
|
Malaria |
|
Masern |
|
Meningokokkeninfektion, invasive Krankheit |
|
Mumps |
|
Keuchhusten |
|
Pest |
|
Infektion durch Streptococcus pneumoniae, invasive Krankheit |
|
Akute Poliomyelitis |
|
Q-Fieber |
|
Tollwut |
|
Röteln |
|
Rötelnembryopathie |
|
Salmonellenenteritis |
|
Schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS) |
|
Infektion durch shigatoxin-/verocytotoxinbildende E. coli (STEC/VTEC), einschließlich hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) |
|
Shigellose |
|
Pocken |
|
Syphilis |
|
Syphilis connata |
|
Tetanus |
|
Virusenzephalitis, durch Zecken übertragen |
|
Angeborene Toxoplasmose |
|
Trichinellose |
|
Tuberkulose |
|
Tularämie |
|
Typhus abdominalis und Paratyphus |
|
Hämorrhagische Viruskrankheiten (VHF) |
|
West-Nil-Virusinfektion |
|
Gelbfieber |
|
Enteritis durch Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis |
|
Zika-Viruskrankheit |
|
Angeborene Zika-Viruskrankheit |
2. BESONDERE GESUNDHEITSRISIKEN
2.1. |
Nosokomiale Infektionen |
2.2. |
Antimikrobielle Resistenz |
ANHANG II
1. ERLÄUTERUNG DER IN DER FALLDEFINITION UND -KLASSIFIZIERUNG VERWENDETEN ABSCHNITTE
KLINISCHE KRITERIEN
Die klinischen Kriterien sollten gemeinsame und relevante Anzeichen und Symptome der Erkrankung umfassen, die entweder allein oder in Kombination mit anderen ein klares oder bezeichnendes klinisches Bild der Erkrankung darstellen. Sie liefern eine allgemeine Beschreibung des klinischen Bilds der Erkrankung und umfassen nicht unbedingt alle für die klinische Diagnose der Krankheit erforderlichen Merkmale.
LABORKRITERIEN
Die Laborkriterien sind ein Verzeichnis von Laborverfahren, die eingesetzt werden, um einen Fall zu bestätigen. In der Regel genügt einer der aufgeführten Tests, um den Fall zu bestätigen. Erfordert die Laborbestätigung eine Kombination mehrerer Verfahren, so ist dies angegeben. Welche Art von Proben für die Labortests zu entnehmen sind, wird nur angegeben, wenn lediglich bestimmte Arten von Proben für die Bestätigung der Diagnose als relevant gelten. In einigen anerkannten Ausnahmefällen sind auch Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle angegeben. Diese Laborkriterien bestehen aus einem Verzeichnis von Laborverfahren, das genutzt werden kann, um die Diagnose eines Falls zu untermauern, nicht aber, um sie zu bestätigen.
EPIDEMIOLOGISCHE KRITERIEN UND EPIDEMIOLOGISCHE ZUSAMMENHÄNGE
Die epidemiologischen Kriterien gelten als erfüllt, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang festgestellt werden kann.
Ein epidemiologischer Zusammenhang während der Inkubationszeit entspricht einer der folgenden sechs Definitionen:
— Übertragung von Mensch zu Mensch: Eine Person hatte mit einem im Labor bestätigten Fall auf eine Art und Weise Kontakt, dass es die Möglichkeit der Ansteckung gegeben hat.
— Übertragung vom Tier auf den Menschen: Eine Person hatte mit einem Tier, bei dem im Labor eine Infektion/Besiedlung bestätigt wurde, auf eine Art und Weise Kontakt, dass es die Möglichkeit der Ansteckung gegeben hat.
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle: Eine Person war gegenüber der gleichen Infektionsquelle oder dem gleichen Infektionsträger wie ein Mensch mit bestätigter Infektion exponiert.
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser: Eine Person hat ein Lebensmittel oder Trinkwasser aufgenommen, dessen Kontamination im Labor bestätigt wurde, bzw. eine Person hat potenziell kontaminierte Erzeugnisse eines Tieres verzehrt, für dessen Infektion/Besiedlung eine Laborbestätigung vorliegt.
— Umweltexposition: Eine Person hat in kontaminiertem Wasser gebadet oder ist mit einer Kontaminationsquelle in der Umwelt in Berührung gekommen, für deren Kontamination eine Laborbestätigung vorliegt.
— Laborexposition: Eine Person hat in einem Labor gearbeitet, in dem eine Exposition möglich ist.
Ein epidemiologischer Zusammenhang kann zwischen einer Person und einem bestätigten Fall angenommen werden, wenn mindestens für einen Fall der Übertragungskette eine Laborbestätigung vorliegt. Im Falle eines Ausbruchs von fäkal-oralen oder aerogenen Infektionen muss die Übertragungskette nicht unbedingt festgestellt werden, um einen epidemiologischen Zusammenhang bei einem Fall anzunehmen.
Die Übertragung kann auf einem oder mehreren der folgenden Wege geschehen:
— |
Aerogen: durch Tröpfcheninfektion von einer infizierten Person über Aerosole in der Luft auf die Schleimhäute durch Husten, Spucken, Singen oder Sprechen oder durch die Verteilung mikrobieller Aerosole in der Luft, die von anderen eingeatmet wird; |
— |
Kontakt: durch direkten Kontakt mit einer infizierten Person (fäkal-oral, durch Tröpfchen, Hautkontakt oder sexuellen Kontakt) oder mit einem Tier (z. B. durch Biss oder Berührung) oder durch indirekten Kontakt mit infizierten Materialien oder Gegenständen (Infektionsträger, Körperflüssigkeiten, Blut); |
— |
vertikal: von der Mutter auf das Kind, oft in utero, oder als Ergebnis eines zufälligen perinatalen Austauschs von Körperflüssigkeiten; |
— |
Vektorübertragung: indirekte Übertragung durch infizierte Mücken, Milben, Fliegen und andere Insekten, die durch Bisse Krankheiten auf den Menschen übertragen; |
— |
Lebensmittel oder Wasser: Aufnahme von potenziell kontaminierten Lebensmitteln oder potenziell kontaminiertem Trinkwasser. |
FALLKLASSIFIZIERUNG
Die Fälle sind als „möglich“, „wahrscheinlich“ und „bestätigt“ klassifiziert. Die Inkubationszeiten für Erkrankungen werden in den Zusatzinformationen angegeben, um die Beurteilung eines epidemiologischen Zusammenhangs zu erleichtern.
MÖGLICHER FALL
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als möglicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall, der die in der Falldefinition beschriebenen klinischen Kriterien erfüllt, ohne epidemiologische Anzeichen oder Laboranzeichen für die betreffende Erkrankung aufzuweisen. Die Definition eines möglichen Falls hat hohe Sensitivität und geringe Spezifität. Sie ermöglicht in den meisten Fällen den Nachweis, schließt aber auch einige falsch positive Fälle ein.
WAHRSCHEINLICHER FALL
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als wahrscheinlicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall mit klinischen Kriterien und einem epidemiologischen Zusammenhang wie in der Falldefinition beschrieben. Labortests für wahrscheinliche Fälle sind nur für einige Erkrankungen angegeben.
BESTÄTIGTER FALL
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als bestätigter Fall klassifiziert ist. Für bestätigte Fälle liegt eine Laborbestätigung vor; sie können die klinischen Kriterien, wie in der Falldefinition beschrieben, erfüllen oder nicht. Die Definition eines Falls als bestätigt ist hoch spezifisch und weniger sensitiv; deshalb wird es sich bei den meisten erfassten Fällen um tatsächliche Fälle handeln, wenn auch einige tatsächliche Fälle nicht erfasst werden.
Die klinischen Kriterien einiger Erkrankungen lassen unberücksichtigt, dass viele der akuten Fälle asymptomatisch sind (z. B. Hepatitis A, B und C, Campylobacteriose, Salmonellose), obwohl diese Fälle für das Gesundheitswesen auf einzelstaatlicher Ebene durchaus von Bedeutung sein können.
Die bestätigten Fälle lassen sich einer der drei nachstehend aufgeführten Unterkategorien zuordnen. Sie werden bei der Datenanalyse anhand der im Zusammenhang mit der Fallinformation erhobenen Variablen in eine dieser Unterkategorien eingeteilt.
IM LABOR BESTÄTIGTER FALL MIT KLINISCHEN KRITERIEN
Der Fall erfüllt die Laborkriterien zur Fallbestätigung und die klinischen Kriterien, die in der Falldefinition genannt sind.
IM LABOR BESTÄTIGTER FALL MIT UNBEKANNTEN KLINISCHEN KRITERIEN
Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, es liegen jedoch keine Informationen über die klinischen Kriterien vor (z. B. nur Laborbericht).
IM LABOR BESTÄTIGTER FALL OHNE KLINISCHE KRITERIEN
Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, nicht aber die klinischen Kriterien der Falldefinition, oder er ist asymptomatisch.
Anmerkung: Bei einigen der zu überwachenden Zustände folgt die Struktur der Falldefinition nicht dem typischen Muster, etwa bei der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, bei den nosokomialen Infektionen und bei den antimikrobiellen Resistenzen.
2. LISTE DER ABKÜRZUNGEN
1. AFP: Akute schlaffe Parese
2. Aids: Erworbenes Immundefektsyndrom
3. AMR: Antimikrobielle Resistenz
4. anti-HBc: Antikörper gegen das HBc-Antigen
5. anti-HCV: Hepatitis-C-Virus-spezifischer Antikörper
6. ARI: Akute Atemwegsinfektion
7. BAL: Bronchoalveoläre Lavage
8. BCG: Bacille de Calmette et Guérin
9. BJ: Knochen- und Gelenkinfektionen
10. BJ-BONE: Osteomyelitis
11. BJ-DISC: Infektion im Bereich der Bandscheibe
12. BJ-JNT: Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion
13. BoNT: Botulinum-Neurotoxin
14. BSI: Sepsis
15. C-CVC: zentraler Venenkatheter
16. CDAD: Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhöe
17. KBE (Synonym CFU, colony-forming unit): koloniebildende Einheit.
18. CJD: Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
19. CMV: Zytomegalie-Virus
20. CNRL: EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen
21. CNS: Zentrales Nervensystem
22. CNS-IC: Zentrales Nervensystem — intrakranielle Infektion
23. CNS-MEN: Zentrales Nervensystem — Meningitis oder Ventrikulitis
24. CNS-SA: Zentrales Nervensystem — Spinalabszess ohne Meningitis
25. C-PVC: peripherer Venenkatheter
26. CRI: Katheterinfektion
27. CRS: Rötelnembryopathie
28. CRT: Rekapillarisierungszeit
29. CSF: Liquor cerebrospinalis
30. CT scan: Computer-Tomografie
31. CVS: Infektionen des kardiovaskulären Systems
32. CVS-CARD: Infektion des kardiovaskulären Systems — Myokarditis oder Perikarditis
33. CVS-ENDO: Infektion des kardiovaskulären Systems — Endokarditis
34. CVS-MED: Infektion des kardiovaskulären Systems — Mediastinitis
35. CVS-VASC: Infektion des kardiovaskulären Systems — Arterien- oder Veneninfektion
36. DFA: direkte Immunfluoreszenz
37. DFA-TP: Untersuchung auf Treponema pallidum mit direkter Immunfluoreszenz
38. DNA: Desoxyribonukleinsäure
39. DPA: bronchoskopisch gewonnenes Sekret
40. EARS-Net: Europäisches Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe
41. ECDC: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
42. ECOFFs: epidemiologische Grenzwerte
43. EEG: Elektroenzephalografie
44. EENT: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen
45. EENT-CONJ: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Konjunktivitis
46. EENT-EAR: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Ohr und Mastoid
47. EENT-EYE: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — sonstige Augeninfektionen, ausgenommen Konjunktivitis
48. EENT-ORAL: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Mundrauminfektion (Mund, Zunge oder Gaumen)
49. EENT-SINU: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Sinusitis
50. EENT-UR: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Infektion der oberen Atemwege (Pharyngitis, Laryngitis, Epiglottitis)
51. EFNS: European Federation of Neurological Societies
52. EIA: Enzym-Immunassay
53. ELISA: enzymatisches Immunadsorptionsverfahren
54. EM: Elektronenmikroskopie
55. EUCAST: Europäischer Ausschuss für die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit
56. FAMA: fluorescent antibody to membrane antigen
57. FTA-abs: fluorescent treponemal antibody absorption
58. FUO: Fieber unklarer Genese
59. GI: Infektionen des Gastrointestinalsystems
60. GI-CDI: Infektion des Gastrointestinalsystems — Clostridium-difficile-Infektion
61. GI-GE: Infektion des Gastrointestinalsystems — Gastroenteritis (ausgenommen CDI)
62. GI-GIT: Infektion des Gastrointestinaltraktes (Ösophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm und Rektum), ausgenommen Gastroenteritis und Appendizitis
63. GI-HEP: Infektion des Gastrointestinalsystems — Hepatitis
64. GI-IAB: intraabdominale Infektionen, die nicht anderweitig beschrieben sind, einschließlich Gallenblase, Gallengänge, Leber (ausgenommen Virushepatitis), Milz, Pankreas, Peritoneum, subphrenischer oder subdiaphragmatischer Raum oder sonstiges intraabdominales Gewebe oder nicht anderweitig angegebener Bereich
65. HAI: Krankenhausinfektionen
66. HbeAg: Hepatitis-B-e-Antigen
67. HbsAg: Oberflächenantigen der Hepatitis B
68. HBV-DNA: Hepatitis-B-Nukleinsäure
69. HCV-core: Kernantigen des Hepatitis-C-Virus
70. HCV-RNA: Hepatitis-C-Nukleinsäure
71. HIV: Humanes Immundefizienz-Virus
72. HUS: hämolytisch-urämisches Syndrom
73. IAP: intubationsassoziierte Pneumonie
74. IFA: indirekte Immunfluoreszenz
75. IgG: Immunglobulin G
76. IgM: Immunglobulin M
77. ILI: grippeähnliche Erkrankung
78. LGV: Lymphogranuloma (venereum)
79. LPS: Lipopolysaccharide
80. LRI: Infektionen der unteren Atemwege mit Ausnahme der Pneumonie
81. LRI-BRON: Bronchitis, Tracheobronchitis, Bronchiolitis, Tracheitis, ohne Anzeichen einer Pneumonie
82. TBE: von Zecken übertragene Enzephalitis
3. FALLDEFINITIONEN FÜR ÜBERTRAGBARE KRANKHEITEN
3.1. ANTHRAX (MILZBRAND)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
|
Hautmilzbrand Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
|
|
Gastrointestinalmilzbrand
UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
|
|
Lungenmilzbrand
UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
|
|
Meningitis/Meningoenzephalitis-Milzbrand
UND mindestens einer der folgenden drei Symptome:
|
|
Septikämischer Milzbrand |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung des Bacillus anthracis aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Bacillus anthracis in einer klinischen Probe. |
Ein positiver Nasenabstrich ohne klinische Symptome trägt nicht zur Bestätigung der Falldiagnose bei.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.2. BOTULISMUS
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
|
Lebensmittel- und Wundbotulismus Mindestens einer der beiden folgenden Befunde:
|
|
Botulismus bei Kleinkindern Jedes Kleinkind mit mindestens einem der folgenden sechs Symptome:
|
Die gewöhnlich bei Kleinkindern (unter 12 Monaten) auftretende Form des Botulismus kann auch bei Kindern im Alter über 12 Monaten und gelegentlich bei Erwachsenen mit veränderter gastrointestinaler Anatomie und Mikroflora vorkommen.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von BoNT-bildenden Clostridien (z. B. Clostridium botulinum, C. baratii, C. butyricum) bei Kinderbotulismus (Stuhl) oder Wundbotulismus (Wunde); |
— |
Nachweis von Botulinum-Neurotoxinen in einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Genen, die Botulinum-Neurotoxine codieren, in einer klinischen Probe. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (z. B. Lebensmittel, Injektionsnadeln oder andere Utensilien); |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
3.3. BRUCELLOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND mindestens einer der folgenden sieben Symptome:
— |
Schweißausbrüche (profus, übelriechend, vor allem nachts); |
— |
Schüttelfrost, |
— |
Arthralgie; |
— |
Schwächegefühl; |
— |
Depression; |
— |
Kopfschmerzen, |
— |
Anorexie. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von humanpathogenen Brucella spp. aus einer klinischen Probe; |
— |
Antikörperreaktion, spezifisch für humanpathogene Brucella (Standard-Agglutinationstest, Komplementbindung, ELISA); |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von humanpathogenen Brucella spp. in einer klinischen Probe. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Exposition gegenüber Erzeugnissen von einem kontaminierten Tier (Milch oder Milcherzeugnisse); |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen (kontaminierte Sekrete oder Organe, z. B. Vaginalsekret, Plazenta); |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Laborexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.4. ENTERITIS DURCH CAMPYLOBACTER
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— |
Durchfall, |
— |
Bauchschmerzen, |
— |
Fieber. |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung von humanpathogenen Campylobacter spp. aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Campylobacter spp. in einer klinischen Probe. |
Anmerkung: Die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Campylobacter spp. sollte bei einem repräsentativen Teilsatz an Isolaten vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Umweltexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im EU-Protokoll für die harmonisierte Überwachung der Antibiotikaresistenz in Humanisolaten von Salmonella und Campylobacter festgehalten sind (1).
3.5. CHIKUNGUNYA-VIRUSKRANKHEIT
Klinische Kriterien (2)
— |
Fieber |
Laborkriterien (3)
A. Wahrscheinlicher Fall
— |
Nachweis Chikungunya-spezifischer IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe. |
B. Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung des Chikungunyavirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Chikungunyavirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis Chikungunya-spezifischer IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe UND Bestätigung durch Neutralisierung; |
— |
Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titer Chikungunya-spezifischer Antikörper in gepaarten Serumproben. |
Epidemiologische Kriterien
Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung von Chikungunya dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. |
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.6. CHLAMYDIENINFEKTIONEN, EINSCHLIESSLICH LYMPHOGRANULOMA (VENEREUM) (LGV) DURCH CHLAMYDIEN
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
|
Sonstige Chlamydienkrankheiten
|
|
LGV Mindestens einer der folgenden fünf Befunde:
|
Laborkriterien
Sonstige Chlamydienkrankheiten
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von Chlamydia trachomatis aus einer Probe des Analgenitaltrakts oder der Augenbindehaut; |
— |
Nachweis von Chlamydia trachomatis durch DFA-Test in einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Chlamydia trachomatis in einer klinischen Probe. |
LGV
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung von Chlamydia trachomatis aus einer Probe des Analgenitaltrakts oder der Augenbindehaut; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Chlamydia trachomatis in einer klinischen Probe UND |
— |
Serotypidentifikation (Genotypidentifikation) L1, L2 oder L3. |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt. |
3.7. CHOLERA
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— |
Durchfall, |
— |
Erbrechen. |
Laborkriterien
— |
Isolierung des Vibrio cholerae aus einer klinischen Probe UND |
— |
Nachweis von O1- oder O139-Antigen im Isolat UND |
— |
Nachweis von Cholera-Enterotoxin oder des Cholera-Enterotoxin-Gens im Isolat. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Umweltexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.8. CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT (CJD)
Voraussetzungen
— |
Jede Person mit einer progressiven neuropsychiatrischen Störung mit einer Krankheitsdauer von mindestens 6 Monaten; |
— |
Routine-Untersuchungen weisen nicht auf alternative Diagnose hin; |
— |
keine Exposition gegenüber Hypophysenhormonen und keine Transplantation menschlicher Dura Mater in der Anamnese; |
— |
keine Anzeichen einer genetischen Form von transmissibler spongiformer Enzephalopathie. |
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens vier der folgenden fünf Symptome:
— |
frühe psychiatrische Symptome (4); |
— |
anhaltende schmerzhafte sensorische Symptome (5); |
— |
Ataxie; |
— |
Myoklonus oder Chorea oder Dystonie; |
— |
Demenz. |
Diagnosekriterien
Diagnosekriterien zur Fallbestätigung:
— |
neuropathologische Bestätigung: spongiforme Veränderung und extensive Prionenproteinablagerung mit floriden Plaques im gesamten Zerebrum und Zerebellum. |
Diagnosekriterien für einen wahrscheinlichen oder einen möglichen Fall:
— |
keine typische Erscheinungsform (6) sporadischer CJD (6) im EEG während der frühen Stadien der Erkrankung; |
— |
beidseitig hohes Pulvinar-Signal im MRT; |
— |
positiver Befund der Tonsillenbiopsie (7). |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (z. B. Bluttransfusion).
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt UND
|
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt UND
|
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt UND die Diagnosekriterien für die Fallbestätigung erfüllt. |
3.9. KRYPTOSPORIDIOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— |
Durchfall, |
— |
Bauchschmerzen. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Nachweis von Cryptosporidium-Oozysten im Stuhl; |
— |
Nachweis von Cryptosporidium in Darmflüssigkeit oder Dünndarm-Biopsieproben; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Cryptosporidium im Stuhl; |
— |
Nachweis des Cryptosporidium-Antigens im Stuhl. |
Epidemiologische Kriterien
Einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Umweltexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.10. DENGUE
Klinische Kriterien (9)
— |
Fieber |
Laborkriterien (10)
A. Wahrscheinlicher Fall
— |
Nachweis Dengue-spezifischer IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe. |
B. Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
— |
Isolierung des Denguevirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Denguevirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Antigenen des Denguevirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis Dengue-spezifischer IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe UND Bestätigung durch Neutralisierung; |
— |
Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers Dengue-spezifischer Antikörper in gepaarten Serumproben. |
Epidemiologische Kriterien
Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung von Dengue dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. |
3.11. DIPHTHERIE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
|
Klassische respiratorische Diphtherie: Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis UND eine adhärente Membran/Pseudomembran. |
|
Milde respiratorische Diphtherie: Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis OHNE eine adhärente Membran/Pseudomembran. |
|
Hautdiphtherie: Hautläsion |
|
Sonstige Diphtherie: Läsion der Augenbindehaut oder der Schleimhäute. |
Laborkriterien
Isolierung von Toxin produzierendem Corynebacterium diphtheriae, Corynebacterium ulcerans oder Corynebacterium pseudotuberculosis aus einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien für klassische respiratorische Diphtherie erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien für Diphtherie (klassische respiratorische Diphtherie, milde respiratorische Diphtherie, Hautdiphtherie, sonstige Diphtherie) erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang zu einem bestätigten Fall der Übertragung von Mensch zu Mensch oder einen epidemiologischen Zusammenhang zu einer Übertragung vom Tier auf den Menschen aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt UND mindestens einen der klinischen Befunde aufweist. |
3.12. ECHINOKOKKOSE
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Diagnosekriterien
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
— |
Histopathologie oder Parasitologie vereinbar mit Echinococcus multilocularis oder granulosus (z. B. direkte Sichtbarkeit des Protoskolex in der Zystenflüssigkeit); |
— |
Nachweis von Echinoccocus granulosus durch pathognomonische makroskopische Morphologie von Zysten in chirurgischen Proben; |
— |
Nachweis typischer Organläsionen in bildgebenden Verfahren (z. B. Computer-Tomografie, Sonografie, MRT) UND Bestätigung durch serologischen Test; |
— |
Echinococcus-spp.-spezifische Serum-Antikörper durch serologischen Test mit hoher Sensitivität UND Bestätigung durch serologischen Test mit hoher Spezifität; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Echinococcus multilocularis oder granulosus in einer klinischen Probe. |
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Diagnosekriterien erfüllt. |
3.13. GIARDIASIS [LAMBLIASIS]
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
— |
Durchfall, |
— |
Bauchschmerzen, |
— |
Aufgedunsenheit, |
— |
Anzeichen von Malabsorption (z. B. Steatorrhoe, Gewichtsabnahme). |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Nachweis von Giardia-lamblia-Zysten oder Trophozoiten in Stuhl, Duodenalsaft oder Dünndarmbiopsat; |
— |
Nachweis von Giardia-lamblia-Antigen in Stuhl, Duodenalsaft oder Dünndarmbiopsat; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Giardia-lamblia in Stuhl, Duodenalsaft oder Dünndarmbiopsat. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Umweltexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.14. GONOKOKKENINFEKTION
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden acht Symptome:
— |
Urethritis, |
— |
Akute Salpingitis, |
— |
Beckenentzündung, |
— |
Zervizitis, |
— |
Epididymitis, |
— |
Proktitis, |
— |
Pharyngitis, |
— |
Arthritis |
ODER
jedes Neugeborene mit Konjunktivitis.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung von Neisseria gonorrhoeae aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Neisseria gonorrhoeae in einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Neisseria gonorrhoeae durch einen Sondentest an nicht amplifizierter Nukleinsäure in einer klinischen Probe; |
— |
Mikroskopischer Nachweis intrazellulärer gramnegativer Diplokokken in der Urethralprobe eines Mannes. |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt. |
Antimikrobielle Resistenz
Bei kulturell bestätigten Fällen müssen die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im ECDC-Standardprotokoll für die Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken festgehalten sind (11).
3.15. INFEKTION DURCH HAEMOPHILUS INFLUENZAE, INVASIVE ERKRANKUNG
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung von Haemophilus influenzae aus normalerweise sterilen Proben; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Haemophilus influenzae in normalerweise sterilen Proben. |
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt. |
3.16. AKUTE VIRUSHEPATITIS A
Klinische Kriterien
Jede Person mit schleichendem Einsetzen der Symptome (z. B. Müdigkeit, Bauchschmerzen, Appetitverlust, zeitweilige Übelkeit und Erbrechen)
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— |
Fieber, |
— |
Gelbsucht, |
— |
erhöhte Serum-Aminotransferase-Aktivität. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Hepatitis-A-Virus im Serum oder im Stuhl; |
— |
Nachweis einer Hepatitis-A-Virus-spezifischen Antikörperreaktion; |
— |
Nachweis des Hepatitis-A-Virus-Antigens im Stuhl. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Umweltexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.17. HEPATITIS B (12)
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Positive Ergebnisse mindestens eines/einer der folgenden Labortests oder Testkombinationen:
— |
IgM-Antikörper gegen das HBc-Antigen (Anti-HBc IgM); |
— |
Oberflächenantigen der Hepatitis B (HBsAg); |
— |
Hepatitis-B-e-Antigen (HBeAg); |
— |
Hepatitis-B-Nukleinsäure (HBV-DNA). |
Epidemiologische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt. |
3.18. HEPATITIS C (13)
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Hepatitis-C-Virus (HCV-RNA); |
— |
Nachweis von Kernantigen des Hepatitis-C-Virus (HCV-core); |
— |
Hepatitis-C-Virus-spezifische Antikörperreaktion (Anti-HCV), bestätigt durch einen Antikörpertest (z. B. Immunoblot) bei Personen über 18 Monaten ohne Nachweis einer abgeklungenen Infektion. |
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt. |
3.19. HUMANE IMMUNDEFIZIENZ-VIRUSINFEKTION (HIV) UND ERWORBENES IMMUNDEFEKTSYNDROM (AIDS)
Klinische Kriterien (Aids)
Jede Person, die einen der klinischen Befunde aufweist, welche in der europäischen Falldefinition für Aids festgelegt sind für:
— |
Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren, |
— |
Kinder unter 15 Jahren. |
Laborkriterien (HIV)
— |
Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 18 Monaten Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
|
— |
Kinder unter 18 Monaten Positive Befunde bei zwei getrennten Proben (außer Nabelschnurblut) anhand eines oder mehrerer der folgenden drei Labortests:
|
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall
|
3.20. INFLUENZA
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
|
Grippeähnliche Erkrankung (ILI)
|
|
Akute Atemwegsinfektion (ARI)
|
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung des Influenzavirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Influenzavirus in einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis des Influenza-Virus-Antigens durch DFA-Test in einer klinischen Probe; |
— |
influenzaspezifische Antikörperreaktion. |
Wenn möglich, sollte der Subtyp des Influenza-Isolats festgestellt werden.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt (ILI oder ARI). |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien (ILI oder ARI) erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen (ILI oder ARI) und die Laborkriterien erfüllt. |
3.21. INFLUENZA A/H5N1
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— |
Fieber UND Anzeichen und Symptome einer akuten Atemwegsinfektion; |
— |
Tod durch unerklärliche akute Atemwegserkrankung. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von Influenza A/H5N1 aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Influenza A/H5 in einer klinischen Probe; |
— |
Influenza-A/H5-spezifische Antikörperreaktion (vierfacher oder höherer Anstieg oder ein einziger erhöhter Titer) |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch durch engen Kontakt (innerhalb von einem Meter) mit einer Person, die als wahrscheinlicher oder bestätigter Fall gemeldet wurde; |
— |
Laborexposition: bei potenzieller Exposition gegenüber Influenza A/H5N1; |
— |
enger Kontakt (innerhalb von einem Meter) zu einem Tier mit einer bestätigten A/H5N1-Infektion, außer Geflügel oder Wildvögeln (z. B. Katze oder Schwein); |
— |
ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem aktuell Influenza A/H5N1 vermutet oder bestätigt wurde UND mindestens eines der beiden folgenden Szenarien:
|
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem Labor durchgeführt wurde, das kein am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligtes Nationales Referenzlabor ist. |
C. |
Einzelstaatlich bestätigter Fall Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligten Nationalen Referenzlabor durchgeführt wurde. |
D. |
WHO-bestätigter Fall Jede Person mit einer Laborbestätigung eines mit der WHO zusammenarbeitenden Zentrums für Influenza H5. |
3.22. LEGIONELLOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit Pneumonie.
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von Legionella spp. aus Atemwegssekreten oder normalerweise sterilen Proben; |
— |
Nachweis des Legionella pneumophila-Antigens im Urin; |
— |
signifikante Zunahme der Antikörper gegen Legionella pneumophila der Serumgruppe 1 in gepaarten Serumproben; |
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Nachweis des Legionella pneumophila-Antigens in Atemwegssekreten oder Lungengewebe, z. B. durch DFA-Färbung unter Verwendung monoklonaler Reagenzien aus Antikörpern; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Legionella spp. in Atemwegssekreten, Lungengewebe oder normalerweise sterilen Proben; |
— |
signifikante Zunahme der spezifischen Antikörper gegen andere Legionella pneumophila als die der Serumgruppe 1 oder andere Legionella spp. in gepaarten Serumproben; |
— |
einmalige erhöhte Aktivität spezifischer Serum-Antikörper gegen Legionella pneumophila der Serumgruppe 1. |
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen bestätigten Fall erfüllt. |
3.23. LEPTOSPIROSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit
— |
Fieber |
ODER
mindestens zwei der folgenden elf Symptome:
— |
Schüttelfrost, |
— |
Kopfschmerzen, |
— |
Myalgie, |
— |
Bindehautsuffusion, |
— |
Haut- und Schleimhauteinblutungen, |
— |
Exanthem, |
— |
Gelbsucht, |
— |
Myokarditis, |
— |
Meningitis, |
— |
Nierenfunktionsstörung, |
— |
Atemwegssymptome wie Hämoptyse. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung von Leptospira interrogans oder anderer pathogener Leptospira spp. aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Leptospira interrogans oder von Nukleinsäure anderer pathogener Leptospira spp. in einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Leptospira interrogans oder anderer pathogener Leptospira spp. in einer klinischen Probe durch Immunfluoreszenz; |
— |
spezifische Antikörperreaktion gegen Leptospira interrogans oder andere pathogene Leptospira spp. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Umweltexposition; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.24. LISTERIOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Symptome:
— |
Fieber, |
— |
Meningitis, Meningoenzephalitis oder Enzephalitis, |
— |
grippeähnliche Symptome, |
— |
Sepsis, |
— |
Lokalisierte Infektionen wie Arthritis, Endokarditis, Endophthalmitis und Abszesse |
Listeriose in der Schwangerschaft:
— |
Die Folgen einer Listerieninfektion in der Schwangerschaft sind definiert als Fehlgeburt, Totgeburt oder Frühgeburt während der Schwangerschaft; |
— |
Listeriose beim Neugeborenen definiert als
|
ODER
mindestens einem der folgenden fünf Befunde im ersten Lebensmonat (Neugeborenenlisteriose):
— |
Meningitis oder Meningoenzephalitis, |
— |
Sepsis, |
— |
Dyspnoe, |
— |
Granulomatosis infantiseptica, |
— |
Haut-, Schleimhaut- oder Bindehautläsionen. |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung von Listeria monocytogenes oder Nachweis von Nukleinsäure von Listeria monocytogenes aus einer normalerweise sterilen Probe; |
— |
Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auch: Isolierung von Listeria monocytogenes oder Nachweis von Nukleinsäure von Listeria monocytogenes aus einer normalerweise nicht sterilen Probe (Plazentagewebe, Fruchtwasser, Mekonium, Vaginalabstrich) oder bei einem Fötus, Totgeborenen, Neugeborenen oder der Mutter. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch (von der Mutter auf das Kind); |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für eine normalerweise sterile Probe erfüllt ODER Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ist in einem Fall (Mutter oder Neugeborenes im ersten Lebensmonat), der die Laborkriterien erfüllt, nur die Mutter zu melden. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.25. LYME-NEUROBORRELIOSE
Klinische Kriterien
— |
Neurologische Symptome nach der vom Europäischen Verband der Neurologiegesellschaften (EFNS) vorgeschlagenen Falldefinition (14), wenn es keine anderen offensichtlichen Gründe gibt. |
Laborkriterien
A. Bestätigter Fall
— |
Pleozytose im Liquor cerebrospinalis UND
ODER |
— |
Nachweis von borreliosespezifischen IgG-Antikörpern in einer Blutprobe nur bei Kindern unter 18 Jahren mit Fazialislähmung oder einer anderen Hirnnervenneuritis und einem Erythema migrans im Abstand von weniger als 2 Monaten. |
B. Wahrscheinlicher Fall
— |
Pleozytose im Liquor cerebrospinalis UND positive Serologie für Lyme-Borreliose in der Gehirn-Rückenmarks-Flüssigkeit ODER |
— |
spezifische intrathekale Produktion von Lyme-Borreliose-Antikörpern. |
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und mindestens eines der Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle erfüllt. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und mindestens eines der Laborkriterien für bestätigte Fälle erfüllt. |
3.26. MALARIA
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber ODER Fieber in der Anamnese.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Nachweis von Malaria-Parasiten im Blutausstrich durch Lichtmikroskop; |
— |
Nachweis von Plasmodium-Nukleinsäure im Blut; |
— |
Nachweis des Plasmodium-Antigens. |
Wenn möglich, sollte eine Differenzierung von Plasmodium spp. erfolgen.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.27. MASERN
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND
— |
makulopapulösem Exanthem |
UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— |
Husten, |
— |
Schnupfen, |
— |
Konjunktivitis. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung des Masernvirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Masernvirus in einer klinischen Probe; |
— |
für eine akute Infektion charakteristische Masernvirus-spezifische Antikörperreaktion in Serum oder Speichel; |
— |
Nachweis des Masernvirus-Antigens durch DFA in einer klinischen Probe unter Verwendung masernspezifischer monoklonaler Antikörper. |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren. Wurde kürzlich geimpft, so ist auf wildes Virus zu untersuchen.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt. |
3.28. MENINGOKOKKENINFEKTION, INVASIVE ERKRANKUNG
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden Symptome:
— |
meningeale Symptome; |
— |
hämorrhagisches Exanthem; |
— |
septischer Schock; |
— |
septische Arthritis. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung von Neisseria meningitidis aus einer normalerweise sterilen Probe oder aus Hautblutungen; |
— |
Nachweis von Neisseria-meningitidis-Nukleinsäure aus einer normalerweise sterilen Probe oder aus Hautblutungen; |
— |
Nachweis des Neisseria-meningitidis-Antigens im CSF; |
— |
Nachweis von gramnegativen gefärbten Diplokokken im CSF. |
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt. |
3.29. MUMPS
Klinische Kriterien
Jede Person mit
— |
Fieber |
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— |
plötzliches Auftreten einseitiger oder beidseitiger druckempfindlicher Schwellung der Parotis oder anderer Speicheldrüsen ohne sonstige erkennbare Ursache; |
— |
Orchitis; |
— |
Meningitis. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung des Mumpsvirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Mumpsvirus-Nukleinsäure; |
— |
für eine akute Infektion charakteristische Mumpsvirus-spezifische Antikörperreaktion in Serum oder Speichel. |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die Laborkriterien erfüllt. Im Falle kürzlich erfolgter Impfung: Jede Person mit Nachweis eines wilden Mumpsvirusstamms. |
3.30. KEUCHHUSTEN
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens zwei Wochen anhaltendem Husten UND
— |
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
ODER
jede Person mit ärztlicher Keuchhusten-Diagnose
ODER
Apnoe-Episoden bei Kleinkindern.
Anmerkung:
Alle Personen (Erwachsene, Jugendliche und geimpfte Kinder) können atypische Symptome zeigen. Die Merkmale des Hustens sollten geklärt werden, insbesondere die Frage, ob der Husten anfallartig ist, sich im Laufe der Nacht verstärkt und ohne Fieberanzeichen auftritt.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
i) |
Isolierung von Bordetella pertussis aus einer klinischen Probe; |
ii) |
Nachweis von Nukleinsäure von Bordetella pertussis in einer klinischen Probe; |
iii) |
Bordetella pertussis-spezifische Antikörperreaktion. |
Direkte Diagnose (i-ii): Für die Isolierung/den Nachweis von Bordetella pertussis und seiner Nukleinsäure eignen sich am besten Proben aus dem Nasen-Rachen-Raum.
Indirekte Diagnose (iii): Nach Möglichkeit sollte ein ELISA mit hochreinem Pertussis-Toxin und WHO-Referenzseren als Standard gemacht werden. Die Ergebnisse sind je nach Status der Keuchhustenimpfung zu interpretieren. Bei einer wenige Jahre vor der Probenahme erfolgten Impfung kann der Titer spezifischer Antikörper gegen Bordetella pertussis durch die frühere Impfung entstanden oder geändert worden sein.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
3.31. PEST
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
|
Beulenpest:
|
|
Pestsepsis:
|
|
Lungenpest:
UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:
|
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von Yersinia pestis aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Yersinia pestis in einer klinischen Probe; |
— |
Yersinia pestis-Anti-F1-Antigen-spezifische Antikörperreaktion. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Laborexposition (wo eine Pestexposition möglich ist); |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt. |
3.32. INFEKTION DURCH STREPTOCOCCUS PNEUMONIAE, INVASIVE ERKRANKUNG
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von Streptococcus pneumoniae aus einer normalerweise sterilen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Streptococcus pneumoniae in einer normalerweise sterilen Probe; |
— |
Nachweis von Streptococcus pneumoniae-Antigen in einer normalerweise sterilen Probe. |
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt. |
Antibiotikaresistenz:
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Netz) festgelegt werden (15).
3.33. AKUTE POLIOMYELITIS
Klinische Kriterien
Jede Person unter 15 Jahren mit akuter schlaffer Parese
ODER
jede Person, bei der ärztlicher Polioverdacht besteht.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung des Poliovirus und Typdifferenzierung — wildes Poliovirus (WPV); |
— |
Vakzine-abgeleitetes Poliovirus (VDPV) (bei mindestens 85 % Ähnlichkeit des VDPV mit Vakzinevirus in der Nukleotidsequenz im VP1-Abschnitt); |
— |
Sabin-artiges Poliovirus: Typdifferenzierung durch WHO-akkreditiertes Polio-Labor (bei mehr als 1 % bis zu 15 % VP1-Sequenzunterschied des VDPV im Vergleich zum Vakzinevirus des gleichen Serotyps). |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Reise in ein Gebiet, in dem Polio endemisch ist oder Verdacht auf Zirkulation des Poliovirus besteht oder dieser bestätigt wurde. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
3.34. Q-FIEBER
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— |
Fieber, |
— |
Pneumonie, |
— |
Hepatitis. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von Coxiella burnetii aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Coxiella burnetii in einer klinischen Probe; |
— |
Coxiella-burnetii-spezifische Antikörperreaktion (IgG oder IgM Phase II). |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
3.35. TOLLWUT
Klinische Kriterien
Jede Person mit akuter Enzephalomyelitis
UND
mindestens zwei der folgenden sieben Symptome:
— |
sensorische Veränderungen im Zusammenhang mit einem Tierbiss an der Bissstelle, |
— |
Parese oder Paralyse, |
— |
Krämpfe der Schluckmuskeln, |
— |
Hydrophobie, |
— |
Delirium, |
— |
Krämpfe, |
— |
Angstzustände. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung des Lyssa-Virus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Lyssa-Virus in einer klinischen Probe (z. B. Speichel oder Hirngewebe); |
— |
Nachweis viraler Antigene durch DFA in einer klinischen Probe; |
— |
Lyssa-Virus-spezifische Antikörperreaktion durch Virusneutralisierungsassay im Serum oder CSF. |
Die Laborergebnisse sind je nach Impf- oder Immunisierungsstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen (Tier mit Verdacht auf Infektion oder bestätigter Infektion); |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (dasselbe Tier); |
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch (z. B. durch Organtransplantation). |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
3.36. RÖTELN
Klinische Kriterien
Jede Person mit plötzlichem Auftreten eines generalisierten makulopapulösen Exanthems
UND
mindestens einem der folgenden fünf Symptome:
— |
zervikale Adenopathie, |
— |
subokzipitale Adenopathie, |
— |
postaurikulare Adenopathie, |
— |
Arthralgie, |
— |
Arthritis. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung des Rubella-Virus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Rubella-Virus-Nukleinsäure in einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Rubella-IgM-Antikörpern (*1); |
— |
Rubella-IgG-Serokonversion oder deutlicher Anstieg des Titers der Rubella-IgG-Antikörper in parallel untersuchten gepaarten Proben. |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren (mögliche Persistenz von IgM-Antikörpern bei Impfung).
Epidemiologische Kriterien
Ein epidemiologischer Zusammenhang mit einem bestätigten Fall
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt und in letzter Zeit nicht geimpft wurde. Eine unlängst geimpfte Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und bei der ein wilder Rubellavirusstamm nachgewiesen wurde, gilt als bestätigter Fall. |
Anmerkung: Bei Verdacht auf Röteln in der Schwangerschaft ist für die Fallbehandlung eine weitere Bestätigung positiver Rubella-IgM-Ergebnisse erforderlich (z. B. ein Rubella-spezifischer IgG-Aviditätstest, Rubella IgM und Vergleich der Rubella-IgG-Werte bei gepaarten Sera in einem Referenzlabor).
3.37. RÖTELNEMBRYOPATHIE
Klinische Kriterien
Angeborene Rötelninfektion (CRI)
Klinische Kriterien können nicht definiert werden.
Rötelnembryopathie (CRS)
Jedes Kleinkind unter 1 Jahr oder jedes Totgeborene mit:
mindestens zwei der unter A aufgeführten Befunde
ODER
einem Befund der Kategorie A und einem der Kategorie B.
A)
— |
Katarakt(e), |
— |
angeborenes Glaukom, |
— |
angeborene Herzkrankheit, |
— |
Gehörverlust, |
— |
Retinopathia pigmentosa |
B)
— |
Purpura, |
— |
Splenomegalie, |
— |
Mikrozephalie, |
— |
Entwicklungsverzögerung, |
— |
Meningo-Enzephalitis, |
— |
Atrophie der Knochen mit vermehrter Strahlendurchlässigkeit, |
— |
Gelbsucht innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung des Rubella-Virus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Rubella-Virus; |
— |
Rubella-Virus-spezifische Antikörperreaktion (IgM); |
— |
Persistenz des Rubella-IgG zwischen dem 6. und 12. Lebensmonat (mindestens zwei Proben mit ähnlicher Konzentration von Rubella-IgG). |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Jedes Kleinkind oder jedes Totgeborene einer Mutter, die in der Schwangerschaft an Röteln erkrankt ist, für die eine Laborbestätigung vorliegt, bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung der angeborenen Röteln
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jedes Totgeborene oder Kleinkind, das entweder nicht getestet wurde ODER dessen Laborergebnisse negativ sind, bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
|
C. |
Bestätigter Fall Jedes Totgeborene, das die Laborkriterien erfüllt, ODER jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt UND mindestens eines der beiden folgenden aufweist:
|
3.38. SALMONELLENENTERITIS
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
— |
Durchfall, |
— |
Fieber, |
— |
Bauchschmerzen, |
— |
Erbrechen. |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung von Salmonella (außer Salmonella typhi oder paratyphi) aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Salmonella (außer Salmonella typhi oder paratyphi) aus einer klinischen Probe. |
Anmerkung: Die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Salmonella enterica sollte bei einem repräsentativen Teilsatz an Isolaten vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Umweltexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im EU-Protokoll für die harmonisierte Überwachung der Antibiotikaresistenz in Humanisolaten von Salmonella und Campylobacter festgehalten sind (16).
3.39. SCHWERES AKUTES RESPIRATORISCHES SYNDROM (SARS)
Klinische Kriterien
Jede Person mit akutem Fieber oder Fieber in der Anamnese
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— |
Husten, |
— |
Atembeschwerden, |
— |
Kurzatmigkeit |
UND
mindestens einem der folgenden vier Befunde:
— |
radiologischer Pneumonie-Nachweis; |
— |
radiologischer Nachweis des akuten respiratorischen Distress-Syndroms; |
— |
Autopsiebefund Pneumonie; |
— |
Autopsiebefund des akuten respiratorischen Distress-Syndroms |
UND
Fehlen einer alternativen Diagnose, welche die Erkrankung eindeutig erklären könnte.
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung des Virus in einer Zellkultur aus einer klinischen Probe und Identifizierung von SARS-CoV unter Verwendung eines Verfahrens wie beispielsweise RT-PCR; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des SARS-CoV in mindestens einem der folgenden drei Fälle:
|
— |
SARS-CoV-spezifische Antikörperreaktion durch:
|
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
ein einziger positiver Antikörpertest für SARS-CoV; |
— |
ein positives PCR-Ergebnis für SARS-CoV an einer einzigen klinischen Probe und in einem einzigen Test. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
jede Person, die mindestens eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:
|
— |
zwei oder mehr Mitarbeiter des Gesundheitswesens (18) mit klinischen Anzeichen einer SARS-Infektion in der gleichen Abteilung und Ausbruch der Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen; |
— |
drei oder mehr Personen (Mitarbeiter des Gesundheitswesens und/oder Patienten und/oder Besucher) mit klinischen Anzeichen einer SARS-Infektion, mit Ausbruch der Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen und epidemiologischem Zusammenhang mit einer Einrichtung der gesundheitlichen Versorgung. |
Fallklassifizierung für den inter-epidemischen Zeitraum
Gilt auch während eines Ausbruchs in einem nicht betroffenen Land oder Gebiet.
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt. |
C. |
Einzelstaatlich bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist. |
D. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem SARS-Verifizierungs- und Referenzlabor der WHO erfolgt ist. |
Fallklassifizierung während eines Ausbruchs
Gilt während eines Ausbruchs in einem Land/Gebiet, in dem für mindestens eine Person eine Laborbestätigung eines SARS-Verifizierungs- und Referenzlabors der WHO vorliegt.
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang mit einem einzelstaatlich bestätigten oder einem bestätigten Fall aufweist. |
C. |
Einzelstaatlich bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist. |
D. |
Bestätigter Fall Einer der folgenden drei Fälle:
|
3.40. INFEKTION DURCH SHIGATOXIN-/VEROCYTOTOXINBILDENDE E. COLI (STEC/VTEC), EINSCHLIESSLICH HÄMOLYTISCH-URÄMISCHES SYNDROM (HUS)
Klinische Kriterien
STEC/VTEC-Durchfall
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— |
Durchfall, |
— |
Bauchschmerzen. |
Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Jede Person mit akutem Nierenversagen und mindestens einem der beiden folgenden Befunde:
— |
mikroangiopathische hämolytische Anämie, |
— |
Thrombozytopenie. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung/Kultivierung von Shigatoxin/Verocytotoxin produzierenden oder (ein) stx1/vtx1- oder stx2/vtx2-Gen(e) tragenden Escherichia coli; |
— |
Isolierung von nicht sorbitol-fermentierenden Escherichia coli O157 (ohne Test der Toxingene oder der toxinbildenden Gene); |
— |
direkter Nachweis von Nukleinsäure von stx1/vtx1- oder stx2/vtx2-Gen(en); |
— |
direkter Nachweise von freiem Shigatoxin/Verocytotoxin im Stuhl. |
Nur bei HUS kann das folgende als Laborkriterium zur Bestätigung von STEC/VTEC verwendet werden:
— |
Escherichia-coli-Serogruppen-spezifische Antikörperreaktion. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Umweltexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall einer STEC-assoziierten HUS Jede Person, die die klinischen Kriterien für HUS erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall von STEC/VTEC Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall von STEC/VTEC Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.41. SHIGELLOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
— |
Durchfall, |
— |
Fieber, |
— |
Erbrechen, |
— |
Bauchschmerzen. |
Laborkriterien
Für einen bestätigten Fall:
— |
Isolierung von Shigella spp. aus einer klinischen Probe. |
Für einen wahrscheinlichen Fall:
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Shigella spp. in einer klinischen Probe. |
Anmerkung: Nach Möglichkeit sollte eine Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Shigella vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser; |
— |
Umweltexposition. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. ODER Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden.
3.42. POCKEN
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— |
Fieber |
UND
Bläschen oder feste Pusteln im gleichen Entwicklungsstadium mit zentrifugaler Verteilung.
— |
Atypische Erscheinungsbilder sind definiert als mindestens eines der folgenden vier:
|
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung von Pocken (Variola-Virus) aus einer klinischen Probe mit anschließender Sequenzierung (nur in benannten P4-Labors); |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des Variola-Virus in einer klinischen Probe mit anschließender Sequenzierung. |
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
— |
Identifizierung von Orthopox-Virus-Partikeln im EM. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Laborexposition (bei potenzieller Exposition gegenüber dem Variola-Virus). |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und mindestens einer der folgenden beiden Voraussetzungen:
|
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt. Während eines Ausbruchs: Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
3.43. SYPHILIS
Klinische Kriterien
Primäre Syphilis (Frühsyphilis)
Jede Person mit einem oder mehreren (in der Regel schmerzlosen) Schankern im Genital-, Perineal- oder Analbereich, im Mund, in der Pharyngealschleimhaut oder an anderer Stelle.
Sekundäre Syphilis (Spätsyphilis)
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Befunde:
— |
diffuses makulo-papulöses Exanthem, oft auch an Handflächen und Fußsohlen; |
— |
generalisierte Lymphadenopathie; |
— |
Condyloma lata; |
— |
Enanthema; |
— |
Alopecia diffusa. |
Frühe latente Syphilis (< 1 Jahr).
Keine Symptome und Vorgeschichte von Symptomen, die mit denen der frühen Phasen der Syphilis übereinstimmen, in den vorangegangenen 12 Monaten.
In jeder Phase der Erkrankung können Augenprobleme oder neurologische Probleme auftreten.
Fälle der späten latenten Syphilis (> 1 Jahr) stehen nicht unter der Überwachung durch EU/EWR.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— |
Nachweis von Treponema pallidum in Läsionsexsudaten oder Geweben durch mikroskopische Dunkelfelduntersuchung; |
— |
Nachweis von Treponema pallidum in Läsionsexsudaten oder Geweben durch DFA-Test; |
— |
Nachweis von Treponema pallidum in Läsionsexsudaten oder Geweben durch Nukleinsäuretechniken (NAAT); |
— |
Nachweis von Treponema-pallidum-Antikörpern durch Siebtest (TPHA, TPPA oder EIA) UND zusätzlicher Nachweis von TP-IgM-Antikörpern (z. B. durch IgM-ELISA, IgM-Immunoblot oder 19S-IgM-FTA-abs) ODER nicht-TP-Antikörpern (z. B. RPR, VDRL). |
Epidemiologische Kriterien
Primäre/sekundäre Syphilis
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt).
Frühe latente Syphilis
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt) in den vorangegangenen 12 Monaten.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt. |
3.44. SYPHILIS CONNATA
Klinische Kriterien
Jedes Kleinkind unter zwei Jahren mit mindestens einem der folgenden zehn Befunde:
— |
Hepatospenomegalie, |
— |
mukokutane Läsionen, |
— |
Condyloma lata, |
— |
anhaltende Rhinitis, |
— |
Gelbsucht, |
— |
Pseudoparalyse (aufgrund von Periostitis und Osteochondritis), |
— |
Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems, |
— |
Anämie, |
— |
nephrotisches Syndrom, |
— |
Unterernährung. |
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Nachweis von Treponema pallidum mittels Dunkelfelduntersuchung in Nabelschnur, Plazenta, Nasensekret oder Gewebe der Hautläsion; |
— |
Nachweis von Treponema pallidum mittels DFA-TP in Nabelschnur, Plazenta, Nasensekret oder Gewebe der Hautläsion; |
— |
Nachweis von Treponema-pallidum-spezifischen IgM (FTA-abs, EIA) |
UND ein reaktiver nicht treponemaler Test (VDRL, RPR) im Serum des Kindes.
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
reaktives VDRL-CSF-Testergebnis; |
— |
reaktive nicht treponemale und treponemale serologische Tests im Serum der Mutter; |
— |
der nicht treponemale Antikörpertiter des Kleinkindes ist mindestens viermal so hoch wie der Antikörpertiter im Serum der Mutter. |
Epidemiologische Kriterien
Jedes Kleinkind mit einem epidemiologischen Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jedes Kleinkind oder Kind, das die klinischen Kriterien erfüllt und bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
|
C. |
Bestätigter Fall Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt. |
3.45. TETANUS
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens zwei der folgenden drei Symptome:
— |
schmerzhafte Muskelkontraktionen hauptsächlich der Masseter- und Nackenmuskeln, die zu Gesichtskrämpfen, bekannt als Trismus und „Risus sardonicus“, führen und |
— |
schmerzhafte Muskelkontraktionen der Rumpfmuskulatur; |
— |
generalisierte Krämpfe, häufig Opisthotonus-Position |
Laborkriterien entfällt
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt, wenn eine wahrscheinlichere Diagnose fehlt. |
C. |
Bestätigter Fall entfällt |
3.46. VIRUSENZEPHALITIS, DURCH ZECKEN ÜBERTRAGEN
Klinische Kriterien
Jede Person mit den Symptomen eines entzündeten zentralen Nervensystems (z. B. Meningitis, Meningo-Enzephalitis, Enzephalomyelitis, Enzephaloradikulitis).
Laborkriterien (19)
Laborkriterien zur Fallbestätigung:
mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
— |
ZE-(Zeckenenzephalitis-)spezifische IgM- UND IgG-Antikörper im Blut; |
— |
ZE-spezifische IgM-Antikörper im CSF; |
— |
Serokonversion oder vierfache Erhöhung FSME-spezifischer Antikörper in gepaarten Serumproben; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des ZE-Virus in einer klinischen Probe; |
— |
Isolierung des ZE-Virus aus einer klinischen Probe. |
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall:
Nachweis ZE-spezifischer IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe.
Epidemiologische Kriterien
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (nicht pasteurisierte Milcherzeugnisse).
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt ODER jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt. |
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.47. ANGEBORENE TOXOPLASMOSE
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Nachweis von Toxoplasma gondii in Körpergeweben oder -flüssigkeiten; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Toxoplasma gondii in einer klinischen Probe; |
— |
Toxoplasma-gondii-spezifische Antikörperreaktion (IgM, IgG, IgA) beim Neugeborenen; |
— |
anhaltend stabile IgG-Toxoplasma gondii-Titer beim Kleinkind (unter 12 Monaten) |
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt. |
3.48. TRICHINELLOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens drei der folgenden sechs Symptome:
— |
Fieber, |
— |
Muskelschmerzen, |
— |
Durchfall, |
— |
Gesichtsödem, |
— |
Eosinophilie, |
— |
subkonjunktivale, subunguale und retinale Blutungen. |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Nachweis von Trichinella-Larven in durch Muskelbiopsie gewonnenem Gewebe; |
— |
Trichinella-spezifische Antikörperreaktion (IFA-Test, ELISA oder Western Blot). |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln (Fleisch); |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.49. TUBERKULOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit den folgenden beiden Befunden:
— |
mit aktiver Tuberkulose vereinbare Anzeichen, Symptome und/oder radiologische Befunde UND |
— |
Beschluss eines Klinikers, eine vollständige Tuberkulosebehandlung durchzuführen |
ODER
ein post mortem entdeckter Fall mit pathologischem Befund, der mit aktiver Tuberkulose übereinstimmt und der eine Indikation für eine antibiotische Tuberkulosebehandlung gebildet hätte, wenn die Diagnose vor dem Tod des Patienten gestellt worden wäre.
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung eines der Erreger aus dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (außer Mycobacterium-bovis-BCG) aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure eines der Erreger aus dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex in einer klinischen Probe UND positive Mikroskopie für säurefeste Bazillen oder gleichwertige fluoreszierend färbende Bazillen im Lichtmikroskop. |
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Mikroskopie für säurefeste Bazillen oder gleichwertige fluoreszierend färbende Bazillen im Lichtmikroskop; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure eines Erregers aus dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex in einer klinischen Probe; |
— |
histologische Erscheinung von Granulomen. |
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt. |
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz der Referenzlaboratorien für Tuberkulose und dem European Tuberculosis Surveillance Network festgelegt werden (20).
3.50. TULARÄMIE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
|
Ulceroglanduläre Tularämie
|
|
Glanduläre Tularämie
|
|
Oculoglanduläre Tularämie
|
|
Oropharyngeale Tularämie
UND mindestens einer der folgenden drei Befunde:
|
|
Intestinale Tularämie Mindestens eines der folgenden drei Symptome:
|
|
Pulmonäre Tularämie
|
|
Typhoidale Tularämie Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
|
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— |
Isolierung von Francisella tularensis aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis der Nukleinsäure von Francisella tularensis in einer klinischen Probe; |
— |
Francisella-tularensis-spezifische Antikörperreaktion. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
3.51. TYPHUS ABDOMINALIS UND PARATYPHUS
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— |
anhaltendes Fieber ODER |
— |
mindestens zwei der folgenden vier Symptome:
|
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung von Salmonella typhi oder paratyphi aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure von Salmonella typhi oder paratyphi in einer klinischen Probe. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.52. HÄMORRHAGISCHE VIRUSKRANKHEITEN (VHF)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— |
Fieber, |
— |
hämorrhagische Manifestationen in verschiedenen Formen, die zu Multiorganversagen führen können. |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung des spezifischen Virus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Nukleinsäure des spezifischen Virus in einer klinischen Probe und Genotypisierung. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— |
in den vergangenen 21 Tagen Reise in ein Gebiet, in dem bekanntermaßen oder vermutlich VHF-Fälle aufgetreten sind; |
— |
in den vergangenen 21 Tagen Exposition gegenüber einem wahrscheinlichen oder bestätigten VHF-Fall, bei dem die Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten ausgebrochen ist. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
3.53. WEST-NIL-VIRUSINFEKTION
Klinische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei Befunde:
— |
jede Person mit Fieber, |
— |
Enzephalitis, |
— |
Meningitis. |
Laborkriterien
Labortest zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— |
Isolierung des West-Nil-Virus (WNV) aus Blut oder CSF; |
— |
Nachweis von WNV-Nukleinsäure in Blut oder CSF; |
— |
WNV-spezifische Antikörperreaktion (IgM) im CSF; |
— |
hoher WNV-IgM-Titer UND Nachweis von WNV-IgG UND Bestätigung durch Neutralisierung |
Labortest für einen wahrscheinlichen Fall
WNV-spezifische Antikörperreaktion im Serum
Die Laborergebnisse sind je nach Flavivirus-Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen (ständiger oder vorübergehender Aufenthalt oder Mückenstichexposition in einem Gebiet, in dem WNV bei Pferden oder Vögeln endemisch ist); |
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind, Bluttransfusion, Transplantation). |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt UND bei der mindestens eine der folgenden beiden Voraussetzungen gegeben ist:
|
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt. |
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.54. GELBFIEBER
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND
mindestens einem der beiden folgenden Befunde:
— |
Gelbsucht, |
— |
generalisierte Blutungen. |
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
— |
Isolierung des Gelbfiebervirus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Gelbfieber-Nukleinsäure; |
— |
Nachweis des Gelbfieber-Antigens; |
— |
Gelbfieber-spezifische Antikörperreaktion; |
— |
Nachweis typischer Läsionen bei der Post-mortem-Leberhistopathologie. |
Epidemiologische Kriterien
In der vergangenen Woche Reise in ein Gebiet, in dem bekanntermaßen oder vermutlich Gelbfieberfälle aufgetreten sind.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt. Im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Gelbfiebervirusstamms. |
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.55. ENTERITIS DURCH YERSINIA ENTEROCOLITICA ODER YERSINIA PSEUDOTUBERCULOSIS
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Befunde:
— |
Fieber, |
— |
Durchfall |
— |
Erbrechen, |
— |
Bauchschmerzen (Pseudoappendizitis), |
— |
Stuhlzwang. |
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— |
Isolierung von humanpathogener Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis von Virulenzgenen von Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis in einer klinischen Probe. |
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— |
Übertragung von Mensch zu Mensch; |
— |
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle; |
— |
Übertragung vom Tier auf den Menschen; |
— |
Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln. |
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
C. |
Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.56. ZIKA-VIRUSKRANKHEIT
Klinische Kriterien
— |
Hautausschlag |
Laborkriterien
A. Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— |
Nachweis von Zika-Virus-Nukleinsäure in einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis des Zika-Virus-Antigens in einer klinischen Probe; |
— |
Isolierung des Zika-Virus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis Zika-spezifischer IgM-Antikörper in Serumprobe(n) UND Bestätigung durch Neutralisierungstest; |
— |
Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers Zika-spezifischer Antikörper in gepaarten Serumproben. |
B. Wahrscheinlicher Fall
— |
Nachweis Zika-spezifischer IgM-Antikörper in einer Serumprobe. |
Epidemiologische Kriterien
Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung des Zika-Virus dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome
ODER
Sexualkontakt mit einer Person, die in letzter Zeit einer Infektion mit dem Zika-Virus ausgesetzt war oder bei der eine Zika-Infektion bestätigt wurde.
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall Eine Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt. |
C. |
Bestätigter Fall Eine Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. |
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.57. ANGEBORENE ZIKA-VIRUSKRANKHEIT
Klinische Kriterien
— |
Mikrozephalien oder interzerebrale Verkalkungen oder sonstige Störungen des zentralen Nervensystems bei Föten oder Neugeborenen. |
Laborkriterien
A. Bestätigter Fall
— |
Nachweis von Zika-Virus-Nukleinsäure in einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis des Zika-Virus-Antigens in einer klinischen Probe; |
— |
Isolierung des Zika-Virus aus einer klinischen Probe; |
— |
Nachweis Zika-spezifischer IgM-Antikörper in Serum, CSF oder Fruchtwasser. |
Epidemiologische Kriterien
Bestätigte Infektion der Mutter mit dem Zika-Virus in der Schwangerschaft.
Fallklassifizierung
A. |
Wahrscheinlicher Fall Ein Neugeborenes oder ein Fötus, der die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. |
B. |
Bestätigter Fall Ein Neugeborenes oder ein Fötus, der die klinischen und die Laborkriterien erfüllt. |
4. FALLDEFINITIONEN FÜR BESONDERE GESUNDHEITSPROBLEME
4.1. ALLGEMEINE FALLDEFINITION FÜR NOSOKOMIALE INFEKTIONEN (ODER „KRANKENHAUSINFEKTION“)
Eine mit dem gegenwärtigen Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende nosokomiale Infektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht UND
— |
deren Symptome an Tag 3 der gegenwärtigen Krankenhauseinweisung (Tag der Einweisung = Tag 1) oder später aufgetreten sind ODER |
— |
bei der sich der Patient an Tag 1 oder Tag 2 einer Operation unterzogen und vor Tag 3 Symptome einer postoperativen Wundinfektion entwickelt hat ODER |
— |
bei der an Tag 1 oder Tag 2 ein invasives Medizinprodukt eingesetzt wurde, das vor Tag 3 zu einer therapieassoziierten Infektion führte. |
Eine mit einem früheren Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende nosokomiale Infektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht
UND
— |
bei der der Patient eine Infektion aufweist, er jedoch weniger als zwei Tage nach einer vorherigen Einweisung erneut in ein Krankenhaus der Akutversorgung eingewiesen wurde ODER |
— |
bei der der Patient mit einer Infektion eingewiesen wurde, die der Falldefinition einer postoperativen Wundinfektion entspricht, d. h., die postoperative Wundinfektion ist innerhalb von 30 Tagen nach der Operation aufgetreten (oder handelte sich im Falle eines Eingriffs in Verbindung mit einem Implantat um eine postoperative tiefe Wundinfektion oder um eine Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet, die sich innerhalb eines Jahres nach dem Eingriff entwickelte), und bei der der Patient entweder Symptome aufweist, die der Falldefinition entsprechen und/oder sich aufgrund dieser Infektion in antimikrobieller Behandlung befindet, ODER |
— |
bei der der Patient weniger als 28 Tage nach seiner Entlassung aus einem Akutversorgungskrankenhaus mit einer Clostridium-difficile-Infektion eingewiesen wurde (oder innerhalb von 2 Tagen entsprechende Symptome entwickelt). |
Anmerkung: Für die Zwecke von Punktprävalenzerhebungen wird eine am Tag der Erhebung vorliegende aktive nosokomiale Infektion als eine Infektion definiert, für die am Tag der Erhebung Anzeichen und Symptome vorliegen oder für die in der Vergangenheit Anzeichen und Symptome vorlagen und der Patient sich am der Tag der Erhebung (nach wie vor) diesbezüglich in Behandlung befindet. Das Auftreten von Symptomen und Anzeichen sollte bis zum Behandlungsbeginn überprüft werden, um festzustellen ob die behandelte Infektion einer der Falldefinitionen für nosokomiale Infektionen entspricht.
4.1.1. BJ: Knochen- und Gelenkinfektionen
BJ-BONE: Osteomyelitis
Osteomyelitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus dem Knochen; |
— |
während einer Operation oder histopathologischen Untersuchung bei der direkten Untersuchung des Knochens festgestellte Osteomyelitis; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), lokale Schwellung, Empfindlichkeit, Überwärmung oder Sekretion an der Verdachtsstelle für Knocheninfektion UND erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:
|
Hinweis für die Meldung
Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis ist als Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O) zu melden
BJ-JNT: Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion
Gelenk- oder Schleimbeutelinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus Gelenkflüssigkeit oder Synovialbiopsie; |
— |
während der Operation oder bei der histopathologischen Untersuchung ersichtliche Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Gelenkschmerz, Schwellung, Empfindlichkeit, Überwärmung, Anzeichen von Erguss oder Bewegungseinschränkung UND erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:
|
BJ-DISC: Infektion im Bereich der Bandscheibe
Eine Infektion im Bereich der Bandscheibe muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus intraoperativ oder durch Punktion gewonnenem Bandscheibengewebe; |
— |
während einer Operation oder histopathologischen Untersuchung ersichtliche Infektion im Bereich der Bandscheibe; |
— |
Patient hat Fieber (> 38 °C) ohne sonstige erkennbare Ursache oder Schmerzen an der betroffenen Bandscheibe UND radiologischer Hinweis auf eine Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Radiographie, Computertomographie, MRT, Radiomarkierung [Gallium, Technetium usw.]). |
— |
Patient hat Fieber (> 38 °C) ohne sonstige erkennbare Ursache und Schmerzen an der betroffenen Bandscheibe UND positiver Antigentest im Blut oder Urin (z. B. Haemophilus influenzae, Streptococcus pneumoniae, Neisseria meningitidis oder B-Streptococcus). |
4.1.2. BSI: Sepsis
BSI: Laborbestätigte Sepsis
Kultureller Nachweis von pathogenen Erregern im Blut
ODER
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome: Fieber (> 38 °C), Schüttelfrost oder Hypotonie
UND ein gewöhnlicher Hautkeim wurde aus zwei separaten Blutproben (Entnahmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden) isoliert
Hautkeime = koagulase-negative Staphylokokken, Micrococcus spp., Propionibacterium acnes, Bacillus spp., Corynebacterium spp.
Ursache der Sepsis:
— |
Katheterinfektion: Kultureller Nachweis desselben Erregers am Gefäßkatheter oder Symptome rückläufig innerhalb von 48 Stunden nach Entfernen des Katheters (C-PVC: peripherer Gefäßkatheter, C-CVC: zentraler Gefäßkatheter (Hinweis: Meldung von C-CVC- bzw. C-PVC-BSI als CRI3-CVC bzw. CRI3-PVC falls mikrobiologisch bestätigt, siehe CRI3-Definition). |
— |
Sekundäre Sepsis als Folge einer anderen Infektion: Derselbe Mikroorganismus wurde aus einer Infektion an anderer Stelle isoliert, oder es bestehen hochgradige klinische Anzeichen, dass die Sepsis aufgrund einer Infektion, invasiver Diagnostik oder eines Fremdkörpers entstanden ist:
|
— |
Unbekannte Ursache (UO): Keiner der genannten Fälle, Sepsis unbekannter Ursache (im Rahmen der Erhebung überprüft und keine Ursache gefunden). |
— |
Unbekannt (UNK): Keine Angaben zur Ursache der Sepsis verfügbar oder fehlende Angaben. |
4.1.3. CNS: Infektionen des zentralen Nervensystems
CNS-IC: Intrakranielle Infektion (Gehirnabszess, subdurale oder epidurale Infektion und Enzephalitis)
Intrakranielle Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus Gehirngewebe oder Dura; |
— |
Abszess oder intrakranielle Infektion während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Kopfschmerzen, Schwindel, Fieber (> 38 °C), lokalisierte neurologische Symptome, wechselnder Bewusstseinsgrad oder Verwirrung UND mindestens eines der Folgenden:
UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie. |
Hinweis für die Meldung
Bei gemeinsamem Vorliegen einer Meningitis und eines Abszesses im Gehirn ist die Infektion als IC (Intrakranielle Infektion) zu melden
CNS-MEN: Meningitis oder Ventrikulitis
Meningitis oder Ventrikulitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus Liquor cerebrospinalis (CSF); |
— |
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Kopfschmerzen, Nackensteifheit, meningeale Symptome, Hirnnervensymptome oder Irritabilität UND mindestens eines der Folgenden:
UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie. |
Hinweise für die Meldung
— |
Bei Auftreten einer Liquorinfektion <= 90 Tage nach Anlegen eines Shunts ist diese Infektion als SSI (postoperative Wundinfektion) zu melden; tritt die Infektion > 90 Tage oder nach Manipulation/Öffnung am Shunt auf, ist sie als CNS-MEN zu melden, sofern sie der allgemeinen Falldefinition einer Krankkenhausinfektion entspricht. |
— |
Meningoenzephalitis wird als MEN gemeldet. |
— |
Spinalabszesse mit Meningitis werden als MEN gemeldet. |
CNS-SA: Spinalabszess ohne Meningitis
Ein Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum, von dem CSF und angrenzende Knochenstrukturen nicht betroffen sind, muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern im Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum; |
— |
Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum beim Patienten während einer Operation, bei der Autopsie oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt; |
— |
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Rückenschmerzen, lokale Empfindlichkeit, Radikulitis, Paraparese oder Paraplegie UND mindestens eines der Folgenden:
UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie. |
Hinweis für die Meldung:
Spinalabszesse mit Meningitis sind als Meningitis (CNS-MEN) zu melden
4.1.4. CRI: Katheterinfektionen (21)
CRI1-CVC: Lokale Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
— |
quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 103 KBE/ml am zentralen Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am zentralen Gefäßkatheter |
— |
UND Eiter/Entzündung an der Einstichstelle oder am Tunnel. |
CRI1-PVC: Lokale Infektion am peripheren Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
— |
quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 103 KBE/ml am peripheren Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am peripheren Gefäßkatheter |
— |
UND Eiter/Entzündung an der Einstichstelle oder am Tunnel. |
CRI2-CVC: Systemische Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
— |
quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 103 KBE/ml am zentralen Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am zentralen Gefäßkatheter |
— |
UND Rückgang der klinischen Symptome innerhalb von 48 Stunden nach Entfernung des Katheters. |
CRI2-PVC: Systemische Infektion des peripheren Gefäßkatheters (keine positive Blutkultur)
— |
quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 103 KBE/ml am peripheren Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am peripheren Gefäßkatheter |
— |
UND Rückgang der klinischen Symptome innerhalb von 48 Stunden nach Entfernung des Katheters. |
CRI3-CVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am zentralen Gefäßkatheter
— |
Gegebenenfalls Auftreten einer Sepsis innerhalb von 48 Stunden vor oder nach Entfernung des Katheters |
UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:
— |
quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 103 KBE/ml am zentralen Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am zentralen Gefäßkatheter; |
— |
bei Anwendung der quantitativen Blutkulturtechnik ist die Koloniezahl in der über den zentralen Gefäßkatheter gewonnenen Probe mindestens 5-fach höher als in der aus der Peripherie gewonnenen Probe; |
— |
Ergebnisverzögerung bei positiven Blutkulturen: Die zentral entnommene Probe ist mindestens zwei Stunden früher positiv als die peripher entnommene (parallel entnommene Blutkulturen); |
— |
kultureller Nachweis desselben Erregers aus Eiter der Einstichstelle. |
CRI3-PVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am peripheren Gefäßkatheter
Gegebenenfalls Auftreten einer Sepsis innerhalb von 48 Stunden vor oder nach Entfernung des Katheters
UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:
— |
quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 103 KBE/ml am peripheren Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am peripheren Gefäßkatheter; |
— |
kultureller Nachweis desselben Erregers aus Eiter der Einstichstelle. |
4.1.5. CVS: Infektionen Des Kardiovaskularen Systems
CVS-VASC: Arterien- oder Veneninfektion
Eine Arterien- oder Veneninfektion muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern von intraoperativ entnommenen Arterien oder Venen UND keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Organismen im Blut; |
— |
Arterien- oder Veneninfektion wird während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt; |
— |
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Schmerzen, Rötung oder Überwärmung an der betroffenen Gefäßstelle UND semiquantitativer kultureller Nachweis von mehr als 15 Kolonien einer intravasal gelegenen Katheterspitze UND keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Organismen im Blut; |
— |
Patient hat eitrige Sekretion an der betroffenen Gefäßstelle UND keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Organismen im Blut. |
Hinweise für die Meldung:
Infektionen an arteriovenösen Transplantaten, Shunts oder Fisteln oder an der Einstichstelle intravaskulärer Kanülen ohne kulturellen Nachweis von Organismen im Blut sind als CVS-VASC zu melden. Dem dritten Kriterium entsprechende CVS-VASC sind als CRI1 bzw. CRI2 zu melden.
CVS-ENDO: Endokarditis
Eine Endokarditis einer natürlichen oder künstlichen Herzklappe muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern an Herzklappen oder Vegetationen; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), neues oder verändertes Geräusch, Hinweise auf Embolien, Hautmanifestationen (z. B. Petechien, vereinzelte Hämorrhagien, schmerzhafte subkutane Knötchen), kongestive Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen UND mindestens eines der Folgenden:
UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie. |
CVS-CARD: Myokarditis oder Perikarditis
Myokarditis oder Perikarditis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus der Kultur des Perikards oder aus Perikardflüssigkeit, die durch eine Punktion oder eine Operation gewonnen wurde; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Schmerzen im Brustkorb, paradoxer Puls oder Herzvergrößerung UND mindestens eines der Folgenden:
|
CVS-MED: Mediastinitis
Mediastinitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern im Mediastinalgewebe oder aus mediastinaler Flüssigkeit, die während einer Operation oder einer Punktion gewonnen wurde; |
— |
während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung nachgewiesene Mediastinitis; |
— |
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Schmerzen im Brustkorb oder instabiles Sternum UND mindestens eines der Folgenden:
|
Hinweis für die Meldung:
Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis wird als SSI-O gemeldet.
4.1.6. EENT: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen
EENT-CONJ: Konjunktivitis
Konjunktivitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus dem eitrigen Exsudat, das aus Konjunktiva oder angrenzendem Gewebe entnommen wurde, z. B. Augenlid, Kornea, Meibom-Drüsen oder Tränendrüsen; |
— |
Schmerz oder Rötung der Konjunktiva oder des Augenbereichs UND mindestens einen der folgenden Befunde:
|
Hinweise für die Meldung:
— |
Sonstige Augeninfektionen sind als EYE zu melden. |
— |
Durch Silbernitrat (AgNO3) verursachte chemische Konjunktivitis ist nicht als Krankenhausinfektion zu melden. |
— |
Eine als Teil weiter verbreiteter Viruserkrankungen (wie Masern, Windpocken oder eine URI) auftretende Konjunktivitis ist nicht zu melden. |
EENT-EYE: Sonstige Augeninfektionen, außer Konjunktivitis
Augeninfektionen, außer Konjunktivitis, müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus der vorderen oder hinteren Kammer oder der Glaskörperflüssigkeit; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Augenschmerz, Sehstörung oder Hypopyon UND mindestens eines der Folgenden:
|
EENT-EAR: Ohr und Mastoid
Ohr- und Mastoidinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
|
Otitis externa muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
|
|
Otitis media muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
|
|
Otitis interna muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
|
|
Mastoiditis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
|
EENT-ORAL: Mundrauminfektion (Mund, Zunge oder Gaumen)
Mundrauminfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern im eitrigen Sekret aus Gewebe der Mundhöhle; |
— |
Abszess oder sonstiger Nachweis einer Mundrauminfektion bei der Inspektion, während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt; |
— |
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Abszess, Ulzeration oder erhabene weiße Flecke auf entzündeter Schleimhaut oder Belag auf der Mundschleimhaut UND mindestens eines der Folgenden:
|
Hinweis für die Meldung:
Nosokomiale primäre Herpes-simplex-Infektionen der Mundhöhle sind als ORAL zu melden; rekurrente Herpesinfektionen sind nicht nosokomial.
EENT-SINU: Sinusitis
Sinusitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern im eitrigen Sekret der Nasennebenhöhle; |
— |
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Schmerz oder Empfindlichkeit im Bereich der betroffenen Nebenhöhle, Kopfschmerzen, eitriges Exsudat oder Obstruktion der Nase UND mindestens eines der Folgenden:
|
EENT-UR: Infektion der oberen Atemwege (Pharyngitis, Laryngitis, Epiglottitis)
Infektionen der oberen Atemwege müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Rötung des Pharynx, Halsschmerzen, Husten, Heiserkeit oder eitriges Exsudat im Rachenraum UND mindestens eines der Folgenden:
|
— |
Abszess bei der direkten Untersuchung, bei einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt. |
4.1.7. GI: Infektionen des Gastrointestinaltraktes
GI-CDI: Infektion durch Clostridium difficile
Eine Clostridium-difficile-Infektion (früher auch Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhöe oder CDAD genannt) muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
Durchfälle oder toxisches Megakolon UND positiver Labortest für Clostridium difficile Toxin A und/oder B im Stuhl oder Nachweis eines toxinbildenden C.-difficile-Organismus im Stuhl durch Kultur oder auf andere Weise, beispielsweise ein positives PCR-Ergebnis; |
— |
Diagnose einer pseudomembranösen Kolitis durch Endoskopie des unteren Gastrointestinaltraktes; |
— |
histopathologische Kriterien für eine Clostridium-difficile-Infektion im Kolon (mit oder ohne Durchfall) in einer durch Endoskopie, Kolektomie oder Autopsie gewonnenen Gewebeprobe. |
GI-GE: Gastroenteritis (ausgenommen CDI)
Gastroenteritis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
Akutes Einsetzen von Durchfall (flüssiger Stuhl über mehr als 12 Stunden) mit oder ohne Erbrechen oder Fieber (> 38 °C) und nicht-infektiöse Ursache unwahrscheinlich (z. B. Diagnosetests, andere Behandlung als mit antimikrobiellen Mitteln, akute Exazerbation eines chronischen Leidens oder psychischer Stress); |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber (> 38 °C) oder Kopfschmerzen UND mindestens eines der Folgenden:
|
GI-GIT: Infektion des Gastrointestinaltraktes (Ösophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm und Rektum), ausgenommen Gastroenteritis und Appendizitis
Infektionen des Gastrointestinaltraktes, Gastroenteritis und Appendizitis ausgenommen, müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
Abszess oder anderer Hinweis auf Infektion während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache und mit der Infektion des betroffenen Organs oder Gewebes vereinbar: Fieber (> 38 °C), Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen oder Empfindlichkeit UND mindestens eines der Folgenden:
|
GI-HEP: Hepatitis
Hepatitis muss dem folgenden Kriterium entsprechen:
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Gelbsucht oder Transfusion in der Anamnese der letzten drei Monate
UND mindestens eines der Folgenden:
— |
positiver Antigen- oder Antikörper-Test für Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C oder Hepatitis D; |
— |
abnormale Ergebnisse bei Leberfunktionstests (z. B. GOT/GPT und Bilirubin erhöht); |
— |
Zytomegalie-Virus-(CMV)-Nachweis im Urin oder oropharyngealen Sekret. |
Hinweise für die Meldung:
— |
Hepatitis oder Gelbsucht nichtinfektiösen Ursprungs (Alpha-1-Antitrypsinmangel usw.) ist nicht zu melden. |
— |
Hepatitis oder Gelbsucht aufgrund einer Exposition gegenüber Hepatotoxinen (alkoholische oder arzneimittelbedingte Hepatitis durch Paracetamol usw.) ist nicht zu melden. |
— |
Hepatitis oder Gelbsucht aufgrund einer Obstruktion bzw. Entzündung der Gallenblase (Cholezystitis) ist nicht zu melden. |
GI-IAB: Intraabdominale Infektionen, die nicht anderweitig beschrieben sind, einschließlich Gallenblase, Gallengänge, Leber (ausgenommen Virushepatitis), Milz, Pankreas, Peritoneum, subphrenischer oder subdiaphragmatischer Raum oder sonstiges intraabdominales Gewebe oder nicht anderweitig angegebener Bereich
Intraabdominale Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus intraoperativ oder durch Punktion gewonnenem eitrigen Material aus dem intraabdominalen Raum; |
— |
Abszess oder sonstiger Nachweis einer intraabdominalen Infektion während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt; |
— |
Patient hat zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen oder Gelbsucht UND mindestens eines der Folgenden:
|
Hinweis für die Meldung:
Pankreatitis (ein inflammatorisches Syndrom, das durch Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen mit gleichzeitig erhöhtem Serumspiegel von Pankreasenzymen gekennzeichnet ist) ist nicht zu melden, außer es wird ein infektiöser Ursprung festgestellt.
4.1.8. LRI: Infektionen der unteren Atemwege mit Ausnahme der Pneumonie
LRI-BRON: Bronchitis, Tracheobronchitis, Bronchiolitis, Tracheitis, ohne Anzeichen einer Pneumonie
Patient zeigt keine klinischen oder radiologischen Anzeichen einer Pneumonie
UND Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Husten, neue oder erhöhte Sputumproduktion, Rhonchi oder pfeifendes Atmen
UND mindestens eines der Folgenden:
— |
kultureller Nachweis von Erregern durch Trachealaspirat oder Bronchoskopie; |
— |
positiver Antigen-Nachweis in Atemwegsekreten. |
Hinweis für die Meldung:
Chronische Bronchitis bei Patienten mit chronischer Lungenerkrankung ist nicht als Infektion zu melden, außer es gibt Anzeichen für eine akute sekundäre Infektion, die sich durch eine Veränderung des Erregers manifestiert.
LRI-LUNG: Sonstige Infektionen der unteren Atemwege
Sonstige Infektionen der unteren Atemwege müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
Nachweis von Erregern im Abstrich oder kultureller Nachweis von Erregern im Lungengewebe oder der Lungenflüssigkeit, einschließlich Pleuraflüssigkeit; |
— |
Lungenabszess oder Pleuraempyem während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt; |
— |
Abszesshöhle bei Röntgenuntersuchung der Lunge festgestellt. |
Hinweis für die Meldung:
Lungenabszess oder Pleuraempyem ohne Pneumonie wird als LUNG gemeldet.
4.1.9. NEO: Spezifische Falldefinitionen Für Infektionen Bei Neugeborenen
NEO-CSEP: Klinische Sepsis
ALLE folgenden drei Kriterien:
— |
Betreuender Arzt begann geeignete antimikrobielle Therapie für Sepsis für mindestens 5 Tage; |
— |
kein Erregernachweis in der Blutkultur oder nicht getestet; |
— |
keine offensichtliche Infektion an anderer Stelle |
UND zwei der folgenden Kriterien (ohne sonstige erkennbare Ursache):
— |
Fieber (> 38 °C) oder Temperaturinstabilität (häufiges Nachstellen des Inkubators) oder Hypothermie (< 36,5 °C); |
— |
Tachykardie (> 200/min) oder neu/vermehrte Bradykardien (< 80/min); |
— |
Rekapillarisierungszeit (RKZ) > 2 s; |
— |
neue oder vermehrte Apnoe(en) (> 20 s); |
— |
unerklärte metabolische Azidose; |
— |
neu aufgetretene Hyperglykämie (> 140 mg/dl); |
— |
anderes Sepsiszeichen (Hautkolorit (nur wenn RKZ nicht verwendet), laborchemische Zeichen (CRP, Interleukin), erhöhter Sauerstoffbedarf (Intubation), instabiler allgemeiner Zustand des Patienten, Apathie). |
NEO-LCBI: Laborbestätigte Sepsis bei Neugeborenen
Mindestens zwei der folgenden Kriterien: Temperatur > 38 °C oder < 36,5 °C oder Temperaturinstabilität, Tachykardie oder Bradykardie, Apnoe, erhöhte Rekapillarisierungszeit (RKZ), metabolische Azidose, Hyperglykämie oder anderes Sepsiszeichen wie Apathie
UND
ein anerkannter Erreger außer aus Blut oder CSF gewonnene koagulase-negative Staphylokokken (CSF: dies wird erwähnt, da Meningitis in dieser Altersgruppe gewöhnlich hämatogen ist und ein positiv getesteter CSF deshalb als Nachweis einer Sepsis betrachtet werden kann, selbst wenn Blutkulturen negativ sind oder nicht getestet wurden).
Hinweise für die Meldung
— |
Aus Gründen der Konsistenz mit der Meldung von Sepsis bei Erwachsenen (einschließlich sekundärer Sepsis) wurde das Kriterium „Der Erreger steht nicht mit einer Infektion an anderer Stelle in Verbindung“ für die Zwecke der EU-Punktprävalenzstudie aus der Definition für NEO-KISS entfernt. |
— |
Die Ursache der Sepsis bei Neugeborenen ist im Feld „Ursache der Sepsis“ zu erfassen. |
— |
Treffen sowohl die Falldefinition für NEO-LCBI als auch die Falldefinition für NEO-CNSB zu, ist eine NEO-LCBI zu melden. |
NEO-CNSB: Laborbestätigte Sepsis mit koagulase-negativen Staphylokokken
— |
Mindestens zwei der folgenden Kriterien: Temperatur > 38 °C oder < 36,5 °C oder Temperaturinstabilität, Tachykardie oder Bradykardie, Apnoe, erhöhte Rekapillarisierungszeit, metabolische Azidose, Hyperglykämie oder anderes Sepsiszeichen wie Apathie |
— |
UND kultureller Nachweis von koagulase-negativen Staphylokokken im Blut oder an der Katheterspitze |
— |
UND Patient erfüllt eines der folgenden Kriterien: C-reaktives Protein > 2,0 mg/dl, unreife/gesamte Granulozyten-Ratio (I/T-Ratio) > 0,2, Leukozyten < 5/nl, Thrombozyten < 100/nl. |
Hinweise für die Meldung
— |
Aus Gründen der Konsistenz mit der Meldung von Sepsis bei Erwachsenen (einschließlich sekundärer Sepsis) wurde das Kriterium „Der Erreger steht nicht mit einer Infektion an anderer Stelle in Verbindung“ für die Zwecke der EU-Punktprävalenzstudie aus der Definition für NEO-KISS entfernt. |
— |
Die Ursache der Sepsis bei Neugeborenen ist im Feld „Ursache der Sepsis“ zu erfassen. |
— |
Treffen sowohl die Falldefinition für NEO-LCBI als auch die Falldefinition für NEO-CNSB zu, ist eine NEO-LCBI zu melden. |
NEO-PNEU: Pneumonie
— |
Erschwerte Atmung |
— |
UND neues Infiltrat, Konsolidierung oder Pleuraerguss bei Röntgenuntersuchung des Thorax festgestellt |
— |
UND mindestens vier der folgenden Kriterien: Temperatur > 38° oder < 36,5 °C oder Temperaturinstabilität, Tachykardie oder Bradykardie, Tachypnoe oder Apnoe, Dyspnoe, vermehrte respiratorische Sekretion, neues Auftreten von eitrigem Sputum, Isolierung eines Erregers aus der respiratorischen Sekretion, C-reaktives Protein > 2,0 mg/dl, I/T-Ratio > 0,2. |
NEO-NEC: Nekrotisierende Enterokolitis
Histopathologischer Nachweis der nekrotisierenden Enterokolitis
ODER
mindestens eine typische radiologisch festgestellte Anomalie (Pneumoperitoneum, Pneumatosis intestinalis, unverändert stehende Dünndarmschlingen) sowie mindestens zwei der folgenden Kriterien ohne sonstige erkennbare Ursache: Erbrechen, geblähter Bauch, Nahrungs-(„Magen-“)Reste, wiederholt mikroskopisch oder makroskopisch Blut im Stuhl.
4.1.10. PN: Pneumonie
Mindestens zweifacher serieller Nachweis von Zeichen einer Pneumonie bei Röntgenuntersuchungen oder Computertomographien des Thorax bei Patienten mit pulmonaler oder kardialer Grunderkrankung. Bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grunderkrankung reicht eine aussagekräftige Röntgenuntersuchung oder Computertomographie des Thorax
UND mindestens eines der folgenden Symptome:
— |
Fieber > 38 °C ohne sonstige Ursache; |
— |
Leukopenie (< 4 000 WBK/mm3) oder Leukozytose (≥ 12 000 WBK/mm3) |
UND mindestens eines der folgenden Symptome (oder mindestens zwei für die Diagnostik der klinischen Pneumonie = PN 4 und PN 5):
— |
Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung des Sputums (Farbe, Geruch, Menge, Konsistenz); |
— |
Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe; |
— |
Anzeichen bei der Auskultation (Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch), Ronchi, pfeifendes Atmen; |
— |
Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. O2-Entsättigung, erhöhter Sauerstoffbedarf oder erhöhte Beatmungsnotwendigkeit) |
und entsprechend der durchgeführten Diagnostik:
a) |
Quantitativer kultureller Nachweis eines Erregers aus minimal kontaminiertem Sekret der UAW (22) (PN 1)
Quantitativer kultureller Nachweis eines Erregers aus potenziell kontaminiertem Atemwegssekret (PN 2)
|
b) |
|
c) |
|
Anmerkung:
— |
Bei Patienten mit pulmonaler oder kardialer Grunderkrankung genügt bei einer aktuellen Pneumonie eine aussagekräftige Röntgenuntersuchung oder Computertomographie des Thorax, wenn ein Vergleich mit früheren Röntgenaufnahmen möglich ist. |
— |
Die Kriterien für PN 1 und PN 2 wurde ohne vorherige antimikrobielle Behandlung validiert. Bei einem früheren Einsatz antimikrobieller Mittel schließt dies jedoch die Diagnose von PN 1 oder PN 2 nicht aus. |
Intubationsassoziierte Pneumonie (IAP)
Eine Pneumonie wird als intubationsassoziiert (IAP) definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 48 Stunden vor Auftreten der Infektion ein invasives Beatmungsgerät eingesetzt war.
Anmerkung: Eine Pneumonie, die ab dem Tag ihres Auftretens mit einer Intubation behandelt wurde, ist ohne zusätzliche Angaben zur Abfolge der Ereignisse nicht als IAP einzustufen.
4.1.11. REPR: Infektionen des Genitaltraktes
REPR-EMET: Endometritis
Endometritis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern in intraoperativ, durch Punktion oder Bürstenabstrich gewonnener Flüssigkeit oder Gewebe des Endometriums; |
— |
Patientin hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Bauchschmerzen, Druckschmerz des Uterus oder eitrige Sekretion aus dem Uterus. |
Hinweis für die Meldung:
Endometritis post partum ist als nosokomiale Infektion zu melden, es sei denn, das Fruchtwasser ist zum Zeitpunkt der Einweisung infiziert, oder die Patientin wurde 48 Stunden nach Ruptur der Membran eingewiesen.
REPR-EPIS: Infektion der Episiotomiestelle
Infektionen der Episiotomiestelle müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
— |
Patientin hat nach vaginaler Entbindung eitrige Sekretion aus der Episiotomiestelle; |
— |
Patientin hat Episiotomieabszess nach vaginaler Entbindung. |
REPR-VCUF: Infektion der Scheidenmanschette
Infektionen der Scheidenmanschette müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
eitrige Sekretion an der Scheidenmanschette nach Hysterektomie; |
— |
Abszess an der Scheidenmanschette nach Hysterektomie; |
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus Sekret oder Gewebe der Scheidenmanschette nach Hysterektomie. |
Hinweis für die Meldung:
Infektionen der Scheidenmanschette sind als SSI-O zu melden, wenn andere SSI-Kriterien zutreffen (bis zu 30 Tage nach der Hysterektomie).
REPR-OREP: Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltraktes (Nebenhoden, Hoden, Prostata, Scheide, Eierstöcke, Uterus oder sonstiges tiefliegendes Beckengewebe, ausgenommen Endometritis oder Infektionen der Scheidenmanschette)
Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltraktes müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern in Gewebe oder Sekret der betroffenen Region; |
— |
während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellter Abszess oder sonstiges Anzeichen für eine Infektion der betroffenen Region; |
— |
Patient hat zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen, Empfindlichkeit oder Dysurie UND mindestens eines der Folgenden:
|
Hinweise für die Meldung:
— |
Endometritis sind als EMET zu melden. |
— |
Infektionen der Scheidenmanschette sind als VCUF zu melden. |
4.1.12. SSI: Postoperative Wundinfektion
Anmerkung: Für die Zwecke der Überwachungsberichte sind alle Definitionen als bestätigt zu betrachten.
Postoperative oberflächliche Wundinfektion (SSI-S)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf UND bezieht nur Haut oder subkutanes Gewebe an der Inzisionsstelle ein, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:
— |
eitrige Sekretion aus der oberflächlichen Inzision mit oder ohne Laborbestätigung; |
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus einem aseptisch entnommenen Wundsekret oder Gewebe von der oberflächlichen Inzision; |
— |
mindestens eines der folgenden drei Anzeichen oder Symptome einer Infektion: Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit, lokalisierte Schwellung, Rötung oder Überwärmung UND Chirurg öffnet die oberflächliche Inzision bewusst, außer es liegt eine negative mikrobiologische Kultur von der Inzision vor; |
— |
Diagnose einer postoperativen oberflächlichen Wundinfektion durch einen Chirurgen oder den behandelnden Arzt. |
Postoperative tiefe Wundinfektion (SSI-D)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 90 Tagen, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst das tiefe Weichgewebe (z. B. Faszienschicht, Muskelgewebe) der Inzisionsstelle, UND eines der folgenden Kriterien trifft zu:
— |
eitrige Sekretion aus der Tiefe der Inzision, aber nicht aus dem Organ bzw. der Körperhöhle an der operierten Stelle; |
— |
spontan oder vom Chirurgen bewusst geöffnete tiefe Inzision, wenn der Patient mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome hat: Fieber (> 38 °C), lokalisierter Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit, außer es liegt eine negative mikrobiologische Kultur von der Inzision vor; |
— |
Abszess oder sonstige Zeichen der Infektion, die tiefe Inzision betreffend, sind bei der direkten Untersuchung, während der erneuten Operation oder bei der histopathologischen oder radiologischen Untersuchung ersichtlich; |
— |
Diagnose einer postoperativen tiefen Wundinfektion durch einen Chirurgen oder den behandelnden Arzt. |
Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 90 Tagen, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst Teile des Körpers (Organe oder Körperhöhlen) — die Inzisionsstelle ausgenommen — die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:
— |
eitrige Sekretion aus einer Drainage, die durch eine Stichwunde in das Organ bzw. die Körperhöhle gelegt wird; |
— |
kultureller Nachweis von Erregern aus einem aseptisch entnommenen Wundsekret oder Gewebe aus einem Organ bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet; |
— |
Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion des Organs bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet ist bei klinischer Untersuchung, während der erneuten Operation, bei der histopathologischen oder radiologischen Untersuchung ersichtlich; |
— |
Diagnose einer Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet durch einen Chirurgen oder den behandelnden Arzt. |
4.1.13. SST: Haut- und Weichteilinfektionen
SST-SKIN: Hautinfektion
Hautinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
eitrige Sekretion, Pusteln, Bläschen oder Furunkel; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Schmerz oder Empfindlichkeit, lokalisierte Schwellung, Rötung oder Überwärmung UND mindestens eines der Folgenden:
|
Hinweise für die Meldung:
— |
Infizierte Dekubitalgeschwüre sind als DECU zu melden. |
— |
Infizierte Verbrennungswunden sind als BURN zu melden. |
— |
Brustdrüsenabszesse oder Mastitis sind als BRST zu melden. |
SST-ST: Infektionen des weichen Körpergewebes (nekrotisierende Fasziitis, infektiöse Gangrän, nekrotisierende Zellulitis, infektiöse Myositis, Lymphadenitis oder Lymphangitis)
Infektionen des weichen Körpergewebes müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern im Gewebe oder Sekret der betroffenen Stelle; |
— |
eitrige Sekretion an der betroffenen Stelle; |
— |
Abszess oder anderer Hinweis auf Infektion während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt; |
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome an der betroffenen Stelle ohne sonstige erkennbare Ursache: lokalisierter Schmerz oder Empfindlichkeit, Rötung, Schwellung oder Überwärmung UND mindestens eines der Folgenden:
|
Hinweise für die Meldung:
— |
Infizierte Dekubitalgeschwüre sind als DECU zu melden. |
— |
Infektionen des tiefliegenden Beckengewebes sind als OREP zu melden. |
SST-DECU: Infektion eines Dekubitalgeschwürs, einschließlich oberflächlicher und tiefliegender Infektionen
Infektionen eines Dekubitalgeschwürs müssen dem folgenden Kriterium entsprechen:
— |
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Rötung, Empfindlichkeit oder Schwellung der Wundränder UND mindestens eines der Folgenden:
|
SST-BURN: Infektion von Verbrennungswunden
Infektionen von Verbrennungswunden müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
Veränderung im Aussehen oder Charakter der Brandwunde, z. B. rascher Schorfabfall oder dunkelbraune, schwarze oder violette Verfärbung des Schorfes oder Ödem an den Wundrändern |
— |
UND histopathologische Untersuchung einer Biopsie der Verbrennungswunde zeigt Invasion von Erregern in angrenzendes gesundes Gewebe; |
— |
Veränderung im Aussehen oder Charakter der Brandwunde, z. B. rascher Schorfabfall oder dunkelbraune, schwarze oder violette Verfärbung des Schorfes oder Ödem an den Wundrändern UND mindestens eines der Folgenden:
|
— |
Der von einer Verbrennung betroffene Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C) oder Hypothermie (< 36 °C), Hypotonie, Oligurie (< 20 ml/h), Hyperglykämie bei zuvor tolerierten Mengen von verabreichten Kohlenhydraten oder Verwirrtheit UND mindestens eines der Folgenden:
|
SST-BRST: Brustdrüsenabszess oder Mastitis
Ein Brustdrüsenabszess oder Mastitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
— |
kultureller Nachweis von Erregern in betroffenem Brustgewebe oder aus Flüssigkeit, die durch Inzision und Drainage oder Punktion entnommen wurde; |
— |
während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellter Brustdrüsenabszess oder sonstiger Infektionsnachweis; |
— |
Fieber (> 38 °C) und lokale Entzündung der Brustdrüse |
UND ärztliche Diagnose eines Brustdrüsenabszesses.
4.1.14. SYS: Systemische Infektionen
SYS-DI: Disseminierte Infektion
Infektion, die mehrere Organe oder Organsysteme einbezieht, ohne einen offensichtlichen einzigen Infektionsherd, gewöhnlich viralen Ursprungs, mit Anzeichen oder Symptomen ohne sonstige erkennbare Ursache und mit infektiöser Einbeziehung mehrerer Organe oder Organsysteme
Hinweise für die Meldung:
— |
Dieser Code ist für virale Infektionen zu verwenden, die mehrere Organe oder Organsysteme einbeziehen (z. B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Erythema infectiosum). Solche Infektionen lassen sich oft durch klinische Kriterien allein identifizieren. |
— |
Dieser Code ist nicht für Krankenhausinfektionen mit multiplen Absiedlungen wie z. B. der bakteriellen Endokarditis zu verwenden; bei diesen Infektionen ist nur der Primärherd zu melden. |
— |
Fieber unklarer Genese (FUO) ist nicht als DI zu melden. |
— |
Ein virales Exanthem ist als DI zu melden. |
SYS-CSEP: behandelte unbestimmte schwere Infektion
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome
— |
klinischen Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache |
— |
Fieber (> 38 °C) |
— |
Hypotonie (systolischer Druck < 90 mm/Hg) |
— |
oder Oligurie (20 cm3 (ml)/h) |
und keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Erregern oder Antigen im Blut
und keine erkennbare Infektion an anderer Stelle
und Arzt beginnt Sepsistherapie.
Hinweise für die Meldung:
Diesen Code nur verwenden, wenn unbedingt notwendig.
Für CSEP bei Frühgeborenen ist die Falldefinition für NEO-CSEP zu verwenden (siehe unten)
4.1.15. UTI: Harnweginfektionen
UTI-A: Symptomatische mikrobiologisch bestätigte Harnweginfektion
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl
UND
positive Urinkultur, d. h. ≥ 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen
UTI-B: Symptomatische mikrobiologisch nicht bestätigte Harnweginfektion
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl
UND
mindestens einen der folgenden Befunde:
— |
Harnteststreifen für Leukozytenesterase und/oder Nitrit positiv; |
— |
Pyurie in Urinprobe mit ≥ 104 Leukozyten/ml oder > 3 Leukozyten/Gesichtsfeld bei starker Vergrößerung im nicht-zentrifugierten Urin; |
— |
bei Gram-Färbung einer nicht-zentrifugierten Urinprobe Nachweis von Erregern; |
— |
mindestens zwei Urinkulturen mit wiederholtem Nachweis desselben pathogenen Erregers (gramnegative Erreger oder Staphylococcus saprophyticus) mit ≥ 102 Kolonien/ml Urin aus nichtentleerten Organen; |
— |
Nachweis von ≤ 105 Kolonien/ml eines einzelnen pathogenen Erregers (gramnegative Erreger oder Staphylococcus saprophyticus) bei Patienten unter Antibiotikatherapie indiziert bei vorliegender Harnweginfektion; |
— |
ärztliche Diagnose einer Harnweginfektion; |
— |
Arzt ordnet entsprechende Therapie an. |
Asymptomatische Bakteriurie ist nicht zu melden, Sepsis infolge asymptomatischer Bakteriurie dagegen wird als Sepsis mit Infektionsquelle S-UTI gemeldet.
Eine Harnwegsinfektion wird als katheterassoziiert definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 7 Tage vor Auftreten der Infektion ein Verweilkatheter eingesetzt war.
4.2. ALLGEMEINE FALLDEFINITION FÜR SEPSIS DURCH SPEZIFISCHE PATHOGENE
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant
Laborkriterien
Mindestens eine aus einer Blutprobe angelegte Kultur mit Nachweis von Arten von Staphylococcus aureus oder Klebsiella pneumoniae oder Escherichia coli oder Enterococcus faecium oder Enterococcus faecalis oder Pseudomonas aeruginosa oder Acinetobacter oder Streptococcus pneumoniae.
Epidemiologische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant
Fallklassifizierung
A. |
Möglicher Fall entfällt |
B. |
Wahrscheinlicher Fall entfällt |
C. |
Bestätigter Fall |
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Netz) festgelegt werden (24), insbesondere die Folgenden:
— |
Staphylococcus aureus: Empfindlichkeit gegenüber Methicillin und anderen gegen Staphylokokken wirksamen Beta-Lactamen; |
— |
Enterococcus faecium und Enterococcus faecalis: Empfindlichkeit gegenüber Glycopeptiden; |
— |
Klebsiella pneumoniae und Escherichia coli: Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen und Colistin in carbapenemresistenten Isolaten; |
— |
Arten von Pseudomonas aeruginosa und Acinetobacter: Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen. |
4.3. ALLGEMEINE FALLDEFINITION UND KLASSIFIKATION DER RESISTENZ GEGEN ANTIMIKROBIELLE MITTEL
Klinische Resistenz gegen antimikrobielle Mittel
Begriffsbestimmung
Ein Mikroorganismus wird entsprechend den geeigneten klinischen Grenzkonzentrationen der EUCAST (25) (Korrelation zwischen den Grenzwerten für die minimale Hemmkonzentration (MHK) und ihres Hemmzonendurchmessers) mit einer standardisierten Methodik oder einer an einer solchen kalibrierten Methodik als klinisch sensibel, klinisch intermediär oder klinisch resistent gegen eine antimikrobielle Substanz eingestuft. Die Grenzkonzentrationen können bei veränderten Bedingungen angepasst werden, sofern dies gerechtfertigt ist.
Klassifizierung
Klinisch sensibel (S)
— |
Ein Mikroorganismus wird als empfindlich (S) gegen ein Antibiotikum bezeichnet, wenn ein Umfang antimikrobieller Exposition vorliegt, der mit einer hohen therapeutischen Erfolgswahrscheinlichkeit verbunden ist. |
Klinisch intermediär (I)
— |
Ein Mikroorganismus wird als intermediär empfindlich (I) gegen ein Antibiotikum bezeichnet, wenn ein Umfang antimikrobieller Aktivität vorliegt, der mit einem unsicheren therapeutischen Ergebnis verbunden ist. Dies bedeutet, dass eine Infektion mit dem Isolat an Körperstellen, an denen sich die Arzneimittel ansammeln können, oder bei Möglichkeit einer Dosierung des Arzneimittels, die eine höhere Exposition zur Folge hat, angemessen behandelt werden kann. Außerdem bietet diese Einstufung eine Pufferzone, mit der größere Diskrepanzen bei der Auslegung aufgrund geringfügiger, unkontrollierter oder technischer Faktoren vermieden werden sollen. |
Klinisch resistent (R)
— |
Ein Mikroorganismus wird als resistent (R) gegen ein Antibiotikum bezeichnet, wenn ein Umfang antimikrobieller Exposition vorliegt, der mit einer hohen Wahrscheinlichkeit des Therapieversagens verbunden ist. |
Klinische Grenzkonzentrationen (25) werden folgendermaßen dargestellt:
— |
S: MHK ≤ x mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest ≥ σ mm |
— |
I: MHK > x, ≤ y mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest ≥ ρ mm, < σ mm |
— |
R: MHK > y mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest < ρ mm |
Panresistenz
— |
Bei Arten von Staphylococcus aureus, Enterococcus, Enterobacteriaceae einschließlich Klebsiella pneumoniae und Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa sowie Arten von Acinetobacter wird ein Isolat als panresistent bezeichnet, wenn es gegen alle antimikrobiellen Wirkstoffe resistent ist; diese Definition ist in dem Vorschlag internationaler Experten für Standarddefinitionen von erworbener Resistenz vorgesehen (26). |
— |
Ein Isolat wird als bestätigt panresistent bezeichnet, wenn es nicht empfänglich (d. h. intermediär — I oder resistent — R) für alle Mittel in allen antimikrobiellen Kategorien ist, und zwar bestätigt von einem Referenzlabor oder einem anderen Labor für klinische Mikrobiologie durch Untersuchung eines zusätzlichen Spektrums antimikrobieller Mittel neben den routinemäßig untersuchten; dies entspricht der Definition in dem Vorschlag internationaler Experten für Standarddefinitionen von erworbener Resistenz (27). |
— |
Ein Isolat wird als möglicherweise panresistent bezeichnet, wenn es nicht empfänglich (d. h. intermediär — I oder resistent — R) für alle in dem Labor untersuchten antimikrobiellen Mittel ist. |
— |
Ein Isolat wird als nicht panresistent bezeichnet, wenn es auf mindestens einen der untersuchten antimikrobiellen Wirkstoffe anspricht. |
Mikrobiologische Resistenz gegen antimikrobielle Mittel
Phänotyp-Definition
Die Einstufung eines Mikroorganismus als Wildtyp-Phänotyp bzw. Nicht-Wildtyp-Phänotyp für eine bestimmte Art erfolgt gemäß den epidemiologischen Grenzwerten (ECOFF) von EUCAST anhand einer standardisierten Methodik oder einer an einer solchen kalibrierten Methodik (28) (29), gestützt auf artenspezifische MHK und die Korrelation zwischen der Verteilung der MHK und ihrem Hemmzonendurchmesser.
Phänotyp-Klassifizierung
Wildtyp-Phänotyp
— |
Ein Mikroorganismus gilt für eine Art oder einen Artenkomplex als Wildtyp, wenn ihm ein phänotypisch nachweisbarer Mechanismus für erworbene Resistenz fehlt. |
Nicht-Wildtyp-Phänotyp
— |
Ein Mikroorganismus gilt für eine Art als Nicht-Wildtyp, wenn er mindestens einen phänotypisch nachweisbaren Mechanismus für erworbene Resistenz ausdrückt. |
Die ECOFF sind wie folgt (29):
— |
Wildtyp: ECOFF ≤ x mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest ≥ σ mm |
— |
Nicht-Wildtyp: ECOFF > x mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest < ρ mm |
Feststellung eines Mechanismus für erworbene antimikrobielle Resistenz (z. B. inaktivierendes Enzym, Modifikation des Zielproteins, Efflux-Pumpe).
Das Vorhandensein eines Resistenzmechanismus bei einem Mikroorganismus lässt sich in vitro bestimmen, und die Art des Mechanismus kann anhand der Standardmethodik in den Leitlinien von EUCAST für den Nachweis von Resistenzmechanismen und spezifischen Resistenzen von klinischer und/oder epidemiologischer Bedeutung festgestellt werden (30).
Genotyp-Definition
Ein Mikroorganismus wird danach unterschieden, ob er über eine genetische Determinante oder eine Kombination von Determinanten verfügt oder nicht, die ihm einen Phänotyp mit Empfindlichkeit gegenüber Nicht-Wildformen in Bezug auf antimikrobielle Wirkstoffe verleihen (Mutation eines übertragbaren Gens oder eines Kerngens). Eine genetische Determinante oder eine Kombination von Determinanten, die einem Mikroorganismus einen Phänotyp mit Empfindlichkeit gegenüber Nicht-Wildformen in Bezug auf ein oder mehrere antimikrobielle Mittel verleiht, lässt sich durch Finden und Feststellen der entsprechenden Nukleinsäuresequenz im Genom eines Bakteriums darstellen.
Genotyp-Klassifizierung
Genotypen werden gemeldet als
— |
positiv: Vorhandensein von [Bezeichnung des Resistenzgens oder der Kerngenmutation] |
— |
negativ: Fehlen von [Bezeichnung des Resistenzgens] oder Kerngensequenz des Wildtyps |
(1) Die EU-Protokolle mit allen späteren Aktualisierungen sind auf der Website des ECDC zu finden: https://ecdc.europa.eu/en/publications-data/eu-protocol-harmonised-monitoring-antimicrobial-resistance-human-salmonella-and-0
(2) Bei der Interpretation der klinischen Kriterien sollte berücksichtigt werden, ob eine alternative Diagnose verfügbar ist, welche die Erkrankung eindeutig erklären kann.
(3) Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber Alphavirus-Infektionen interpretiert werden.
(4) Depression, Angstzustände, Apathie, Rückzug, Wahnvorstellungen.
(5) Dies umfasst sowohl echten Schmerz als auch Dysästhesie.
(6) Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.
(7) Die Tonsillenbiopsie wird weder routinemäßig noch in Fällen typischer Erscheinungsformen sporadischer CJD im EEG empfohlen, kann jedoch in Verdachtsfällen sinnvoll sein, in denen die klinischen Merkmale mit denen der vCJD vereinbar sind und das MRT kein hohes Pulvinar-Signal ergibt.
(8) Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.
(9) Bei der Interpretation der klinischen Kriterien sollte berücksichtigt werden, ob eine alternative Diagnose verfügbar ist, welche die Erkrankung eindeutig erklären kann.
(10) Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
(11) Das ECDC-Standardprotokoll für die Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken wird jedes Jahr in den Anhängen des Jahresberichts zur Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken in Europa veröffentlicht.
Siehe: European Centre for Disease Prevention and Control. Gonococcal antimicrobial susceptibility surveillance in Europe, www.ecdc.europa.eu
(12) Bei der Meldung von Hepatitis-B-Fällen sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den ECDC-Anforderungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen unterscheiden.
(13) Bei der Meldung von Hepatitis-C-Fällen sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den ECDC-Anforderungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen unterscheiden.
(14) EFNS guidelines on the diagnosis and management of European Lyme neuroborreliosis, European Journal of Neurology 17, S. 8-16: doi:10.1111/j.1468-1331.2009.02862.x
(15) Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung von Antibiotikaresistenzen veröffentlicht. Siehe: The European Surveillance system. Antimicrobial resistance (AMR) reporting protocol. European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (EARS-Net). www.ecdc.europa.eu
(*1) In Eliminierungsszenarios können in bestimmten Situationen weitere Untersuchungen erwogen werden, um falsch-positive IgM-Ergebnisse auszuschließen (WHO Manual for the Laboratory Surveillance of Measles and Rubella Viruses, 2017).
(16) Die EU-Protokolle mit allen späteren Aktualisierungen sind auf der Website des ECDC zu finden: https://ecdc.europa.eu/en/publications-data/eu-protocol-harmonised-monitoring-antimicrobial-resistance-human-salmonella-and-0
(17) Ein enger Kontakt ist anzunehmen bei einer Person, die einen SARS-Patienten betreut oder mit ihm zusammengelebt hat oder mit seinen Atemsekreten, Körperflüssigkeiten und/oder Exkrementen in Berührung gekommen ist.
(18) In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff „Mitarbeiter des Gesundheitswesens“ das gesamte Krankenhauspersonal. Die Definition der Abteilung, in der der Ausbruch auftritt, hängt von der örtlichen Situation ab. Die Größe der Abteilung kann von einer einzigen Abteilung oder Station eines großen Krankenhauses des Tertiärbereichs bis zu einer ganzen — kleineren — Einrichtung der gesundheitlichen Versorgung reichen.
(19) Die serologischen Ergebnisse sind je nach Impfstatus und früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen zu interpretieren. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
(20) Die Meldekriterien erscheinen jedes Jahr im Bericht des ECDC und des WHO-Regionalbüros für Europa über die Überwachung und das Monitoring der Tuberkulose in Europa. www.ecdc.europa.eu.
(21) CVC = zentraler Gefäßkatheter, PVC = peripherer Gefäßkatheter. Eine Besiedlung eines zentralen Gefäßkatheters sollte nicht gemeldet werden. Bei einer CRI3- (CVC oder PVC) handelt es sich ebenfalls um eine Sepsis mit der Infektionsquelle C-CVC bzw. C-PVC, jedoch sollte die Sepsis bei Meldung einer CRI3 nicht in der Punktprävalenzerhebung erfasst werden; die mikrobiologisch bestätigte katheterassoziierte Sepsis ist als CRI3 zu erfassen.
(22) UAW = untere Atemwege
(23) KBE = koloniebildende Einheiten
(24) Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung von Antibiotikaresistenzen veröffentlicht. Siehe: Antimicrobial resistance (AMR) reporting protocol. European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (EARS-Net). www.ecdc.europa.eu
(25) http://www.eucast.org/clinical_breakpoints/. Gleichwertige quantitative Verfahren der Untersuchung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln (AST) können anstelle von MHK oder einem Plattendiffusionstest eingesetzt werden, wenn EUCAST dies befürwortet.
(26) Magiorakos AP, et al. Multidrug-resistant, extensively drug-resistant and pandrug-resistant bacteria: an international expert proposal for interim standard definitions for acquired resistance. Clin Microbiol Infect. 2012 Mar;18(3):268-81. http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1198743X14616323
(27) Magiorakos AP, et al. Multidrug-resistant, extensively drug-resistant and pandrug-resistant bacteria: an international expert proposal for interim standard definitions for acquired resistance. Clin Microbiol Infect. 2012 Mar;18(3):268-81. http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1198743X14616323
(28) http://www.eucast.org/ast_of_bacteria/
(29) http://www.eucast.org/mic_distributions_and_ecoffs/
(30) http://www.eucast.org/fileadmin/src/media/PDFs/EUCAST_files/Resistance_mechanisms/EUCAST_detection_of_resistance_mechanisms_v1.0_20131211.pdf