mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 10,
Die vorliegende Verordnung enthält Bestimmungen für die in Kapitel VII der Verordnung (EU) 2016/1012 vorgesehenen Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial, die in der Union gehandelt oder in die Union verbracht werden.
Tierzuchtbescheinigungen für den Handel mit reinrassigen Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial bzw. für den Handel mit Hybridzuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial
(1) Handel mit reinrassigen Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial: Für die Angaben, die gemäß Anhang V Teile 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 in den die Sendungen mit diesen Waren begleitenden Tierzuchtbescheinigungen enthalten sein müssen, sind die Muster in den folgenden Abschnitten in Anhang I der vorliegenden Verordnung zu verwenden:
(2) Handel mit Hybridzuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial: Für die Angaben, die gemäß Anhang V Teile 1 und 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 in den die Sendungen mit diesen Waren begleitenden Tierzuchtbescheinigungen enthalten sein müssen, sind die Muster in den folgenden Abschnitten in Anhang II der vorliegenden Verordnung zu verwenden:
Tierzuchtbescheinigungen, die beim Verbringen von reinrassigen Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial bzw. beim Verbringen von Hybridzuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial in die Union mitzuführen sind
(1) Verbringen von reinrassigen Zuchttieren und ihrem Zuchtmaterial in die Union: Für die Angaben, die gemäß Anhang V Teile 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 in den die Sendungen mit diesen Waren begleitenden Tierzuchtbescheinigungen enthalten sein müssen, sind die Muster in den folgenden Abschnitten in Anhang III der vorliegenden Verordnung zu verwenden:
(2) Verbringen von Hybridzuchtschweinen und ihrem Zuchtmaterial in die Union: Für die Angaben, die gemäß Anhang V Teile 1 und 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 in den die Sendungen mit diesen Waren begleitenden Tierzuchtbescheinigungen enthalten sein müssen, sind die Muster in den folgenden Abschnitten in Anhang IV der vorliegenden Verordnung zu verwenden:
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. November 2018.
ANHANG I
MUSTER FÜR TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR DEN HANDEL MIT REINRASSIGEN ZUCHTTIEREN UND DEREN ZUCHTMATERIAL
ABSCHNITT A
Tierzuchtbescheinigung für den Handel mit reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen und -ziegen
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit reinrassigen Zuchttieren der folgenden Arten:
a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1)
b) Schweine (Sus scrofa) (1) (2)
c) Schafe (Ovis aries) (1)
d) Ziegen (Capra hircus) (1)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde)
Bescheinigungsnummer (3)
1. Name des ausstellenden Zuchtverbands/der ausstellenden zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtbuchs
3. Bezeichnung der Rasse des reinrassigen Zuchttiers
4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das reinrassige Zuchttier eingetragen ist (3)
5. Geschlecht des Tiers
6. Zuchtbuchnummer des Tiers
7. Identifizierung des reinrassigen Zuchttiers (4)
8. Überprüfung der Identität (3) (5) (6)
7.1. System
8.1. Methode
7.2. Individuelle Identifizierungsnummer
8.2. Ergebnis
7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (3)
7.4. Name (3)
9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Tieres
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (3) des Züchters
11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (3) des Eigentümers
12. Abstammung des reinrassigen Zuchttiers (6) (7) (8)
12.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
12.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
12.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
Text von Bild
12.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
12.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
12.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
13. Zusätzliche Angaben (3) (6) (9)
13.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Tiers gemäß dem Zuchtprogramm
13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
14. Besamung (1)/Anpaarung (1) (3) (10)
14.1. Datum (im Format TT.MM.JJJJ)
14.2. Identifizierung des Samenspenders
14.2.1. Individuelle Identifizierungsnummer (4)
14.2.2. Name (3)
14.2.3. System zur Identitätsüberprüfung und Ergebnis (5)
15.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
15.2. am: …
(Datum)
15.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion des/der Unterzeichnenden (11) in Großbuchstaben)
15.4. Unterschrift: …
(1) Nichtzutreffendes streichen.
(2) Für eine Gruppe reinrassiger Zuchtschweine kann eine einzige Zuchtbescheinigung ausgestellt werden, wenn diese reinrassigen Zuchttiere gleichaltrig sind und dieselbe genetische Mutter und denselben genetischen Vater haben und in den Ziffern 5, 6, 7.2, 13 und gegebenenfalls 14 Angaben zu jedem einzelnen Tier gemacht werden.
(3) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(4) Bei Rindern, Schafen und Ziegen individuelle Identifizierung gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren. Bei Schweinen individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
Text von Bild
(5) Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen und -ziegen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtschweinen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden, oder bei reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen und -ziegen, die für die Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden.
(6) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7) „Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(8) Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend.
(9) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10) Angabe bei trächtigen Tieren erforderlich. Kann auch in einem gesonderten Dokument enthalten sein.
(11) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaats und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT B
Zuchtbescheinigung für den Handel mit dem Samen reinrassiger Zuchttiere
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Samen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten:
a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1)
b) Schweine (Sus scrofa) (1)
c) Schafe (Ovis aries) (1)
d) Ziegen (Capra hircus) (1)
e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Besamungsstation/ Samendepots)
Bescheinigungsnummer (2)
A. Angaben zum reinrassigen männlichen Spenderzuchttier
1. Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Besamungsstation/Samendepots (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtbuchs
3. Bezeichnung der Rasse des Samenspenders
4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die der Samenspender eingetragen ist (2)
5. Zuchtbuchnummer des Samenspenders (3)
6. Individuelle Identifizierungsnummer des samenspendenden Equiden (2) (7)
- -
7. Identifizierung des Samenspenders (4)
8. Überprüfung der Identität (2) (5) (6)
7.1. System
8.1. Methode
7.2. Individuelle Identifizierungsnummer (7)
8.2. Ergebnis
7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (2)
7.4. Name (2)
9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Samenspenders
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
12. Abstammung des Samenspenders (6) (7) (8)
12.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
Text von Bild
12.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
13. Zusätzliche Angaben (2) (6) (9)
13.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm
13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zu dem Samen
14. Identifizierung des Samens
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter (10)
Entnahmeort
Entnahmedatum
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (2) (11)
15. Versand-Besamungsstation oder -Samendepot
15.1. Name
15.2. Anschrift
15.3. Zulassungsnummer
16. Name und Anschrift des Empfängers
17. Name und Anschrift des Zuchtverbands (1) oder der von diesem für die Durchführung von Prüfungen (2) (12) benannten dritten Stelle (1)
18.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
18.2. am: …
(Datum)
18.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (13) in Großbuchstaben)
18.4. Unterschrift: …
Text von Bild
(1) Nichtzutreffendes streichen.
(2) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3) Bei reinrassigen Zuchtequiden leer lassen, wenn die Zuchtbuchnummer mit der individuellen Identifizierungsnummer übereinstimmt.
(4) Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden individuelle Identifizierung gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren. Bei Schweinen individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5) Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände diese Angabe bei reinrassigen Zuchtschweinen verlangen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden.
(6) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7) Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend. Bei reinrassigen Zuchtequiden die individuelle Identifizierungsnummer gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel I Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 angeben, die in Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/429 als „individueller Code“ bezeichnet wird. Zuchtbuchnummer angeben, wenn eine individuelle Identifizierungsnummer nicht verfügbar ist oder sich von der Nummer unterscheidet, unter der das Tier im Zuchtbuch eingetragen ist.
(8) „Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(9) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10) Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur den Samen von einem einzigen reinrassigen Zuchttier enthalten.
(11) Gegebenenfalls können Angaben zu gesextem Samen gemacht werden.
(12) Für Samen, der für Prüfungen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe oder -ziegen vorgesehen ist, die keiner Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung unterzogen wurden, in Übereinstimmung mit den mengenmäßigen Beschränkungen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2016/1012.
(13) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Besamungsstation bzw. eines Samendepots gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaats und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT C
Zuchtbescheinigung für den Handel mit Eizellen reinrassiger Zuchttiere
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Eizellen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten:
a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1)
b) Schweine (Sus scrofa) (1)
c) Schafe (Ovis aries) (1)
d) Ziegen (Capra hircus) (1)
e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Embryo-Erzeugungseinheit)
Bescheinigungsnummer (2)
A. IAngaben zum reinrassigen weiblichen Spenderzuchttier
1. Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtbuchs
3. Bezeichnung der Rasse des weiblichen Spendertiers
4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das weibliche Spendertier eingetragen ist (2)
5. Zuchtbuchnummer des weiblichen Spendertiers (3)
6. Individuelle Identifizierungsnummer des spendenden weiblichen Equiden (2) (7)
- -
7. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (4)
8. Überprüfung der Identität (2) (5) (6)
7.1. System
8.1. Methode
7.2. Individuelle Identifizierungsnummer (7)
8.2. Ergebnis
7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (2)
7.4. Name (2)
9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
12. Abstammung des weiblichen Spendertiers (6) (7) (8)
12.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
Text von Bild
12.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
13. Zusätzliche Angaben (2) (6) (9)
13.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
13.3. enetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm
13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zu den Eizellen
14. Identifizierung der Eizellen
Farbe der Pailletten oder anderen Behälters
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter
Zahl der Eizellen (10)
Entnahmeort
Entnahmedatum (TT.MM.JJJJ)
Sonstige (2)
15. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Eizellen kommen
15.1. Name
15.2. Anschrift
15.3. Zulassungsnummer
16. Name und Anschrift des Empfängers
17.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
17.2. am: …
(Datum)
17.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (11) in Großbuchstaben)
17.4. Unterschrift: …
(1) Nichtzutreffendes streichen.
(2) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
Text von Bild
(3) Bei reinrassigen Zuchtequiden leer lassen, wenn die Zuchtbuchnummer mit der individuellen Identifizierungsnummer übereinstimmt.
(4) Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden individuelle Identifizierung gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren. Bei Schweinen individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände diese Angabe bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen, -schweinen und -equiden verlangen, die für die Entnahme von Eizellen verwendet werden.
(6) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7) Individuelle Identifizierungsnummer angeben, wenn sie sich von der Zuchtbuchnummer unterscheidet. Bei reinrassigen Zuchtequiden die individuelle Identifizierungsnummer gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel I Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 angeben, die in Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/429 als „individueller Code“ bezeichnet wird. Zuchtbuchnummer angeben, wenn eine individuelle Identifizierungsnummer nicht verfügbar ist oder sich von der Nummer unterscheidet, unter der das Tier im Zuchtbuch eingetragen ist.
(8) „Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(9) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10) Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen reinrassigen Zuchttier enthalten.
(11) Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen reinrassigen Zuchttier enthalten.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaats und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT D
Zuchtbescheinigung für den Handel mit Embryonen reinrassiger Zuchttiere
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Embryonen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten:
a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1)
b) Schweine species (Sus scrofa) (1)
c) Schafe (Ovis aries) (1)
d) Ziegen (Capra hircus) (1)
e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtverbands, zuständigen Behörde, Embryo-
Entnahme- oder -Erzeugungseinheit)
Bescheinigungsnummer (2)
A. Angaben zum reinrassigen weiblichen Spenderzuchttier
1. Name des/der ausstellenden Zuchtverbands/zuständigen Behörde/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtbuchs
3. Bezeichnung der Rasse des weiblichen Spendertiers
4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das weibliche Spendertier eingetragen ist (2)
5. Zuchtbuchnummer des weiblichen Spendertiers (3)
6. Individuelle Identifizierungsnummer des spendenden weiblichen Equiden (2) (7)
- -
7. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (4)
8. Überprüfung der Identität (2) (5) (6)
7.1. System
8.1. Methode
7.2. Individuelle Identifizierungsnummer (7)
8.2. Ergebnis
7.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (2)
7.4. Name (2)
9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
12. Abstammung des weiblichen Spendertiers (6) (7) (8)
12.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.2.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
Text von Bild
12.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
13. Zusätzliche Angaben (2) (6) (9)
13.1. Ergebnisse der Leistungsprüfung bei dem weiblichen Spendertier
13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm
13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zum reinrassigen männlichen Spenderzuchttier
14. Name des ausstellenden Zuchtverbands (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
15. Name des Zuchtbuchs
16. Bezeichnung der Rasse des Samenspenders
17. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die der Samenspender eingetragen ist (2)
18. Zuchtbuchnummer des Samenspenders (3)
19. Individuelle Identifizierungsnummer des samenspendenden Equiden (2) (7)
- -
20. Identifizierung des Samenspenders (4)
21. Überprüfung der Identität (2) (5) (6)
20.1. System
21.1. Methode
20.2. Individuelle Identifizierungsnummer (7)
21.2. Ergebnis
20.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer (2)
20.4. Name (2)
22. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Samenspenders
23. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
24. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
25. Abstammung des Samenspenders (6) (7) (8)
Text von Bild
25.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilun
Name (2)
25.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
25.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
25.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
25.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
25.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
26. Zusätzliche Angaben (2) (6) (9)
26.1. Ergebnisse der Leistungsprüfung bei dem Samenspender
26.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
26.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm
26.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
C. Angaben zu den Embryonen
27. Identifizierung der Embryonen
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter
Zahl der Embryonen (10)
Tag der Entnahme bzw. Erzeugung
Ort der Entnahme bzw. Erzeugung (TT.MM.JJJJ)
Sonstige (2) (11)
28. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen
28.1. Name
28.2. Anschrift
28.3. Zulassungsnummer
29. Name und Anschrift des Empfängers
Text von Bild
D. Angaben zum Ersatzmuttertier
30. Individuelle Identifizierungsnummer (4) des Ersatzmuttertiers (2)
31.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
31.2. am: …
(Datum)
31.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (12) in Großbuchstaben)
31.4. Unterschrift: …
(1) Nichtzutreffendes streichen.
(2) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3) Bei reinrassigen Zuchtequiden leer lassen, wenn die Zuchtbuchnummer mit der individuellen Identifizierungsnummer übereinstimmt.
(4) Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Equiden individuelle Identifizierung gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren. Bei Schweinen individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5) Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtschweinen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden, oder bei reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden.
(6) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7) Individuelle Identifizierungsnummer angeben, falls von der Zuchtbuchnummer abweichend. Bei reinrassigen Zuchtequiden die individuelle Identifizierungsnummer gemäß Anhang II Teil 1 Kapitel I Nummer 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 angeben, die in Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/429 als „individueller Code“ bezeichnet wird. Zuchtbuchnummer angeben, wenn eine individuelle Identifizierungsnummer nicht verfügbar ist oder sich von der Nummer unterscheidet, unter der das Tier im Zuchtbuch eingetragen ist.
(8) „Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(9) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(10) Bei mehr als einem Embryo pro Paillette oder anderem Behältnis muss die Zahl der Embryonen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Embryonen enthalten, die dieselbe Abstammung haben.
(11) Gegebenenfalls können Angaben zu gesexten Embryonen gemacht werden.
(12) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtverbands, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaats und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ANHANG II
MUSTER FÜR TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR DEN HANDEL MIT HYBRIDZUCHTSCHWEINEN UND DEREN ZUCHTMATERIAL
ABSCHNITT A
Zuchtbescheinigung für den Handel mit Hybridzuchtschweinen
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa) (1)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde)
Bescheinigungsnummer (2)
1. Name des ausstellenden Zuchtunternehmens/der ausstellenden zuständigen Behörde (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtregisters
3. Name von Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) des Hybridzuchtschweins
4. Geschlecht des Tiers
5. Zuchtregisternummer des Tiers
6. Identifizierung des Tiers (4)
7. Überprüfung der Identität (2) (5) (6)
6.1. System
7.1. Methode
6.2. Individuelle Identifizierungsnummer
7.2. Ergebnis
6.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer
6.4. Name (2)
8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Tiers
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
11. Abstammung des Hybridzuchtschweins (6)
11.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
11.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
11.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
Text von Bild
11.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
11.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
12. Zusätzliche Angaben (2) (6) (7)
12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Tiers gemäß dem Zuchtprogramm
12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
13. Besamung (3)/Anpaarung (3) (2) (8)
13.1. Datum (im Format TT.MM.JJJJ)
13.2. Identifizierung des Samenspenders
13.2.1. Individuelle Identifizierungsnummer (4)
13.2.2. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer
13.2.3. Name (2)
13.2.4. System zur Identitätsüberprüfung und Ergebnis (5)
14. Name und Anschrift des Empfängers
15.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
15.2. am: …
(Datum)
15.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (9) in Großbuchstaben)
15.4. Unterschrift: …
(1) Für eine Gruppe reinrassiger Hybridzuchtschweine kann eine einzige Zuchtbescheinigung ausgestellt werden, wenn diese Hybridzuchtschweine gleichaltrig sind und dieselbe genetische Mutter und denselben genetischen Vater haben und in den Ziffern 4, 5, 6.2, 12 und gegebenenfalls 13 Angaben zu jedem einzelnen Tier gemacht werden.
(2) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3) Nichtzutreffendes streichen.
Text von Bild
(4) Individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen diese Angabe verlangen bei Hybridzuchtschweinen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung oder für die Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden.
(6) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(8) Angabe bei trächtigen Tieren erforderlich. Kann auch in einem gesonderten Dokument enthalten sein.
(9) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaats und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT B
Zuchtbescheinigung für den Handel mit dem Samen von Hybridzuchtschweinen
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Samen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtunternehmens, zuständigen Behörde, Besamungsstation oder Samendepots)
Bescheinigungsnummer (1)
A. Angaben zum samenspendenden Hybridzuchteber
1. Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Besamungsstation/Samendepots (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtregisters
3. Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
4. Zuchtregisternummer des Samenspenders
5. Identifizierung des Samenspenders (3)
6. Überprüfung der Identität (1) (4) (5)
5.1. System
6.1. Methode
5.2. Individuelle Identifizierungsnummer
6.2. Ergebnis
5.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer
5.4. Name (1)
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Samenspenders
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers
10. Abstammung des Samenspenders (5)
10.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
Text von Bild
10.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
11. Zusätzliche Angaben (1) (5) (6)
11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm
11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zu dem Samen
12. Identifizierung des Samens
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter (7)
Entnahmeort
Entnahmedatum
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (1) (8)
13. Versand-Besamungsstation oder -Samendepot
13.1. Name
13.2. Anschrift
13.3. Zulassungsnummer
14. Name und Anschrift des Empfängers
15. Name und Anschrift des Zuchtunternehmens (2) oder der von diesem für die Durchführung von Prüfungen (1) (9) benannten dritten Stelle (2)
16.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
16.2. am: …
(Datum)
16.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (10) in Großbuchstaben)
16.4. Unterschrift: …
Text von Bild
(1) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2) Nichtzutreffendes streichen.
(3) Individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(7) Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur den Samen von einem einzigen Hybridzuchtschwein enthalten.
(8) Gegebenenfalls können Angaben zu gesextem Samen gemacht werden.
(9) Für Samen, der für die Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung von Hybridzuchtschweinen vorgesehen ist, die keiner Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung unterzogen wurden, in Übereinstimmung mit den mengenmäßigen Beschränkungen gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/1012.
(10) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Besamungsstation bzw. eines Samendepots gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaats und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT C
Zuchtbescheinigung für den Handel mit Eizellen von Hybridzuchtschweinen
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Eizellen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/ zuständigen Behörde/Embryo- Erzeugungseinheit)
Bescheinigungsnummer (1)
A. Angaben zur weiblichen Spender-Hybridzuchtsau
1. Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtregisters
3. Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
4. Zuchtregisternummer des weiblichen Spendertiers
5. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (3)
6. Überprüfung der Identität (1) (4) (5)
5.1. System
6.1. Methode
5.2. Individuelle Identifizierungsnummer
6.2. Ergebnis
5.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer
5.4. Name (1)
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers
10. Abstammung des weiblichen Spendertiers (5)
10.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
Text von Bild
10.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
11. Zusätzliche Angaben (1) (5) (6)
11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm
11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zu den Eizellen
12. Identifizierungssystem
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter
Zahl der Eizellen (7)
Entnahmeort
Entnahmedatum
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (1)
13. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Eizellen kommen
13.1. Name
13.2. Anschrift
13.3. Zulassungsnummer
14. Name und Anschrift des Empfängers
14.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
14.2. am: …
(Datum)
14.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (8) in Großbuchstaben)
14.4. Unterschrift: …
Text von Bild
(1) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2) Nichtzutreffendes streichen.
(3) Individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(7) Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen Hybridzuchtschwein enthalten.
(8) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Embryo-Erzeugungseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaats und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT D
Zuchtbescheinigung für den Handel mit Embryonen von Hybridzuchtschweinen
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für den Handel mit Embryonen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Embryo- Entnahme- oder -Erzeugungseinheit)
Bescheinigungsnummer (1)
A. Angaben zur weiblichen Spender-Hybridzuchtsau
1. Name des/der ausstellenden Zuchtunternehmens/zuständigen Behörde/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtregisters
3. Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
4. Zuchtregisternummer des weiblichen Spendertiers
5. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (2)
6. Überprüfung der Identität (1) (4) (5)
5.1. System
6.1. Methode
5.2. Individuelle Identifizierungsnummer
6.2. Ergebnis
5.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer
5.4. Name (1)
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers
10. Abstammung des weiblichen Spendertiers (5)
10.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
Text von Bild
10.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
11. Zusätzliche Angaben (1) (5) (6)
11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm
11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zum samenspendenden Hybridzuchteber
12. Name des ausstellenden Zuchtunternehmens (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
13. Name des Zuchtregisters
14. Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
15. Zuchtregisternummer des Samenspenders
16. Identifizierung des Samenspenders (3)
17. Überprüfung der Identität (1) (4) (5)
16.1. System
17.1. Methode
16.2. Individuelle Identifizierungsnummer
17.2. Ergebnis
16.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer
16.4. Name (1)
18. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Samenspenders
19. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters
20. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers
21. Abstammung des Samenspenders (5)
Text von Bild
21.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
21.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
21.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
21.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
21.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
21.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
22. Zusätzliche Angaben (1) (5) (6)
22.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
22.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
22.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm
22.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
C. Angaben zu den Embryonen
23. Identifizierung der Embryonen
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter
Zahl der Embryonen (7)
Tag der Entnahme bzw. Erzeugung
Ort der Entnahme bzw. Erzeugung
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (1) (8)
24. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen
24.1. Name
24.2. Anschrift
24.3. Zulassungsnummer
25. Name und Anschrift des Empfängers
Text von Bild
D. Angaben zum Ersatzmuttertier
26. Individuelle Identifizierungsnummer (3) des Ersatzmuttertiers (1)
27.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
27.2. am: …
(Datum)
27.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (9) in Großbuchstaben)
27.4. Unterschrift: …
(1) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2) Nichtzutreffendes streichen.
(3) Individuelle Identifizierung nach den Regeln des gemäß Artikel 8 Absatz 3 und gegebenenfalls Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1012 genehmigten Zuchtprogramms sowie Identifizierungsnummer gemäß den Tiergesundheitsvorschriften der Union über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtunternehmen diese Angabe verlangen bei Hybridzuchtschweinen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung oder für die Entnahme von Eizellen oder Embryonen verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(7) Bei mehr als einem Embryo pro Paillette oder anderem Behältnis muss die Zahl der Embryonen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Embryonen enthalten, die dieselbe Abstammung haben.
(8) Gegebenenfalls können Angaben zu gesexten Embryonen gemacht werden.
(9) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter des Zuchtunternehmens, einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/1012 oder einer Embryo-Entnahme- oder -Produktionseinheit gemäß Artikel 31 Absatz 1 der genannten Verordnung handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandmitgliedstaats und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ANHANG III
MUSTER FÜR TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR DIE VERBRINGUNG VON REINRASSIGEN ZUCHTTIEREN UND DEREN ZUCHTMATERIAL IN DIE UNION
ABSCHNITT A
Tierzuchtbescheinigungen für die Verbringung reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden in die Union
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten in die Union:
a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1)
b) Schweine (Sus scrofa) (1) (2)
c) Schafe (Ovis aries) (1)
d) Ziegen (Capra hircus) (1)
e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1)
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle)
Bescheinigungsnummer (3)
1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtbuchs
3. Bezeichnung der Rasse des reinrassigen Zuchttiers
4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das reinrassige Zuchttier eingetragen ist (3)
5. Geschlecht des Tiers
6. Zuchtbuchnummer des Tiers
7. Identifizierung des reinrassigen Zuchttiers (4)
8. Überprüfung der Identität (3) (5) (6)
7.1. System
8.1. Methode
7.2. Individuelle Identifizierungsnummer
8.2. Ergebnis
7.3. Name (3)
9. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Tiers
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (3) des Züchters
11. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (3) des Eigentümers
12. Abstammun (6) (7) des reinrassigen Zuchttiers
12.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
12.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
12.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
Text von Bild
12.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
12.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
12.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (3)
13. Zusätzliche Angaben (3) (6) (8)
13.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
13.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
13.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Tiers gemäß dem Zuchtprogramm
13.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
14. Besamung (1)/Anpaarung (1) (3) (9)
14.1. Datum (im Format TT.MM.JJJJ)
14.2. Identifizierung des Samenspenders
14.2.1. Individuelle Identifizierungsnummer (4)
14.2.2. Name (3)
14.2.3. System zur Identitätsüberprüfung und Ergebnis (5)
15. Name des Zuchtverbands (1)/der zuständigen Behörde (1)/des Zuchtunternehmens (1), von dem/der das Zuchtbuch (1)/Zuchtregister (1) geführt wird, in das das reinrassige Zuchttier eingetragen (1)/aufgenommen (1) werden soll (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
16.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
16.2. am: …
(Datum)
16.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (10) in Großbuchstaben)
16.4. Unterschrift: …
(1) Nichtzutreffendes streichen.
(2) Für eine Gruppe reinrassiger Zuchtschweine kann eine einzige Zuchtbescheinigung ausgestellt werden, wenn diese reinrassigen Zuchttiere gleichaltrig sind und dieselbe genetische Mutter und denselben genetischen Vater haben und in den Ziffern 5, 6, 7.2, 13 und gegebenenfalls 14 Angaben zu jedem einzelnen Tier gemacht werden.
(3) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(4) Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
Text von Bild
(5) Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände, die das Zuchtbuch führen, in das das Tier eingetragen werden soll, diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtschweinen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden, oder bei reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden.
(6) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7) Angeben, ob in der „Hauptabteilung“ oder in der „zusätzlichen Abteilung“ des Zuchtbuchs eingetragen. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(8) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(9) Angabe bei trächtigen Tieren erforderlich. Kann auch in einem gesonderten Dokument enthalten sein.
(10) Dabei muss es sich um einen unterschriftsbefugten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT B
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung des Samens reinrassiger Zuchttiere in die Union
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung des Samens reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten in die Union:
a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1)
b) Schweine (Sus scrofa) (1)
c) Schafe (Ovis aries) (1)
d) Ziegen (Capra hircus) (1)
e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1)
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtstelle, Besamungsstation oder Samendepots)
Bescheinigungsnummer (2)
A. Angaben zum reinrassigen männlichen Spenderzuchttier
1. Name der/des ausstellenden Zuchtstelle/Besamungsstation oder Samendepots (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtbuchs
3. Bezeichnung der Rasse des Samenspenders
4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die der Samenspender eingetragen ist (2)
5. Zuchtbuchnummer des Samenspenders
6. Identifizierung des Samenspenders (3)
7. Überprüfung der Identität (2) (4) (5)
6.1. System
7.1. Methode
6.2. Individuelle Identifizierungsnummer
7.2. Ergebnis
6.3. Name (2)
8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Samenspenders
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
11. Abstammung des Samenspenders (5) (6)
11.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
Text von Bild
11.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12. Zusätzliche Angaben (2) (5) (7)
12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm
12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zu dem Samen
13. Identifizierungssystem
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter (8)
Entnahmeort
Entnahmedatum
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (2) (9)
14. Versand-Besamungsstation oder -Samendepot
14.1. Name
14.2. Anschrift
14.3. Zulassungsnummer
15. Name und Anschrift des Empfängers
16. Name und Anschrift des Zuchtverbands (1) oder der von diesem für die Durchführung von Prüfungen (2) (10) benannten dritten Stelle (1)
17.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
17.2. am: …
(Datum)
17.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (11) in Großbuchstaben)
17.4. Unterschrift: …
Text von Bild
(1) Nichtzutreffendes streichen.
(2) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3) Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 kann der Zuchtverband, der das Zuchtbuch führt, in das die Nachkommen des Samenspenders eingetragen werden sollen, diese Angabe bei reinrassigen Zuchtschweinen verlangen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) „Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(7) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(8) Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur den Samen von einem einzigen reinrassigen Zuchttier enthalten.
(9) Gegebenenfalls können Angaben zu gesextem Samen gemacht werden.
(10) Für Samen, der für Prüfungen reinrassiger Zuchtrinder, -schweine, -schafe oder -ziegen vorgesehen ist, die keiner Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung unterzogen wurden, in Übereinstimmung mit den mengenmäßigen Beschränkungen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2016/1012.
(11) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer/eines von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Besamungsstation bzw. Samendepots handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT C
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung von Eizellen reinrassiger Zuchttiere in die Union
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung von Eizellen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten in die Union:
a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1)
b) Schweine (Sus scrofa) (1)
c) Schafe (Ovis aries) (1)
d) Ziegen (Capra hircus) (1)
e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1)
(Platz für ein Logo der ausstellenden Stelle oder Embryo-Erzeugungseinheit)
Bescheinigungsnummer (2)
A. Angaben zum reinrassigen weiblichen Spenderzuchttier
1. Name der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtbuchs
3. Bezeichnung der Rasse des weiblichen Spendertiers
4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das weibliche Spendertier eingetragen ist (2)
5. Zuchtbuchnummer des weiblichen Spendertiers
6. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (3)
7. Überprüfung der Identität (2) (4) (5)
6.1. System
7.1. Methode
6.2. Individuelle Identifizierungsnummer
7.2. Ergebnis
6.3. Name (2)
8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
11. Abstammung des weiblichen Spendertiers (5) (6)
11.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
Text von Bild
11.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12. Zusätzliche Angaben (2) (5) (7)
12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm
12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zu den Eizellen
13. Identifizierung der Eizellen
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter
Zahl der Eizellen (8)
Entnahmeort
Entnahmedatum
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (2)
14. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Eizellen kommen
14.1. Name
14.2. Anschrift
14.3. Zulassungsnummer
15. Name und Anschrift des Empfängers
16.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
16.2. am: …
(Datum)
16.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (9) in Großbuchstaben)
16.4. Unterschrift: …
(1) Nichtzutreffendes streichen.
(2) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
Text von Bild
(3) Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände, die das Zuchtbuch führen, in das die Nachkommen des Spendertiers eingetragen werden soll, diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Eizellen verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) „Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(7) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(8) Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen reinrassigen Zuchttier enthalten.
(9) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Erzeugungseinheit handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT D
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung von Embryonen reinrassiger Zuchttiere in die Union
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung von Embryonen reinrassiger Zuchttiere der folgenden Arten in die Union:
a) Rinder (Bos taurus, Bos indicus, Bubalus bubalis) (1)
b) Schweine (Sus scrofa) (1)
c) Schafe (Ovis aries) (1)
d) Ziegen (Capra hircus) (1)
e) Equiden (Equus caballus und Equus asinus) (1)
(Platz für ein Logo der ausstellenden Stelle oder Embryo- Entnahme- oder -Erzeugungseinheit)
Bescheinigungsnummer (2)
A. Angaben zum reinrassigen weiblichen Spenderzuchttier
1. Name der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtbuchs
3. Bezeichnung der Rasse des weiblichen Spendertiers
4. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die das weibliche Spendertier eingetragen ist (2)
5. Zuchtbuchnummer des weiblichen Spendertiers
6. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (3)
7. Überprüfung der Identität (2) (4) (5)
6.1. System
7.1. Methode
6.2. Individuelle Identifizierungsnummer
7.2. Ergebnis
6.3. Name (2)
8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
11. Abstammung des weiblichen Spendertiers (5) (6)
11.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
Text von Bild
11.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
12. Zusätzliche Angaben (2) (5) (7)
12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm
12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zum reinrassigen männlichen Spenderzuchttier
13. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
14. Name des Zuchtbuchs
15. Bezeichnung der Rasse des Samenspenders
16. Klasse innerhalb der Hauptabteilung, in die der Samenspender eingetragen ist (2)
17. Zuchtbuchnummer des Samenspenders
18. Identifizierung des Samenspenders (3)
19. Überprüfung der Identität (2) (4) (5)
18.1. System
19.1. Methode
18.2. Individuelle Identifizierungsnummer
19.2. Ergebnis
18.3. Name (2)
20. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Samenspenders
21. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
22. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
23. Abstammung des Samenspenders (5) (6)
Text von Bild
23.1. Vater
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
23.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
23.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
23.2. Mutter
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
23.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
23.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtbuchnummer und -abteilung
Name (2)
24. Zusätzliche Angaben (2) (5) (7)
24.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
24.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
24.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm
24.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
C. Angaben zu den Embryonen
25. Identifizierung der Embryonen
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter
Zahl der Embryonen (8)
Tag der Entnahme bzw. Erzeugung
Ort der Entnahme bzw. Erzeugung
(TT.MM.JJJJ))
Sonstige (2) (9)
26. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen
26.1. Name
26.2. Anschrift
26.3. Zulassungsnummer
27. Name und Anschrift des Empfängers
Text von Bild
D. Angaben zum Ersatzmuttertier
28. Individuelle Identifizierungsnummer (3) des Ersatzmuttertiers (2)
29.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
29.2. am: …
(Datum)
29.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (10) in Großbuchstaben)
29.4. Unterschrift: …
(1) Nichtzutreffendes streichen.
(2) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3) Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1012 erforderlich bei reinrassigen Zuchtrindern, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können Zuchtverbände, die das Zuchtbuch führen, in das die aus diesen Embryonen entstandenen Nachkommen eingetragen werden soll, diese Angabe verlangen bei reinrassigen Zuchtrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden, die für die Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) „Hauptabteilung“ oder „zusätzliche Abteilung“ angeben. Es können auch Angaben zu weiteren Generationen gemacht werden.
(7) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(8) Bei mehr als einem Embryo pro Paillette oder anderem Behältnis muss die Zahl der Embryonen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Embryonen enthalten, die dieselbe Abstammung haben.
(9) Gegebenenfalls können Angaben zu gesexten Embryonen gemacht werden.
(10) Dabei muss es sich um einen unterschriftsbefugten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ANHANG IV
MUSTER FÜR TIERZUCHTBESCHEINIGUNGEN FÜR DIE VERBRINGUNG VON HYBRIDZUCHTSCHWEINEN UND DEREN ZUCHTMATERIAL IN DIE UNION
ABSCHNITT A
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung von Hybridzuchtschweinen in die Union
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa) (1) in die Union
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle)
Bescheinigungsnummer (2)
1. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtregisters
3. Name von Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3) des Hybridzuchtschweins
4. Geschlecht des Tiers
5. Zuchtregisternummer des Tiers
6. Identifizierung des Tiers (4)
7. Überprüfung der Identität (2) (5) (6)
6.1. System
7.1. Methode
6.2. Individuelle Identifizierungsnummer
7.2. Ergebnis
6.3. Name (2)
8. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Tiers
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Züchters
10. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (2) des Eigentümers
11. Abstammung des Hybridzuchtschweins (6)
11.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
11.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
11.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
Text von Bild
11.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
11.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
11.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (3)/Linie (3)/Kreuzung (3)
Name (2)
12. Zusätzliche Angaben (2) (6) (7)
12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Tiers gemäß dem Zuchtprogramm
12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
13. Besamung (3)/Anpaarung (3) (2) (8)
13.1. Datum (im Format TT.MM.JJJJ)
13.2. Identifizierung des Samenspenders
13.2.1. Individuelle Identifizierungsnummer (4)
13.2.2. Name (2)
13.2.3. System zur Identitätsüberprüfung und Ergebnis (5)
14. Name des Zuchtverbands (3)/der zuständigen Behörde (3)/des Zuchtunternehmens (3) von dem/der das Zuchtbuch (3)/Zuchtregister (3) geführt wird, in das das reinrassige Zuchtschwein eingetragen (3)/raufgenommen (3) werden soll (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
15.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
15.2. am: …
(Datum)
15.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (10) in Großbuchstaben)
15.4. Unterschrift: …
Text von Bild
(1) Für eine Gruppe reinrassiger Hybridzuchtschweine kann eine einzige Zuchtbescheinigung ausgestellt werden, wenn diese Hybridzuchtschweine gleichaltrig sind und dieselbe genetische Mutter und denselben genetischen Vater haben und in den Ziffern 4, 5, 6.2, 12 und gegebenenfalls 13 Angaben zu jedem einzelnen Tier gemacht werden.
(2) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(3) Nichtzutreffendes streichen.
(4) Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(5) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 kann diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung oder für die Entnahme von Eizellen und Embryonen verwendet werden, durch Zuchtunternehmen verlangt werden, die das Zuchtregister führen, in das das Tier aufgenommen werden soll.
(6) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(7) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(8) Angabe bei trächtigen Tieren erforderlich. Kann auch in einem gesonderten Dokument enthalten sein.
(9) Nur bei reinrassigen Zuchtschweinen unterschiedlicher Rassen oder Linien, die in einem Zuchtregister für Hybridzuchtschweine aufgenommen sind.
(10) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT B
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung des Samens von Hybridzuchtschweinen in die Union
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung des Samens von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa) in die Union
(Platz für ein Logo des/der ausstellenden Zuchtstelle, Besamungsstation oder Samendepots)
Bescheinigungsnummer (1)
A. Angaben zum samenspendenden Hybridzuchteber
1. Name der/des ausstellenden Zuchtstelle/Besamungsstation/Samendepots (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtregisters
3. Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
4. Zuchtregisternummer des Samenspenders
5. Identifizierung des Samenspenders (3)
6. Überprüfung der Identität (1) (4) (5)
5.1. System
6.1. Methode
5.2. Individuelle Identifizierungsnummer
6.2. Ergebnis
5.3. Name (1)
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Samenspenders
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers
10. Abstammung des Samenspenders (5)
10.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
Text von Bild
10.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
11. Zusätzliche Angaben (1) (5) (6)
11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
11.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
11.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm
11.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zu dem Samen
13. Identifizierungssystem
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter (7)
Entnahmeort
Entnahmedatum
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (1) (8)
14. Versand-Besamungsstation oder -Samendepot
14.1. Name
14.2. Anschrift
14.3. Zulassungsnummer
15. Name und Anschrift des Empfängers
16. Name und Anschrift des Zuchtunternehmens (2) oder der von diesem für die Durchführung von Prüfungen (1) (9) benannten dritten Stelle (2)
17.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
17.2. am: …
(Datum)
17.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (10) in Großbuchstaben)
17.4. Unterschrift: …
Text von Bild
(1) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2) Nichtzutreffendes streichen.
(3) Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können die Zuchtunternehmen, die das Zuchtregister führen, in das die Nachkommen des Samenspenders aufgenommen werden sollen, diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die für die Entnahme von Samen für die künstliche Besamung verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(7) Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur den Samen von einem einzigen Hybridzuchtschwein enthalten.
(8) Gegebenenfalls können Angaben zu gesextem Samen gemacht werden.
(9) Für Samen, der für die Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung von Hybridzuchtschweinen vorgesehen ist, die keiner Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung unterzogen wurden, in Übereinstimmung mit den mengenmäßigen Beschränkungen gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/1012.
(10) Dabei muss es sich um einen unterschriftsbefugten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer/eines von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Besamungsstation bzw. Samendepots handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT C
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung von Eizellen von Hybridzuchtschweinen in die Union
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung von Eizellen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa) in die Union
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle oder Embryo-Erzeugungseinheit)
Bescheinigungsnummer (1)
A. Angaben zur weiblichen Spender-Hybridzuchtsau
1. Name der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtregisters
3. Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
4. Zuchtregisternummer des weiblichen Spendertiers
5. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (3)
6. Überprüfung der Identität (1) (4) (5)
5.1. System
6.1. Methode
5.2. Individuelle Identifizierungsnummer
6.2. Ergebnis
5.3. Tiergesundheits-Identifizierungsnummer
5.4. Name (1)
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers
10. Abstammung des weiblichen Spendertiers (5)
10.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
Text von Bild
10.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie(2)/Kreuzung(2)
Name (1)
10.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie(2)/Kreuzung(2)
Name (1)
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie(2)/Kreuzung(2)
Name (1)
11. Zusätzliche Angaben (1) (5) (6)
11.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm
12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zu den Eizellen
13. Identifizierung der Eizellen
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter
Zahl der Eizellen (7)
Entnahmeort
Entnahmedatum
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (1)
14. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Eizellen kommen
14.1. Name
14.2. Anschrift
14.3. Zulassungsnummer
15. Name und Anschrift des Empfängers
16.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
16.2. am: …
(Datum)
16.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (8) in Großbuchstaben)
16.4. Unterschrift: …
Text von Bild
(1) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2) Nichtzutreffendes streichen.
(3) Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 können die Zuchtunternehmen, die das Zuchtregister führen, in das die Nachkommen des Spendertiers aufgenommen werden sollen, diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die für die Entnahme von Eizellen verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(7) Bei mehr als einer Eizelle pro Paillette oder anderem Behälter muss die Zahl der Eizellen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Eizellen von einem einzigen Hybridzuchtschwein enthalten.
(8) Dabei muss es sich um einen unterschriftsbefugten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Erzeugungseinheit handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.
ABSCHNITT D
Tierzuchtbescheinigung für die Verbringung von Embryonen von Hybridzuchtschweinen in die Union
Text von Bild
Tierzuchtbescheinigung gemäß der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Verbringung von Embryonen von Hybridzuchtschweinen (Sus scrofa) in die Union
(Platz für ein Logo der ausstellenden Zuchtstelle oder Embryo- Entnahme- oder -Erzeugungseinheit)
Bescheinigungsnummer (1)
A. Angaben zur weiblichen Spender-Hybridzuchtsau
1. Name der ausstellenden Zuchtstelle/Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
2. Name des Zuchtregisters
3. Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
4. Zuchtregisternummer des weiblichen Spendertiers
5. Identifizierung des weiblichen Spendertiers (3)
6. Überprüfung der Identität (1) (4) (5)
5.1. System
6.1. Methode
5.2. Individuelle Identifizierungsnummer
6.2 Ergebnis
5.3. Name (1)
7. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des weiblichen Spendertiers
8. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters
9. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers
10. Abstammung des weiblichen Spendertiers (5)
10.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
Text von Bild
10.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
10.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
12. Zusätzliche Angaben (1) (6) (7)
12.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
12.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
12.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des weiblichen Spendertiers gemäß dem Zuchtprogramm
12.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
B. Angaben zum samenspendenden Hybridzuchteber
13. Name der ausstellenden Zuchtstelle (Kontaktdaten und, soweit verfügbar, Angabe der Website)
14. Name des Zuchtregisters
15. Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
16. Zuchtregisternummer des Samenspenders
17. Identifizierung des Samenspenders (3)
18. Überprüfung der Identität (1) (4) (5)
17.1. System
18.1. Methode
17.2. Individuelle Identifizierungsnummer
18.2. Ergebnis
17.3. Name (1)
19. Geburtsdatum (im Format TT.MM.JJJJ) und Geburtsland des Samenspenders
20. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Züchters
21. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse (1) des Eigentümers
22. Abstammung des Samenspenders (5)
22.1. Vater
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
22.1.1. Großvater väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
22.1.2. Großmutter väterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
Text von Bild
22.2. Mutter
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
22.2.1. Großvater mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
22.2.2. Großmutter mütterlicherseits
Zuchtregisternummer
Rasse (2)/Linie (2)/Kreuzung (2)
Name (1)
23. Zusätzliche Angaben (1) (5) (6)
23.1. Ergebnisse von Leistungsprüfungen
23.2. Aktuelle Ergebnisse der letzten Zuchtwertschätzung vom … (Datum im Format TT.MM.JJJJ)
23.3. Genetische Defekte und Besonderheiten des Samenspenders gemäß dem Zuchtprogramm
23.4. Sonstige zweckdienliche Angaben
C. Angaben zu den Embryonen
24. Identifizierung der Embryonen
Farbe der Pailletten oder anderen Behälter
Code auf den Pailletten oder anderen Behältern
Zahl der Pailletten oder anderen Behälter
Zahl der Embryonen (7)
Tag der Entnahme bzw. Erzeugung
Ort der Entnahme bzw. Erzeugung
(TT.MM.JJJJ)
Sonstige (1) (8)
25. Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit, von der die Embryonen kommen
25.1. Name
25.2. Anschrift
25.3. Zulassungsnummer
26. Name und Anschrift des Empfängers
Text von Bild
D. Angaben zum Ersatzmuttertier
27. Individuelle Identifizierungsnummer (3) des Ersatzmuttertiers (1)
28.1. Ausgestellt in: …
(Ort)
28.2. am: …
(Datum)
28.3. Name und Funktion des/der Unterzeichnenden: …
(Name und Funktion der unterzeichnenden Person (9) in Großbuchstaben)
28.4. Unterschrift: …
(1) Leer lassen, wenn nicht zutreffend.
(2) Nichtzutreffendes streichen.
(3) Gemäß den Rechtsvorschriften des Versandlandes über die Identifizierung und Registrierung von Tieren.
(4) Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1012 kann das Zuchtunternehmen, das das Zuchtregister führt, in das die aus diesen Embryonen entstandenen Nachkommen aufgenommen werden sollen, diese Angabe bei Hybridzuchtschweinen verlangen, die für die Entnahme von Embryonen verwendet werden.
(5) Bei Bedarf weitere Blätter hinzufügen.
(6) Wenn die Ergebnisse der Leistungsprüfung oder Zuchtwertschätzung auf einer Website zugänglich sind, kann auch direkt auf die entsprechende Website verwiesen werden.
(7) Bei mehr als einem Embryo pro Paillette oder anderem Behältnis muss die Zahl der Embryonen eindeutig angegeben werden. Eine Paillette oder ein anderer Behälter darf nur Embryonen enthalten, die dieselbe Abstammung haben.
(8) Gegebenenfalls können Angaben zu gesexten Embryonen gemacht werden.
(9) Dabei muss es sich um einen zeichnungsberechtigten Vertreter der Zuchtstelle oder des amtlichen Dienstes des gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/1012 gelisteten Versandlandes oder einer von der Zuchtstelle gemäß Artikel 33 Absatz 1 der genannten Verordnung beauftragten Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit handeln.
Die Tierzuchtbescheinigung ist in mindestens einer der Amtssprachen des Versandlandes und des Bestimmungsmitgliedstaats auszustellen.
Die Unterschrift muss sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung absetzen.