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Eine starke Partnerschaft für die Öffnung der Märkte

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Eine starke Partnerschaft für die Öffnung der Märkte

Die Kommission schlägt die Schaffung einer starken Partnerschaft mit den europäischen Unternehmen und den Mitgliedstaaten vor, um den Zugang zu Drittlandsmärkten zu erleichtern. Sie legt vorrangige Bereiche fest und empfiehlt die Anwendung eines effizienten und transparenten Marktöffnungsinstrumentariums.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 18. April 2007: „Das globale Europa - eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure" [KOM(2007) 183 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der globalen Wirtschaft der heutigen Zeit wird die Wirtschaftskraft der europäischen Unternehmen und Exporteure weitgehend von ihrem Zugang zu den Märkten bestimmt. Die Schaffung einer effizienten Handelspolitik ist wesentlich für Wachstum und Beschäftigung und garantiert den europäischen Unternehmen Wettbewerbsfähigkeit und einen tatsächlichen Zugang zu Drittlandsmärkten.

Um faire Handelsbedingungen zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass die aufstrebenden Volkswirtschaften ihre Märkte verstärkt öffnen und ihre Handelsschranken abbauen. Die Europäische Union (EU) ist bereit, dasselbe zu tun, um Wettbewerb und Innovation zu fördern sowie ausländische Investitionen anzuziehen.

Die fortschreitende Liberalisierung der Märkte kann sowohl für die Industrieländer als auch für die Entwicklungsländer Positives erbringen. Deshalb misst die EU den Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) (EN) (ES) (FR) und des Doha-Programms für Entwicklung (EN) (ES) (FR) übernommen hat, vorrangige Bedeutung bei. Dennoch erweist sich eine Überarbeitung der Marktöffnungsstrategie, die den Schwerpunkt auf bestimmte Probleme und Märkte legt, als wesentlich.

Die Kommission schlägt eine starke Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und den Unternehmen vor, um zu einem klareren und verstärkt ergebnisorientierten Konzept zu gelangen. Folgendes soll im Mittelpunkt dieser Partnerschaft stehen:

  • die konkreten Probleme, die auf Drittlandsmärkten auftreten
  • das Aufzeigen der Schwächen des gegenwärtigen Systems
  • die Natur der Änderungen, die die Gemeinschaftspolitik vollziehen muss, um der sich wandelnden Weltwirtschaft Rechnung zu tragen.

Die Kommission sieht eine Dezentralisierung des derzeitigen Systems vor, um seine Effizienz und Transparenz zu steigern. Ein weiteres Anliegen besteht in der effizienteren Nutzung lokaler Kenntnisse und Projekte, indem sie Kompetenzteams einsetzt, die sich aus Vertretern der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Unternehmen zusammensetzen. Schließlich setzt sie sich für die Festlegung von Prioritäten durch die Gemeinschaft ein, um die dringendsten Herausforderungen vorrangig anzugehen.

Die Öffnung der Märkte in einer sich wandelnden Weltwirtschaft

Zurzeit sind folgende Handelshemmnisse in der Weltwirtschaft wirksam:

  • Zollschranken und aufwändige Zollverfahren
  • Beschränkungen des Zugangs zu Rohstoffen
  • Hemmnisse im Handel mit Dienstleistungen und für ausländische Direktinvestitionen
  • restriktive Maßnahmen im öffentlichen Auftragswesen
  • unfaire bzw. diskriminierende Steuerverfahren (Einsatz von staatlichen Beihilfen, sonstigen Subventionen und von WTO-widrigen Methoden im Bereich handelspolitischer Schutzinstrumente, wie etwa Antidumpingmaßnahmen)
  • missbräuchliche Anwendung von nicht gerechtfertigten Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und technische Vorschriften;
  • unzureichender Schutz bzw. Nichtanwendung von Rechten an geistigem Eigentum.

Diese Handelshemmnisse sind durch Komplexität gekennzeichnet sowie dadurch, dass sie nur schwerlich festgestellt werden können. Nichttarifäre Hemmnisse und andere „jenseits der Grenze" auftretende Hindernisse gewinnen zunehmend an Bedeutung. Zahlreiche Schwierigkeiten, die beim Zugang zu Drittlandsmärkten auftreten, sind darauf zurückzuführen, dass die bestehenden Vorschriften fehlerhaft angewendet werden. Einzig und allein eine verbesserte Koordinierung der Mitgliedstaaten, der Unternehmen und der Kommission kann die Ermittlung dieser Problembereiche sowie ihre Analyse, Bewertung und Beseitigung erleichtern.

Die Unterstützung der Veränderung durch die Beteiligten

Eine Befragung der Beteiligten kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Marktöffnung ein stärkeres Engagement auf Seiten der EU erfordert und eine ergebnisorientierte Vorgangsweise voraussetzt. Die Empfehlungen beinhalten folgende Punkte:

  • Verbesserung des Mix der politischen Instrumente
  • aktive Mitwirkung an den multi- und bilateralen Verhandlungen
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von Vereinbarungen
  • Maximierung der Ergebnisse durch eine engere Zusammenarbeit von Kommission, Mitgliedstaaten und Unternehmen
  • verbesserte Festlegung der Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Handelsschranken
  • effizientere und transparentere Gestaltung der Dienste für die Unternehmen
  • Beseitigung der Hemmnisse im Handel mit Gütern und Dienstleistungen, mit Rechten an geistigem Eigentum und im Bereich Investitionen.

Der richtige Mix der politischen Instrumente zur Öffnung der Märkte

Eine einzige Lösung oder ein einziger Mechanismus sind zum Abbau der Handelsschranken unzureichend. Obgleich im Augenblick das System der WTO und die multilaterale Zusammenarbeit nach wie vor die besten Garanten für die Marktöffnung sind, so muss doch der Einsatz von multilateralen und bilateralen, formellen und informellen Instrumenten verfolgt werden. Im Rahmen der WTO hat sich die EU den Schwerpunkt gesetzt, die Doha-Runde erfolgreich zu Ende zu führen. Die wichtigsten Handelsstaaten sind entweder der WTO bereits beigetreten (China) oder stehen gerade im Begriff dazu (Russland). Deshalb verliert die Möglichkeit zunehmend an Bedeutung, die Beitrittsverhandlungen als Instrument zur Verbesserung der Marktöffnung zu nutzen. Die multilaterale Zusammenarbeit wird daher durch die Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Generation von Freihandelsabkommen mit den ASEAN-Staaten, der Republik Korea, Indien, den Andenstaaten sowie den Ländern Mittelamerikas ergänzt werden. Die Fortsetzung der Verhandlungen mit den Mercosur-Ländern und dem Golf-Kooperationsrat zielen ebenfalls auf die Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit ab.

Im Rahmen des WTO-Systems sollten die Möglichkeiten des Streitbeilegungsverfahrens bestmöglich ausgeschöpft werden, und zwar durch die Schaffung von auf Schlichtungsverfahren beruhenden flexiblen Streitvermeidungs- oder Streitbeilegungsmechanismen. Zu diesem Zweck werden in die Handelshemmnis-Verordnung auch Beschwerden bezüglich der Verletzung bilateraler Verträge aufgenommen.

Zur Erlangung eines stärkeren Einflusses im Bereich der internationalen Zusammenarbeit wird die Rolle der EU in den internationalen Normungsgremien ausgebaut.

Dennoch hängt die Durchsetzung der Vorschriften weitgehend von der Kapazität der Verwaltung, den Ausbildungsmöglichkeiten oder der technischen Ausrüstung ab. Um in diesen Bereichen Engpässe zu mildern, sind die Kommission und die EU als Ganzes bestrebt, verstärkt handelsbezogene Hilfe zu leisten. Die Kommission schlägt des Weiteren vor, Drittländer zur Nutzung der Notifizierungsverfahren zu ermutigen, um Handelsbeschränkungen aufzuheben.

Schließlich bekräftigt die Kommission als Ergänzung zu anderen Instrumenten, die zur Beseitigung der Handelshemmnisse eingesetzt werden, die immer wichtiger werdende Rolle der internationalen Diplomatie und der politischen Kontakte im Bemühen um den Abbau von Handelsschranken

Auf dem Weg zu einer starken Partnerschaft

Die Kommission schlägt die Schaffung einer neuen Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Unternehmen vor. Diese trilateralen Gespräche werden zu einer Verbesserung der Arbeitsweise mit folgender Zielsetzung führen:

  • Festlegung der Prioritäten für die Beseitigung von Handelshemmnissen
  • Vernetzung der Datenbanken
  • Aufbau eines Expertennetzes für Fragen der Marktöffnung.

Vor Ort sind die Kommissionsdelegationen, die Botschaften der Mitgliedstaaten sowie die europäischen Unternehmen am besten zur Durchführung folgender Aktivitäten in der Lage:

  • Inventarisierung der auftretenden Probleme
  • Feststellung, ob koordinierte Maßnahmen unter der Mitwirkung diverser Fachleute angebracht sind
  • Verfolgung der Maßnahmen vor Ort.

Die Effizienz dieser gemeinsamen Aktivitäten gründet sich auf die Kontakte und auf die systematische Zusammenarbeit, die es ermöglicht, das Sammeln von Informationen zu verbessern, neue Gesetzesentwürfe wahrzunehmen und Kenntnisse um örtliche Gegebenheiten zu nutzen.

Der Beratende Ausschuss für den Marktzugang in Brüssel hat folgende Aufgaben:

  • Betreiben des Austausches von bewährten Verfahren
  • Verstärkung der Koordinierung
  • enge Zusammenarbeit mit dem durch die Handelshemmnis-Verordnung eingesetzten Ausschuss.

Obwohl der Beratende Ausschuss nach Artikel 133, der sich mit allgemeinen Fragen der Handelspolitik beschäftigt, die zentrale Diskussionsplattform bleibt, werden auch andere Fachausschüsse weiterhin eine bedeutende Rolle einnehmen. Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang zu Drittlandsmärkten werden darüber hinaus Gegenstand regelmäßiger Gespräche zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament sein.

Festlegung von Prioritäten

Die wachsende Komplexität der Handelshemmnisse macht es zunehmend schwieriger, sie zu erkennen und zu beseitigen. Deshalb ist eine Konzentration auf jene Bereiche erforderlich, die als vorrangig eingestuft werden. Hierbei finden folgende Kriterien Berücksichtigung:

  • die kurz- und mittelfristigen wirtschaftlichen Vorteile für die europäischen Unternehmen
  • Hemmnisse, die eine schwerwiegende Verletzung einer Vereinbarung darstellen
  • die mögliche Lösung des Problems innerhalb eines vertretbaren Zeitraums.

Die Einstufung nach der Vordringlichkeit erfolgt nach Ländern, Wirtschaftszweigen und Problemkategorien.

Die Festlegung von Prioritäten darf jedoch keinesfalls einengend wirken, sondern soll einen besseren Einsatz der Ressourcen begünstigen.

Ein in höherem Maße effizienter und transparenter Dienst

Vorbeugende Maßnahmen auf der Grundlage eines „Frühwarnsystems" ermöglichen das Erkennen künftiger Hemmnisse und ihre Beseitigung, bevor sie entstehen. Auf diese Weise können Bedenken geäußert werden, bevor die entsprechenden Rechtsvorschriften in Kraft treten. Die wesentliche Herausforderung stellt jener Zeitraum dar, der zur erfolgreichen Beseitigung von Hemmnissen vonnöten ist. Die europäischen Unternehmen benötigen eine raschere und besser an die jeweilige Situation angepasste Reaktion. Die Kommission schlägt vor, dass sie ihr System zur Registrierung, Analyse und Behandlung der erhaltenen Marktzugangsbeschwerden verbessert und rationeller gestaltet.

Die Aufgabe der europäischen Unternehmen besteht darin, einen großen Teil der Informationen über Marktzugangshindernisse zu liefern. Die Kommission übernimmt die Verbreitung dieser Informationen durch die Registrierung der erhaltenen Beschwerden in der Marktzugangsdatenbank sowie durch die Vernetzung mit anderen Datenbanken über Internet, um die Abfragemöglichkeiten zu verbessern. Diese Online-Datenbank liefert zuverlässige und leicht zugängliche Informationen über geltende Zölle, Handelshemmnisse sowie Einfuhrformalitäten und -dokumente. Um ihren Bekanntheitsgrad anzuheben, startet die Kommission eine Werbekampagne in und mit den Mitgliedstaaten, die die europäischen Unternehmen zur Meldung ihrer Beschwerden ermutigen soll. Damit eine transparente Verfolgung sichergestellt ist, erhält jeder Fall seine eigene Nummer. Die Kommission verpflichtet sich darüber hinaus zur Aktualisierung der in der Datenbank verfügbaren Informationen sowie zu ihrem kontinuierlichen Ausbau durch die Aufnahme neuer Bereiche wie etwa Dienstleistungen, Investitionen oder Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum. Gegenwärtig untersucht die Kommission Möglichkeiten zur Anbindung der Datenbank an den Export-Helpdesk für Exportunternehmen in Entwicklungsländern.

Schlussfolgerungen

Eine starke Partnerschaft ist ein wesentliches Element zur Schaffung eines globalen Europa und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung. Der Erfolg der gegenwärtigen Initiative wird von folgenden Faktoren abhängen:

  • der Stärke der neuen Partnerschaft
  • ihrer Ausstattung mit Ressourcen in ausreichendem Umfang
  • der bestmöglichen Nutzung dieser Ressourcen.

Die Kommission ist bereit, diese Herausforderung anzunehmen, und fordert alle Beteiligten auf, ihren Beitrag zu leisten.

Zusätzliche Informationen sind auf der Homepage der GD Handel (EN) (FR) abrufbar.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. Oktober 2006 - Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt KOM (2006) 567 endg . - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 16.04.2008

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