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Strategie für eine Verbesserung des Abwrackens von Schiffen

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Strategie für eine Verbesserung des Abwrackens von Schiffen

Die Kommission legt eine gemeinschaftliche Strategie fest, die das Abwracken von Altschiffen für die Arbeitnehmer und die Umwelt sicherer machen soll. Obwohl die Europäische Union das Basler Übereinkommen über die Verbringung gefährlicher Abfälle sowie die Änderung des Übereinkommens, mit der die Ausfuhr solcher Abfälle in Nicht-OECD-Länder verboten wird, in ihre Rechtsvorschriften aufgenommen hat, ist die Situation nicht zufriedenstellend.

Zahlreiche stillgelegte europäische Schiffe landen zur Abwrackung an Stränden Südasiens. Fehlende Umweltschutz- und Sicherheitsmaßnahmen führen zu einer erhöhten Zahl von Unfällen, zu Gesundheitsrisiken und zu einer weitreichenden Verschmutzung großer Küstenabschnitte. Die zur Verbesserung der Abwrackpraktiken von Schiffen vorgeschlagene Strategie enthält Maßnahmen, die zur Umsetzung der Kernpunkte des gerade angenommenen internationalen Schiffsrecyclingübereinkommens beitragen sollen. Sie sieht ebenso Maßnahmen zur Förderung freiwilliger Aktionen der Schifffahrtsindustrie und eine bessere Durchsetzung der derzeitigen Abfallverbringungsvorschriften in der Gemeinschaft vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19. November 2008 - EU Strategie für eine Verbesserung des Abwrackens von Schiffen [KOM(2008) 767 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Strategie der Europäischen Union (EU) trägt dem Grünbuch von 2007 zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen Rechnung. Diese Strategie soll sicherstellen, dass Schiffe, die (wegen ihrer Flagge oder ihres Eigners) in einer engen Beziehung zur EU stehen, im Einklang mit dem von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ausgearbeiteten und am 19. Mai 2009 angenommenen Schiffsrecyclingübereinkommen nur in sicheren und umweltgerechten Abwrackwerften abgewrackt werden.

Eine solche Strategie entspricht der im Rahmen der Umsetzung des Basler Übereinkommens verabschiedeten Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Sie soll die Ausfuhr gefährlicher Altschiffe aus der EU in Entwicklungsländer verhindern und die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den negativen Folgen des Abwrackens schützen, ohne dadurch unnötige wirtschaftliche Belastungen zu verursachen.

Kernpunkte der von der Kommission vorgeschlagenen Strategie

In der EU-Strategie werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die die Standards für das Abwracken von Schiffen schnellstens verbessern sollen, insbesondere bis zum Inkrafttreten des neuen IMO-Übereinkommens. Insbesondere sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Beginn der Vorbereitungen für die Einführung von Maßnahmen in Bezug auf die Kernpunkte des neuen IMO-Übereinkommens, insbesondere was die Besichtigungen, die Zertifizierung und Bestandsaufnahme von Gefahrstoffen an Bord der Schiffe betrifft;
  • Förderung freiwilliger Aktionen der Industrie durch verschiedene Maßnahmen wie Auszeichnungen für beispielhafte umweltfreundliche Aktivitäten sowie die Veröffentlichung von Leitlinien und eines Verzeichnisses sauberer Schiffsabwrackanlagen;
  • technische Hilfe und Unterstützung für Entwicklungsländer bei Schulungsprogammen im Bereich der Sicherheit und Aufbau einer grundlegenden Infrastruktur für den Umwelt- und Gesundheitsschutz;
  • bessere Durchsetzung der derzeitigen Abfallverbringungsvorschriften durch vermehrte Kontrollen in den europäischen Häfen, verstärkte Zusammenarbeit und erhöhten Informationsaustausch zwischen den europäischen Behörden und durch die Erstellung eines Verzeichnisses der Schiffe, die verschrottet werden sollen.

In der Strategie wird ebenso empfohlen, dass die Kommission die mögliche Umsetzung folgender Maßnahmen prüft:

  • Ausarbeitung eines weltweiten Zertifizierungs- und Auditsystems für Schiffsrecyclinganlagen und Evaluierung, wie sichergestellt werden kann, dass Schiffe der EU dieses System nutzen;
  • Einbeziehung von Kriegsschiffen und anderen Schiffen im Staatsbesitz, die nicht Gegenstand des Übereinkommens sind, in den Geltungsbereich von Gemeinschaftsvorschriften für das saubere Abwracken von Schiffen;
  • Einführung eines obligatorischen internationalen Finanzierungssystems für ein sauberes Abwracken von Schiffen.

Hintergrund

Die Ausarbeitung einer EU-Strategie für umweltgerechte Abwrackpraktiken von Schiffen ist Bestandteil des Aktionsplans der Kommission über eine integrierte Meerespolitik der Union.

Diese Mitteilung soll zu Diskussionen anregen und den Weg für einen Legislativvorschlag ebnen, der nach der Annahme des Übereinkommens von Hongkong im Mai 2009 vorgelegt werden soll.

Letzte Änderung: 05.05.2009

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